Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg. Aufgabenverteilung im Pflegedienst

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Transkript:

Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg Aufgabenverteilung im Pflegedienst

Welche Aufgaben hat die Pflege jetzt und in der Zukunft? 2

Neue Herausforderungen in der Pflege Die Pflege im Wandel Gesellschaftlicher Faktor 2 Qualifizierungskonzepte Konzept des Deutschen Bildungsrates Europäischer Qualifikationsrahmen Organisatorischer Faktor Rechtlicher Faktor 3 Konzeptionelle Umsetzung 4 4 3

Gesellschaftlicher Faktor Aktuelle Entwicklungen des 2. Jahrhunderts: Demographischer Wandel Drastischer Anstieg von Pflegebedürftigkeit Fachkräftemangel im ambulanten und stationären Bereich Veränderte Anforderungen an die Pflege 4

Demographischer Wandel Gesellschaftlicher Faktor Dauerhaft niedriges Geburtsniveau Kontinuierliche Steigerung der Lebenserwartung Hohe Migatrionsrate Starkes Ost West Gefälle Ethnische Heterogenität Quelle: Statistisches Bundesamt, für 2060: 2. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung Vgl. Demographiebericht, S. 5

Gesellschaftlicher Faktor Drastischer Anstieg der Pflegebedürftigkeit 2,65 Mio 205 2,90 Mio 2020 3,37 Mio 2030 Datenquelle: Demographischer Wandel in Deutschland, S. 28 6

Gesellschaftlicher Faktor Drastischer Anstieg der Pflegebedürftigkeit Mehr Krankenhausbehandlungen trotz sinkender Bevölkerungszahl Erhöhung der Krankenhausfälle bis 2030 um ca. 8 % Datenquelle: Demographischer Wandel in Deutschland, S. 0 7

Gesellschaftlicher Faktor Fachkräftemangel im stationären Bereich Nicht ärztliches Personal: 45 % 60 % der heutig Beschäftigten werden bis zum Jahr 2030 in die Rente eintreten 5 000 bis 24 000 Personen werden 2020 nicht mehr zum Arbeitsangebot gezählt werden vgl. PricewaterhouseCoopers, 200 8

Gesellschaftlicher Faktor Rückgang der Anzahl der Pflegefachkräfte 9

Organisatorischer Faktor Veränderungen Einführung DRG Sinkende Verweildauern Veränderte Anforderungen an den ambulanten Bereich Erhöhte Anforderungen an die Kooperation der an der Krankenversorgung beteiligten Berufe Neue Leistungsformen Integrierte Versorgungsformen verändern Kommunikationsstrukturen Veränderte Form der Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe Veränderte Anforderungen an die Qualifikation und an die Tätigkeit der Fachkräfte Vgl.: Igl-Gutachten, 2008 0

Organisatorischer Faktor Herausforderungen Stationäre Behandlung durch spezialisierte Teams Steigende Anforderung an die Dokumentation Verlagerung des Aufgabenschwerpunkt an das Pflegemanagement in Richtung Steuerung, Koordination, Mitabeiterführung und Kommunikation Vgl.: Igl-Gutachten, 2008

Rechtlicher Faktor Krankenpflegegesetz Die Ausbildung [ ] soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln.[...] Quelle: Krankenpflegegesetz vom 6. Juli 2003 (BGBl. I S. 442), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 6.Dezember 20 (BGBl. I S. 255) geändert worden ist 2

Rechtlicher Faktor Eckpunktepapier zur Vorbereitung des Entwurfes eines neuen Pflegeberufegesetzes Zwei Grundpfeiler: Generalistisch ausgerichtete Pflegeausbildung Akademische Ausbildung Vgl. Eckpunte zur Vorbereitung des Entwurfes eines neuen Pflegeberufegesetzes 3

Krankenpflegegesetz Rechtlicher Faktor Die Ausbildung für die Pflege [ ] soll insbesondere dazu befähigen,. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen: a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege, b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege, c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit, d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes, 2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen: a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen, b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation, c) Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen, 3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln. Quelle: Krankenpflegegesetz vom 6. Juli 2003 (BGBl. I S. 442), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 6.Dezember 20 (BGBl. I S. 255) geändert worden ist 4

Rechtlicher Faktor Eckpunktepapier zur Vorbereitung des Entwurfes eines neuen Pflegeberufegesetzes Generalistische Ausbildung: Ausbildung in Vollzeit (3 Jahre) und in Teilzeit möglich Min. 4 600 Stunden (2 00 Stunden Theorie, 2 500 Stunden Praxis) Zugangsvoraussetzung mittlerer Bildungsabschluss Ausbildungsinhalt für alle Schülerinnen und Schüler einheitlich Praxisbegleitung und Praxisanleitung werden aufgewertet Zusatzqualifikation von mind. 200 Stunden nötig Akademische Ausbildung: Ausbildungsdauer beträgt 4 Jahre, praktische Ausbildung erfolgt analog zur generalistischen Ausbildung Berufliche Pflegeausbildung ist hier integriert Zugangsvoraussetzung Fachhochschulreife Pflegeausbildung kann auf bis zu 2 Jahre angerechnet werden Vgl. Eckpunte zur Vorbereitung des Entwurfes eines neuen Pflegeberufegesetzes 5

63 SGB V Rechtlicher Faktor 63 SGB V, Abs. 3b [ ] Angehörige der im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe. die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie 2. die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen, soweit diese auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich bei der Tätigkeit nicht um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt.[ ] Quelle: 63 SGB V, Abs. 3b 6

Rechtlicher Faktor 63 SGB V 63 SGB V, Abs. 3c [ ]eine Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt und für die die Angehörigen der im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe auf Grund einer Ausbildung nach 4 Abs. 7 des Krankenpflegegesetzes qualifiziert sind, auf diese vorsehen.[ ] Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien fest, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf die Angehörigen der in den Sätzen und 2 genannten Berufe im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. [ ]. Quelle: 63 SGB V, Abs. 3c 7

Aufgabenkatalog 63c:. Diagnose bezogen 8

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2. Prozeduren bezogen 24

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Was ist Pflege? Pflegerisches Handeln zielt auf die Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Selbständigkeit in der Lebensführung. Zur kurativmedizinischen Gesundheitsversorgung ist die Pflege insofern komplementär, als sie Krankheiten nicht zu heilen versucht, sondern bei der Bewältigung der individuellen Folgen von Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit unterstützt (WR 202, S.4) Vor diesem Hintergrund hält es der Wissenschaftsrat für erforderlich, dass künftig auch ein Teil der Angehörigen der Gesundheitsfachberufe in die Lage versetzt wird, ihr eigenes pflegerisches [ ] Handeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis zu reflektieren, die zur Verfügung stehenden Versorgungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Evidenzbasierung kritisch zu prüfen und das eigene Handeln entsprechend anzupassen. Die gewachsene Komplexität erfordert vermehrt so genannte reflective practitoners. (WR 202, S.78) 29

2 Qualifizierungskonzepte Konzept des Deutschen Bildungsrates 30

Qualifizierungskonzepte Forschung/Wissenschaft (Diplom/Master) Akademische Fachkraft (Bachelor) Fachkraft (examiniertes Pflegepersonal) Assistenz (KPH, PA) Servicekräfte Laienpflege Ergänzung/Ausgestaltung von Standards und Leitlinien, Forschung, Beratung, Erarbeitung und Umsetzung wissenschaftl. Konzepte, etc. Evidenced based nursing, Assessment, CM, Planung, Evaluation, Controlling, etc. Risikoerkennung, Anleitung, Beratung, Unterstützung, Präventionsplanung und Durchführung, etc. Grundpflege und Prophylaxen nach Anweisung, Erhöhung der Lebensqualität für die Patienten, etc. Service /Hotelleistungen grüne Damen, Besuchsdienst, Demenzbetreuung, etc. Quelle: Universitätsspital Zürich, Pflege am USZ. Online abrufbar: http://www.usz.ch/ueberuns/arbeitenamunispital/pflege/fachkarriere/seiten/default.aspx [28.06.202] 3

Qualifizierungskonzepte Akademische Fachkraft Bachelor-Niveau Akademische Fachkraft Master-Niveau Quelle: Gesellschaft braucht Pflege, S. 6-7 32

Auszug aus dem Gutachten Qualifizierungskonzepte Die Aufgaben sind nicht nur neu zu ordnen, sondern es sind auch neue Aufgaben wahrzunehmen (z.b. im Hinblick auf ältere Menschen im Krankenhaus) oder Aufgaben sind neu zu fokussieren (z.b. pflegebezogene Diagnostik, evidenzbasiertes Handeln und Evaluation, Prozess und Versorgungsmanagement 33

Konzeptionelle Umsetzung Mögliche Aufgabengebiete Bezugspflege Koordination, Steuerung, Organisation Pflegeüberleitung Case Management Mittleres Management (Stationsleitung) Qualitätsmanagement in der Pflege Beratung in der Pflege 34

Konzeptionelle Umsetzung Pflegediagnostik und Weiterentwicklung z.b Expertenstandards Entwicklung neuer Versorgunskonzepte, z.b. nach 63c Pflegewissenschaften und Evuluation Leistung sichtbar machen (z.b. Kennzahlen) 35

Konzeptionelle Umsetzung 36

Konzeptionelle Umsetzung Angemessene Vergütung An und Ungelernte Qualifikation Mind. 3 jährige Ausbildung Fachhochschulstudium oder Bachelor Wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master Entgeltgruppen TvÖD E E 4 E 5 E 8 E 9 E 2 E 2 E 5 Vgl.: Informationsseiten für den Öffentlichen Dienst Online aufrufbar: http://oeffentlicherdienst.info/tvoed/vka-ost/entgeltgruppen.html [28.06.202] 37

Konzeptionelle Umsetzung Bachelorentgelt Soziale Arbeit nach TVöD: Im Bereich der Sozialen Arbeit wird im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst kein Unterschied zwischen den Abschlüssen Diplom und Bachelor gemacht. Der TVöD beschreibt lediglich Tätigkeitsmerkmale, anhand derer die unterschiedliche Eingruppierung für (staatlich anerkannte) Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen vorgenommen wird. Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg; Evangelische Hochschule Nürnberg: FAQ zu den Bachelor- und Masterabschlüssen in der Sozialen Arbeit und Sozialwirtschaft an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule und der Evangelischen Hochschule Nürnberg.200. online aufrufbar:http://www.ohmhochschule.de/fileadmin/fachbereiche/sw/studieng%c3%a4nge/faq_sozialearbeit.pdf, [29.06.202] Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, S. 4. 38

Konzeptionelle Umsetzung Angemessene Vergütung (Vorschlag DBFK) Quelle: Kuchelbauer Stefanie: TARIF UND ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE DES BERUFSLEBENS FÜR BACHELOR UND MASTERABSOLVENTINNEN online aufrufbar: http://www.ksfh.de/files/praxis center/ppt%20kuchlbauer%20dbfk%20mai%20.pdf [29.06.202] 39

Konzeptionelle Umsetzung Studienangebote Bachelor Pflege dual (B. Sc.) Das duale Studium deckt den aktuellen Bedarf nach akademisch ausgebildeten Pflegekräften, die in der direkten Patientenversorgung tätig sind und professionell pflegen Bachelor Health: angewandte Pflegewissenschaften (B. Sc.) Der Studiengang bereitet durch anwendungsbezogene Lehre auf wissenschaftlicher Grundlage und durch Förderung von praxisbezogenen Forschungs und Entwicklungsaufgaben auf wissenschaftlich fundiertes, methodisches Handeln in den Praxisfeldern der Pflege vor Vgl.: Evangelische Fachhochschule Nürnberg.Bachelor-Studiengänge. Gesundheit und Pflege. Online aufrufbar:http://www.evhn.de/bs.html [28.06.202] 40

Akademisierung in der Pflege Ausblick hat den Patienten im Mittelpunkt und entwickelt Perspektiven zur Versorgung erweitert den Verantwortungsbereich die pflegerische Versorgung ist individuell, bedarfsgerecht, geplant und gesteuert nimmt Einfluss auf neue Prozessstrukturen bietet Karriereentwicklung schafft neue Bildungsstrukturen eröffnet neue Perspektiven im Pflegeberuf 4

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Was verstehen Sie unter professioneller Pflege? Welche Handlungsfelder können Sie entwickeln und beeinflussen? 43