EMIR ante portas Die neue Marktinfrastruktur für OTC-Derivate Tibor Fabian/Philipp Fuchs 18. April 2012
G 20-Gipfelbeschluss in Pittsburgh, September 2009 * Reaktion auf die Finanzmarktkrise der Jahre 2008 und 2009: All standardized OTC derivative contracts should be traded on exchanges or electronic trading platforms, where appropriate, and cleared through central counterparties by end-2012 at the latest. OTC derivative contracts should be reported to trade repositories. Non-centrally cleared contracts should be subject to higher capital requirements. * Globales Commitment, Vorreiterrolle der EU und der USA European Market Infrastructure Regulation (EMIR) Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act 2
Caught in the web Abb: Economist 3
Lehman-Risiken * Die Insolvenz von Lehman hat wesentliche Risiken von OTC-Derivaten aufgezeigt: Neubegründung aller aufgelösten Positionen erforderlich Verzögerungen bei der Auszahlung von frei gewordenem Collateral Gegebenenfalls nur Insolvenzforderung des Kunden gegenüber dem CM Notwendigkeit des Double Funding bei Neubegründung Unterbrechung des Clearing der Kunden Erhöhte Systemrisiken und -kosten * Zentrale Lösungskonzepte: Central Clearing und Transaktionsregister 4
Central Clearing (1) * Auswirkung der Insolvenz einer Vertragspartei bei bilateralem Clearing Abb: Geier/Mirtschink 5
Central Clearing (2) * Auswirkung der Insolvenz einer Vertragspartei bei CCP-Clearing * Hier fehlt ein Tex Abb: Geier/Mirtschink 6
Central Clearing (3) Abb: Hull 7
CCP-Clearing von OTC-Derivaten nach EMIR (1) * Definitionen: Clearing [bezeichnet] den Prozess der Erstellung von Positionen, darunter die Berechnung von Nettoverbindlichkeiten, und die Gewähr dafür, dass zur Absicherung des aus diesen Positionen erwachsenden Risikos Finanzinstrumente, Bargeld oder beides zur Verfügung stehen. Zentrale Gegenpartei (CCP) [bezeichnet] eine juristische Person, die zwischen die Gegenparteien der auf einem oder mehreren Märkten gehandelten Kontrakte tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw als Verkäufer für jeden Käufer fungiert. Clearingmitglied [bezeichnet] ein Unternehmen, das an einer CCP beteiligt ist und für die Erfüllung der aus dieser Beteiligung erwachsenden finanziellen Verpflichtungen haftet. 8
CCP-Clearing von OTC-Derivaten nach EMIR (2) * Principal-Modell (EMIR) * Agency-Modell (Dodd-Frank) 9
CCP-Clearing von OTC-Derivaten nach EMIR (3) * Vertragsschluss im CCP-Clearing Open Offer-Mechanik 10
CCP-Clearing von OTC-Derivaten nach EMIR (4) * Vertragsschluss/Einbringung ins CCP-Clearing Novations-Mechanik 11
Besicherung und Schutzmechanismen für CCP (1) * Verpflichtende Lines of Defense für CCP: Close-out Netting Errechnung eines einheitlichen Ausgleichsanspruchs Mitgliedschaftsvoraussetzungen operative Voraussetzungen, Kapitalausstattung Margins Einforderung auf Intra-Tagesbasis, Verwertung von Sicherheiten Ausfallfonds vorfinanziert durch CM, Abdeckung von CM-Ausfällen Sonstige vorfinanzierte Finanzmittel Abdeckung von CM-Ausfällen Zweckgebundene Eigenmittel Verwertung als letzte Line of Defense * Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Wasserfall-Prinzip 12
Besicherung und Schutzmechanismen für CCP (2) * Verfahren bei Ausfall eines CM (ohne Übertragbarkeit) * Liquidierung der Positionen, nach Möglichkeit freiwillige Übertragung (Auktion, CM) * Kunden des betreffenden CM tragen jedoch weiterhin Lehman-Risiken 13
Besicherung und Schutzmechanismen für CCP (3) * Verfahren bei Ausfall eines CM (mit Übertragbarkeit) * Lehman-Risiken eliminiert Voraussetzung: Übertragbarkeit von Sicherheiten 14
Besicherung und Schutzmechanismen für CCP (4) * Übertragbarkeit von Sicherheiten Einzelkunden/Omnibus-Kunden-Kontentrennung * In jedem Fall Trennung der Vermögenswerte und Positionen der CM von jenen der Kunden 15
Welche OTC-Derivate unterliegen der Clearingpflicht? (1) * Begründung der Clearingpflicht durch technische Regulierungsstandards (TRS) der ESMA auf Grund der Marktgegebenheiten (Bottom up/top down-verfahren): Sobald ein zugelassenes oder anerkanntes CCP Clearing für eine bestimmte Derivatekategorie anbietet, wird die Clearingpflicht durch Erlassung von TRS begründet (Kategorie, Wirksamkeit, Mindestrestlaufzeit) (Bottom up); Die ESMA ermittelt von sich aus nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung diejenigen Kategorien von Derivatekontrakten, die der Clearingplicht unterliegen sollten, für die jedoch noch kein CCP eine Zulassung erhalten hat, und setzt die Kommission darüber in Kenntnis (Top down). * Die ESMA führt auf ihrer Website ein öffentliches, laufend aktualisiertes Register mit allen Derivatekategorien, die der Clearingpflicht unterliegen. 16
Welche OTC-Derivate unterliegen der Clearingpflicht? (2) * Einheitliche Begründung der Clearingpflicht für je eine Derivatekategorie: Derivatekategorie [bezeichnet] eine Untergruppe von Derivaten, denen allgemeine und wesentliche Eigenschaften gemeinsam sind, darunter mindestens das Verhältnis zu dem zugrundeliegenden Vermögenswert, die Art des zugrundeliegenden Vermögenswertes und die Währung des Nominalwerts. Derivate derselben Kategorie können unterschiedliche Fälligkeiten haben. * Jede Derivatekategorie ist eine Teilmenge der in Anhang I Abschnitt C Nummern 4 bis 10 der Richtlinie 2004/39/EG (MiFID) genannten Finanzinstrumente. * Clearingpflicht besteht nur dann, wenn beide Gegenparteien clearingpflichtig sind. 17
Wer unterliegt der Clearingpflicht? (1) * Die Clearingpflicht nach EMIR trifft alle finanziellen Gegenparteien, insbesondere Kreditinstitute, Wertpapierfirmen; OGAW und Alternative Investmentfonds; (Rück-)Versicherungsunternehmen. * Nicht-finanzielle Gegenparteien (alle anderen) sind clearingpflichtig hinsichtlich Derivaten, die nicht objektiv messbar zur Reduzierung solcher Risiken beitragen, die direkt mit der Geschäftstätigkeit oder dem Liquiditäts- und Finanzmanagement der Gegenpartei oder ihrer Gruppe verbunden sind (IAS 390) und die von der ESMA festzulegende Clearingschwelle übersteigen (Nominale). 18
Wer unterliegt der Clearingpflicht? (2) * Gegenparteien mit Sitz in einem Drittland: Eine der Gegenparteien hat ihren Sitz in einem Drittland Clearingpflicht gegeben, wenn die Gegenpartei bei Ansässigkeit in der EU clearingpflichtig wäre; Beide Gegenparteien haben ihren Sitz in einem Drittland/Drittländern Clearingpflicht gegeben, wenn die Gegenparteien bei Ansässigkeit in der EU clearingpflichtig wären, sofern der Kontrakt unmittelbare, wesentliche und vorhersehbare Auswirkungen innerhalb der EU hat oder diese Pflicht notwendig oder zweckmäßig ist, um Umgehungen zu verhindern. * Ausnahme für gruppeninterne Geschäfte Inanspruchnahme setzt voraus: Anzeige/Nichtuntersagung, wenn beide Gegenparteien in der EU ansässig sind; Anzeige/Genehmigung, wenn eine der Gegenparteien in Drittland ansässig ist. 19
Risikominderungstechniken * Verpflichtende Risikominderungstechniken für nicht durch ein CCP geclearte OTC- Derivate betreffen sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Gegenparteien. * Messung, Beobachtung und Minderung des Gegenparteiausfallrisiko, insbesondere: tägliche Ermittlung des Wertes aller ausstehenden Kontrakte auf der Basis aktueller Kurse oder auf der Basis von Modellpreisen; Risikomanagementverfahren, die die einen rechtzeitigen, präzisen und angemessen getrennten Austausch von Sicherheiten in Bezug auf OTC- Derivatekontrakte vorschreiben; geeignete und angemessene Eigenkapitalausstattung zur Absicherung der Risiken, die nicht durch einen Austausch von Sicherheiten gedeckt sind. 20
Transaktionsregister, Meldepflicht * Die Einzelheiten aller abgeschlossenen OTC-Derivate und jegliche Änderung oder Beendigung sind spätestens an dem auf den Abschluss, die Änderung oder Beendigung des Kontraktes folgenden Arbeitstag an ein Transaktionsregister zu melden (Identität der Gegenparteien, Art, Basiswert, Fälligkeit, Nominale, Preis, Datum etc). * Zeitlicher Anwendungsbereich: OTC- Derivate, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung geschlossen wurden und zu diesem Zeitpunkt noch ausstehen und OTC-Derivate, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung geschlossen werden. * Uneingeschränkter persönlicher Anwendungsbereich 21
Zeitschiene * Das Europäische Parlament hat EMIR am 29. März 2012 angenommen. * Wesentliche Inhalte sind bis 30. September 2012 von der ESMA als technische Regulierungsstandards (TRS) auszuarbeiten; Erlassung durch die Kommission. * Bislang liegt lediglich ein Diskussionspapier der ESMA vom 16. Februar 2012 vor. * Ein Konsultationspapier der ESMA wird für Sommer 2012 erwartet dieses Konsultationspapier enthält voraussichtlich Entwürfe der TRS. * Begründung der ersten Clearingpflichten: voraussichtlich Anfang/Mitte 2013. 22
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Tibor Fabian T +43 (1) 534 80 230 fabian@bindergroesswang.at Philipp Fuchs T +43 (1) 534 80 740 fuchs@bindergroesswang.at