Gemeinde Boitzenburger Land

Ähnliche Dokumente
Drucksachen-Nr. 6-A/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Drucksachen-Nr. 58/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Kreis Nordfriesland Fachdienst Jugend, Familie und Bildung SG KiTa/Kindertagespflege

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 7/2003. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 22-A/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Gemeinschaftsschule Zukunft gestalten. Norbert Zeller Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion

Drucksachen-Nr. BV/003/2014. Dezernat II / Sozialamt. Kreisausschuss Kreistag Uckermark

Drucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit

Hilfen zur Erziehung in der Schule Gemischtes Doppel im Rhein-Hunsrück-Kreis

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Konzept Schulsozialarbeit

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

FlexsiS. Flexibel strukturierte Integrationshilfe an Schulen. Siedlungsschule Realschuleplus Speyer

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in Jena

Sozialarbeit an Grundschulen im Landkreis Verden zur Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung

Konzeption der. Schulsozialarbeit. an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental

Bezirksamt Mitte von Berlin

Bildungs- und Erziehungspartnerschaften. Eltern in Schule

Zusammenfassung der Befragung in den Schulen zum Übergang Kita- Schule

Drucksachen-Nr. 40/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Kreisjugendamt Konstanz

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort

Eine Schule für alle Kinder Wie können alle Kinder und Jugendlichen gut gemeinsam lernen? In diesem Heft steht, was das Land Brandenburg dafür macht.

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen

Stadt Burg - Informationsvorlage

Martinus-Schule. Bericht

Netzwerkbildung in der Bildungslandschaft gezeigt am Beispiel Deutschland

Mitteilung zur Kenntnisnahme

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

(Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der KMK vom i.d.f. vom )

Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit

Schulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland

Drucksachen-Nr. 69/2003. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

LVR-Landesjugendamt. Rheinland. LVR-Landesjugendamt. AuftragKindeswohl

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Tourette-Gesellschaft Deutschland (TGD) e.v.

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015

Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag

Dienstanweisung Schulbegleitung (Schülerinnen und Schüler mit psychosozialen Beeinträchtigungen) Behörde für Schule und Berufsbildung.

Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor Ja Öffentlich Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild

Kirchliche Kooperationspartner

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE

Präventive Angebote der Jugendhilfe an. Kindertagesstätten Grundschulen Grundstufen der Förderschulen für Lernhilfe

KOMMUNALE ASPEKTE ZUM AUFBAU EINES BILDUNGSMONITORINGS IM BEREICH DER FRÜHKINDLICHEN BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Landkreis Ostprignitz Ruppin

Schulsozialarbeit muss finanziell weiter abgesichert werden!

Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Hessen Kita öffnet sich in den Sozialraum (Arbeitstitel)

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Drucksachen-Nr. 20-A/2008. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Wohnkonzept Seniorenwohnanlage im Gustav-Schatz-Hof in Kiel-Gaarden

Unterstützung durch Kooperation im schulischen und außerschulischen System. Landesarbeitsstelle Kooperation Baden-Württemberg

Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Fachbereich/Sachbearbeiter Datum Aktenzeichen Drucksache Nr. I / Herr Grönnert /2015

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Jugendfeuerwehr trifft Schule

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII

Inklusive Berufliche Bildung in Bayern im Bereich Garten- und Landschaftsbau

Satzung für den Jugendrat der Stadt Mettmann

Berufliche Rehabilitation

Kooperationen von Schule und. Hilfen zur Erziehung

Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:

Durchführungszeitraum: bis

Schulsozialarbeit an Gesamtschulen

Struktur des Jugendamtes

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Schulsozialarbeit heute Herausforderungen und Gelingensbedingungen

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

Drucksachen-Nr. BR/066/2013. Beratungsfolge:

Konzept zur Schulsozialarbeit an der Willi-Fährmann-Schule

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn

Finanzbudgets lokaler Bildungslandschaften. Heinrich-Böll-Stiftung. Dr. Dieter Dohmen Berlin, 4. Dezember 2015

1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die

Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Schriftliche Kleine Anfrage

Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio

Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem Saarland-Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz

Jahresbericht. Schulsozialarbeit. am Gymnasium Sottrum. Berichtszeitraum: Oktober 2013 bis September 2014

Bildung und Soziales 5.03/0

Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (RL-SchulSozArbLKBH)

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Transkript:

Gemeinde Boitzenburger Land Drucksachen-Nr.: 36/2017 Datum:20.10.2017 Beschlussvorlage Berichtsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Datum: Hauptausschuss 21.11.2017 Bau-, Wege- und Ordnungsausschuss Haushalts- und Ausschuss für Kultur, Finanzausschuss 15.11.2017 Bildung, Tourismus, Soziales und Sport 16.11.2017 Gemeindevertretung 29.11.2017 Ortsbeirat ZVWU Inhalt: Jährlicher Zuschuss für Soziale Arbeit an der GS Boitzenburg an das ABW Wenn Kosten entstehen: Kosten Produktkonto Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung Deckungsvorschlag Beschlussvorschlag: Die GV beschließt den jährlichen Zuschuss an das ABW für die Sozialarbeiterstelle Zuständiges Amt Bearbeiter Amtsleiter Bürgermeister Abgestimmt mit: Amt Name Unterschrift Hauptamt und Finanzen Frau Eberwein Bau- und Ordnungsamt Frau Schumann

Beratungsergebnis: Gemeindevertretu ng Ausschuss Finanzen und Haushalt Ausschuss für Kultur, Bildung, Tourismus, Soziales und Sport Hauptausschuss Gemeindevertretung Datum 15.11.2017 16.11.2017 21.11.2017 29.11.2017 Stimmen Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Lt. Beschluss- Vorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt

Sachverhalt/Erläuterungen Im Zuge der Inklusion sowie der vom Bildungsministerium angestrebten Gemeinsamen Schule für alle wird die Notwendigkeit eines Schulsozialarbeiters immer größer. An unserer Schule lernen ca. 131 Schüler, davon weisen mittlerweile mehrere Schüler Lernbehinderungen sowie emotional- soziale Beeinträchtigungen auf. Hinzu kommen Schüler aus sozial schwierigem Hintergrund als auch Asylbewerberkinder. Dies macht, gemessen an der Gesamtzahl der Schüler, ca. 40 % aus. Das heißt, dass eigentlich 40 % der Schüler einer besonderen Aufmerksamkeit des Lehrers bedürfen. Im Ergebnis ist dies nur bei ca. 10 % der Kinder möglich. Bei diesen wird ein entsprechender Förderbedarf, anhand eines sogenannten aufwendigen Förderausschussverfahrens festgestellt und teilweise Unterstützung durch das Jugend- oder Schulamt eingeräumt. Die dazu vom Schulamt zugesprochenen Förderstunden sind jedoch gering gehalten und können nur geleistet werden, wenn dies die personelle Besetzung an der Schule zulässt. Erfahrungen zeigen, dass neben den lernbehinderten Schülern, vor allem die Kinder mit sozial schwierigem Hintergrund die Lehrkräfte immer wieder aufs Neue vor verschiedenste Herausforderungen stellen. An dieser Stelle könnte ein Schulsozialarbeiter Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Lehrer, Hort und anderen Kooperationspartnern der Schule sein. Schulsozialarbeit versteht sich als Mittler der Kinder- und Jugendhilfe und der eigenständigen Lebenswelt Schule. Sie hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage von Betreuung und Prävention bis hin zur Krisenintervention zu begleiten und zu stärken. In ihren Lösungsansätzen bezieht sie die Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit ein. Schulsozialarbeit arbeitet in Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung und den Lehrkräften. Sie ist ein integraler Bestandteil der Arbeit in der Schule und zugleich eigenständig in ihrer pädagogischen Arbeit mit Kindern im schulischen/ familiären Umfeld. Als Aufgaben eines Schulsozialarbeiters können hier Aufgaben, wie z.b. Konfliktbearbeitung und Streitschlichtung zwischen Lehrern, Schülern oder Eltern, Einzelfallhilfe für Kinder und Eltern, Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Behörden, Unterstützung der Eltern bei Antragstellungen, Begleitung des Unterrichts bei lernbehinderten oder verhaltensauffälligen Schülern, Kooperation mit dem Hort, Betreuung der Schülervertretung oder der Durchführung von Kinderkonferenzen genannt werden. Im Brandenburgischen Schulgesetz heißt es dazu, dass die Schulen so zu gestalten sind, dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts gewährleistet wird. Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sind besonders zu fördern. Da sich bewusster maßen die Realität anders darstellt und aus den Medien immer wieder zu entnehmen ist, dass akuter Lehrermangel an den Schulen herrscht, wäre die Schaffung einer Schulsozialarbeiterstelle begrüßenswert.

Die Lehrer könnten dadurch ihrer eigentlichen Aufgabe dem Unterrichten nachkommen sowie jedem Schüler eine individuelle Förderung nach seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten zukommen lassen. Von Seiten der Gemeinde Boitzenburger Land wird beharrlich daran gearbeitet, dem Leitgedanken einer familien- und kinderfreundlichen Kommune gerecht zu werden. Wir sind in höchstem Maße daran interessiert jungen Familien gewisse feste Strukturen bieten zu können. Aus diesem Grund sind in den zurückliegenden Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen worden, alle Einrichtungen den Erfordernissen einer zeitgemäßen pädagogischen Arbeit anzupassen. Die Verbindung von Kita und Hort in unmittelbarer Nachbarschaft zur verlässlichen Halbtagsgrundschule stellt eine für die Bedingungen des ländlichen Raumes mit seinen aus der demografischen Entwicklung resultierenden Erfordernissen, eine zukunftsweisende Kombination dar. Daher wäre ein Schulsozialarbeiter im Hinblick auf die Entwicklung der Gemeinde ein zukunftsweisender Schritt. Er steht für eine familienfreundliche, moderne und individuelle Gemeinde und unserer Zukunft unseren Kindern. Das Angermünder Bildungswerk e.v. (ABW) ist hier als Bildungseinrichtung ein kompetenter Ansprechpartner. Das ABW ist unter anderem Träger von Schulsozialarbeitern und kann beim Jugendamt, im Rahmen des Programms Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit im Landkreis Uckermark, einen Personalkostenzuschuss für den Schulsozialarbeiter beantragen (den freien Trägern werden hier größere Möglichkeiten einer Förderzusage eingeräumt). Die Bezuschussung beträgt 35,27 % der Personalkosten. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Die Wochenarbeitszeit (WAZ) ist frei gestaltbar, sodass es hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Schulsozialarbeiterstelle gibt. Als Diskussionsgrundlage wurde die Stelle zunächst mit einer WAZ von 35 Stunden kalkuliert. Der Kostenanteil der Gemeinde würde in diesem Fall bei ca. 26.700 / Jahr bzw. 2.225 monatlich liegen. Denkbar wäre auch eine kombinierte Stelle als Sozialarbeiter und Erzieher. Durch die Kooperationsvereinbarung mit der Kita/ Hort Tausendfuß könnte dies problemlos realisiert werden. Als kombinierte Stelle würde die WAZ bei 40 Stunden liegen. Der Kostenanteil der Gemeinde an das ABW würde sich zwar auf ca. 1.291 /Monat reduzieren, auf der anderen Seite entstehen natürlich zusätzliche Personalkosten für die Gemeinde. Des Weiteren kann auch über eine Kooperation/ Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune/ Schule angestrebt werden, sodass jedem Partner eine halbe Stelle zur Verfügung steht.