Rechtliche und technische Anforderungen an Biogas- und JGS- Anlagen sowie deren Überwachung 22.03.2017 Feldmietenlagerung (Stallmist und Silagen) Anforderungen aus Sicht des Gewässerschutzes Dr. Renate Thole
Anforderungen an die Zwischenlagerung von Stallmist und Geflügelkot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Silage in Feldmieten gem. RdErl.e d. MU u.d. ML v. 22.09.2015, Nds. MBl. S. 1260 Dr. Renate Thole
Gliederung Niedersächsisches Ministerium 1. Gesetzliche Grundlage der Erlasse 2. Allgemeines, Definitionen und Anforderungen, hier: insbesondere neu aufgenommene Regelungen 3. Häufig gestellte Fragen zu den Erlassen 4. Abgrenzung Fachrecht - cross compliance Seite 3
Gesetzliche Grundlagen Niedersächsisches Ministerium 48 Abs. 2 WHG : Reinhaltung des Grundwassers Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 32 Abs. 2 WHG: Reinhaltung oberirdischer Gewässer Stoffe dürfen an einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit oder des Wasserabflusses nicht zu besorgen ist. 103 Abs. 1 Nr. 4: Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen. Seite 4
Änderungen gegenüber bisherigen Regelungen 1. Allgemeines neu in beiden Erlassen die Lagerung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist keine Alternative zur ortsfesten Lagerung entbindet nicht von der Verpflichtung, wasserundurchlässig befestigte Lageranlagen mit entsprechender Kapazität zu errichten Verweis auf Ordnungswidrigkeit ( 103, 32 und 48 WHG) Hinweis auf cc-relevanz bei Verstößen Seite 5
Änderungen gegenüber bisherigen Regelungen 2. Definition zur Zwischenlagerung von Stallmist in Abgrenzung zur Bereitstellung Zwischenlager: Lagerflächen, die nicht nur für eine sehr kurze Zeit, die nach der Anfuhr für die Ausbringung erforderlich ist (Bereitstellung), genutzt werden und nicht als ortsfeste oder ortsfest genutzte Einheiten länger als eine halbes Jahr an einem Ort betrieben werden. Seite 6
Anforderungen an die Zwischenlagerung von Stallmist und Geflügelkot Mindestens 25 % Trockensubstanzgehalt Maximal 6 Monate Lagerdauer Jährlich wechselnder Lagerplatz Nur so viel wie pflanzenbedarfsgerecht ausgebracht werden kann Kleine Grundfläche, max. 2 m hohe Miete Abstand zu Oberflächengewässern und Gräben mind. 20 m Abstand zu Wassergewinnungsanlagen mind. 150 m Keine Lagerung in Zone II vonwasserschutzgebieten Seite 7
Neue Regelungen Niedersächsisches Ministerium sonstigen organischen Düngemitteln Mindestens 25 % Trockensubstanzgehalt, sonst Vorlagerung Abdeckung mit Folie oder Vlies; gilt für alle Mist- und HTK-mieten Keine Zwischenlagerung von sonstigen organischen Düngemitteln Seite 8
Häufig gestellte Fragen 1. Begriff sonstige feste organische Düngemittel nach 3.2 Stallmisterlasses: Ist die Zwischenlagerung von Kompost mit dem Erlass geregelt? Nein, Kompost fällt unter die Bioabfallverordnung: 6 Abs.2b 2. Begriff Bereitstellung Wie lange dauert Bereitstellung? Unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Erfordernisse müsste i.d.r. ein Zeitraum von 2 Wochen ausreichen Seite 9
Häufig gestellte Fragen 3. Was heißt möglichst kleine Grundfläche? So klein wie möglich, um den Düngebedarf der Fläche und Flächen in unmittelbarer Nähe decken zu können 4. Abdeckung mit Folie oder Rübenvlies, reicht Stroh? Muss Pferdemist abgedeckt werden? Der Erlass sieht für alle Mistarten eine Abdeckung vor Seite 10
Abgrenzung Fachrecht cross compliance cc-broschüre, cc-kontrollbericht und Bewertungsmatrix für Grundwasser 1. Lagerung nur auf einer landwirtschaftlichen Fläche 2. Lagerung nicht länger als 6 Monate (Vorgabe entfällt bei Silagezwischenlagerung) 3. Einhaltung der Vorgaben der WSG-VO oder der behördlichen Entscheidung nach 52 WHG Abs. 1-3 WHG wenn ein Punkt nicht eingehalten wurde, ist weiter zu prüfen: Tritt Sickerwasser aus? Nein: kein cc- Verstoß; wenn ja ist eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen? wenn ja dann cc-verstoß Wenn Sickerwasser/Mistbrühe austritt, ist i.d.r. eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen Seite 11
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