UVV im Fuhrpark Ein Praxisbericht
Wer bin ich denn. Michael Schulz 1981-1985 Ausbildung Kfz-Schlosser Wuppertaler Stadtwerke AG 1985-1991 Kfz- Schlosser Buswerkstätten WSW AG 1991-1999 Mitarbeiter der Arbeitsvorbereitung WSW AG 1999-2001 Projektleitung "Umstellung auf SAP R3" WSW AG 2001-2007 Verantwortlich für SAP R3/PM im Bereich der Buswerkstätten WSW AG 2007 Projektleitung Einführung zentrales Fuhrparkmanagement WSW GmbH 2007 Übernahme des Fuhrpark WSW GmbH (Fuhrparkmanager) 2008 zertifizierter Fuhrparkmanager "BFP Akademie" Juni 2011 Projektleitung Zentrales Fuhrparkmanagement Stadt Wuppertal" Ende 2014 Projektende Zentrales Fuhrparkmanagement Stadt Wuppertal" und Übergabe an Eigenbetrieb ESW 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 2
Der Fuhrpark 3% 0% 14% PKW 201 Transporter bis 3,5t 100 LKW 43 Sonderfzg. 11 10% 49% Reisebus 1 Anhänger 56 24% PKW Transporter > 3,5t LKW Sonderfahrzeuge Reisebus Anhänger 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 3
Halterhaftung / Halterverantwortung: Wer haftet eigentlich als Halter? Halter ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und der diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Für eigene Rechnung hat ein Kfz in Gebrauch, wer die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten bestreitet... Wer ist Halterverantwortlicher? Als verantwortlicher Halter ist der anzusehen, der das Fahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 4
Welche Gesetze werden bei den Halterpflichten tangiert? Diese: STVG Straßenverkehrsgesetz STVO Straßenverkehrsordnung STVZO Straßenverkehrszulassungsordnung BGB Bürgerliches Gesetzbuch STGB Strafgesetzbuch Arbeitsrecht AKB Allgemeine Kraftfahrzeugbedingungen der Kfz-Versicherung UVV Unfallverhütungsvorschriften der BGF...und vielen OLG, LAG, BGH und BAG-Urteilen 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 5
Die generellen Pflichten des Halterverantwortlichen und die hieraus resultierenden Aufgaben: Entgegennahme und Prüfung der Fahrzeuge und der Fahrzeugpapiere Prüfung der gesundheitlichen Eignung des Fahrers (z.b. durch Einstellungsuntersuchung) Prüfung der charakterliche Eignung des Fahrers (Fahrerauswahl, Prüfung bei der Einstellung, dauernde Überprüfung: z.b. bei zweimal innerhalb von 12 Mon. mehr als 25Km/h zu schnell) Einweisung der Fahrer in die Bedienung des Fahrzeuges in fachlicher und technischer Hinsicht (Aufklärung über die einschlägigen UVV nach DGUV70) Regelmäßige Durchführung folgender Kontrollen: Führerscheinprüfung ( ¼ - ½ jährlich) Termingerechte Durchführung der Fahrzeughauptuntersuchung sowie der Abgasuntersuchung Kontrolle und Wartung der Fahrzeuge auf ihre Betriebs- und Verkehrssicherheit, insbesondere bei Bremsen und Reifenprofil sowie Beleuchtung (Empfehlung : vierteljährlich) Termingerechte Durchführung der UVV Prüfung Fahrzeuge nach DGUV70 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 6
Die generellen Pflichten des Nutzers, die zu überwachen sind: Persönliche Eignung zum Führen des Fahrzeuges ( Führerschein) Mitteilung von Änderungen bzgl. der Fahrerlaubnis (Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug) an den Fuhrparkverantwortlichen/Vorgesetzten. Selbstkontrolle (durch ärztliche Untersuchung/Sehtest), gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen (neue Führerscheinregelungen) Beachtung der Vorschriften der STVO und der weiteren Gesetze Beachtung von Besonderheiten bei Fahrzeugen mit Sondereinrichtungen bei jedem Fahrzeugwechsel Mitführen und Aufbewahren der Fahrzeugpapiere Kontrolle der Fahrzeuge vor Fahrantritt auf Mängel: Ordnungsgemäße Beladung, Lichttechnische, Einrichtungen, Bremsverhalten (bei Fahrzeugwechsel) Beim Feststellen von Mängeln: Entfernung des Fahrzeuges aus dem Verkehr, bei unterwegs auftretenden Mängeln Dokumentation des Mangels Mitteilung von Unfällen, Unfallschäden, Anzeigen und Bußgeldbescheiden an den Fuhrparkverantwortlichen 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 7
DGUV70 Wo liegt die Verantwortung des Unternehmens und wo steht das? BGF Regelwerke ( 2 Grundpflichten des Unternehmers): Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend dem Fahrzeugeinsatz ausgerüstet sind. Der Unternehmer hat alle relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG- Regeln einzuhalten und in verständlicher Weise zu vermitteln. DGUV70 ( 58 Ordnungswidrigkeiten und 57 Geldbußen bei Verletzung der Aufsichtspflicht): Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, verstößt gegen die UVV und kann mit Bußgeld bis zu 10.000 geahndet werden DAS WOLLEN WIR ALS FUHRPARKLEITER NICHT 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 8
UVV nach DGUV70 1 Geltungsbereich 1. Gilt für alle Fahrzeuge 2. natürlich gibt es auch Ausnahmen 1 Punkt 2 der DGUV70 2 Begriffsbestimmungen (1) Fahrzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. (2) Fahrzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind. Zum Begriff selbstfahrende oder als Anhängefahrzeuge verfahrbare Arbeitsmaschinen siehe ferner Dienstanweisung zu 18 Abs. 2 Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung (StVZO). 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 9
UVV nach DGUV70 Warum müssen Ihre Fahrzeuge geprüft werden? Was passiert wenn...? Kommt es während einer Dienstfahrt zu einem Unfall, der mittelbar oder unmittelbar mit einem nicht geklärten Prüfungspunkt nach den UVV ( DGUV70) zusammenhängt, kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung völlig berechtigt verweigern. Das bedeutet, die BG zahlt zwar Ihrem MA alle Maßnahmen die aus einer Verletzung hervorgehen, wie z.b. Krankenhauskosten, Rehabilitationsmaßnahmen n und Renten, holt sich das Geld aber wiederum vom Unternehmen zurück, so dass letztendlich der Arbeitgeber zu zahlen hat. Das Unternehmen wiederum kann dann nach geltender Rechtsprechung den Fuhrparkverantwortlichen wiederum zur Verantwortung ziehen, wenn ihm die Schuld für die Nichtdurchführung der Prüfung auch nur fahrlässig anzulasten ist. Übrigens: Verstöße gegen die UVV stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeld bis zu 10.000 geahndet werden! 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 10
UVV nach DGUV70 Der Arbeitgeber muss, wenn er ein neues Fahrzeug für seinen Unternehmen kauft oder least - wie bei jeder neuen maschinellen Einrichtung vorher eine Gefährdungsermittlung und Beurteilung durchführen. Ein Dienstfahrzeug ist ein Arbeitsmittel und unterliegt den Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsbestimmungen des Unternehmens. BG Vorschrift 4 Unterweisung der Versicherten: Der Unternehmer hat die Beschäftigten über Gefährdungen und Maßnahmen mindestens 1 mal jährlich zu unterweisen. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden. Konsequenz: Neue Fahrzeuge müssen bei Erstauslieferung auf Arbeitssicherheit nach UVV geprüft und dokumentiert werden. Der Fahrer muss in die Prüfpunkte zur Arbeitssicherheit eingewiesen werden. 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 11
UVV nach DGUV70 Prüfpunkte der Arbeitssicherheit: Was wird geprüft? 5 (2) Anhängekupplung Zulässige Anhängelast 22 (1) Ladungssicherung Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung Evtl. vorhandener Dachträger korrekt befestigt / angebracht 22 (3) Bewegliche An- und Aufbauteile: Kofferraumdeckel/Motorhaube/Türen: Feststeller 31 Warnkleidung 34 Anweisungen Betriebsanleitung, Betriebsanweisungen für besondere Regelungen 15. Juni 2011 - Michael Schulz - UVV im Fuhrpark/ Ein Praxisbericht 12
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung Michael Schulz