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Transkript:

Elvis Partner Ausgabe 01/2014 Informationen für Partner, Mitarbeiter und Kunden news FORSCHUNG Intelligentes Ladungsnetzwerk VERANSTALTUNG Mitgliederversammlung ELVIS AG IM FOKUS Risiken für Unternehmen der Transportbranche SEITE 6 news 01/2014 1

Editorial 2 news 01/2014

Editorial Liebe Leser! Vielleicht haben Sie es bereits gemerkt: Den ELVIS news wurde eine kleine Schönheitskur verpasst. Ein neues Layout, klare Rubriken und spannende Themen für Verlader und Dienstleister warten auf Sie. Nun zum eigentlichen Inhalt: In den ersten Monaten des neuen Jahres ist in der ELVIS-Welt bereits viel passiert. Da ist beispielsweise unsere Partnerversammlung in Frankfurt zu nennen. Neben lebhaften Diskussionen und der Vorstellung neuer Projekte, bot die Abendveranstaltung im stimmigen Ambiente die Möglichkeit zu Gesprächen abseits des Geschäftlichen. Doch nicht nur in Hessen waren wir tätig: Der Wachstumskurs von ELVIS geht auch in der Alpenrepublik vorwärts. Wir freuen uns mit der ELVIS Austria unseren Partner in Österreich begrüßen zu dürfen. Geschäftsführer Norbert Adler ist als Ansprechpartner vor Ort. Mehr erfahren Sie in diesem Heft. Im Fokus dieser Ausgabe steht ein ganz besonderes Thema: Risiken für Unternehmen der Transportbranche. Eine Problematik, die uns alle sehr beschäftigt. Viele Herausforderungen lassen die Alltagssorgen wachsen und verlangen nach schnellen Lösungen. Ob Fragen zur sicheren IT-Infrastruktur, zur Gespannhaftung oder zu sittenwidrigen Löhnen unsere Experten wissen Rat und bieten Hilfestellung. Doch wir leben natürlich nicht nur im hier und jetzt, sondern blicken auch in die Zukunft. Unser Forschungsprojekt zu intelligenten Ladungsverkehren mit dem Institut Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt ist beispiellos in Deutschland. Eine spannendes Modell, in das wir große Erwartungen setzen. Wir hoffen, mit dem neuen Heft Ihren Geschmack getroffen zu haben, und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen sowie ein erfolgreiches Jahr. Jochen Eschborn und das gesamte ELVIS-Team. Inhalt Editorial...03 Das bewegt: Kurzmeldungen aus dem ELVIS-Umfeld...04 Forschung: Intelligentes Ladungsnetzwerk...06 Im Fokus: Risiken für Unternehmen der Transportbranche...08 Projekte: ELVIS Versicherungsmakler GmbH & ELVIS Dienstleistungs GmbH... 13 Veranstaltung: Mitgliederversammlung der ELVIS AG... 14 Partnerporträt: Maintrans Internationale Spedition GmbH... 16 International: ELVIS Austria... 18 Impressum Herausgeber: ELVIS AG Vorstandsvorsitzender: Jochen Eschborn Röntgenstraße 4 63755 Alzenau Konzeption Sputnik GmbH Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hafenweg 9, 48155 Münster Telefon: 0251 62556110 Fax: 0251 62556119 info@sputnik-agentur.de www.sputnik-agentur.de Redaktion Manuel Glöckner (V.i.S.d.P.), Manuel Nakunst, Maik Porsch, Katrin Podewils, Julia Hilgefort Grafik: Markus Bomholt Bildnachweis: Titel GoLo - Fotolia.com; S. 8 o. Arno Bachert - Fotolia.com; S. 8 u. Michael Götze; S.11 o. Markus Schmuck; S. 11 u. benjaminnolte - Fotolia.com; S.12 Jörg Tittel; S.16 17 MAINTRANS GmbH news 01/2014 3

DAS BEWEGT Expertenmeinung gefragt Manchmal bedarf es klarer Worte, um seinen Standpunkt deutlich zu machen. Im Sommer 2014 wird die nördliche Bonner Autobahnbrücke saniert. Geplant sind für diese Zeit eine einspurige Fahrbahn sowie ein Lkw-Fahrverbot. Damit verbunden sind etwaige Risiken für Logistikunternehmen. Diese hat nun Lothar Klatt, Leiter der Spedition Hoss und EL- VIS-Mitglied, in dem Beitrag Wege aus dem Stau für die Sendung der WDR Lokalzeit Bonn beleuchtet. Klatt skizziert die schwierige Situation für die Transport- und Logistikbranche und mögliche Schäden durch die Nutzung von Ausweichstrecken. Seine Hoffnung setzt der Speditionsleiter in die Bornheimer Diskussionsrunde des Rhein-Voreifel-Unternehmensnetzwerkes. Im Gespräch mit Experten und weiteren Betroffenen sollen dort Lösungen für das Verkehrsproblem diskutiert werden. Wer sich selbst ein Bild machen will, kann sich den Kommentar online in voller Länge in der WDR-Mediathek anschauen. n Zwei Gründe zum Feiern Kalender und Stifte sollten gezück werden. Denn: Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Auch in diesem Jahr können sich alle Mitglieder wieder auf das große ELVIS Sommerfest freuen. Dieses findet am 28. Juni auf dem Gelände der Spedition Schwarz in Herbrechtingen statt. Neben leckerem Essen, kühlen Getränken und musikalischer Untermalung gibt es zudem noch einen weiteren Anlass, der zum Feiern einlädt: Die Eröffnung des Süd- Hubs vor Ort. n Exotische Fracht Tierisch, rostrot, aber ohne Flügel bei EL- VIS-Transporten gibt es viel zu entdecken. Neben der alltäglichen Ware versteckt sich häufig auch Unerwartetes. Unlängst glänzte ein alter Käfer als echtes Highlight auf der Ladefläche eines ELVIS-Lkw. Der lebende Beweis dafür, dass alte Liebe manchmal eben doch rostet! n Neue Ausstattung für den Nachwuchs Sie glänzen mit Unparteilichkeit, stehen stets im Mittelpunkt und benötigen häufig ein dickes Fell: Wer als Schiedsrichter auf den Fußballplätzen das regelkonforme Spiel überwacht, hat keinen einfachen Job. Für die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter aus dem Kreis Büdingen gab es in ihrem Wintertrainingslager im Spessart nun eine angenehme Überraschung. Die ELVIS AG honorierte den Einsatz der Nachwuchsspielleiter mit dem Sponsoring von neuen Warmlaufshirts. Bereits vor dem Spiel können die Gespanne somit einheitlich auftreten. Ob sich die Mannschaften und Fans vom friedlichen Weiß der T-Shirts beeinflussen lassen, darf jedoch bezweifelt werden. n 4 news 01/2014

Elvis Partner news 01/2014 5

FORSCHUNG Eine neue Ära im Visier ELVIS AG und FH Erfurt starten Forschungsprojekt I-Lan zu Begegnungsverkehren Unwirtschaftliche Auslastungen von Lkw, Nachwuchsmangel bei Fahrern und ein schwieriges Geschäftsumfeld die Transport- und Logistikbranche hat mit vielen Herausforderungen zu kämpfen. Ein neues Forschungsprojekt der ELVIS AG in Kooperation mit der FH Erfurt, der Eikona AG sowie den Speditionen Schwarz aus Herbrechtingen und LIT aus Brake beabsichtigt nun eine Effizienzsteigerung der Abläufe der Transport- und Logistikprozesse. Grund genug für Eschborn und die EL- VIS AG nach Möglichkeiten zu suchen, dieses Dilemma zu lösen. Ein entsprechendes Forschungsprojekt mit dem Institut für Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt wurde auf den Weg gebracht. Unter dem Titel I-LAN: Intelligentes Ladungsnetzwerk forschen die Projektverantwortlichen bis zum Jahr 2017 nach Wegen, um die Produktivität und Wirtschaftlichkeit der Ladungsverkehre zu erhöhen. Entkopplung von Fahrer und 6,5 Stunden: Das ist die durchschnittliche Fahrzeug Zeit, die ein Fahrzeug im konven- Andy Apfelstädt, Projektverantwort- tionellen Ladungsverkehr pro Tag auf licher und Doktorand am Institut für der Straße verbringt. Insbesondere Verkehr und Raum sieht Chancen für Be- und Entladungen verhindern, dass die gesetzlich erlaubte Lenkzeit von neun Stunden erreicht wird. Für Jochen Eschborn ist dies jedoch deutlich zu wenig: Unsere Produktivität liegt nur bei 27 Prozent: In jedem Unternehmen wäre dies viel zu unwirtschaftlich. eine Reduzierung der Produktionskosten der Lkw um 20 Prozent. Doch wie soll das funktionieren? Was macht das neuartige Konzept aus? Antworten werden benötigt in Zeiten, in denen der Nachwuchsmangel bei den Lkw-Fahrer immer eklatanter wird, Diskussion um Wollen Begegnungsverkehre industrialisieren: Dipl. Math. Bernd Nieberding, Prof. Dr. Matthias Gather, Prof. Dr. Sergey Dashkovskiy, Thomas Schwarz, Andy Apfelstädt und Jochen Eschborn (v.l.n.r.) eine gerechte Entlohnung sich häufen und die Vereinbarung von Familie und Beruf stetig an Bedeutung zunimmt. Im Mittelpunkt steht hier die Entkopplung von Fahrer und Fahrzeug. Die derzeitige Praxis ist nicht mehr zeitgemäß. Heute fährt ein Lkw von München nach Bremen und einer von Bremen nach München. Beide transportieren Bier und könnten sich auf der Höhe von Kassel zuwinken, wenn sie voneinander wüssten, erklärt Eschborn. Hier gelte es den Hebel anzusetzen. Um eine effiziente Tourenplanung zu gewährleisten, muss ein intelligentes Routingsystem entwickelt werden. Mathematiker der FH Erfurt wollen dazu im Rahmen des Forschungsprojekt ein Modell entwickeln, mit dem flexibel die Linien in Abhängigkeit von den Abfahrten und dem tatsächlichen Ladungsaufkommen jede Nacht neu berechnet werden können. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Der Vorteil eines solchen dynamischen Modells ist, dass die Entkopplung von Fahrer und Fahrzeug endlich umgesetzt wird. Der Fahrer kann nach dem Ende seiner Lenkzeit den Lkw wieder an sein Heimatdepot zurückbringen und ist abends wieder bei seiner Familie, sagt Eschborn. Analog zu den Stückgutverkehren wird bundesweit eine flächendeckende Depotstruktur aufgebaut, die sich zum Beispiel aus den Niederlassungen der ELVIS- Partner generieren könnten. Der Fahrer eines Partners übernimmt die Ware an einem Depot und übergibt sie am Ende seiner Fahrt an den Empfangsspediteur. 6 news 01/2014

FORSCHUNG Papa sagt gute Nacht Besonderer Vorteil der Neustrukturierung: Ein Lkw könnte zukünftig zwei Fahrten am Tag absolvieren, Laufzeiten würden besser planbar und auch die Rückladungssuche würde hinfällig werden. Die Kabinen der Fahrer müssen auch nur noch für den Nahverkehr ausgerüstet sein, da die Übernachtungen auf Rastplätzen entfallen. Da freut sich doch der kleine Sohn, wenn Papa ihm abends gute Nacht sagen kann, betont Eschborn. Ein spannendes Projekt mit bahnbrechenden Folgen für die gesamte Transportbranche, wenn es erfolgreich realisiert wird. Um eine möglichst genaue Simulation zu erzeugen, benötigt das Forschungsteam um Andy Apfelstädt Daten. ELVIS-Partern liefern Erkenntnisse über Sendungsströme im Netzwerk. Anhand dessen kann berechnet werden, wo Depots errichtet werden müssen und welches Equipment dazu benötigt wird. n news 01/2014 7

IM FOKUS Ernstfall: Die größten Risiken für Unternehmen der Transportbranche Ob Lücken in der IT-Infrastruktur, Fragen zur Gespannhaftung oder ein Unfall im Ausland: Unternehmen der Transport- und Logistikbranche haben täglich mit vielen Herausforderungen zu kämpfen. Doch worauf gilt es im Ernstfall zu achten? Wo lauern Fallstricke und mit welchen präventiven Maßnahmen können bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden? ELVIS news lässt Experten zu Wort kommen und gibt hilfreiche und fundierte Ratschläge für die unterschiedlichsten Szenarien. Im Fokus stehen Anforderungen und Lösungen für eine sichere IT-Infrastruktur, Risiken bei der Gespannhaftung, Bußgeldübernahme durch Arbeitgeber, die Schadensregulierung bei Unfällen sowie sittenwidrige Löhne. n Sicher über die Datenautobahn Anforderungen und Lösungen für die IT-Infrastruktur Autor: Michael Götze, Rechtsassessor, geprüfter Datenschutzbeauftragter, ditis Systeme, Ulm Kommunikationswege zwischen Kunden, Frachtführern, Disposition und Lagerlogistik müssen schnell und zuverlässig ablaufen. Die Sicherheit der IT-Infrastruktur hat daher oberste Priorität, um auch für etwaige Notfälle gerüstet zu sein. Unterstützung erfahren die ELVIS-Mitglieder in diesem Bereich von der Firma ditis Systeme. Ob in der Disposition, der Lagerlogistik oder im Lkw selbst eine verlässliche und effiziente Kommunikation ist im Transportwesen und der Logistik unerlässlich. Denn: Die Beziehung zwischen Kunde, Spedition und Frachtführer basiert auf der Bereitstellung exakter und zeitgenauer Informationen. Doch inwieweit sind Unternehmen für den Ernstfall gerüstet? Was passiert, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis die Geschäftstätigkeit gefährdet? Eine sichere IT-Infrastruktur sollte dann gewährleisten, dass alle notwendigen Systeme redundant und ausfallsicher ausgelegt sind. Pläne zum sogenannten Business Continuity Management decken alle Eventualitäten ab und regeln die Zuständigkeiten im Notfall. Audits verlangen nach Belegen Dieser Herausforderung müssen sich vermehrt auch Logistikdienstleister stellen, die externen Prüfstellen in Audits immer häufiger die Sicherung ihrer Geschäftstätigkeit belegen. Dies gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund eines IT-Sicherheitsgesetzes an Bedeutung, welches die Bundesregierung plant, um kritische Infrastrukturen gegen unbefugte Eingriffe zu schützen und die Vertraulichkeit von Informationen in ausgewählten Branchen zu sichern. Zu den Sektoren, die über kritische Infrastrukturen verfügen, zählen unter anderem auch der Sektor Transport und Verkehr mit den zugeordneten Branchen Logistik, Straßenverkehr und Schienenverkehr. Ein mögliches IT-Sicherheitsgesetz würde erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen vorschreiben, welche zeitnah umgesetzt werden müssten. Vorkonfigurierte Sicherheitspakete Die Firma ditis Systeme als qualifizierter Partner des ELVIS-Netzwerkes bietet hier den ELVIS-Mitgliedern ihre Unterstützung an. Im Mittelpunkt stehen dabei vorkonfigurierten Sicherheitspakete, mit denen der derzeitige Status der IT-Sicherheit in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz ermittelt wird. Speziell ausgebildete Sicherheitsexperten identifizieren entsprechende Risiken und mögliche Lücken in der IT-Organisation und erarbeiten Lösungsvorschläge. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem IT-Revisionen für kritische Infrastrukturen sowie die Vorbereitung auf eine IT-Zertifizierung, zum Beispiel nach ISO 27001 Standard. Auch Sicherheitstest für Logistik- und Fleet-Management-System, die Beratung zum datenschutzkonformen Umgang mit Unternehmensdaten und die Gestaltung sicherer ERP System zählen zum Leistungsportfolio des Unternehmens aus Ulm. n 8 news 01/2014

IM FOKUS Drum prüfe, wer sich bindet Risiken bei der Gespannhaftung Autor: Karsten Füssel, Vorstand, Wirtschafts-Assekuranz Makler AG, Chemnitz terschiedlichen Versicherern, so wurde im Schadenfall regelmäßig der Versicherer des Zugfahrzeuges zu 100% belastet. Maßgebend war hier die Einschätzung, dass die eigentliche Betriebsgefahr durch die ziehende Einheit bestand. Geteiltes Leid Nach der Entscheidung durch den BGH werden nun sowohl der Versicherer des Zugfahrzeuges als auch die Versicherung des Anhängers zu jeweils 50 Prozent belastet. Laut BGH liegt dies in der Doppelversicherung des Gespannes begründet, so dass jeder Haftpflichtschaden die Versicherung des Zugfahrzeuges und des gezogenen Fahrzeuges mit jeweils 50 Prozent belastet. Doch was sind die Folgen für die Transportbranche? Belastung trotz Schuldlosigkeit Insbesondere Unternehmen, welche ihre Auflieger anderen Spediteuren überlassen, stehen vor erheblichen Problemen. Im Haftpflichtschadenfall geht Wer haftet bei Schäden von Fahrzeuggespannen? Die aktuelle Gesetzeslage sieht hier sowohl den Versicherer des Zugfahrzeugs als auch den des Anhängers in der Verantwortung. Für die Transportbranche ist dies eine schwer zu kalkulierende Situation, die Fragen aufwirft. Einer strategischen Partnerschaft oder einem Geschäft liegt zumeist eine ausführliche Analyse zugrunde. Seit dem 27. Oktober 2010 müssen auch Unternehmen der Transportbranche genau überlegen, welche Auflieger sie wem überlassen. Grund dafür: Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), IV ZT 279/08, mit dem die Bearbeitung von Schäden bei Fahrzeuggespannen neu bewertet wird. Allgemein wird unter einem Gespann das Zugfahrzeug (z.b.: Sattelzugmaschine, Lkw) und der Anhänger oder Auflieger verstanden. Bestand bisher für die ziehende und die gezogene Einheit der Haftpflichtversicherungsschutz bei undie Hälfte des Schadens zu Lasten der Firma, welche den Auflieger versichert und der anderen Firma überlassen bzw. vermietet hat. Besonders kurios: Diese Regelung trifft selbst dann zu, wenn die Firma mit dem Anhänger oder Auflieger keinerlei Schuld an dem Schaden trifft. In der Folge werden somit die Schadenquoten negativ beeinflusst und erhebliche finanzielle Folgen, zum Beispiel durch höhere Versicherungsprämien, können entstehen. n Glückspiel auf dem Rücken der Unternehmen Für Unternehmen bedeutet die Überlassung von Anhängern und Aufliegern ein unkalkulierbares Risiko. Im Vorfeld weiß niemand, ob der Fahrer des Zugfahrzeuges einen Schaden verursacht und in welcher Höhe ein eventueller Schaden dann die eigene Versicherung belastet. Ein Spiel mit vielen Variablen ist die Folge und erschwert die Arbeit der Unternehmen in einem eh schon schwierigen Geschäftsumfeld. news 01/2014 9

IM FOKUS Eine Frage der Gerechtigkeit Sittenwidrige Löhne im Transportgewerbe Autor: Michael Wangler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Emrich Wangler Blank Emrich, Aschaffenburg Es gibt wohl kaum jemanden, der bei Gehaltsverhandlungen nicht versucht, eine Erhöhung seines Lohnes zu erzielen. Doch wann ist ein Gehalt sittenwidrig, und wann muss der Arbeitgeber Sanktionen befürchten? Soweit kein Lohn- oder Gehaltstarifvertrag vorrangig zu beachten ist, können Löhne grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandelt und vereinbart werden. Doch in welcher Höhe sollte eine Vergütung mindestens gewährt werden, wenn auf das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet? In diesem Fall sind die von den Arbeitsgerichten entwickelten Grundsätze der Sittenwidrigkeit ( 138 Abs. 2 BGB) zu berücksichtigen. Ein Lohn bzw. Gehalt ist dann sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht (BAG v. 22.04.2009). Regelung für Tariflöhne Üblich ist ein Tariflohn dann, wenn mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebietes tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen. Es muss also eine überwiegende tarifliche Gebundenheit bestehen und zwar in dem Tarifgebiet, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Doch es sind auch noch weitere Voraussetzungen für eine mögliche Sittenwidrigkeit zu beachten: So müssen Gerichte die etwaige Ausbeutung einer Zwangslage, Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen des Arbeitnehmers überprüfen. In der Regel belegt aber die Vereinbarung eines Lohnes, der unterhalb der zwei Drittel-Grenze liegt, die Sittenwidrigkeit auch in subjektiver Hinsicht. Die magische Grenze Wer die Löhne in seinem Unternehmen möglichst rechtssicher gestalten will, sollte daher den zwei-drittel-richtwert unbedingt beachten. Neben dem gewährten Lohn können dabei auch sonstige Vergütungsbestandteile berücksichtigt werden, soweit diese das Verhältnis zwischen der Arbeitsleistung und der Gegenleistung des Arbeitgebers nicht verändern. Unzulässig ist es jedoch, wenn etwa Überstundenzuschläge bei der Bemessung des Mindestlohns berücksichtigt würden, da diese eine besondere Leistung des Arbeitnehmers honorieren (EuGH, Urteil vom 07.11.2013). Auch vermögenswirksame Leistungen will der EuGH nicht unbedingt anrechnen. Denn diese zielen darauf ab, Vermögen zu bilden und verfolgen damit ein sozialpolitisches Ziel. Faustformel Zu vergleichen ist die regelmäßig gezahlte Vergütung mit dem regelmäßig gezahlten Tariflohn. Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge bleiben bei der Berechnung außen vor. Auf den Tarifvertrag kommt es an Beispiel: Der Stunden- bzw. Monatslohn eines Kraftfahrers (Lohngruppe 4) beträgt nach dem Lohntarifvertrag für Arbeitnehmer des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern EUR 11,70 bzw. EUR 1.954,00 brutto. Die Bruttovergütung eines Kraftfahrers in Bayern, die insgesamt weniger als EUR 7,80 pro Stunde oder EUR 1.300,00 pro Monat beträgt, könnte somit sittenwidrig sein. In dem Fall, dass ein Tarifgehalt in einem Wirtschaftsgebiet nicht üblich sein sollte, wäre dann auf das verkehrsübliche Gehalt in der Branche abzustellen. Damit wird es für von Lohndumping betroffene Arbeitnehmer ungleich schwieriger, die Sittenwidrigkeit seines Lohns darzulegen und auch zu beweisen, da das verkehrsübliche Gehalt schwerer zu ermitteln ist. Oberste Sorgfalt bei Gehaltsplanung Für die zukünftige Planung im Unternehmen gilt: In jedem Fall sollte bei Neueinstellungen die zu vereinbarende Vergütung mit einem einschlägigen Lohn-/Gehaltstarifvertrag verglichen werden. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte dabei stets die Zwei Drittel-Grenze einhalten, denn wenn eine Entgeltabrede gegen 138 Abs. 2 BGB verstößt, schuldet der Arbeitgeber gemäß 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung. Hieraus ergibt sich gegebenenfalls ein Nachzahlungsanspruch. Obacht ist jedoch nicht nur bei Neueinstellungen geboten: Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses kann sich der üblicherweise gezahlte Tariflohn derart erhöhen, dass die zunächst eingehaltene 2/3-Grenze unterschritten wird. Daher gilt: Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber sollten daher die aktuelle Tarifentwicklung stets im Auge behalten. n 10 news 01/2014

IM FOKUS Neues Urteil, neue Risiken BFH-Entscheidung zur Bußgeldübernahme durch Speditionen Autor: Markus Schmuck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Caspers Mock Anwälte, Koblenz Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil seine Rechtsprechung zur Übernahme und Erstattung von Sanktionen durch Arbeitgeber geändert. Die arbeitgeberfreundliche Auslegung, wonach die Übernahme von Verwarnungsgeldern im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, ist somit nicht mehr gültig. Im Dschungel der Verordnungen und Richtlinien den Überblick zu behalten ist für Unternehmen der Transport- und Logistikbranche nicht immer einfach. Zumal sich die Rechtslage durch neue Entscheidungen stetig verändert. Ab sofort ergeben sich für Spediteure wichtige Änderungen im Umgang mit Bußgeldern: In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Übernahme und Erstattung von Sanktionen durch Arbeitgeber für das Fehlverhalten seitens der Arbeitnehmer geändert. Lohnsteuer zwingend erforderlich Ein Spediteur hatte Bußgelder, die gegen seine Fahrer wegen Überschreitung von Lenkzeiten und Nichteinhaltung von Ruhezeiten festgesetzt wurden, bezahlt ohne dafür Lohnsteuer einzubehalten. Der Unternehmer hatte seine Fahrer ausdrücklich angewiesen, entsprechende Verstöße zu begehen, sofern dies zur Einhaltung von Terminen nötig war. Für diese Zahlungen forderte das Finanzamt hingegen vom Spediteur die Entrichtung der Lohnsteuer. Die gegen den Nachforderungsbescheid erhobene Klage des Unternehmers wies das Finanzgericht zurück. Begründung: Anders als bei einem Verstoß gegen ein Parkverbot handele es sich hier um schwerwiegende Verstöße, bei denen das Eigeninteresse des Arbeitnehmers nicht vernachlässigt werden könne. Eigeninteresse von Arbeitnehmern im Mittelpunkt Auch hier sah der Spediteur seine Interessen nicht hinreichend genug berücksichtigt und ging in Revision, welche jedoch abermals vom Bundesfinanzhof zurück gewiesen wurde. Das Gericht argumentierte, dass eine Lohnzuwendung nicht vorliegt, wenn das Interesse des Arbeitnehmers gegenüber dem des Arbeitgebers in den Hintergrund tritt. Ist aber neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, führt dies zur Lohnzuwendung. Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhof liegt ein Arbeitslohn nicht vor, wenn sich der Vorteil bei objektiver Würdigung aller Umstände lediglich als notwendige Begleiterschei- nung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweist. Rechtswidrige Anweisungen des Arbeitgebers, welche mit Bußgeldern belegt werden, sollen hier aber nicht dazu zählen, so der BFH. n Folgen für den Arbeitgeber Der Bundesfinanzhof schließt sich der im Schrifttum überwiegend geäußerten Kritik an seinem Urteil vom 7.6.2004, VI R 29/00 an. Damals hatte das Gericht noch vertreten, die Übernahme von Bußgeldern könne im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und stelle keinen Arbeitlohn dar. Diese neue Entscheidung orientiert sich nun wieder an der alten Rechtsprechung, wie zum Beispiel an der vom Landessozialgericht NRW (Urteil vom 20.6.2007 L 11(8)R 75/06) und hebt die neuen arbeitgeberfreundlichen Entscheidungen (z.b. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2010 L 6 R 381/08, BeckRS 2010, 68928) praktisch auf. news 01/2014 11

IM FOKUS Wenn es kracht Schadensregulierung nach einem Unfall mit ausländischen Beteiligten Autor: Jörg Tittel, Schadenmanagement, Wirtschafts- Assekuranz Makler AG, Chemnitz Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es zu spät: Unfälle im Straßenverkehr passieren schnell und haben meist unangenehme Folgen. Besonders kompliziert wird es dann, wenn der Beteiligte an einem Unfall keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Hier gilt es, bei der Schadensregulierung einige wichtige Punkte zu beachten. Sie ist klein, grün und extrem hilfreich: Ohne die Versicherungskarte wird die Regulierungsunterschiede in verschiedenen Ländern Reparaturschaden Wertminderung Abschleppkosten Gutachterkosten Mietwagenkosten Nutzungsausfall RA- Gebühren Unkostenpauschale Schadensregulierung bei Unfällen kompliziert. Insbesondere derjenige, der zusammen mit einem Beteiligten ohne deutsche Staatsbürgerschaft in einen Unfall verwickelt ist, sollte stets die grüne Karte verlangen. Hier sind alle wichtigen Angaben vermerkt. Dokumentation vor Ort Idealerweise wird die grüne Karte vom Unfallgegner am Unfallort abfotografiert zum Beispiel per Handy. Generell sind auch Fotos des Schadens immer Frankreich Belgien Italien Groß- Spanien Polen Österreich Schweiz britannien bis zum Zeitwert (i.d.r. nach Rechnung) in seltenen Fällen bis zur nächsten geeigneten Werkstatt wenn durch Versicherer beauftragt wenn Geschädigter darauf angewiesen ist 10 25 / Tag nein, werden nicht erstattet k.a. Betrag nach GA der Vers. in seltenen Fällen bis zu einer nahegelegenen Werkstatt Nicht, wenn vom Geschädigten. beauftragt Nachweis der Notwendigkeit 5 173 / Tag Kosten der anwaltl. Vertretung werden nicht erstattet Einzelbelege Betrag nach Rechnung. oder GA in seltenen Fällen bis zur nächsten geeigneten Werkstatt wenn durch Versicherer beauftragt Nur bei Rep. und berufl. Notwendigkeit 15 50 / Tag, wenn Mietwagenverzicht in geringer Höhe k.a. GA und Schlussrechnung bei Nachweis durch GA bis zur nächsten geeigneten Werkstatt wenn durch Versicherer beauftragt, Kulanz 50 100 Pfund / Woche In der Regel volle Übernahme durch unterlegene Partei bei Nachweis der Notwendigkeit Einzelbelege Betrag nach GA, Rechnung oder KVA, spanische Sätze nur auf Klageweg bis zur nächsten geeigneten Werkstatt nein nein nur öffentl. Verkehrsmittel nur bei Titulierung, außergerichtlich nein nein Rechnung oder geprüfter KVA nein bis zur nächsten Werkstatt nur für polnische Gutachter nur in Ausnahmefällen nur bei gewerbl. Nutzung außergerichtlich nein k.a. Rechnung, GA oder KVA bei Nachweis durch GA bei schweren Fällen bis zur eigenen Werkstatt wenn durch Versicherer beauftragt Ja, aber 15 % Abzug nein außergerichtlich 10% pauschal 36 pauschal Rechnung, GA oder KVA bei Nachweis durch GA bis zur nächsten Werkstatt keine gefestigte Rechtssprechung Max. 10 15 Tage, wenn erforderlich in franz. Schweiz ja, sonst ÖPNV In der Regel ja werden geschätzt Legende: KVA - Kostenvoranschlag; GA - Gutachten; ÖPNV - öffentlicher Personennahverkehr; nützlich. Nach Möglichkeit sollte auch die Polizei gerufen werden, um den Unfall zu dokumentieren. Ist dies nicht möglich, werden nachfolgend genannte Angaben zwingend benötigt: Der Unfallort und die genaue Unfallzeit, das Kennzeichen des verursachenden Fahrzeugs (sowie des Anhängers, falls vorhanden), der Name und die Anschrift des Fahrers, der Name und die Anschrift des ausländischen Versicherers sowie die Versicherungsscheinnummer und die konkreten Angaben zu Fahrzeugtyp und -marke. Wann gelten Ansprüche nach deutschem Recht? Das Deutsches Büro grüne Karte e. V. beauftragt in der Regel die Korrespondenzgesellschaft des ausländischen Versicherers mit der Regulierung. Ereignet sich der Schaden in Deutschland mit einem Beteiligten ohne deutsche Staatsbürgerschaft so richten sich alle Ansprüche nach deutschem Recht. Wann gelten Ansprüche nach jeweiliger Landesrechtsprechung? Wenn sich der Unfall im Ausland mit einem Beteiligten ohne deutsche Staatsbürgerschaft ereignet, ist die Rechtslage des Landes relevant, in dem der Schaden eintritt. Wichtig: Alle oben genannten Angaben werden auch hier zwingend benötigt, um seinen Rechtsanspruch geltend zu machen. Für den Geschädigten ist ein Schadensregulierungsbeauftragter des ausländischen Versicherers in Deutschland verantwortlich. Gerichtsstand für eine Klage gegen den ausländischen Versicherer ist der Wohnort des Geschädigten. n 12 news 01/2014

Projekte Angriff auf den Kostenblock ELVIS AG gründet ELVIS Versicherungsmakler GmbH und ELVIS Dienstleistungs GmbH In der Transport- und Logistikbranche gehören Versicherungen neben Diesel und Gehalt zu den größten Kostenblöcken. Folge: Durch einen Tarifvergleich und richtige Maßnahmen zur Schadenvermeidung lässt sich eine Menge Geld sparen. Um ihr Service-Angebot noch weiter auszubauen, hat die ELVIS AG jetzt zusammen mit der Wirtschafts-Assekuranz Gruppe die ELVIS Versicherungsmakler GmbH und die ELVIS Dienstleistungs GmbH gegründet. Ziel der neuen Servicegesellschaften ist es, den Mitgliedern deutliche Kostenersparnisse zu ermöglichen und sie in den Bereichen Schadenvermeidung sowie Schadenreduzierung zu unterstützen. Zudem bieten die neuen Gesellschaften ihre Beratungskompetenz in verschiedenen Themenfeldern wie Zertifizierung, Sozialvorschriften oder Technik an. Jochen Eschborn, Vorstandsvorsitzender der ELVIS AG, sieht einen großen Mehrwert in der Gründung der neuen Gesellschaften: Unsere Mitglieder profitieren von deutlichen Kosteneinsparungen und unterschiedlichsten Serviceangeboten zur Schadenvermeidung und -reduzierung. Dies sei insbesondere auf die großen Preisdifferenzen bei der Tarifgestaltung von Versicherungen zurückzuführen, die bei bis zu 10.000 Euro pro Lkw liegen können. Vergleich kann Geld sparen Als gleichberechtigter Partner ist zusammen mit der ELVIS AG die Wirtschafts-Assekuranz Gruppe an den neuen Gesellschaften zu je 50 Prozent beteiligt. Karsten Füssel, Vorstand der Wirtschaft-Assekuranz-Makler AG, erklärt rufskraftfahrer für mögliche Gefahrenquellen. das Einsparungspotenzial: Versirufskraftfahrer cherungen zählen neben Diesel und Gehalt im Transport- und Logistikbereich zu den größten Kostenblöcken. Durch einen Tarifvergleich und die richtigen Maßnahmen zur Schadenvermeidung Zudem erhalten die ELVIS-Mitcherungen glieder im Schadensfall unkomplizierte und schnelle Rechtsberatung und Unterstützung bei der vollständigen Kommunikation sowie Dokumentation des Schadens. lässt sich für die ELVIS-Mitglieder viel Geld sparen. Die Wirtschafts-Assekuranz Gruppe ist hauptsächlich im Speditions- und Frachtführer-Bereich tätig und verfügt somit über ausreichend Expertise. Für ihre Mitglieder operiert die ELVIS Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Versicherungsmakler, der mit allen Versicherungen für den gewerblichen Güterverkehr am Markt verhandelt. Großer Pool an Fachkräften Um etwaige Schadensfälle effizient zu bearbeiten, verfügt die ELVIS Dienstleistungs GmbH über einen großen Pool an Fachkräften, von denen die Mitglieder profitieren. So überprüfen Handwerker Werkstattrechnungen auf ihre Richtigkeit und Anwälte begleiten die Speditionen im Vorfeld sowie bei Verhandlungen vor Ort. Die ELVIS Dienstleistung GmbH bietet Schnelle und kostengünstige Schadenabwicklung Zusätzlich wird bei der ELVIS Dienstleistungs GmbH der Fokus auf die Schadensvermeidung und insbesondere die schnelle und kostengünstige Schadenabwicklung gelegt. Natürlich lassen sich Schäden nie komplett vermeiden. außerdem auch noch Unterstützung in weiteren Bereichen an. Egal ob es Fragen zu Zertifizierungen, zum Umgang mit Fahrern oder zum Einsatz von Logistik-Software gibt mit unseren Experten stehen wir den ELVIS Mitglieder stets mit Rat und Tat zur Seite, betont Karsten Füssel. n Wichtig ist jedoch bereits im Vorfeld alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um potenzielle Risiken zu minimieren und schnell und kompetent zu reagieren, falls doch ein Schadensfall eintritt, sagt Karsten Füssel. Spezielle Schulungsprogramme, wie die Simulation von gefährlichen Verantwortlich für die neuen Servicegesellschaften: Jochen Verkehrssituationen, Eschborn, Vorstand der ELVIS AG (links) und Karsten sensibilisieren die Be- Füssel, Vorstand der Wirtschaft-Assekuranz-Makler AG. news 01/2014 13

VERANSTALTUNG Spannende Themen, gute Gespräche und tolle Musik Partnerversammlung: Rückblick in Bildern Mittwoch, 5. März 2014 Es ist 9.30 Uhr Langsam füllt sich der Veranstaltungsraum Römerberg des Holiday Inn Frankfurt. Im Foyer duftet es nach frischem Kaffee und in kleinen Gruppen wird angeregt diskutiert. Klar, denn es gibt viel zu besprechen, wenn 120 Netzwerk-Partner aufeinander treffen. Um 10 Uhr startet der offizielle Teil: Jochen Eschborn eröffnet mit einer kurzen Begrüßung, anschließend werden viele wichtige Themen behandelt und kräftig diskutiert. Nach dem Fachlichen kommt die Zeit für gemütliche Kleidung unter Freunden. Mit dem Bus fahren die Teilnehmer ab in die Fabrik, ein alter Gewölbekeller aus dem Jahre 1883. In dem besonderen Ambiente entwickelte sich schnell eine lockere Atmosphäre für Gespräche abseits des Geschäftlichen. Passend dazu begeistert der Vollblutmusiker Olli Roth mit seiner außergewöhnlichen Stimme und seiner Gitarre die Gäste. Bekannte Rocksongs und einfühlsame Balladen runden den gelungenen Tag ab. n 14 news 01/2014

Elvis Partner elvis anz 210x99 4c 2014 Transdata_3_Layout 1 28.03.14 12:28 Seite 1 Komalog [Logistik-Software] Für Teil- und Komplettladungen Für Sammelgut / Kooperationen Für Lagerlogistik Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Demo-Termin! Fon: +49 (0)5206/9106-0 E-Mail: info@transdata.net news 01/2014 15 www.transdata.net

PARTNERPORTRÄT Auf der Überholspur Acht erfolgreiche Maintrans-Jahre Als Jochen Eschborn und Stephan Kürsten im Jahr 2006 ihre sicheren Jobs aufgaben, um eine eigene Spedition zu gründen, war die Zukunft ungewiss. Aus zwei Mitarbeitern, zwei Lkw und einem kleinen Büro in Karlstein am Main wurde ein florierendes Unternehmen mit über 70 Lkw, fünf Standorten und 120 Mitarbeitern. Acht Jahre auf der Überholspur, frei nach dem Motto: Manchmal muss man auch verrückte Dinge tun, um erfolgreich zu sein. Seit 2006 auf der Bahn Das ging ab wie eine Rakete, sagt Jochen Eschborn. Auch Stephan Kürsten ist von den letzten acht erfolgreichen Jahren fasziniert: Mit dem Erfolg haben wir nicht gerechnet. Die MAINTRANS GmbH ist heute Spedition, Frachtführer und Logistikdienstleister. Gegründet wurde das Unternehmen von Jochen Eschborn und Stephan Kürsten. Für die damalige Zeit war das ein mutiger Schritt, betont Eschborn. Aber die Geschichte gibt den beiden umtriebigen Geschäftsführern recht: Was als kleines Unternehmen im Jahre 2006 mit zwei Lkw begann, ist mittlerweile zu einem soliden, mittelständischen Unternehmen herangewachsen. Im Bayrischen Alzenau an der Grenze zu Hessen hat das Unternehmen seinen Hauptsitz gefunden. Heute steht MAIN- TRANS für Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness im Umgang mit Kunden und Mitarbeitern. Zurückzuführen sind diese Maßstäbe auf die langjährige Erfahrung der beiden Geschäftsführer in dem Logistikgewerbe. Die Kunden profitieren durch optimierte Arbeitsabläufe und ein hohes Maß an Kompetenz, erklärt Kürsten. Parallel zur MAINTRANS gibt es ein weiteres Unternehmen, welches den innovativen Köpfen Eschborn und Kürsten entsprungen ist: die ELVIS AG! Viele Einzelunternehmen wurden zu einer starken Gemeinschaft zusammengefasst, die so in den Genuss vieler Vergünstigungen kommt. Satte Einkaufsrabatte, ein eigenes Frachtenportal und die Möglichkeit, systematisierte Ladungs- und Teilladungsverkehre zu organisieren, sind nur einige der vielen Vorteile, die sich den an die ELVIS AG angeschlossenen Unternehmen bietet. Gas geben mit modernstem Equipment Damit MAINTRANS immer auf dem neusten Stand der Technik ist, wird der 70 Sattelzüge umfassende Fuhrpark alle drei Jahre ausgetauscht. Auch die technische Ausstattung der Fahrzeuge kann sich sehen lassen: Modernste Telematik ermöglicht den Fahrer beispielsweise eine umweltbewusste Fahrweise. So wird Kraftstoff gespart und die Fracht umweltschonend und kostengünstig an den Bestimmungsort befördert. Ein weiterer Vorteil der Telematik-Lösung: MAINTRANS kann jederzeit dem 16 news 01/2014

PARTNERPORTRÄT Gründung: 2006 Gesellschaften: Maintrans Internationale Spedition GmbH, Maintrans Logistik GmbH, Maintrans Logistics GmbH, Maintrans & Oelrich Speditions GmbH Standorte: Alzenau, Schwerte, Erfurt, Bad Langensalza, Ulm Anzahl Sattelzugmaschinen: 70 Anzahl Planen-/Kofferauflieger: 102 Anzahl Mitarbeiter: 120 Logistikflächen: 14.000 m² Lebensmittellager in Erfurt, 2.500 m² Lagerfläche in Alzenau, 10.000 m² Lagerfläche in Schwerte Kunden Auskunft über den genauen Standort der Fracht geben. Ermöglicht wird dies durch neuste GPS-Technik. Auch Verzögerungen oder Störungen können gegebenenfalls schnell erkannt und behoben werden oder für den Fall, dass eine Behebung nicht möglich ist, dem Kunden zur besseren Disposition mitgeteilt werden. Für den Transport von gefährlichen Gütern ist MAINTRANS ebenfalls bestens gewappnet. Alle Fahrzeuge verfügen über eine spezielle ADR-Ausrüstung und die Fahrer sind im Besitz der notwendigen ADR-Bescheinigung. Just in time Neben der Direktbelieferung setzt MAINTRANS auch auf das bewährte Hub and Spoke System der ELVIS Teilladungs GmbH. Durch die Hubs in Knüllwald und Herbrechtingen ist die Anbindung von Teilladungstransporten in zehn Länder Europas gewährleistet. Aktuell werden 17.000 Quadratmeter Lagerfläche von MAINTRANS für verschiedene Kunden bewirtschaftet. Täglich übernimmt das Unternehmen am Standort Erfurt die Produkte eines Teigwarenherstellers zur Zwischenlagerung. Dabei werden Artikel, Mengen, Mindesthaltbarkeitsdaten verwaltet und die Erzeugnisse just in time an zahlreiche Kunden des Auftraggebers verschickt. Gutes Team Aber was wäre all das ohne ein kompetentes Team von Mitarbeitern, die Tag für Tag ihr bestes geben, um die Kunden zufriedenzustellen und für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgen? Christian Scharr, Niederlassungsleiter der Thüringer Standorte, sichert mit seinem 40-köpfigen Team täglich den hohen Qualitätsanspruch seiner Kunden. Mit Rüdiger Fromm konnte für die Niederlassungsleitung der Hauptgeschäftsstelle in Alzenau ein erfahrener Speditionskaufmann gewonnen werden. Er wird von einem kompetenten Team unterstützt, welches sowohl aus älteren und branchenerfahrenen Mitarbeitern sowie aus jungen und innovativen Nachwuchskräften besteht. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Spaß an ihrer Arbeit. Volle Kraft voraus Auch in der Zukunft wird das Motto: Manchmal muss man auch verrückte Dinge tun, um erfolgreich zu sein die beiden Geschäftsführer Jochen Eschborn und Stephan Kürsten weiter antreiben. Sich stetig weiterentwickeln und zusätzliche Optimierungsabläufe erschaffen, wird das Ziel der beiden Geschäftsführer bleiben. Projekte, wie der Ausbau der nationalen und europäischen Teil- und Komplettladungsverkehre, werden mit hoher Motivation weiterentwickelt. Die Zukunft kann kommen, wir sind bereit!, betont Kürsten. n Spezialaufträge sind kein Problem Ein Teil des Fuhrparks ist mit einem speziellen Ladungssicherungssystem ausgerüstet. Dieses ermöglicht dem Kunden eine schnellere und verbesserte Ladungssicherung und optimiert den vorhandenen Frachtraum. Kein Problem für das Unternehmen ist die Erfüllung von Spezialaufträgen. Sattelauflieger mit Schubböden sowie verbreiterbare Megatrailer, die in Deutschland, Benelux, Frankreich, Spanien und Polen mit einer Dauergenehmigung unterwegs sind, machen fast jeden Transport möglich. Ein ausgebautes europäisches Netzwerk ermöglicht eine flächendeckende Transportabwicklung. Europaweit im Einsatz: Die Lkw der Maintrans GmbH auf großer Tour news 01/2014 17

INTERNATIONAL Wachstumskurs in der Alpenrepublik Startschuss für ELVIS Austria mit Hubs in Salzburg und Wiener Neudorf Das ELVIS-Netzwerk ist nun auch auf der anderen Alpenseite auf Wachstumskurs: In Österreich wurde jetzt die Gesellschaft ELVIS Austria mit Sitz in Sankt Lorenzen im Mürztal gegründet. Das Ziel dieser Expansion ist der Aufbau eines Teil- und Komplettladungsnetzwerkes in Österreich, wie es bereits erfolgreich in Deutschland etabliert ist. Die fünf Gründungsmitglieder planen, das österreichische Teilladungsnetzwerk künftig mit zehn Depots flächendeckend zu betreiben. Der Zentral-Hub befindet sich in Salzburg, während es einen zweiten Hub in Wiener Neudorf gibt. Geschäftsführer der ELVIS Austria wird Norbert Adler von der Johann HUBER Spedition und Transportgesellschaft mbh. Für Jochen Eschborn, Vorstandsvorsitzender der ELVIS AG, bietet die neue Gesellschaft enormes Potenzial: Wir bauen sukzessive ein innerösterreichisches Teil- und Komplettladungsnetzwerk auf und bieten für Verlader einheitliche Preisstandards, transparente Preisstrukturen sowie höchste Qualität. Über die neue Gesellschaft werden auch europaweite Teil- und Komplettladungen abgewickelt. Besonderer Fokus wird dabei auf Verkehre nach Süd- und Osteuropa gelegt. Integration in europäisches ELVIS-Netzwerk Ein Vorteil der Netzwerkstruktur: Die Hubs in Salzburg und Wiener Neudorf werden vollständig in das europäische ELVIS Teil- und Komplettladungsnetzwerk integriert. Norbert Adler, Geschäftsführer von ELVIS Austria sieht darin besondere Vorteile für die Verlader: Wir sind mit ELVIS Austria der erste Verbund mittelständischer Spediteure und Frachtführer, der sich auf systematisierte Teil- und Komplettladungen fokussiert. Ziel dieser ständig wachsen- Geschäftsführer der ELVIS Austria: Norbert Adler, Leitung Spedition und Qualitätsmanagement Johann Huber Spedition und Transportgesellschaft m.b.h. den Kooperation ist es, der verladenden Wirtschaft ein interessantes und vor allem europäisches Netzwerk mit einem großen Angebot an Transportkapazitäten und überzeugender IT-Lösung zur Verfügung zu stellen. Vermeidung von Leerkilometern Zu den fünf Gründungsmitgliedern gehören die Johann Huber Spedition und Transportgesellschaft mbh, die Johann Weiss GmbH, die Scheffknecht Transporte GmbH, die Koch Spedition KG und die E.L.V.I.S. Europäischer Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure Aktiengesellschaft. Der Zentral-Hub in Salzburg ist zirka 2.500 Quadratmeter groß und wird wie der zweite Hub im Wiener Neudorf, zirka 4.000 Quadratmeter, von der Johann Weiss GmbH betrieben. Für alle Mitglieder des Verbunds, wird der größte Vorteil in der Reduzierung fehlender Auslastungen im Teilladungsbereich liegen. Auch im Komplettladungssektor werden durch die Zusammenarbeit gezielt Leerkilometer vermieden, erklärt Adler. n 18 news 01/2014

Das bewegt! Elvis Partner news 01/2014 19

Elvis Partner 20 news 01/2014