Risikobeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht. Die Offenlegung erfolgt im Anhang der Jahresrechnung.
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- Julian Stein
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1 RISIKOBEURTEILUNG Risikobeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht. Die Offenlegung erfolgt im Anhang der Jahresrechnung. Unternehmen müssen neu im Anhang zur Jahresrechnung Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung machen, und zwar unabhängig von ihrer Grösse. Damit ist die Pflicht zum Risk-Management gesetzlich verankert worden. Die Risikobeurteilung ist per Definition die Erläuterung derjenigen erfassten Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der Jahresrechnung haben könnten. Daneben befestigend werden beispielhafte Risiken von betriebwirtschaftlicher und sogar gesamtwirtschaftlicher Ausdehnungen genannt. Beispielsweise ändernde Bedingungen im wirtschaftlichen, technischen, sozialen und politischen Umfeld. Grundlagen / Geltungsbereich Ab ist Art. 663 b Ziff. 12 rev OR in Kraft getreten, der wie folgt lautet: «Der Anhang enthält 12 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung». Die Risikobeurteilung gilt für alle AGs, GmbHs, Kommandit-AGs, Stiftungen mit kommerziellem Zweck und Konzernrechnungen unabhängig von ihrer Grösse. Mit anderen Worten muss sowohl bei ordentlich als auch eingeschränkt zu prüfenden Gesellschaften eine Risikobeurteilung durchgeführt werden, bzw. sogar bei Verzicht auf eine Revision. Um dieser Verpflichtung zu genügen, hat der SIA versucht anhand einer Checkliste einige Anleitungen zu geben. I. Begriff Risiko: Möglichkeit des Eintritts eines Schadens Möglichkeit des Nichteintritts einer positiven Entwicklung Möglichkeit der Abweichung vom Erwarteten II. Schritte der Risikobeurteilung 1) Risikoidentifikation 2) Risikobewertung 3) Risikosteuerung 4) Risikokontrolle
2 III. Risikoarten : Strategierisiko Geschäftsrisiko Reputationsrisiko Marken-Risiko Marktrisiko Kreditrisiko Operationelles Risiko Grundlegende Kernrisiken, die immer vorhanden sind. Sie ergeben sich aus der Existenz eines Unternehmens, das eine Geschäftstätigkeit ausführt. Ein Systemrisiko, das inhärent immer vorhanden und kaum steuerbar ist. Risiken, die aus der Tätigkeit in einem Markt ergeben. Da Produkte gehandelt werden, entstehen Forderungen. Damit Geschäftstätigkeit möglich ist, müssen Prozesse Ablaufen. Daraus ergeben sich operationelle Risiken. Quelle: C. Münzel/H. Jenny IV. Beispiele: Dokumentation der Risikobeurteilung durch den Verwaltungsrat Risikobeuteilung Risikomanagement Risikoidentifikation Risikobeschrieb Eintrittswahr- Auswirkung Massnahmen scheinlichkeit 1. gering 1. unwesentlich 2. möglich 2. moderat 3. fast sicher 3. katastrophal
3 Absatzrisiken KUNDEN - nicht zahlungsfähige Kunden - Kunden im Konkursverfahren - Pendente Prozesse MARKT - Währungsschwankungen - Politische Instabilität - Konkurs der Bauherrin - Starker Rückgang der Nachfrage - Kulturrisiken - Auslandsrisiken VERHALTEN DES AUFTRAGSGEBER - Auftrag von politischen Gegebenheiten abhängig. Finanzrisiken MARKT - Finanzmärkte - Zinsentwicklung Garantierisiken GARANTIEN - Leistungsgarantieren - Dienstleistungen/ Produkte entsprechen nicht den Vereinbarungen. Pflicht für Nachbesserung, Konventionalstrafe, Schadenersatz.
4 Internes Umfeld MANAGEMENT - Controlling: Das Management ist ungenügend über die Geschäftsgänge informiert. - Mangelhafte IKS (Int. Kontrollstelle) - Know-how: Abgänge von wichtigen Wissens-Träger NACHFOLGEREGELUNG - Firmeninhaber scheiden aus der Unternehmen aus, ohne eine befriedigende Lösung für die Nachfolge PERSONAL/FÜHRUNG - Ausfälle ohne Ersatz - Kostenzunahme und Berücksichtung - Überstunden ARBEITSSCHUTZ - Arbeitsprozesse mit ungenügendem Arbeitsschutz; ungenügende Sicherheitsmassnahmen bei Anlagen Externes Umfeld PROJEKTE - Risikoreiche Bauten (z.b. Erdrutsch) - Risiko, dass die Bauleitung, GU in Konkurs gehen. - Kostenüberschreitung des Projektes - Architekt im vertragslosen Verhältnis - Risikoübernahme Seitens Subplaner - Unklarer Versicherungsverhältnis Freelance/ selbständig Erwerbende SCHADEN DURCH MENSCHLICHE EINWIRKUNGEN VON AUSSEN - Strassenverkehrsunfall - Eisenbahnunfall - Einbruch, usw. SCHADEN DURCH NATUREREIGNISSE - Erdbeben - Hochwasser, usw. BAUGRUNDRISIKEN - Hochbau - Tiefgaragen SOZIOÖKONOMISCHES UMFELD - Einfluss von Politik, Medien, Gewerkschaft, Umwelt, usw.
5 Rechtliche Risken RECHTLICHE RISIKEN - Baubewilligung - Umweltgesetzgebung - Umweltvertraglichkeitsprüfung - Fahrtenmodell bei Garagen - Ausschreibungswesen (Europäisch) - Derzeit gültige Rechtsvorschriften - Zukünftige Tendenzen (Steuern, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umwelt, usw.) SCHADEN DURCH MENSCHLICHE EINWIRKUNGEN VON AUSSEN - Straßenverkehrsunfall - Eisenbahnunfall - Einbruch, usw. Altlasten ALTLASTEN - Entsorgungskosten (bei Bauvorhaben) oder Sanierungskosten infolge z.b. Belastungen im Boden und/oder Grundwasser, die wegen fehlender oder ungenügender Untersuchungen zu spät entdeckt werden. Autorin: Elisa Tirendi, Treuhänderin mit Eidg. FA
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