Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. 11. November 2008

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Transkript:

Herzlich willkommen Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht 11. November 2008

Risikobeurteilung im Anhang der Jahresrechnung Schikane oder Chance?

Neue gesetzliche Bestimmungen Obligationenrecht seit 1.1.2008 in Kraft Rechtsformneutrale Revisionspflicht Risikobeurteilung im Anhang IKS

Die Optionen Bis 10 Tage vor GV kann 1 Aktionär verlangen, dass die JR eingeschränkt geprüft werden muss. Opting-in Ordentliche Revision Opting-up eingeschränkte Revision Opting-out GV / Statuten 10% Aktionäre / Gesellschafter bis 10 Tage vor GV Opting-down Sämtliche Aktionäre/Gesellschafter Max. 10 Vollzeitstellen Keine Revision Wenn Voraussetzungen für Opting-down erfüllt sind. Laienrevision Review

Risikobeurteilung und IKS Pflichten VR, (Art. 716a OR) Pflichten Geschäftsleitung, (abgeleitet von Art. 716b OR) Unabhängige Revisionsstelle (Art. 728 + 729 rev OR ) Sarbanes-Oxley Act (SOX) Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) IKS als Prüfungsgegenstand (Art. 728a revor) Angaben zur Risikobeurteilung (Art. 663b, Ziff. 12 revor)

OR-Gesetzesänderungen ab 1.1.2008 Anforderungen an Risikobeurteilung (OR 663b) Der Anhang enthält: Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung Analyse der Unternehmensrisiken Entwicklung eines Konzepts, welches sich mit den Unternehmensrisiken auch inhaltlich auseinander setzt. Implementierung und Übergang zu kontinuierlichem Prozess (Risk-Managementsystem) Anforderungen ans IKS (OR 728a) Die Revisionsstelle prüft ob Ein Kontrollsystem existiert Vorhanden und überprüfbar, d.h. dokumentiert Angepasst auf Geschäftsrisiken und Umfang der Geschäftstätigkeit Den Mitarbeitern bekannt Wird angewendet und umgesetzt Kontrollbewusstsein im Unternehmen Auch bei einem opting-out ist eine Risikobeurteilung im Anhang notwendig! AG, GmbH, Stiftungen mit kfm. Gewerbe.

Risikomanagement & internes Kontrollsystem Für Kleinunternehmen Pflicht zur eingeschränkten Revision Opting-out Möglichkeit Einfaches RMS (Risikomanagementsystem) Risikobeurteilung Anforderungen: Analyse und Beurteilung der Unternehmensrisiken Entwicklung eines Konzeptes, welches auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Unternehmensrisiken beinhaltet Implementierung und Überwachung zu einem kontinuierlichen Prozess Internes Kontrollsystem Anforderungen: Vorhanden und überprüfbar (dokumentiert) Angepasst auf Geschäftsrisiken und Umfang der Geschäftspartner Den Mitarbeitern bekannt IKS wird angewendet und umgesetzt Kontrollbewusstsein im Unternehmen Für mittlere und Grossunternehmen Ordentliche Revision Opting-up Freiwillig Umfassendes RMS IKS

Risikomanagement Erkennen Analysieren Bewerten Eingehen? Begrenzen? Überwälzen? Vermeiden? Überwachen Gesetz: Einmal pro Jahr beurteilen und überprüfen (bei stabilen Verhältnissen)

Risiken Geschäftsrisiken Markt, Organisation, Image Gesetzgebung OR, Aktien-, Arbeitsrecht, etc. Technologie Informatik, Verfahren etc. Ökologische Risiken Altlasten, Störfälle Unternehmen Personal Gesundheit, Know-how Sachrisiken Mobilien, Anlagen Finanzen Liquidität, Forderungen, Währungen, Vers. Haftpflichtrisiken Vertragliche/ausservertragliche Haftung, Produktehaftung

Risikobeurteilung 1. Strategische Risiken Massnahmen 1.1 Markanter Nachfragerückgang (Rezession, Produktezyklus) Eintrittswahrscheinlichkeit Finanzieller Schaden Einstufung Gesamtrisiko Hoch Bedeutend Bedeutend Bestellungs- eingänge zeitnah überwachen Wer Wann 1.2 Ausfall eines Hauptkunden Tief Existenzgefährdend Mittel keine 1.3 Wesentliche Qualitätsprobleme Klein Mittel Mittel QS eingeführt

Quantifizierung der Risiken Sehr wahrscheinlich Risiko 1 Risiko 2 wahrscheinlich weniger wahrscheinlich Sehr unwahrscheinlich Risiko 3 unbedeutend bedeutend Nebensächlich Existenzgefährdend

Arbeiten mit standardisierten Fragen Bereich Nr. Kat. Risiko Formulierung Mögliche Ausw irkungen/folgewirkungen Mögliche Massnahmen zur Vermeidung Finanzen 1.01 Liquidität Ungenügende finanzielle Mittel für operativen Geschäfts- Zahlungsschw ierigkeiten, Bonitätsverlust, Betreibung, Liquiditätsplanung, Aufnahme eines Kontokorrentkredites, Debitoren- verlauf Konkurs management BE RE EW SA µ Getroffene Massnahmen zur Vermeidung Ja J 0 Verantwortlich Umsetzung bis Finanzen 1.02 Debitoren Kunden bezahlen zu spät Finanzen 1.03 Debitorenverluste Debitoren können Forderungen nicht begleichen Finanzen 1.04 Mahnwesen Mahnwesen wird zu ungenau geführt Liquiditätsengpässe Debitorenverluste, Liquiditätsengpässe Zahlungsausfälle, lange Zahlungsfristen der Kunden Mahnw esen führen, Kundenrating Mahnw esen einführen, Mahnw esen regelmässig überprüfen, Kundenrating, Anzahlungen Mahnw esen überarbeiten, verantwortliche Person bestimmen, kontrollieren der offenen Posten Ja J 0 Ja J 0 Ja J 0

Wie sollen die Angaben im Anhang aussehen? Einzelne Risiken und deren Lösungsmöglichkeiten erläutern System erklären

Empfehlung des veb.ch Angaben im Anhang: Der Verwaltungsrat hat periodisch ausreichende Risikobeurteilungen vorgenommen und allfällige sich daraus ergebende Massnahmen eingeleitet, um zu gewährleisten, dass das Risiko einer wesentlichen Fehlaussage in der Rechnungslegung als klein einzustufen ist (Erklärung des VR). Risikobeurteilung selbst: Um die Verlässlichkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, kann es je nach vorhandenen Kenntnissen zweckmässig sein, einen externen Experten mit der Buchhaltung sowie der Erstellung von Handels- und Steuerbilanz zu betrauen. Sporadisch sollte eine Risikobeurteilung bezüglich der Qualität der Finanzberichterstattung vorgenommen werden und wenn notwendig korrigierend eingegriffen werden.

Mögliche Konsequenzen bei Mängel Einschränkung bzw. Hinweis zur Jahresrechnung falls keine Risikobeurteilung vorgenommen und im Anhang der Jahresrechnung erläutert Verstoss Art. 663b OR Verneinung der Existenz eines IKS Verstoss Art. 716a OR i.v.m. Art. 728a OR Allgemein: Verantwortlichkeitsansprüche an VR (Art. 716a OR), unzufriedene Aktionäre, Kreditkündigung durch Banken, Verlust von Lieferanten und Kunden

Anstehende Gesetzesrevision

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. www.hl-treuhand.ch