Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?

Ähnliche Dokumente
ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Aktueller Stand der Düngeverordnung

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Die neue Düngeverordnung

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht

Novellierung der. Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb)

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Umsetzung der Düngeverordnung

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter)

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel

Hinweise zur Kennzeichnung von Gärresten aus Biogasanlagen gemäß Düngemittelverordnung (DüMV)

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) bis (Tag, Monat, Jahr)

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Neue Regel für Komposte im Düngerecht. 25 Jahre Gütegemeinschaft Kompost Sachsen-Thüringen e.v. 17. Mai 2017 Meerane Michael Schneider

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden

Was lange währt, wird endlich?

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngeverordnung Rechtliche Rahmenbedingungen zur Ausbringung organischer Materialien

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Kompost als Düngemittel auf landw.flächen

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe?

Einsatz von Kompost und Gärprodukten nach neuem Düngerecht aus Branchensicht

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe

Die neue Düngeverordnung

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp

Rostock Rostock, Referent: Dr. habil. Albert, Leipzig. Rostock, Referent: Dr. habil. Albert, Leipzig

Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P

Novellierung der Düngeverordnung

Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe. Tim Eiler, FB 3.13

Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten

vom 10. Januar 2006 Inhalt:

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Str./Nr. PLZ, Ort. Tel.

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Informationsveranstaltung Neue DüV. Grünland u. Ackerbau. am 27. Januar 2018, Uhr, Ibentalhalle, Buchenbach

Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft

Ausbringung von Resten aus der Gemüseaufbereitung und der Verarbeitungsindustrie was regeln die Düngegesetze. Text, Text

Cross-Compliance in Sachsen. Was bringt das Jahr 2018?

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

Änderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik

Hinweise zur Kennzeichnung von Gärresten aus Biogasanlagen gemäß den Anforderungen der Düngemittelverordnung (DüMV) vom

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Neue rechtliche Herausforderungen für die Bioabfallwirtschaft Konsequenzen für den praktischen Betrieb

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben

Praxisempfehlungen für Niedersächsische. Wasserbehörden. über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)

aaackerbauforum 2012 in Düren

Novellierung der. Düngeverordnung

Neue Düngeverordnung (DüV) Auswirkungen für den Weinbau

Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete

Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei:

(voraussichtliche) Neuerungen in der Düngeverordnung Fachtag ökologischer Gemüsebau 2015, Wilsdruff

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun?

Die Novellierung der Düngeverordnung

Mitglieder-Information

Mitglieder-Information

Merkblatt zur Düngeverordnung

Wie viel Stickstoff braucht der Mais?

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung. KompostKlub Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau

Düngegesetzgebung. Umsetzung der neuen Düngeverordnung Bilanzierung der Nährstofffrachten am Betrieb

Das neue Düngerecht. Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland. BMEL, Ref

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Auswirkung der geplanten Düngeverordnung auf die Kompostwirtschaft. RGK-Südwest e.v Linsengericht Michael Schneider

DAS NEUE DÜNGERECHT im Überblick

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1

Auswirkungen der Novelle des Düngerechts auf die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten

Transkript:

17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? (Dipl. Ing. agr. Karin Luyten-Naujoks, Fachbereich Humuswirtschaft)

Vortragsgliederung Übersicht zum Rechtsbereich DüngeV und Grundzüge der Verordnung Dünger mit wesentlichen Nährstoffgehalten Dünger mit wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff Düngeberatung und Nährstoffvergleich

17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Übersicht zum Rechtsbereich DüngeV und Grundzüge der Verordnung

Düngeverordnung EU Wasserrahmenrichtlinie (2000) EU-Grundwasserrichtlinie Nitratrichtlinie (1991) Bund Wasserhaushaltsgesetz (1996) Bund Düngemittelgesetz Düngemittelverordnung Düngeverordnung (Wasserrechtliche Regeln bleiben unberührt, 3, Abs 8,9) EU AbfallrahmenrichtlinieEU Verordnung 1774 Bund Abfallwirtschafts- und Kreislaufgesetz Bioabfallverordnung TierNebV, TierNebG Länder, Gemeinde LandeswasserhaushaltsG MusterschutzgebietsV TrinkwasserschutzgebietsV Umsetzung durch Länder durch zuständige Stelle (Anlage 6, 15.: Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Düngemittel,..) Umsetzung durch Länder Befreiung von Nachweispflichten, Meldepflichten, Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie..1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Prüfungen nach Cross Compliance Erhaltung von Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand => DirektZahlVerpflV Vogelschutz- und FFH-Gebiete Grundwasserschutz Klärschlammausbringung Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln=> DüngeV Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel => DüngeV Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen Pflanzenschutz Lebens- und Futtermittelsicherheit Verbot bestimmter Stoffe in der Tierischen Erzeugung Verfütterungsverbote für bestimmte Futtermittel Tierseuchen Tierschutz

Düngeverordnung Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Verminderung von stofflichen Risiken Grundsätze der Anwendung Zusätzliche Vorgaben z.b. Sperrfrist Nährstoffvergleich Aufzeichnungspflichten (unterstützt durchs FÜZ/UB) Anwendungsverbote (Einhaltung DüMV)

17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Dünger mit wesentlichen Nährstoffgehalten

Begriffsbestimmung 2, 10. und 11. Wesentliche Nährstoffgehalte (1,5% Gesamt-N, oder 0,5% P 2 O 5 in der TS) => 3 keine Ausbringung auf wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Fläche (> 5cm), Abstandsregelung zu Gewässern,.. Wesentlicher Gehalt an verfügbarem Stickstoff (> 1,5% Gesamt-N und 10% des Gesamt-N verfügbar) => Einhaltung der Sperrfrist => im RAL Untersuchungsbericht bzw. Fremdüberwachungszeugnis ausgewiesen

RAL Gärprodukte mit und ohne wesentliche Nährstoffgehalte Nährstoffe Mittelwert Werte DüV oder verknüpft Anteil aller Produkte flüssige Gärprodukte ohne wesentliche Nährstoffgehalte N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM Keine 1,5 0,5 0 % flüssige Gärprodukte mit wesentlichen Nährstoffgehalten N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM 9,9 3,5 >1,5 >0,5 100 % (n =1135) Komposte ohne wesentliche Nährstoffgehalte N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM 0,98 0,39 >1,5 >0,5 26% (n=710) Komposte mit wesentlichen Nährstoffgehalten N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM 1,56 0,82 >1,5 >0,5 74% (n=2044)

Anwendungsauflagen bei Düngemitteln mit wesentlichem Nährstoffgehalten darf nicht erfolgen ( 3, Abs. 5) wenn der Boden überschwemmt ist, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit schneebedeckt ist Abstandregelung zu Gewässern 3 m Abstand von Böschungsoberkante des Gewässers ( 3,6) 20 m Abstand zur Böschungsoberkante des Gewässers bei stark geneigten Flächen ( 3, 7)

17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Dünger mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff

RAL Gärprodukte mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff Nährstoffe Mittelwert Werte DüV und verknüpft Gärprodukte mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff N-gesamt in % TM % N-löslich (CaCl 2 ) 10,41 62,0 >1,5 >10% von ges.-n Komposte mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff N-gesamt in % TM % N-löslich (CaCl 2 ) 1,56 6,14 >1,5 >10% von ges.-n Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff: 87 % der Gärprodukte < 5 % der Komposte

Anwendungsauflagen bei Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff Dürfen nicht ausgebracht werden ( 4,5) Dürfen nicht ausgebracht werden ( 4,5) 1. auf Ackerland vom 01.11 31.01 1. auf Ackerland vom 01.11 31.01 2. Grünland vom 15.11 31.01 2. Grünland vom 15.11 31.01 gilt auch für feste Gärreste, ist auf UB und FÜZ vermerkt auf Untersuchungsbericht und Fremdüberwachungszeugnis vermerkt Flüssige organische oder organischmineralische Düngemittel auf unbestelltem Ackerland. unverzüglich unverzüglich einzuarbeiten ( 4,2) einzuarbeiten ( 4,2) auf unbestelltes Ackerland Flüssige organische sowie organischmineralische nur vor dem Winter ausgebracht werden ( 4,6) Düngemittel nur vor dem Winter ausgebracht werden nicht mehr als 40 kg NH 4 -N oder 80 kg Ges.-N je ha ( 4,6) nicht mehr als 40 kg NH 4 -N oder 80 kg Ges.-N je ha

Hinweis zur Einhaltung der Sperrfrist in der Kennzeichnung nach DüMV

Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft..im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebes nicht mehr als 170 kg/ha und Jahr ( 4,3) Auf Grünland und auf Feldgras.im Durchschnitt dieser Flächen 230 kg Ges.-N/ha und Jahr nicht überschreitet Genehmigung ist nach einem Jahr erneut zu beantragen ( 4, 4) Ist beim Anteil tierischer Dünger in Gärprodukten zu berücksichtigen, bezieht sich aber nicht auf den gesamten Gärrückstand

17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Nährstoffvergleich und Düngeberatung

Bewertung des Nährstoffvergleichs nach 6 Zulässiger betrieblicher Nährstoffüberschuss im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre für Stickstoff Bis 2008 bis 90 kg N/ha und Jahr Bis 2009 bis 80 kg n/ha und Jahr Bis 2010 bis 70 kg N/ha und Jahr Bis 2011 bis 60 kg N/ha und Jahr Zulässiger betrieblicher Nährstoffüberschuss im Durchschnitt der sechs letzten Düngejahre für Phosphat bis 20 kg P 2 O 5 /ha und Jahr

Nährstoffvergleich 5 Jährlich spätestens bis zum 31.März Jährlicher Nährstoffvergleich gemäß Anlage 7 Erfassung der Daten für einzelnen Schlag Zusammenfassung der Ergebnisse des Nährstoffvergleichs der einzelnen Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten Vergleich von Zufuhr- Abfuhr der Flächen insgesamt Mehrjähriger Nährstoffvergleich gemäß Anlage 8 Gleitender Mittelwert für Stickstoff (drei Jahre) und Phosphat (sechs Jahre)

Berücksichtigung von Stickstoff beim Nährstoffvergleich (Anlage 6): Flüssige Gärprodukte Anlage 6: Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger: anzurechnende Mindestwerte in % Stall-/Lagerungsverlust Ausbringungsverluste Gülle Festmist Gülle Festmist Nr. 6. Rinder 85% 70% 70% 60% Nr. 7. Schwein 70% 65% 60% 55% 10 15% Abzug für Ausbringungsverluste bei flüssigen Gärrückständen

Flüssige Gärprodukte im Nährstoffvergleich 100 % Stickstoff aus Gärrückständen - 15 % Ausbringungsverlust ------------------------------------------------------ 85 % des Gesamtstickstoffs in den Nährstoffvergleich In NRW wurde der Ausbringungsverlust auf 18 % festgesetzt, üblich ist ein Ansatz von 15 % (Muster- Vollzugshinweise Düngeverordnung der Länderreferenten für Acker- und Pflanzenbau)

Flüssige Gärprodukte bei der Düngebedarfsermittlung 100 % Stickstoff aus Gärrückständen - 60 bis 70% N-verfügbar ------------------------------------------------------ 30 40 % des Gesamtstickstoffs gelangen auf den Boden und werden im ersten Anwendungsjahr nicht aufgenommen Die Differenz zwischen dem Wert der Düngebedarfsermittlung und dem Nährstoffvergleich liegt bei 15 25% des Stickstoffs, der als Überschuss anfallen kann.

Stickstoffgehalte in organischen Düngern Gärrückstände flüssig 4,3 0,9 Schweinegülle 4,2 1,4 Gärrückstände fest 1,76 7,04 kg N löslich/t FM kg N organ./t FM Bioabfall-Komposte 0,6 9,1 Festmist (Rind) 2,4 5,7 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Berücksichtigung von Stickstoff beim Nährstoffvergleich (Anlage 6): feste Gärrückstände In Abhängigkeit von den Ausgangsstoffen und Eigenschaften des festen Gärrückstandes Bewertung nach Nr. 6. und 7. (15% TS nach DüngeMV) oder Überschussbewertung Nr. 15 Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Düngemittel Vorgabe/Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle

Löslicher und org. gebundener N in Kompost in % (N-gesamt = 100 %) Alle Komposte 95,65 Grünabfall- Komposte 97,6 Bioabfall- Komposte 94,3 0 20 40 60 80 100 N-lösl. N-org.

Anrechenbarer Stickstoff in festen Gärrückständen N-anr. = N-lösl. zzgl. je 2 % von N-org. (für 1. bis 3. Jahr) Angaben in % von N-gesamt Alle Komposte Grünabfall- Komposte Bioabfall- Komposte 0 2 4 6 8 10 12 N-lösl. 2 % von N-org. 1. Jahr 2 % von N-org. 2. Jahr 2 % von N-org. 3. Jahr

Düngeberatung und Nährstoffvergleich Stickstoff muss in den Nährstoffvergleich einfließen ( 6) Flüssige Gärrückstände werden im Nährstoffvergleich und in der Beratung (Stickstoffwirkung) wie Rinder- und Schweinegülle behandelt Bei festen Gärrückständen empfehlen wir zur Düngeplanung 5% des ges.-n zzgl. löslich N für drei Jahre bzw. jedes Jahr 2% des ges.-n zzgl. löslich N im ersten Jahr Rund 90 % des Gesamtstickstoffs kommt beim Nährstoffvergleich fester Gärrückstände in die Überschussbewertung

Aufzeichnungen 7 Nährstoffmengen (Bodenproben), Nährstoffgehalte in Düngern und betrieblicher Nährstoffvergleich Beim Einsatz von Düngemitteln unter Verwendung von Fleischmehlen, Knochenmehlen oder Fleischknochenmehlen sind innerhalb eines Monats aufzuzeichnen: Schlag (Bezeichnung Größe Kultur) Art, Menge des Stoffes und Datum der Aufbringung Inverkehrbringer und Kennzeichnung nach DüMV der enthaltene tierische Stoff nach DüMV Typenbezeichnung nach DüMV

Anwendungsbeschränkungen /-verbote 8 Verbot der Anwendung auf Grünland und zur Kopfdüngung im Gemüse- oder Feldfutterbau von Düngemitteln unter Verwendung von Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl Beim Einsatz auf sonstigen LF sofortige Einarbeitung Verbot der Anwendung auf bestelltem Ackerland, Grünland, im Feldfutterbau und Flächen für den Gemüse oder bodennahen Obstanbau von Düngemitteln unter Verwendung von Kieselgur Beim Einsatz auf sonstigen LF sofortige Einarbeitung Anwendung von Dünger im trockenen Zustand ist verboten

17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!