17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? (Dipl. Ing. agr. Karin Luyten-Naujoks, Fachbereich Humuswirtschaft)
Vortragsgliederung Übersicht zum Rechtsbereich DüngeV und Grundzüge der Verordnung Dünger mit wesentlichen Nährstoffgehalten Dünger mit wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff Düngeberatung und Nährstoffvergleich
17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Übersicht zum Rechtsbereich DüngeV und Grundzüge der Verordnung
Düngeverordnung EU Wasserrahmenrichtlinie (2000) EU-Grundwasserrichtlinie Nitratrichtlinie (1991) Bund Wasserhaushaltsgesetz (1996) Bund Düngemittelgesetz Düngemittelverordnung Düngeverordnung (Wasserrechtliche Regeln bleiben unberührt, 3, Abs 8,9) EU AbfallrahmenrichtlinieEU Verordnung 1774 Bund Abfallwirtschafts- und Kreislaufgesetz Bioabfallverordnung TierNebV, TierNebG Länder, Gemeinde LandeswasserhaushaltsG MusterschutzgebietsV TrinkwasserschutzgebietsV Umsetzung durch Länder durch zuständige Stelle (Anlage 6, 15.: Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Düngemittel,..) Umsetzung durch Länder Befreiung von Nachweispflichten, Meldepflichten, Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie..1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
Prüfungen nach Cross Compliance Erhaltung von Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand => DirektZahlVerpflV Vogelschutz- und FFH-Gebiete Grundwasserschutz Klärschlammausbringung Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln=> DüngeV Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel => DüngeV Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen Pflanzenschutz Lebens- und Futtermittelsicherheit Verbot bestimmter Stoffe in der Tierischen Erzeugung Verfütterungsverbote für bestimmte Futtermittel Tierseuchen Tierschutz
Düngeverordnung Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Verminderung von stofflichen Risiken Grundsätze der Anwendung Zusätzliche Vorgaben z.b. Sperrfrist Nährstoffvergleich Aufzeichnungspflichten (unterstützt durchs FÜZ/UB) Anwendungsverbote (Einhaltung DüMV)
17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Dünger mit wesentlichen Nährstoffgehalten
Begriffsbestimmung 2, 10. und 11. Wesentliche Nährstoffgehalte (1,5% Gesamt-N, oder 0,5% P 2 O 5 in der TS) => 3 keine Ausbringung auf wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Fläche (> 5cm), Abstandsregelung zu Gewässern,.. Wesentlicher Gehalt an verfügbarem Stickstoff (> 1,5% Gesamt-N und 10% des Gesamt-N verfügbar) => Einhaltung der Sperrfrist => im RAL Untersuchungsbericht bzw. Fremdüberwachungszeugnis ausgewiesen
RAL Gärprodukte mit und ohne wesentliche Nährstoffgehalte Nährstoffe Mittelwert Werte DüV oder verknüpft Anteil aller Produkte flüssige Gärprodukte ohne wesentliche Nährstoffgehalte N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM Keine 1,5 0,5 0 % flüssige Gärprodukte mit wesentlichen Nährstoffgehalten N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM 9,9 3,5 >1,5 >0,5 100 % (n =1135) Komposte ohne wesentliche Nährstoffgehalte N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM 0,98 0,39 >1,5 >0,5 26% (n=710) Komposte mit wesentlichen Nährstoffgehalten N-gesamt in % TM P 2 O 5 % TM 1,56 0,82 >1,5 >0,5 74% (n=2044)
Anwendungsauflagen bei Düngemitteln mit wesentlichem Nährstoffgehalten darf nicht erfolgen ( 3, Abs. 5) wenn der Boden überschwemmt ist, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit schneebedeckt ist Abstandregelung zu Gewässern 3 m Abstand von Böschungsoberkante des Gewässers ( 3,6) 20 m Abstand zur Böschungsoberkante des Gewässers bei stark geneigten Flächen ( 3, 7)
17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Dünger mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff
RAL Gärprodukte mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff Nährstoffe Mittelwert Werte DüV und verknüpft Gärprodukte mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff N-gesamt in % TM % N-löslich (CaCl 2 ) 10,41 62,0 >1,5 >10% von ges.-n Komposte mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff N-gesamt in % TM % N-löslich (CaCl 2 ) 1,56 6,14 >1,5 >10% von ges.-n Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff: 87 % der Gärprodukte < 5 % der Komposte
Anwendungsauflagen bei Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff Dürfen nicht ausgebracht werden ( 4,5) Dürfen nicht ausgebracht werden ( 4,5) 1. auf Ackerland vom 01.11 31.01 1. auf Ackerland vom 01.11 31.01 2. Grünland vom 15.11 31.01 2. Grünland vom 15.11 31.01 gilt auch für feste Gärreste, ist auf UB und FÜZ vermerkt auf Untersuchungsbericht und Fremdüberwachungszeugnis vermerkt Flüssige organische oder organischmineralische Düngemittel auf unbestelltem Ackerland. unverzüglich unverzüglich einzuarbeiten ( 4,2) einzuarbeiten ( 4,2) auf unbestelltes Ackerland Flüssige organische sowie organischmineralische nur vor dem Winter ausgebracht werden ( 4,6) Düngemittel nur vor dem Winter ausgebracht werden nicht mehr als 40 kg NH 4 -N oder 80 kg Ges.-N je ha ( 4,6) nicht mehr als 40 kg NH 4 -N oder 80 kg Ges.-N je ha
Hinweis zur Einhaltung der Sperrfrist in der Kennzeichnung nach DüMV
Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft..im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebes nicht mehr als 170 kg/ha und Jahr ( 4,3) Auf Grünland und auf Feldgras.im Durchschnitt dieser Flächen 230 kg Ges.-N/ha und Jahr nicht überschreitet Genehmigung ist nach einem Jahr erneut zu beantragen ( 4, 4) Ist beim Anteil tierischer Dünger in Gärprodukten zu berücksichtigen, bezieht sich aber nicht auf den gesamten Gärrückstand
17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Nährstoffvergleich und Düngeberatung
Bewertung des Nährstoffvergleichs nach 6 Zulässiger betrieblicher Nährstoffüberschuss im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre für Stickstoff Bis 2008 bis 90 kg N/ha und Jahr Bis 2009 bis 80 kg n/ha und Jahr Bis 2010 bis 70 kg N/ha und Jahr Bis 2011 bis 60 kg N/ha und Jahr Zulässiger betrieblicher Nährstoffüberschuss im Durchschnitt der sechs letzten Düngejahre für Phosphat bis 20 kg P 2 O 5 /ha und Jahr
Nährstoffvergleich 5 Jährlich spätestens bis zum 31.März Jährlicher Nährstoffvergleich gemäß Anlage 7 Erfassung der Daten für einzelnen Schlag Zusammenfassung der Ergebnisse des Nährstoffvergleichs der einzelnen Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten Vergleich von Zufuhr- Abfuhr der Flächen insgesamt Mehrjähriger Nährstoffvergleich gemäß Anlage 8 Gleitender Mittelwert für Stickstoff (drei Jahre) und Phosphat (sechs Jahre)
Berücksichtigung von Stickstoff beim Nährstoffvergleich (Anlage 6): Flüssige Gärprodukte Anlage 6: Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger: anzurechnende Mindestwerte in % Stall-/Lagerungsverlust Ausbringungsverluste Gülle Festmist Gülle Festmist Nr. 6. Rinder 85% 70% 70% 60% Nr. 7. Schwein 70% 65% 60% 55% 10 15% Abzug für Ausbringungsverluste bei flüssigen Gärrückständen
Flüssige Gärprodukte im Nährstoffvergleich 100 % Stickstoff aus Gärrückständen - 15 % Ausbringungsverlust ------------------------------------------------------ 85 % des Gesamtstickstoffs in den Nährstoffvergleich In NRW wurde der Ausbringungsverlust auf 18 % festgesetzt, üblich ist ein Ansatz von 15 % (Muster- Vollzugshinweise Düngeverordnung der Länderreferenten für Acker- und Pflanzenbau)
Flüssige Gärprodukte bei der Düngebedarfsermittlung 100 % Stickstoff aus Gärrückständen - 60 bis 70% N-verfügbar ------------------------------------------------------ 30 40 % des Gesamtstickstoffs gelangen auf den Boden und werden im ersten Anwendungsjahr nicht aufgenommen Die Differenz zwischen dem Wert der Düngebedarfsermittlung und dem Nährstoffvergleich liegt bei 15 25% des Stickstoffs, der als Überschuss anfallen kann.
Stickstoffgehalte in organischen Düngern Gärrückstände flüssig 4,3 0,9 Schweinegülle 4,2 1,4 Gärrückstände fest 1,76 7,04 kg N löslich/t FM kg N organ./t FM Bioabfall-Komposte 0,6 9,1 Festmist (Rind) 2,4 5,7 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Berücksichtigung von Stickstoff beim Nährstoffvergleich (Anlage 6): feste Gärrückstände In Abhängigkeit von den Ausgangsstoffen und Eigenschaften des festen Gärrückstandes Bewertung nach Nr. 6. und 7. (15% TS nach DüngeMV) oder Überschussbewertung Nr. 15 Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Düngemittel Vorgabe/Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle
Löslicher und org. gebundener N in Kompost in % (N-gesamt = 100 %) Alle Komposte 95,65 Grünabfall- Komposte 97,6 Bioabfall- Komposte 94,3 0 20 40 60 80 100 N-lösl. N-org.
Anrechenbarer Stickstoff in festen Gärrückständen N-anr. = N-lösl. zzgl. je 2 % von N-org. (für 1. bis 3. Jahr) Angaben in % von N-gesamt Alle Komposte Grünabfall- Komposte Bioabfall- Komposte 0 2 4 6 8 10 12 N-lösl. 2 % von N-org. 1. Jahr 2 % von N-org. 2. Jahr 2 % von N-org. 3. Jahr
Düngeberatung und Nährstoffvergleich Stickstoff muss in den Nährstoffvergleich einfließen ( 6) Flüssige Gärrückstände werden im Nährstoffvergleich und in der Beratung (Stickstoffwirkung) wie Rinder- und Schweinegülle behandelt Bei festen Gärrückständen empfehlen wir zur Düngeplanung 5% des ges.-n zzgl. löslich N für drei Jahre bzw. jedes Jahr 2% des ges.-n zzgl. löslich N im ersten Jahr Rund 90 % des Gesamtstickstoffs kommt beim Nährstoffvergleich fester Gärrückstände in die Überschussbewertung
Aufzeichnungen 7 Nährstoffmengen (Bodenproben), Nährstoffgehalte in Düngern und betrieblicher Nährstoffvergleich Beim Einsatz von Düngemitteln unter Verwendung von Fleischmehlen, Knochenmehlen oder Fleischknochenmehlen sind innerhalb eines Monats aufzuzeichnen: Schlag (Bezeichnung Größe Kultur) Art, Menge des Stoffes und Datum der Aufbringung Inverkehrbringer und Kennzeichnung nach DüMV der enthaltene tierische Stoff nach DüMV Typenbezeichnung nach DüMV
Anwendungsbeschränkungen /-verbote 8 Verbot der Anwendung auf Grünland und zur Kopfdüngung im Gemüse- oder Feldfutterbau von Düngemitteln unter Verwendung von Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl Beim Einsatz auf sonstigen LF sofortige Einarbeitung Verbot der Anwendung auf bestelltem Ackerland, Grünland, im Feldfutterbau und Flächen für den Gemüse oder bodennahen Obstanbau von Düngemitteln unter Verwendung von Kieselgur Beim Einsatz auf sonstigen LF sofortige Einarbeitung Anwendung von Dünger im trockenen Zustand ist verboten
17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!