Abkürzungsverzeichnis IV Begriffsverzeichnis VIII Tabellenverzeichnis IX Abbildungsverzeichnis 11 1 EINLEITUNG 12 1.1 Planungsbereiche 14



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Transkript:

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II Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis IV Begriffsverzeichnis VIII Tabellenverzeichnis IX Abbildungsverzeichnis 11 1 EINLEITUNG 12 1.1 Planungsbereiche 14 2 EXECUTIVE SUMMARY 16 2.1 Akutstationärer Bereich 16 2.2 Ambulanter Bereich 17 2.3 Alten- und Langzeitpflege, mobile Pflege- und Betreuungsdienste und psychosoziale Dienste 17 2.4 Hospiz- und Palliativversorgung 18 2.5 Rehabilitation 18 2.6 Medizinisch-technische Großgeräte 19 2.7 Hämodialyse 19 3 VERSORGUNGSFELD STEIERMARK 20 3.1 Geographie 20 3.2 Erreichbarkeit 21 3.3 Demographie 21 3.4 Versorgungssituation 24 3.5 Finanzierung 25 4 AKUTSTATIONÄRER BEREICH 27 4.1 Methodik 27 4.2 Ergebnisse 30 5 AMBULANTER BEREICH 37 5.1 Methodik 37 5.2 Ergebnisse 43 5.3 Interpretation 44 6 ALTEN- UND LANGZEITPFLEGE 55 6.1 Aufgabenstellung 55 6.2 Begriffsabgrenzungen 55 6.3 Methodik 56 6.4 Ergebnisse 57 6.5 Interpretation 64 7 MOBILE PFLEGE- UND BETREUUNGSDIENSTE 65 7.1 Aufgabenstellung 65 7.2 Begriffsabgrenzungen 65 7.3 Methodik 67

III 7.4 Ergebnisse 69 7.5 Interpretation 80 8 PSYCHOSOZIALE DIENSTE 81 8.1 Aufgabenstellung 81 8.2 Begriffsabgrenzungen 81 8.3 Methodik 82 8.4 Ergebnisse 82 8.5 Interpretation 84 9 HOSPIZ- UND PALLIATIVVERSORGUNG 85 9.1 Aufgabenstellung 85 9.2 Begriffsabgrenzungen 85 9.3 Methodik 87 9.4 Ergebnisse 88 9.5 Interpretation 92 10 REHABILITATION 94 11 MEDIZINISCH-TECHNISCHE GROßGERÄTE 96 11.1 Methodik 96 11.2 Ergebnisse 100 12 HÄMODIALYSE 104 12.1 Methodik 104 12.2 Ergebnisse 106 12.3 Interpretation 107 13 ALTERNATIVE VERSORGUNGSMODELLE 109 13.1 Aufgabenstellung 109 13.2 Zeitliche Verfügbarkeit niedergelassener Ärztinnen und Ärzte 109 13.3 Versorgung im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung 112 13.4 Bedarfsorientierte Modelle zur Effizienzsteigerung 113 13.5 Gemeinsame Betrachtung und Planung ausgewählter ambulanter Leistungen 114 13.6 Modellprojekt ambulante psychiatrische fachärztliche Versorgung 114 14 REFERENZEN 115 15 ANHANG 118 15.1 Anhang zu Kapitel 4, akutstationärer Bereich Ergebnistabellen 118 15.2 Anhang zu Kapitel 5, ambulanter Bereich - Ergebnistabellen 129 15.3 Anhang zu Kapitel 12, Großgeräte CT- und MR-Ergebnistabellen 143 15.4 Empfehlungen des Fachbeirats für Frauengesundheit 145 15.5 Grafische Ergebnisdarstellung 147

IV Abkürzungsverzeichnis Abkürzung AG/REM AH AP Art. ASVG AUVA BHB KH BKK BL BMGF BRZ BVA B-VG bzw. COR-DSA CT Derma DGKP DKH DS EBA ECT ELISAB KH etc. EW FA FOKO Gastro ggf. GSBG Gyn/Geb GZ HD HH HNO ICD idf inkl. KA Bezeichnung Akutgeriatrie/Remobilisation Altenfachbetreuerin, Altenfachbetreuer Altenpflege Artikel Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Betriebskrankenkasse Bundesland Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Brustzentrum Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Bundesverfassungsgesetz beziehungsweise Coronarangiographische Arbeitsplätze, Digitale Subtraktions- Angiographieanlage Computertomographie(gerät) Dermatologie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson Diakonissenkrankenhaus Diplomierte Sozialhilfe Erstuntersuchung-Beobachtung-Aufnahme Emissions-Computer-Tomographiegeräte Krankenhaus der Elisabethinen et cetera Einwohnerinnen und Einwohner Fachabteilung Folgekosten (Datensatz) Gastroenterologie gegebenenfalls Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz Gynäkologie/Geburtshilfe Geschäftszahl Hämodialyse Heimhilfe Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde International Classification of Diseases in der Fassung inklusive Krankenanstalt

V KALG KALK K-Dok KE KH KH-Amb. KHH KJP LDF-Gruppe LF LGBl. LKF LKH LSF MBDS MKG MPT MR MSAP Neuro ng. NTZ Kapfenberg NTX NUTS III-Regionen ÖBIG ÖDTR ÖKAP ÖROK ORTHO ÖSG Pat. PD PET PH PKD PRIKRAF PS Psych Pulmo PVA RCU REHA Rehab Steiermärkisches Krankenanstaltengesetz Kalkulation Kostenstellendokumentation Kostenerstattung Krankenhaus Krankenhausambulanz Krankenhaushäufigkeit Kinder- und Jugendpsychiatrie Leistungsdiagnose-Fall-Gruppe Leistungsfaktor Landesgesetzblatt Leistungsorientierte Krankenanstalten-Finanzierung Landeskrankenhaus Landesnervenklinik Sigmund Freud Minimum Basic Data Set Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Mobiles Palliativteam Magnetresonanztomographie(gerät) Medizinischer Struktur- und Angebotsplan Neurologie niedergelassen Neurologisches Therapiezentrum Kapfenberg Nierentransplantation Nomenclature des unités territoriales statistiques Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen Österreichisches Dialyse- und Transplantationsregister Österreichischer Krankenanstaltenplan Österreichische Raumordnungskonferenz Orthopädie Österreichischer Strukturplan Gesundheit Patientinnen und Patienten Peritonealdialyse Positronen-Emissions-Computertomographie Pflegehilfe Palliativkonsiliardienst Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds stationäre Palliativbetten Psychiatrie Pulmologie Pensionsversicherungsanstalt Respiratory Care Unit Rehabilitation Rehabilitation

VI REHABZ RFD RNS RSG SH SHA SKA SMP SPECT StGKK StPHG STR SVA SVB SVE UKH v.a. VAEB vgl. VR VZ VZÄ WHO z.b. Rehabilitationszentrum Relative Frequenzdichte Remobilisation/Nachsorge Regionaler Strukturplan Gesundheit stationäre Hospizbetten Sonderheilanstalt Sonderkrankenanstalt Sozialmedizinischer Pflegedienst Single-Photon-Emissions-Computer-Tomographie(gerät) Steiermärkische Gebietskrankenkasse Steiermärkisches Pflegeheimgesetz Strahlentherapiegerät Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherungsanstalt der Bauern Standardversorgungseinheit Unfallkrankenhaus vor allem Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vergleiche Versorgungsregion Versorgungszone Vollzeitäquivalent Weltgesundheitsorganisation zum Beispiel Bezirke in der Steiermark G Graz GU Graz-Umgebung LI Liezen BM Bruck/Mur LE Leoben MZ Mürzzuschlag HB Hartberg WZ Weiz FF Fürstenfeld FB Feldbach RA Radkersburg LB Leibnitz DL Deutschlandsberg VO Voitsberg MU Murau KF Knittelfeld JU Judenburg

VII Versorgungsregionen in der Steiermark VR 61 Versorgungsregion 61 - Graz Bezirke: Graz, Graz-Umgebung VR 62 VR 63 VR 64 VR 65 VR 66 Versorgungsregion 62 - Liezen Bezirk: Liezen Versorgungsregion 63 - Östliche Obersteiermark Bezirke: Leoben, Bruck/Mur, Mürzzuschlag Versorgungsregion 64 - Oststeiermark Bezirke: Radkersburg, Feldbach, Fürstenfeld, Weiz, Hartberg Versorgungsregion 65 - West-/Südsteiermark Bezirke: Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz Versorgungsregion 66 - Westliche Obersteiermark Bezirke: Murau, Judenburg, Knittelfeld

VIII Begriffsverzeichnis Begriff Ambulante psychiatrische FachärztInnenversorgung extramural ICD-10 intramural Minimum Basic Data Set NUTS III Regionen Standardversorgungseinheit Vollzeitäquivalent 2-Ärztinnen und Ärzte Erläuterung Da ein wesentlicher Teil der ambulanten psychiatrischen FachärztInnenversorgung im Rahmen der Psychosozialen Beratungszentren erfolgt, sind unter dem Begriff der ambulanten psychiatrischen FachärztInnenversorgung Leistungen von Ärztinnen und Ärzten die in Psychosozialen Beratungszentren, in der niedergelassenen Praxis, in Ambulanzen und in Tageskliniken erbracht werden, gemeint. Die extramurale Versorgung wird durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Fachinstitute und Ambulatorien außerhalb von Krankenhäusern sichergestellt. ICD-10 ist ein System zur internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. Jede Krankheit und verwandte Gesundheitsprobleme sind einem Code zugeordnet. Die intramurale Versorgung ist jene, die in Krankenhäusern erfolgt. Der MBDS ist jener Datensatz, der von den Krankenanstalten gemäß Verordnung übermittelt wird. NUTS III Regionen umfasst statistische Regionseinheiten der Europäischen Union in der Größenordnung zwischen Bundesland und Gemeinde. Eine Standardversorgungseinheit ist eine Rechengröße, um eine Vergleichbarkeit der Versorgungswirksamkeit von Krankenhausambulanzen und niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten zu ermöglichen. In diesem Bericht wurde für jede Fachrichtung eine Gesamtfrequenzzahl definiert, die einer Standardversorgungseinheit entspricht. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem Dienstposten mit der im Kollektivvertrag vereinbarten Normalwochenarbeitszeit zu 100%. Ärztinnen und Ärzte, die in einem Vertragsverhältnis zu einem oder mehreren Krankenversicherungsträgern lt. 2 des Gesamtvertrages vom 1.7.1993 in der jeweils gültigen Fassung zwischen der Ärztekammer für Steiermark und dem Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger stehen; 2-Kassen sind die Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Einleitung Seite IX von 152 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Überblick zu den verwendeten Daten im akutstationären Bereich... 30 Tabelle 2: Schematische Darstellung der Ergebnistabellen für den ambulanten Bereich... 43 Tabelle 3: Gesamtdarstellung der Bedarfsänderungen in der Steiermark für alle medizinischen Fachrichtungen... 48 Tabelle 4: Gesamtdarstellung der Bedarfsänderungen in der VR 61 für alle medizinischen Fachrichtungen... 49 Tabelle 5: Gesamtdarstellung der Bedarfsänderungen in der VR 62 für alle medizinischen Fachrichtungen... 50 Tabelle 6: Gesamtdarstellung der Bedarfsänderungen in der VR 63 für alle medizinischen Fachrichtungen... 51 Tabelle 7: Gesamtdarstellung der Bedarfsänderungen in der VR 64 für alle medizinischen Fachrichtungen... 52 Tabelle 8: Gesamtdarstellung der Bedarfsänderungen in der VR 65 für alle medizinischen Fachrichtungen... 53 Tabelle 9: Gesamtdarstellung der Bedarfsänderungen in der VR 66 für alle medizinischen Fachrichtungen... 54 Tabelle 10: Pflegeheimbetten in den steirischen Bezirken... 58 Tabelle 11: Pflegeplatzbetten in den steirischen Bezirken... 59 Tabelle 12: Gesamtübersicht Pflegebetten und -plätze, Bevölkerung... 61 Tabelle 13: Datum und Art der einzelnen übermittelten Datenpakete der mobilen Pflegedienste... 68 Tabelle 14: Zusammensetzung der Pflege- und Betreuungsdienste nach Bezirken und Vergleich mit den Zielvorgaben des Steirischen Bedarfs- und Entwicklungsplans... 72 Tabelle 15: Anzahl betreuter Personen, gegliedert nach Bezirken sowie nach Pflege- und Betreuungsdiensten... 75 Tabelle 16: Demographische und pflegerische Statistiken der betreuten Personen, gegliedert nach Bezirken und Geschlecht Teil 1... 78 Tabelle 17: Demographische und pflegerische Statistiken der betreuten Personen, gegliedert nach Bezirken und Geschlecht Teil 2... 79 Tabelle 18: Übersicht der Strukturdaten der stationären Hospiz- und Palliativversorgung (2006, 2015) nach den Versorgungsregionen in der Steiermark... 90 Tabelle 19: Aufteilung der VZÄ zwischen den Berufsgruppen der MPT/PKD... 92 Tabelle 20: Analyse der Patientinnen- bzw. Patientenströme in den Rehabilitationszentren der Versorgungszone Süd... 95 Tabelle 21: Diagnosegruppen der Rehabilitationspatientinnen und -patienten... 95 Tabelle 22: Übersicht verwendeter Daten für den Bereich medizinisch-technische Großgeräte... 99 Tabelle 23: Beispiel und Legende Planungsdarstellung CT und MR... 101 Tabelle 24: Planung Herzkatheter... 103 Tabelle 25: Bestehende HD-Plätze in der Steiermark nach Versorgungsregionen und versorgbare Patientinnen und Patienten... 106 Tabelle 26: Entwicklung des Kapazitätsbedarfs an HD-Plätzen für 2015; *Daten vom November 2007 107 Tabelle 27: Beispiel und Legende Ergebnisdarstellung im akutstationären Bereich nach Krankenanstalten... 118 Tabelle 28: Ergebnistabelle Akutstationärer Bereich Versorgungsregion 61 Graz... 121 Tabelle 29: Ergebnistabelle Akutstationärer Bereich Versorgungsregion 63 Östliche Obersteiermark.. 124 Tabelle 30: Ergebnistabelle Akutstationärer Bereich Versorgungsregion 64 Oststeiermark... 126 Tabelle 31: Ergebnistabelle Akutstationärer Bereich Versorgungsregion 65 West-/Südsteiermark... 127 Tabelle 32: Ergebnistabelle Akutstationärer Bereich Versorgungsregion 66 Westliche Obersteiermark 128

Einleitung Seite X von 152 Tabelle 33: Ambulante Bedarfsplanung Allgemeinmedizin... 130 Tabelle 34: Ambulante Bedarfsplanung Innere Medizin... 131 Tabelle 35: Ambulante Bedarfsplanung Kinderheilkunde... 132 Tabelle 36: Ambulante Bedarfsplanung Chirurgie... 133 Tabelle 37: Ambulante Bedarfsplanung Gynäkologie... 134 Tabelle 38: Ambulante Bedarfsplanung Augenheilkunde... 135 Tabelle 39: Ambulante Bedarfsplanung Dermatologie... 136 Tabelle 40: Ambulante Bedarfsplanung Urologie... 137 Tabelle 41: Ambulante Bedarfsplanung Lungenheilkunde... 138 Tabelle 42: Ambulante Bedarfsplanung Orthopädie... 139 Tabelle 43: Ambulante Bedarfsplanung HNO... 140 Tabelle 44: Ambulante Bedarfsplanung Neurologie/Psychiatrie... 141 Tabelle 45: Ambulante Bedarfsplanung Radiologie... 142 Tabelle 46: Planrechnung CT... 143 Tabelle 47: Planrechnung MR... 144

Einleitung Seite 11 von 152 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Versorgungsregionen/NUTS III... 20 Abbildung 2: Altersverteilung der steirischen Bevölkerung, gegliedert nach Bezirken... 23 Abbildung 3: Grundansatz des Planungsalgorithmus... 27 Abbildung 4: Schematische Darstellung des Planungsalgorithmus für den stationären Bereich... 29 Abbildung 5: Schematische Darstellung des Planungsalgorithmus für den ambulanten Bereich... 40 Abbildung 6: Angebotsdichte von Pflegebetten, nach Bezirken gegliedert... 62 Abbildung 7: Vollzeitäquivalente Pflegedienstposten, gegliedert nach Trägerorganisationen und Pflegediensten in der Steiermark im Jahr 2006... 70 Abbildung 8: Personalkapazität nach Trägerorganisationen... 71 Abbildung 9: Entwicklung der vollzeitäquivalenten Dienstposten nach Pflege- und Betreuungsdiensten. 73 Abbildung 10: Darstellung der Versorgungsdichte in der Steiermark, gegliedert nach Bezirken... 74 Abbildung 11: Anteil der durch mobile Dienste betreuten Personen an der Gesamtbevölkerung über 65 Jahre... 76 Abbildung 12: Bausteine der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung... 86 Abbildung 13: Mindestanforderung an zu dokumentierenden Daten... 88 Abbildung 14: Schematische Darstellung des Planungsalgorithmus für den Bereich medizinischtechnische Großgeräte (primär CT und MR)... 98 Abbildung 15: CT- und MR-Geräte auf 1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner bezogen auf den Benchmark Österreich (=100%)... 100 Abbildung 16: Strukturbild des Berechnungsalgorithmus zur Hämodialyse... 105 Abbildung 17: Übersicht Nachmittagsöffnungszeiten Steiermark von 2-Ärztinnen und -Ärzten... 110

Einleitung Seite 12 von 152 1 EINLEITUNG Der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark (RSG-Steiermark) zielt auf eine umfassende, gleichmäßige möglichst wohnortnahe - und qualitätsvolle medizinische Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen ab. Aufgrund demographischer und technologischer Entwicklungen ändern sich Versorgungsbedarf und Versorgungsmöglichkeiten. Ziel des RSG ist es, diesen Veränderungen unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit des Systems mit einer adäquaten Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zu begegnen. Den rechtlichen Rahmen für den RSG-Steiermark bildet der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG 2006) und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008-2013. 1, 2 Der RSG-Steiermark entspricht gemäß den Grundsätzen der Art. 15a B-VG-Vereinbarung einer gemeinsamen, integrierten und sektorenübergreifenden Planung und Steuerung im Gesundheitswesen. Durch die laufende Abstimmung in der Planungsarbeit mit dem Land Steiermark und der Sozialversicherung kann ein hohes Maß an Verbindlichkeit für die Umsetzung sicher gestellt werden. Die Planungen zum Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark beruhten auf detaillierten und umfangreichen Datenanalysen und statistischen Berechnungen sowie auf umfassenden Recherchearbeiten von Joanneum Research (Institut für medizinische Systemtechnik und Gesundheitsmanagement). Erstmals war es möglich, auf die fast lückenlosen Leistungsdaten des Jahres 2006 in allen Versorgungsbereichen zuzugreifen und diese als Planungsgrundlage heranzuziehen. Als Planungshorizont des vorliegenden RSG wurde das Jahr 2015 festgelegt. Die Umsetzung der Planung wird schrittweise je nach Dringlichkeit und lokalen Voraussetzungen erfolgen. Die Umsetzungsschritte und die damit erzielten Veränderungen der steirischen Versorgungslandschaft werden alle 2 Jahre evaluiert und führen ggf. zu einer Revision des vorliegenden Plans. Bei den Evaluierungen sind auch die Möglichkeiten der Verbesserung der Datenbasis für eine bedarfsorientierte und gendergerechte Gesundheitsplanung zu prüfen. Die Planungsaussagen beziehen sich in regionaler Hinsicht auf jene Einteilung, die vom ÖSG 2006 etabliert wurde. Grundsätzlich wurden sämtliche Analysen für politische Bezirke und Versorgungsregionen im Sinne des ÖSG 2006 durchgeführt. Das Angebot im Bereich Rehabilitation wird auf überregionaler Ebene betrachtet, da hier, dem ÖSG 2006 folgend, Planungsaussagen auf Basis der Versorgungszonen erfolgten. Dies beinhaltet auch Wanderbewegungen von Steirerinnen und Steirern zur Rehabilitation in andere Bundesländer. 1 vgl. ÖBIG 2006a 2 vgl. Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2007, Landtagsbeschluss vom 11.12.2007

Einleitung Seite 13 von 152 Im RSG werden erstmalig Planungen des stationären und des ambulanten Bereichs unter Berücksichtigung des IST-Standes der Alten- und Langzeitpflege und der Rehabilitation zusammengeführt. Die Planung des ambulanten Bereichs erfolgt erstmalig sektorenübergreifend und betrachtet die Versorgung im niedergelassenen Bereich und in Krankenhausambulanzen gemeinsam auf Basis des bestehenden Leistungsgeschehens. Große Teile fachärztlicher Leistungen können sowohl in Ambulanzen als auch in der niedergelassenen Arztpraxis erbracht werden. Die Vorhaltung der Leistungen erfolgt mit der Zielsetzung einer gleichmäßigen regionalen Versorgung ohne Schlechterstellung von ländlichen Regionen gegenüber Ballungszentren. Die Planungen im stationären Bereich folgen inhaltlich und in der Darstellung den Vorgaben des ÖSG 2006. Die Erfüllung der Strukturqualitätskriterien ist einer laufenden Überprüfung zu unterziehen und in den zukünftigen Revisionen des RSG zu berücksichtigen. Die demographische Entwicklung spielte in der Planung eine große Rolle, sodass ein zentrales Planungsziel der Aufbau und Ausbau von Strukturen ist, die langfristig tragfähig bleiben. Den Grundsätzen des Landes Steiermark entsprechend sowie im Einklang mit den Empfehlungen des Fachbeirats für Frauengesundheit (siehe Anhang, Seite 145) wurde in den Planungsarbeiten gender- und frauenspezifischen Betrachtungen besonderes Augenmerk gewidmet. So wurden nach Verfügbarkeit der Daten sämtliche Datenanalysen und Prognoserechnungen geschlechtsspezifisch durchgeführt und die zu erwartenden Entwicklungen, sofern möglich, gesondert für beide Geschlechter dargestellt. Zudem wurde in der Erstellung des Berichts darauf geachtet, dass dieser Thematik entsprechende Aufmerksamkeit zukommt. Ziel ist insbesondere die Weiterentwicklung des RSG Steiermark zu einer frauengesundheits-, gender- und bedarfsgerechten Gesundheitsplanung (vgl. dazu auch die Empfehlungen des Fachbeirats für Frauengesundheit im Anhang). Der Bereich der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in der Steiermark wird in den entsprechenden Kapiteln behandelt (stationäre Versorgung: Kapitel 4; ambulante Versorgung: Kapitel 5; psychosoziale Dienste: Kapitel 8). Die detaillierten IST Daten zu Versorgung und Inanspruchnahme 2006 finden sich im aktuellen Psychiatriebericht Steiermark. 3 Da die entsprechenden Versorgungsstufen aufeinander abgestimmt sein müssen und im Sinne einer integrativen Versorgung ineinandergreifen sollen, wurde 2008 (nach Beschluss des RSG vom 28.4.2008) eine Planung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in der Steiermark durchgeführt, die in die vorliegende Version 1.1 des RSG Steiermark eingearbeitet wurde. Die Planungen bauen auf Arbeiten der ÖBIG Forschungs- und Planungsgesellschaft mbh auf. 3 vgl. FA 8B Gesundheitswesen (Sanitätsdirektion) 2006

Einleitung Seite 14 von 152 Als Grundprinzip in der Umsetzung des RSG gilt, dass vor jeder einzelnen Maßnahme, die infrastrukturelle Änderungen nach sich zieht, eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der möglichen Auswirkungen durchgeführt wird und diese in die Bewertung der Sinnhaftigkeit der entsprechenden Maßnahme ebenso einfließt, wie es im Rahmen der Planung des RSG-Steiermark die medizinischen, demographischen, topographischen Rahmenbedingungen und Fragen der Zugangsgerechtigkeit getan haben. 1.1 Planungsbereiche Im akutstationären Bereich erfolgte eine Leistungsangebots- und Kapazitätsplanung nach Standorten und Versorgungsregionen, dabei wurde auf eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Abstimmung des Versorgungsangebots Bedacht genommen. Die Planung erfolgte für alle Fondskrankenanstalten, wobei die Versorgungswirksamkeit der nicht fondsfinanzierten Krankenanstalten berücksichtigt wurde. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung des Leistungsangebots im Rahmen der Versorgungszone Süd (Steiermark, Kärnten, Südliches Burgenland), wodurch die Versorgung der Bevölkerung über Bundesländergrenzen hinweg sichergestellt ist. Diese Abstimmungen sind in Zukunft fortzuführen. Weiters wurde der Status quo der Versorgung im ambulanten Bereich hinsichtlich Leistungsangebot und Inanspruchnahme auf Ebene der Versorgungsregionen dargestellt. Dies impliziert die gemeinsame Betrachtung der ambulanten Strukturen in Krankenhäusern und der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Institute mit Kassenvertrag. Das Leistungsangebot und die Leistungsinanspruchnahme unter Berücksichtigung überregionaler Patientinnen- und Patientenströme ist die Basis für die prognostizierten Bedarfsänderungen und damit einhergehenden Änderungen des Versorgungsangebotes. In der Alten- und Langzeitpflege sowie für mobile Pflege- und Betreuungsdienste inklusive den psychosozialen Diensten wurde der Status quo abgebildet. In der Rehabilitation wurde eruiert, ob die Versorgung für die Steirerinnen und Steirer ausreichend vorhanden ist. Planungen im Bereich der Rehabilitation erfolgen seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, mit dem zukünftige Planungskooperationen im Bereich Rehabilitation vereinbart wurden. Insbesondere die Fragen der ambulanten Rehabilitation und der zeitlichen Abstimmung einer Rehabilitation mit der stationären Akutversorgung müssen im Zuge von Rehabilitationsplänen zukünftig bearbeitet werden. Weiters wurden Szenarien für alternative Versorgungsformen skizziert. Dabei wurden patientinnen- und patientenorientierte Verschiebungspotenziale zwischen den Versorgungsbereichen herausgearbeitet.

Einleitung Seite 15 von 152 Medizinisch-technische Großgeräte wurden zahlenmäßig dargestellt. Für CT und MR wurde das Leistungsgeschehen in Form von erbrachten Frequenzen am Gerät ermittelt. Diese Auslastungsdaten sind Basis für die weitere Planung im Bereich Großgeräte. Eine konkrete Standortplanung wird darauf aufbauend in enger Abstimmung mit den jeweils Beteiligten auf regionaler Ebene in Anschluss an den vorliegenden Bericht zum RSG-Steiermark durchgeführt werden. Weiters wurde eine modellbasierte Bedarfsplanung für Hämodialyseplätze in der Steiermark durchgeführt, die die Wechselwirkungen zwischen der Nierentransplantation, der Peritonealdialyse und der Hämodialyse berücksichtigt. Hier wurde auch auf die Erreichbarkeit im Sinne der Strukturqualitätskriterien des ÖSG 2006 Wert gelegt. 4 4 vgl. ÖBIG 2006b, S.77f

Executive Summary Seite 16 von 152 2 EXECUTIVE SUMMARY Vorrangiges Ziel des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG-)Steiermark ist die Optimierung des Angebots für die Steirerinnen und Steirer im Hinblick auf den festgestellten Bedarf, eine regional ausgewogene bzw. gerecht verteilte bedarfsorientierte Versorgungsstruktur und die Effektivität der Versorgung. 2.1 Akutstationärer Bereich Im akutstationären Bereich strebt der RSG unter der Rahmenbedingung der Standortsicherung einerseits eine ausgewogene Balance zwischen fachlich begründeten Schwerpunkten und anderseits wohnortnahe Angebote an. Weitere Grundlage für die Planungsarbeit waren die zu erwartenden demographischen Veränderungen, medizinische und medizinisch-technische Entwicklungen und der Genderaspekt. Zentrale Planungsergebnisse sind der Ausbau des Versorgungsangebots in der Akutgeriatrie/Remobilisation an der Nahtstelle zwischen akutstationärem und extramuralem Bereich insbesondere für ältere Menschen, der Ausbau der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten um zusätzliche 62 Betten für schwerkranke Menschen und der tagesklinischen Strukturen. Vor allem der Ausbau der akutgeriatrischen/remobilisierenden Versorgung stellt eine Anpassung an den geänderten Bedarf dar und gleicht weitgehend den Abbau von Betten der Inneren Medizin und der Allgemeinchirurgie aus. Das tagesklinische Potenzial soll von derzeit unter 10% aller Aufnahmen auf etwa 15% angehoben werden. Weitere Ergebnisse beziehen sich auf die Schaffung eines öffentlich zugänglichen stationären psychosomatischen Angebots, die Absicherung der qualitativ hochwertigen Betreuung von Wachkomapatientinnen und -patienten sowie eine bedarfsorientierte Versorgungsanpassung in der Psychiatrie, auf Basis der Psychiatrieplanung 2008. Die Planung baut Arbeiten der ÖBIG Forschungs- und Planungsgesellschaft mbh auf. Zusätzlich wird die diagnostische und therapeutische Infrastruktur durch neue Computertomographie-Geräte (CT) in den Krankenanstalten Marien-KH Vorau und LKH Bad Aussee und die neue Strahlentherapie im LKH Leoben ausgebaut. Zwischen den Krankenanstalten am rechten Murufer in Graz soll eine Ausdifferenzierung der Spezialisierungen in der Inneren Medizin stattfinden, das Angebot der Schmerzmedizin in Abstimmung mit dem LKH-Univ. Klinikum Graz ausgebaut und die Notfall- und Akutversorgung optimiert werden. Ein wichtiger Schritt dazu ist der neue Krankenanstaltenverbund LKH Graz- West und LSF Graz. Am Marien-KH Vorau wird die Innere Medizin durch den Ausbau der Akutgeriatrie/Remobilisation gestärkt und die allgemeinchirurgische und unfallchirurgische Versorgung in enger Abstimmung mit dem LKH Hartberg sichergestellt.

Executive Summary Seite 17 von 152 2.2 Ambulanter Bereich Dieser Bereich wurde nach einer neu entwickelten Methode erstmals sektorenübergreifend (niedergelassener Bereich und Krankenhausambulanzen) in seinem gesamten Leistungsgeschehen dargestellt und planerisch berücksichtigt. Auf Basis der erbrachten Frequenzen (Patientinnen- und Patientenkontakte) wurden pro Fachgebiet Standardversorgungseinheiten ermittelt. Eine Standardversorgungseinheit ist eine Rechengröße, um eine Vergleichbarkeit der Versorgungswirksamkeit von Krankenhausambulanzen und niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten zu ermöglichen. In diesem Bericht wurde für jede Fachrichtung die Gesamtfrequenzzahl erhoben, aus der eine Standardversorgungseinheit unabhängig vom Ort der Leistungserbringung (Ambulanz oder Arztpraxis) ermittelt wurde. Da das Leistungsgeschehen in Form von Frequenzen als Planungsgrundlage betrachtet wird, ist nicht die Planstelle die Basis für Entscheidungen, wie zukünftiger Versorgungsbedarf im ambulanten Bereich abzudecken ist. Der ermittelte Bedarf an Standardversorgungseinheiten könnte sowohl im intramuralen als auch im extramuralen Bereich erbracht werden. Ausschlaggebend für die Entscheidung der vorzuhaltenden Standardversorgungseinheiten sind fachspezifische Gegebenheiten. Durch die demographische Entwicklung ergibt sich in den meisten Fachgebieten genauso wie in der Allgemeinmedizin ein geringfügiger Anstieg des Versorgungsbedarfs. Deutliche Anstiege des Bedarfs sind in der Inneren Medizin, in der Orthopädie, in der Dermatologie, in der Augenheilkunde und in der Urologie zu erwarten. Die Frage der allgemeinchirurgischen Versorgung im niedergelassenen Bereich wird durch diese Analysen virulent und sollte gesondert behandelt werden. 2.3 Alten- und Langzeitpflege, mobile Pflege- und Betreuungsdienste und psychosoziale Dienste Grundsätzlich liegt die Planung für die Alten- und Langzeitversorgung nicht in der Kompetenz des Gesundheitsfonds Steiermark. Die deskriptive Darstellung der aktuellen Versorgungssituation in diesem Bereich ist jedoch sinnvoll, um die Nahtstelle zwischen Akutversorgung und Pflegebereich darstellen und auf eine mittelfristig verbesserte Abstimmung dieser Bereiche hinführen zu können. Insgesamt sind in der Steiermark 10.629 stationäre Plätze in der Alten- und Langzeitpflege vorhanden, die im Jahr 2006 zu 87,6% ausgelastet waren.

Executive Summary Seite 18 von 152 Durchschnittlich waren im Jahr 2006 in der Steiermark 797,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der mobilen Pflege besetzt (253,2 VZÄ diplomierte Pflegekräfte, 301,2 VZÄ Alten- bzw. Pflegehilfen sowie 243 VZÄ Heimhilfen). Regional variiert die Nachfrage nach den einzelnen Pflegediensten und Versorgungsstrukturen deutlich. Unterschiede zeigen sich auch hinsichtlich des Alters, des Geschlechts (Frauen werden öfter betreut) und der Betreuungsintensität (bezogen auf die gesamte Bevölkerung über 65 Jahren liegt diese bei Frauen bei 4,8 Stunden und bei Männern bei 2,4 Stunden im Jahr). Der Aufgabenschwerpunkt der psychosozialen Dienste liegt in der sozialpsychiatrischen Betreuung (80 Dienstposten). Zusätzlich besteht ein gerontopsychiatrisches (1,4 Dienstposten) und ein kinder- und jugendpsychiatrisches (4,2 Dienstposten) Angebot. Betreutes Wohnen wird in 7 Bezirken mit insgesamt 91 Plätzen angeboten. Mobile sozialpsychiatrische Betreuung steht in 13 Bezirken zur Verfügung. Arbeitsrehabilitative Angebote sind in 7 Bezirken, sozialpsychiatrische Tagesstätten in 11 Bezirken vorhanden. In Anschluss an den RSG wird eine gesonderte, detaillierte Planung für die psychiatrische Versorgung in der Steiermark durchgeführt werden, die sämtliche Versorgungsebenen in integrierter Weise umfasst. 2.4 Hospiz- und Palliativversorgung Es soll ein weiterer Ausbau um je 6 stationäre Hospizbetten in den Versorgungsregionen 64 und 65 erfolgen. Die Standorte sollen an ein Pflegeheim mit öffentlichem Träger angebunden werden, auf eine bestehende medizinische Versorgung zurückgreifen können und verkehrstechnisch gut erreichbar sein. Die bauliche Anbindung an ein Akutkrankenhaus ist denkbar, wenn dies aus Gründen der Nutzung bestehender Strukturen als sinnvoll erscheint. Die organisatorische Eigenständigkeit muss jedoch sichergestellt sein. Grundsätzlich soll für alle Akutkrankenanstalten ein Palliativkonsiliardienst verfügbar sein. Eine Verbindung dieser Palliativkonsiliardienste mit den mobilen Palliativteams zur effizienteren Nutzung personeller Ressourcen erscheint sinnvoll, ebenso der Aufbau zweier Teams in Bruck/Mur und in Bad Radkersburg. Die Steiermark ist somit das erste Bundesland, das im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung einen Vollausbau der Strukturen auf Basis der derzeit gültigen Planungsschlüssel erreicht. Bei der zukünftigen Bedarfsplanung sollten jedoch neben der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner einer Region und der Akutbettenzahl auch die verkehrstechnischen Voraussetzungen im Sinne der Erreichbarkeit berücksichtigt werden. Dies entspricht einer Weiterentwicklung und Spezifizierung der Bedarfsplanung in diesem Versorgungsbereich. 2.5 Rehabilitation Im Bereich Rehabilitation soll die Nahtstelle zur akutstationären Versorgung optimiert werden. Die bestehende Versorgungsstruktur erscheint adäquat und ausreichend. Auf Basis des durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in Ausarbeitung befindlichen

Executive Summary Seite 19 von 152 Rehabilitationsplans soll später der weitere Ausbau der Kapazitäten für das Land Steiermark geprüft werden. Innovative Rehabilitationsformen wie ambulante und psychiatrische Rehabilitation sollten hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit in der Steiermark überprüft werden. 2.6 Medizinisch-technische Großgeräte Die Dichte des Versorgungsangebots an Computertomographie(CT)- und Magnetresonanztomographie(MR)-Geräten ist in der Steiermark im internationalen Vergleich sehr hoch. Dennoch wird noch ein Ausbau dahin gehend geplant, dass alle Akutkrankenhaus-Standorte über ein CT- Gerät verfügen, was medizinisch unbedingt zu empfehlen ist. Insgesamt besitzt die Steiermark damit eine große Auslastungsreserve, insbesondere in den Krankenhäusern. Eine regional verbesserte Abstimmung der intra- und extramuralen Versorgung erscheint notwendig. Dazu werden auf regionaler Ebene Gespräche mit den Betreiberinnen und Betreibern von entsprechenden Instituten und den Krankenhausträgern geführt werden, um eine verbesserte und effizientere Abstimmung der vorhandenen Ressourcen zu erreichen. Gleichzeitig werden Modelle zur gemeinsamen Finanzierung geprüft. Im Bereich Positronen-Emissions-Computertomographie (Ist-Stand: PET: 1, PET/CT: 1) wird ein zusätzliches Gerät am LKH Leoben geplant. In Bezug auf Single-Photon-Emissions-Computer- Tomographie (SPECT, 15 Geräte) und Herzkatheterlabor (insgesamt 5) erscheint die Struktur als ausreichend. Betreffend die Strahlentherapie (Linearbeschleuniger) wird vorgeschlagen, dass neben den bestehenden Strukturen am LKH Graz am LKH Leoben zwei Linearbeschleuniger in Abstimmung mit dem LKH Graz neu etabliert werden sollten. 2.7 Hämodialyse Auf Basis der inzidenzbasierten dynamischen Modellrechnungen wird für die Steiermark bis 2015 ein Gesamtbedarf an 178 Hämodialyseplätzen ausgewiesen. Dies entspricht einer Erweiterung der bestehenden Plätze um 32, wobei keine Festlegung auf die Anteile der einzelnen Methoden der HD erfolgt. Zusätzlich dazu wird eine regional ausgeglichenere Versorgungsstruktur angestrebt, weswegen die Errichtung einer zehnten Einrichtung für die Steiermark geplant wird, die in der VR 65 stationiert werden soll und einen Teil der zusätzlichen Kapazitäten der VR 61 übernimmt (Kapitel 12). Die gemeinsame Finanzierung der Dialyse durch Land und Sozialversicherung wird angestrebt.

Versorgungsfeld Steiermark Seite 20 von 152 3 VERSORGUNGSFELD STEIERMARK 3.1 Geographie Die Steiermark hat eine Fläche von 16.392 km 2 und ist damit das zweitgrößte Bundesland Österreichs. Politisch gliedert sie sich in 17 Bezirke. 5 Neben den politischen Bezirken ist vor allem auch deren Zusammenfassung zu NUTS III-Regionen für die vorliegende Strukturplanung der Gesundheitsversorgung von Relevanz, weil diese mit den im ÖSG 2006 definierten Versorgungsregionen übereinstimmen (siehe nachstehende Darstellung). 6,7 Gleichzeitig bildet die Steiermark zusammen mit Kärnten und dem südlichen Teil des Burgenlandes die Versorgungszone Süd im Sinne des ÖSG 2006. 8 Abbildung 1: Versorgungsregionen/NUTS III 9 5 vgl. Steiermärkische Landesregierung 2007 6 vgl. Steiermärkische Landesregierung <http://www.regionext.steiermark.at/> 7 vgl. ÖBIG 2006a 8 vgl. ÖBIG 2006a 9 vgl. Steiermärkische Landesregierung <http://www.regionext.steiermark.at/>

Versorgungsfeld Steiermark Seite 21 von 152 Der flächenmäßig größte steirische Bezirk ist Liezen mit einer Fläche von 3.271 km 2, der kleinste Bezirk ist Graz-Stadt mit einer Fläche von 128 km 2. Graz ist die einzige Stadt mit eigenem Statut in der Steiermark und gleichzeitig der am dichtesten besiedelte Bezirk mit 1.942 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern pro km 2. Im ländlichen Raum am dichtesten besiedelt sind Graz- Umgebung mit 126, Leibnitz mit 112 und Feldbach mit 93 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern pro km 2. Am dünnsten besiedelt sind die obersteirischen Bezirke Murau mit 22 sowie Liezen mit 25 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern pro km 2. 10 3.2 Erreichbarkeit Der Norden und Nordwesten der Steiermark ist gebirgig, im Süden und Südosten herrscht Hügellandschaft vor. Der überwiegende Teil der Steiermark ist ländlich geprägt mit Graz als einzigem Ballungsraum. Durch die Gebirge im Norden und Westen der Steiermark sind diese Regionen im Vergleich zum übrigen Bundesland verkehrstechnisch schlechter erschlossen. 11 Die wichtigsten Straßenverkehrswege sind die Südautobahn, die Pyhrnautobahn sowie die Brucker- und Semmeringschnellstraße. Entlang dieser Verkehrswege liegen sämtliche dicht besiedelten Gebiete, die demzufolge auch gut erreichbar sind. Eine schlechte verkehrstechnische Anbindung besteht für die peripheren Gebiete wie die Bezirke Murau und Bad Radkersburg. Im Bezirk Liezen ist vor allem die Region um Bad Aussee von der Steiermark aus schwer erreichbar. Dies gilt auch für die Seitentäler des Ennstales, die jedoch ausgesprochen dünn besiedelt sind. Diese topographischen Bedingungen gilt es im Sinne einer flächendeckenden Versorgung zu bedenken. Sie stellen neben der Bevölkerungsdichte und struktur ein weiteres Planungsmoment dar. 3.3 Demographie Die Bevölkerungszahlen, die dem folgenden Kapitel zugrunde liegen, wurden von der Fachabteilung 1C Landesstatistik mit Stichtag 01.01.2007 erhoben. In der Steiermark lebten zu diesem Zeitpunkt 1.203.918 Menschen. Der Anteil der Frauen ist mit 51,2% höher als der der Männer mit 48,8%. Während bei den unter 20-jährigen sowie bei den 21- bis 64-jährigen die Mehrheit der Bevölkerung noch männlich ist, dreht sich das Geschlechterverhältnis bei den über 65-jährigen zugunsten der Frauen mit circa 60% zu 40% um. Bei den über 85-jährigen ist der Unterschied mit circa 70% zu 30% noch drastischer. Insgesamt sind 20,6% der Bevölkerung jünger als 20 Jahre, 18,2% sind älter als 65 Jahre und 2% sind älter als 85 Jahre. 10 vgl. Steiermärkische Landesregierung 2007 11 vgl. GIS Steiermark 2007

Versorgungsfeld Steiermark Seite 22 von 152 Eine detaillierte Darstellung der Altersverteilung findet sich in Abbildung 2. Sie zeigt unter anderem, dass in den obersteirischen Bezirken (wie zum Beispiel Leoben, Mürzzuschlag und Bruck/Mur) ein höherer Anteil an älterer Bevölkerung lebt als rund um die urbanen Bezirke Graz und Graz-Umgebung. Laut ÖROK-Bevölkerungsprognose 2001 bis 2031 ist in den Regionen 62, 63, 64 und 66 ein Bevölkerungsrückgang zu erwarten, wenngleich dieser nicht in allen Bezirken gleich stark ausfallen wird. Im Bezirk Weiz in der Versorgungsregion 64 ist erst ab 2011 mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen. Für die Versorgungsregion 65 ist laut ÖROK-Prognose kaum mit Veränderungen der Bevölkerungszahl zu rechnen. Die einzige Region mit prognostiziertem Bevölkerungswachstum ist die Versorgungsregion 61. Hier ist die Bevölkerungszahl bereits von 2002 bis 2005 um mehr als 3% gestiegen. In allen Regionen wird sich auch in den kommenden 12, 13 Jahren die Bevölkerungsstruktur hin zu älteren Bevölkerungsgruppen verschieben. 12 vgl. FA 16 - Amt der Steiermärkischen Landesregierung 2007 13 vgl. ÖROK - Österreichische Raumordnungskonferenz 2006

Versorgungsfeld Steiermark Seite 23 von 152 100% 80% Altersverteilung 60% 40% 20% 0% G (m) G (w) GU (m) GU (w) LI (m) LI (w) BM (m) BM (w) LE (m) LE (w) MZ (m) MZ (w) HB (m) HB (w) WZ (m) WZ (w) FF (m) FF (w) FB (m) FB (w) Bezirke RA (m) RA (w) LB (m) LB (w) DL (m) DL (w) VO (m) VO (w) MU (m) MU (w) KF (m) KF (w) JU (m) JU (w) STMK (m) STMK (w) Altersgruppe 0-20 Altersgruppe 21-64 Altersgruppe 65-84 Altersgruppe 85+ Abbildung 2: Altersverteilung der steirischen Bevölkerung, gegliedert nach Bezirken

Versorgungsfeld Steiermark Seite 24 von 152 3.4 Versorgungssituation Die stationäre Akutversorgung findet in der Steiermark in landesfondsfinanzierten Krankenanstalten inklusive des Neurologischen Therapiezentrums (NTZ) Kapfenberg statt. Dazu kommen zwei Unfallkrankenhäuser (UKHs) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Graz am Standort Eggenberg und in Kalwang. Mit 19 Häusern wird der überwiegende Teil der Akutkrankenhäuser unter der Trägerschaft der landeseigenen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) verwaltet. Dazu kommen in Graz zwei Krankenhäuser der Barmherzigen Brüder, eines der Elisabethinen sowie die Albert Schweitzer Klinik. Weitere konfessionelle Häuser befinden sich in Schladming (das Krankenhaus der Diakonissen) und in Vorau (das Marien-KH). Das LKH-Universitätsklinikum in Graz als einzige Zentralkrankenanstalt der Steiermark umfasst sämtliche medizinischen Fächer und dient auch der medizinischen Forschung und Lehre. Die Landeskrankenhäuser (LKHs) mit einem erweiterten Versorgungsauftrag sind die LKHs Leoben, Bruck/Mur, Feldbach, Judenburg-Knittelfeld sowie das LKH Graz-West. Im Besitz der KA- Ges ist noch das Landespflegeheim Schwanberg, das nicht fondsfinanziert ist, jedoch auch nicht Objekt der Planungen im RSG-Steiermark war. In der stationären Versorgung gibt es des weiteren zehn private Sanatorien, die fast ausschließlich im Großraum Graz zu finden sind, und zehn Rehabilitationszentren verschiedener privater und öffentlicher Träger. Für die gegenständliche Planung von Interesse waren die fondsfinanzierten Krankenanstalten, wobei auch die Versorgungswirksamkeit aller anderen berücksichtigt wurde (Kapitel 4, akutstationärer Bereich). In der extramuralen Versorgung weist die Steiermark in vielen Bereichen eine höhere Ärztinnen- und Ärztedichte auf als der Rest Österreichs (ohne Wien), was auch mit der Topographie des Landes zusammenhängt. Allerdings gibt es auch einzelne Fachbereiche, wo die Ärztinnenund Ärztedichte geringer ist (Kapitel 5, ambulanter Bereich). Die Alten- und Langzeitpflege ist in der Steiermark stark diversifiziert und befindet sich in einer Phase, in der neue Betreuungskonzepte gerade Fuß fassen bzw. die mobile Betreuung ausgebaut wird. Die Beschreibung der aktuellen Versorgungssituation findet sich in Kapitel 6. Vier der Rehabilitationszentren befinden sich im Besitz der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), eines im Besitz der AUVA, die restlichen fünf befinden sich in Privatbesitz. Generell hat die Steiermark eine hohe Dichte an Rehabilitationsbetten. Eine Beschreibung der aktuellen Versorgungslage findet sich in Kapitel 10. Im Bereich der medizinisch-technischen Großgeräte gilt die Steiermark gerade bei Geräten zur Schnittbilddiagnostik als gut versorgt. Insgesamt stehen hier zur Zeit 38 CT- und 19 MR-Geräte in Krankenanstalten, die vom Gesundheitsfonds Steiermark finanziert werden, oder in Instituten mit einem Kassenvertrag zur Verfügung. Dazu kommen zwei weitere CTs und ein MR an den beiden UKH-Standorten sowie weitere Geräte in der extramuralen Versorgung, für die kein Kassenvertrag besteht. Die Planungsaussagen dazu finden sich in Kapitel 11.

Versorgungsfeld Steiermark Seite 25 von 152 3.5 Finanzierung Die Finanzierung des steirischen Gesundheitswesens gliedert sich entsprechend dem gesamtösterreichischen Finanzierungskonzept. In diesem dualen System ist für die Finanzierung der Leistungen im niedergelassenen Bereich die Sozialversicherung zuständig, während für den Krankenanstalten-Bereich die Finanzierungsbelange auf Länderebene geregelt sind. Das österreichische Gesundheitssystem sieht somit derzeit keine gemeinsame Finanzierung des niedergelassenen und des Krankenanstalten-Bereichs vor. Diese strikte Trennung der beiden Versorgungsfelder in der Finanzierung ohne jede Möglichkeit des Ausgleichs ist mit ein Grund für strukturelle Schwächen im Gesundheitssystem, die gleichsam als Folgeschäden eine zunehmende Schnittstellenproblematik, ein Auseinanderdriften der Versorgungsfelder intramuraler und extramuraler Bereich sowie strukturelle Fehlentwicklungen verursachen. Österreichweit sind 98,5% der Bevölkerung im Rahmen der sozialen Krankenversicherung geschützt. In der Steiermark waren 2006 rund 72,9% der Bevölkerung bei der steiermärkischen Gebietskrankenkasse (StGKK) anspruchsberechtigt. 14 Rund die Hälfte der Versicherungsleistungen der StGKK entfiel 2006 auf Heilmittel (Arzneien), ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen. Die restlichen Leistungen betrafen Heilbehelfe, Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Anstaltspflege, medizinische Hauskrankenpflege, Krankengeld, Mutterschaftsleistungen, medizinische Rehabilitation, präventive Maßnahmen und sonstige Versicherungsleistungen. 15 Ärztliche Leistungen von Vertragsärztinnen und -ärzten im niedergelassenen Bereich werden im Rahmen von Einzelverträgen mit den jeweiligen Krankenversicherungsträgern honoriert. Die Behandlungskosten einer versicherten Patientin oder eines versicherten Patienten werden über Pauschalbeträge bzw. über die Bezahlung von Einzelleistungen vergütet. Die Finanzierung des Krankenanstalten-Bereichs erfolgt in den Bundesländern in unterschiedlicher Ausprägung. In der Steiermark erfolgt die Finanzierung der Fondskrankenanstalten über den Gesundheitsfonds Steiermark. 16 Ende 2006 wurden die Leistungen im stationären Bereich von 27 steirischen Krankenanstalten über den Gesundheitsfonds abgerechnet. Gemäß leistungsorientierter Krankenanstalten-Finanzierung (LKF) wird dabei zwischen Kern- und Steuerungsbereich unterschieden. 17 Während im Kernbereich die LKF-Punkte österreichweit einheitlich ermittelt werden, bietet der Steuerungsbereich Raum, die Versorgungsfunktion einzelner Krankenanstalten gesondert zu berücksichtigen. In der Steiermark erfolgt diese Berücksichtigung durch unterschiedliche Gewichtungsfaktoren für die LKF-Punkte der LKHs in Leoben und Bruck/Mur und vor allem für das Universitätsklinikum Graz. 14 vgl. StGKK 2006, S. 11 15 vgl. StGKK 2006, S. 12 16 vgl. Gesundheitsfonds-Gesetz 2006, LGBl. Nr. 6/2006 17 vgl. BMGF 2006

Versorgungsfeld Steiermark Seite 26 von 152 Mit der Leistungsabgeltung über das LKF-Modell, den Kostenbeiträgen der Patientinnen und Patienten, den Pauschalbeträgen für den ambulanten Bereich und Nebenkostenstellen sowie Ausgleichszahlungen (Kostenabgangsdeckung durch das Land Steiermark) sind die Leistungen der Fondskrankenanstalten im stationären, halbstationären, tagesklinischen und spitalsambulanten Bereich einschließlich der Leistungen aus medizinischem Fortschritt weitgehend abgegolten. 18 Die Aufbringung der Fondsmittel erfolgt durch Beiträge der Sozialversicherung, der Bundesgesundheitsagentur, durch Anteile am Umsatzsteueraufkommen, Mittel gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) sowie sonstige Mittel. 19 Private Krankenhäuser, die keine Fondskrankenanstalten sind und von einem Vertrag zwischen Hauptverband und Wirtschaftskammer erfasst sind, verrechnen ihre Leistungen über den überregional organisierten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF). Alle Leistungen im stationären und tagesklinischen Bereich sowie Leistungen aufgrund von medizinischem Fortschritt wie auch Pflegekostenzuschüsse werden durch den PRIKRAF abgegolten, nicht jedoch ambulante Leistungen und Rehabilitations- und Kurleistungen. In den PRIKRAF fließen unter anderem Mittel inländischer Sozialversicherungsträger und Erstattungsbeträge ausländischer Sozialversicherungsträger ein. Die Verrechnung der Leistungen erfolgt aufgrund von Punkten gemäß der leistungsorientierten Krankenanstalten-Finanzierung (LKF). Der PRIKRAF verteilt die Mittel auf die Krankenanstalten ohne Gewichtung. 20 Die Finanzierung der Unfallkrankenhäuser, Sonderkrankenanstalten zur Untersuchung und Behandlung von Berufskrankheiten, Krankenanstalten zur Rehabilitation sowie Einrichtungen für berufliche Rehabilitation erfolgt zur Gänze oder teilweise durch die Träger der Unfallversicherung. Diese Träger sind gemäß 24 ASVG die AUVA, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB). 21 18 vgl. KALG-Novelle 2006, LGBl. Nr. 145/2006 19 vgl. Gesundheitsfonds-Gesetz 2006, LGBl. Nr. 6/2006 20 vgl. PRIKRAF-G 2004, BGBl. Nr. 165/2004 21 vgl. ASVG 1955, BGBl. Nr. 189/1955

Akutstationärer Bereich Seite 27 von 152 4 AKUTSTATIONÄRER BEREICH Im akutstationären Bereich stellen die Vorgaben des ÖSG 2006 die Grundlage für die Planung dar. Der RSG-Steiermark schließt an den früheren Steiermärkischen Landeskrankenanstaltenplan an, der auf dem jeweils gültigen Österreichischen Krankenanstaltenplan (ÖKAP) basierte. Als Zielhorizont für den akutstationären Bereich wurde das Jahr 2015 gewählt, da der im ÖSG 2006 vorgesehene Zeithorizont 2010 im akutstationären Bereich mittlerweile einen allzu kurzen Reaktionszeitraum für Veränderungen zulässt. Die längerfristige Ausrichtung schafft jedenfalls Planungssicherheit für die Krankenanstaltenträger. 4.1 Methodik 4.1.1 Konzept Die Struktur- und Angebotsplanung erfolgt leistungsbezogen und basiert sowohl auf medizinischen und demographischen Entwicklungsprognosen als auch auf Optimierungsannahmen im Hinblick auf Angemessenheit und Effizienz. Ausgehend von der Analyse der Ist-Daten wurde eine Soll-Kalkulation erstellt, aus der Planzahlen abgeleitet wurden. Das grundsätzliche Vorgehen ist in Abbildung 3 dargestellt. - Demographische Entwicklung - Varianzreduktion - Angemessenheit - Erreichbarkeit - Alternative Versorgungsformen - Tagesklinisches Potential - Epidemiologie - Medizinisch-technische Entwicklung Ist-Datenanalyse Soll-Kalkulation Planzahlen (Sollzahlen) Abbildung 3: Grundansatz des Planungsalgorithmus Das Detailvorgehen wird nachfolgend in den einzelnen Schritten beschrieben und ist in Abbildung 4 dargestellt. 22 22 vgl. ÖBIG 2006a

Akutstationärer Bereich Seite 28 von 152 Schritt 1: Verweildauer Die Verweildaueranpassung erfolgt auf der Ebene der einzelnen Krankenhausaufenthalte. Sie stellt eine Anpassung der tatsächlichen Verweildauer jeder Aufnahme an den Belagsdauer-Mittelwert dar, der auf Ebene der Knoten aus dem LKF- Modell übernommen wird. Resultat: Veränderte Anzahl an prognostizierten Belagstagen Schritt 2: Krankenhaushäufigkeit In diesem Schritt wird die regionale Varianz der Krankenhaushäufigkeit in den Regionen auf Ebene der LDF-Gruppen ausgewertet und mit österreichischen Vergleichswerten und internationalen Daten zur Leistungsdichte in Beziehung gestellt bzw. planerisch angepasst. Resultat: Angepasste Fallzahlen und Gesamtbelagstage Schritt 3: Auslastung In der Auslastungsanpassung wird aus den zuvor kalkulierten Belagstagen über Auslastungsnormwerte (z.b. 85% SOLL- Auslastung für Normalstationen) die Anzahl der Planbetten pro Fachrichtung pro Region (bzw. Standort) abgeleitet. Resultat: Angepasste Bettenzahl Schritt 4: Demographische Entwicklung Die demographische Entwicklung wird durch den Vektor der regions-, geschlechts- und altersgruppenspezifischen Bevölkerungsentwicklung in die Prognosekalkulation für die beiden Planungshorizonte eingebracht. Resultat: Angepasste Fallzahlen, Gesamtbelagstage, Betten Schritt 5: Tagesklinikpotenzial Auf Basis von Einschätzungen von Expertinnen und Experten und (internationalen) Referenzdaten der Tagesklinikpotenziale werden die fachspezifischen Tagesklinik-Leistungspotenziale in die Kalkulation eingebracht. Resultat: Angepasste Fallzahlen nach vollstationär und tagesklinisch, Gesamtbelagstage, Betten Schritt 6: Soft facts Die angepassten Fallzahlen werden nochmals anhand zu erwartender medizinischer Entwicklungen sowie veränderter Versorgungsangebote und der alternativen Versorgungsmodelle auf die endgültigen Planzahlen angepasst. Resultat: Planungszahlen (Sollbetten)