Verfahrensrechte und Rechtsschutzgarantien im europäischen Kartellverfahren

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Transkript:

FIW 40. Brüsseler Informationstagung 19. Oktober 2011 Verfahrensrechte und Rechtsschutzgarantien im europäischen Kartellverfahren Stefan Lechler Advisor Hearing Office Dieser Vortrag gibt ausschließlich die Meinung des Vortragenden wieder und kann nicht der Europäischen Kommission oder den Anhörungsbeauftragten zugerechnet werden. 1

EU-Kartellverfahren 1. ERMITTLUNG Auskunftsersuchen Nachprüfungen Befragungen und 2. VERWALTUNGSVERFAHREN Untersagung Auflagen Bussgelder Zusagen Verfahrensrechte Rechtsschutzgarantien 2

Rechtsquellen Grundrechtecharta EMRK Allgemeine Prinzipien des EU-Rechts EU Verordnungen (insbes. VO 1/2003 und VO 773/2004) Mitteilungen und Praxis der EU Kommission (Selbstbindung; z.b. Best Practices) 3

Grundrechtecharta und EMRK (1) Artikel 6 EUV Integration der Charta in europäisches Primärrecht Beitritt der EU zur EMRK Rechte aus Charta u. EMRK direkt anwendbar Keine neuen Rechte Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 Charta: gemäß EMRK und Rechtsprechung des EuGMR 4

Grundrechtecharta und EMRK (2) Bindung an 3 Kategorien von Unionsgrundrechten Grundrechte der Charta Grundrechte der EMRK (falls Beitritt zur EMRK) Allg. Grundsätze des EU-Rechts (Art. 6 Abs. 3 EUV) weitgehende Übereinstimmung des GR-Schutzes Unterschied (nach Beitritt der EU): weiterer Rechtszug zum EuGMR, nach Erschöpfung des Rechtswegs in Luxemburg 5

Kartellrecht kein "Hard core" Strafrecht Kein strafrechtlicher Charakter gem. EU-Recht (siehe Art. 23(5) VO 1/2003) Strafrechtl. Charakter gem. EMRK? "Engel-Kriterien" Unterscheidung: strafrechtlicher Kernbereich ("hard core") und Strafrecht im weiteren Sinne Rs. Jussila v. Finland (2006), Menarini v. Italien (2011) Rs. T-99/04 AC Treuhand Unterscheidung zwischen natürlichen u. jur. Personen Art. 8 EMRK (Rs. Colas Est, Rs. Niemietz ) Aussageverweigerungsrecht (Rs. Saunders; BVerfG 1997) 6

Aufgaben der Kommission: im Einklang mit Art. 6 EMRK? Außerhalb des strafrechtl. Kernbereichs können (strafrechtl.) Bußgelder durch Verwaltungsbehörde (Ermittlungs- u. Anklagebefugnisse) auferlegt werden Rs. Janosevic v. Schweden (2003) Rs. Jussila v. Finland (2006) Rs. Menarini v. Italien (2011) umfassende Rechtsprechungsbefugnis des Gerichts: Rs. Sigma Radio Television Ltd../. Zypern (2011) Rs. Menarini v. Italien (2011) unbeschränkte Nachprüfungsbefugnis des Gerichts gem. Art. 263, 261 AEUV i.v.m. Art. 31 VO 1/2003: Rs. C-297/98 SCA Holding Rs. C-511/06 Archer Daniels Midland (GA Mengozzi) 7

Verfahrensrechte und Rechtsschutzgarantien: Beispiele Recht auf Privat-/Familienleben (Art. 7 Ch. = Art. 8 EMRK) Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung (Art. 20 u. 21 Ch.) Angemessene Verfahrensdauer (Art. 41 Ch.) Rechtliches Gehör/Anhörungsrecht (Art. 41(2)a Ch.) Rechtsschutz vor EU Gerichten (Art. 47 Ch., Art. 6(1) u. 13 EMRK, Art. 263 AEUV) Recht auf Akteneinsicht Unschuldsvermutung (Art. 48 Ch., Art. 6(2) u. (3) EMRK) Doppelbestrafungsverbot (Art. 50 Ch., Art. 4 Prot. Nr. 7 EMRK) 8

Vorher bestehende, nicht kodifizierte Rechte: Beispiele Recht zur Aussageverweigerung (nemo tenetur) Urteile des EuGMR bisher bzgl. natürlichen Personen BVerfG, 26.02.1997, 1 BvR 2172/96 Rs. 374/87 Orkem bestätigt in Rs. C-301/04 SGL Carbon Information über Gegenstand/Zweck der Ermittlung Auskunftsersuchen (Rs. T-34/93 Societé Génerale) Nachprüfungen (Rs. 46/87 und 227/88 Hoechst) Schutz des anwaltlichen Schriftverkehrs (Legal Professional Privilege) 9

Die Rolle der Anhörungsbeauftragten Gewährleistung der Verfahrensrechte Schutz der Vertraulichkeit von Informationen Berater des "Wettbewerbskommissars" 10

Gewährleistung des Anhörungsrechts Gewährleistung des Anhörungsrechts der Empfänger von Beschwerdepunkten / von Dritten Parteien Rechtmäßigkeitsvermutung; Kontrolle idr auf Antrag AB wird auf Anregung/Antrag tätig sowohl betroffener Unternehmen als auch von Beschwerdeführern und anderen Dritten Rechtmäßigkeitsvermutung Ausnahme: Prüfung, ob Entscheidungsentwurf nur den Betroffenen bekannte Beschwerdepunkte enthält 11

Anhörungsrecht (Art. 41 Abs. 2 Charta, Art. 6 EMRK) zwei Dimensionen: Information über Vorwürfe und Beweismittel (Beschwerdepunkte, SSO, LoF) Äußerungsrecht zu rechtlichen und tatsächlichen tatsächlichen Gesichtspunkten (Erwiderung zum SO, SO, mündliche Anhörung) che Anhörung) chwerdepunkte twortfristver-längerung (ca. 50-100 pro Jahr) 00 pro Jahr) /08 R Intel ) 12

Recht auf Akteneinsicht (Art. 47 Charta) (1) Ausfluss des Grundsatzes der Wahrung der Verteidigungsrechte (Rs. C-204/00 Aalborg Portland, Rs C-407/08 P Knauf Gips) Prüfung aller für Verteidigung erheblichen Schriftstücke (belastend/entlastend) in Ermittlungsakte Ausnahmen: interne Schriftstücke (Schutz von internen Beratungen und vorläufigen Schlussfolgerungen) Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen sonstige vertrauliche Informationen (z.b. Identität Beschwerdeführer bei Gefahr von Vergeltung) 13

Recht auf Akteneinsicht (Art. 47 Charta) (2) Anordnung weiterer Akteneinsicht (ca. 15 pro Jahr) Schiedsrichterfunktion, Abwägungsentscheidung bindende Entscheidung (Rs. T-216/01 R Reisebank AG) Typologie der Anträge auf Akteneinsicht Einsicht in als vertraulich eingestufte Unterlagen Einsicht in Unterlagen, die nicht Teil der Verfahrensakte sind Einsicht in Unterlagen, die die Kommission erst nach Gewährung der Akteneinsicht erhalten hat 14

Schutz der Vertraulichkeit von Informationen Entscheidung über Vertraulichkeitseinwand (ca. 10 pro Jahr) Schiedsrichterfunktion; bindende Entscheidung, aber direkt anfechtbar Hybride Akteneinsicht (Datenraum, Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen) 15

Die verschiedenen Arten vertraulicher Informationen Geschäftsgeheimnisse Weitergabe an 3. kann Auskunftgeber schwer beeinträchtigen besonderer Schutz: AKZO-Verfahren (Rs. 53/85, Akzo Chemie) Berufsgeheimnisse (Rs. T-198/03, Bank Austria) Nur einer beschränkten Zahl von Personen bekannt Ernsthafter Nachteil für Auskunftgeber durch Offenlegung Beeinträchtigte Interessen müssen objektiv schützenswert sein beschränkter Schutz 16

Sonderfälle Einsicht in Unterlagen die nicht Teil der Verfahrensakte sind? Beispiel: Verfahren Intel: Unterschied: "unvollständige Akte" und "unvollständiger Zugang" Protokolle, Aktennotizen Einsicht in erst nach Gewährung der Akteneinsicht erhaltene Unterlagen Anordnung weiterer Akteneinsicht (ca. 15 p.a.) Schiedsrichterfunktion; bindende Entscheidung 17

Folgen eines Verstoßes gegen das Akteneinsichtsrecht Keine automatische Nichtigkeit (Akteneinsicht kein Selbstzweck: Schutz der Verteidigungsrechte (Rs T- 25/95 Zement) Einzelfallprüfung erforderlich. Unterscheidung: Belastende Unterlagen: Darlegungslast für Unternehmen, dass Ergebnis ohne das Schriftstück anders ausgefallen wäre (Rs C-204/00 P Aalborg Portland A/S) Entlastende Unterlagen: Unternehmen muss nachweisen, dass es die entlastenden Schriftstücke zur Verteidigung hätte einsetzen können (Rs C-407/08 P Knauf Gips) 18

VO 1049/2001 (Transparenz-VO) Zugang zur Ermittlungsakte in Verfahren nach Art. 101, 102 AEUV, FKVO: Wettbewerbsrecht vs. Transparenz-VO Kein Vorrang der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften Anträge aufgrund Transparenz-VO nicht unter Mandat Erwgrd. 10 Mandat (alt): "Dieser Beschluss sollte unbeschadet der allg. Vorschriften über die Einsichtnahme in Dokumente der Kommission gelten" Ausnahmevorschriften in der Transparenz-VO (Art. 4) Rs. C-506/08 P Schweden/Kommission und MyTravel Group (21.7.2011) 19

Mündliche Anhörungen (ca. 13 pro Jahr) (1) Auf Antrag der Empfänger von Beschwerdepunkten Termin: i.d.r. 6-8 Wochen nach Stellungnahme zum SO (Merger: 5 Tage nach Stellungnahme zum SO) Übermittlung von Fragen vor Anhörung; Gelegenheit zu Fragen in Anhörung zur Klärung streitiger Punkte Organisation der Anhörung (Rs. T-25/95 "Zement") Agenda, Redezeit Beitrag zur Objektivität des Verfahrens Gelegenheit zur Widerlegung der Beschwerdepunkte vor DG COMP, Juristischem Dienst/anderen GDs, NCAs Berücksichtigung günstiger/ungünstiger Tatsachen, Schwere des Verstoßes Zulassung Dritter zur Anhörung, Zulassung neuer Unterlagen 20

Mündliche Anhörungen (2) Zeugen/Kreuzverhör? Kein "Vorladungsrecht": freiwillige Teilnahme, keine Verpflichtung zu sprechen/fragen zu beantworten Keine kodifizierte Sanktionierung irreführender/falscher Auskünfte (Aber: evtl. Widerspruch, Reputationsschaden, Auskunftsersuchen; Rs T-384/06 IBP Ltd, 24.3.2011) Kommission kein Gericht i.s.d. Art. 6 EMRK Rs T-109/02 etc.: Bolloré Rs T-191/06 FMC Foret Zulassung weiterer schriftlicher Äußerungen nach mündlicher Anhörung, Art.12(4) Mandat bindende Entscheidung 21

Das Anhörungsrecht von Drittparteien Zulassung von Drittparteien, Art. 5 Mandat bindende Entscheidung kein Recht auf Akteneinsicht, kein Anspruch auf Anberaumung einer mündlichen Anhörung Beschwerdeführer: Recht auf nichtvertrauliche Fassung der Beschwerdepunkte beschränktes Akteneinsichtsrecht, wenn Kommission beabsichtigt, die Beschwerde zurückzuweisen 22

Folgen eines Verstoßes gegen das Anhörungsrecht Rechtsweg zu den Unionsgerichten Aufhebung der abschließenden Entscheidung Voraussetzung: Feststellung, dass das Verfahren ohne Verstoß zu einem anderen Ergebnis hätte führen können. (Rs. C-204/00 P u.a. Aalborg Portland, Rdn. 75) Schadensersatzpflicht (außervertragliche Haftung): Rs. T-351/03 und Rs. C-440/07 Schneider Electric Hinweis an Anhörungsbeauftragten Möglichkeit der schnelleren Abhilfe Abhilfemöglichkeit auch dann, wenn Verstoß nicht zur Aufhebung der Entscheidung führen würde 23

Praktische Auswirkung des Anhörungsrechts 2007-2010 28 Kartellverfahren: 1 eingestellt 23 Beschlüsse nach MB geändert 8 sonstige Wettbewerbsverfahren: 1 eingestellt 6 Beschlüsse nach MB geändert 12 Fusionsverfahren: 1 eingestellt 10 Beschlüsse nach MB geändert 24

Zwischenbericht, Art. 14 (<30 pro Jahr) Verfahrensprobleme, nicht nur Anhörungsrecht Fakultativ: Vorschläge zum weiteren Verfahren, inkl. Verfahren, inkl. Rücknahme von Beschwerdepunkten, erfahren, inkl. Rücknahme von Beschwerdepunkten,, Art. 14(2) recht ent-steht kein Anspruch auf Zugang zum kein Anspruch auf Zugang zum Zwischenbericht g zum Zwischenbericht 25

Abschlußbericht, Art.16 (ca. 30 pro Jahr) für alle Entscheidungsentwürfe, die berat. Ausschuss vorzulegen sind (Verbotsentscheidungen, Verpflichtungszusagen, Freigaben (Fusionskontrolle) nspro-bleme u. Lösung (zur Wahrung der 26

Berater des Wettbewerbskommissars Bemerkungen zu Fragen aller Art im Zusammenhang mit einem Wettbewerbsverfahren (Art. 3(5) Mandat) Vorteil: "fresh pair of eyes" (weder in Tatsachenermittlung noch in anfängliche Beurteilung einbezogen) Unabhängigkeit von GD Wettbewerb Anhörungsbeauftragte als Teil des Systems der "checks and balances": regelmäßige Treffen mit Wettbewerbskommissar 27

Zusammenfassung Anhörungsbeauftragte haben umfassendes verfahrens- und materiellrechtliches Mandat U.U. Verbündeter von Empfängern von Beschwerdepunkten und Dritten Parteien Unabhängigkeit in der Kommission Gewährleistung der Verfahrensrechte Entscheidungs- und Berichtskompetenzen Bemühen um Objektivität, Fairness und richtige Entscheidungen 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29