Arbeitgeberinformation ab 01.04.2014 Moin Moin, verehrte Damen und Herren, der BKK Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Unterlagen schnell griffbereit haben. Unsere Informationen für Arbeitgeber sollen Ihnen dabei helfen. Gibt es zu einem Bereich Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Wir freuen uns auf angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen. Es grüßt Sie freundlich Ihre BKK Schleswig-Holstein Meldeverfahren: Bei der Übermittlung im maschinellen DEÜV-Verfahren ist unsere Krankenkassen- Betriebsnummer (115 767 09) zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass die bisherige Frist zur Abgabe der Jahresmeldung vom 15. April des Folgejahres auf den 15. Februar des Folgejahres verkürzt wurde. Die Abgabefrist für die Jahresmeldungen 2013 wird somit auf den 15. Februar vorverlegt. Änderungen - beispielsweise von Anschrift und Telefonnummer teilen Sie uns bitte kurz telefonisch oder per Fax mit. Für weitere Informationen rufen Sie uns gern an! Für den Schriftwechsel verwenden Sie bitte unsere Postanschrift: BKK Schleswig-Holstein Stadtstraße 10 25348 Glückstadt Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kasse ist: Anne Löschke 0 41 24 / 608 19 18 Faxnummer 0 41 24 / 608 19 28 Beitragsnachweise: Für die Übertragung der Beitragsnachweise und Meldungen steht Ihnen u. a. das kostenfreie Programm sv.net der Firma ITSG (www.itsg.de) zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Programms haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beitragsnachweise und Meldungen zu erstellen und über das Internet an die BITMARCK Service GmbH zu versenden. Die Daten werden uns dann von dort übermittelt. 1
Kontaktdaten der BITMARCK Service GmbH: BITMARCK Service GmbH Lindenallee 6-8 45127 Essen Empfänger-Betriebsnummer: 35382142 E-Mail-Adresse für die Datenübermittlung: ag@bitmarck-daten.de Bitte reichen Sie uns Ihre Beitragsnachweise rechtzeitig vor dem Fälligkeitstag für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ein. Die Beitragsnachweise müssen der betreffenden Krankenkasse (Einzugsstelle) spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge, bereits um 0:00 Uhr (Tagesbeginn) des betreffenden Tages, zugegangen sein. Die Übermittlung ist daher rechtzeitig vom Arbeitgeber bzw. Steuerberater zu veranlassen. Abgabetermine Beitragsnachweise 2014 Monat Abgabetermin Beitragsnachweise (fünftletzter Bankarbeitstag) Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 27. 24. 25. 24. 23. 24. 25. 25. 24. 27. 24. 19. Beiträge: Krankenversicherung Allgemeiner Beitrag 15,5 % Ermäßigter Beitrag 14,9 % Beiträge für Rentner/ 15,5 % Versorgungsbezüge Bitte beachten Sie, dass von den Versicherten ein Zusatzbeitrag von 0,9 % zu entrichten ist. Dieser ist in den genannten Beitragssätzen bereits enthalten! Andere Beitragssätze: Pflegeversicherung 2,05 % + 0,25 % für kinderlose Versicherte Rentenversicherung 18,9 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Insolvenzgeldumlage 0,15% 2
Höchstbeitrag ab dem 01.01.2014: Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer = 295,65 Arbeitgeber + 332,10 Arbeitnehmer = 627,75 Pflegeversicherung = 83,03 + 0,25 % für kinderlose Versicherte = 93,15 Weitere Rechengrößen 2014 Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 4.050,00 mtl. Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV 53.550,00 jährl. Beitragsbemessungsgrenzen RV/BA 5.950,00 mtl. Geringfügigkeitsgrenze (für Minijobs ) 450,00 mtl. Geringverdienergrenze (Auszubildende) 325,00 mtl. Gleitzonenfaktor (ganzjährig) 0,7605 Erstattung der Arbeitgeberaufwendung: Das Ausgleichsverfahren der Umlagen U1 und U2 erfolgt durch die BKK Arbeitgeberversicherung in Magdeburg (www.bkk-aag.de). Ab dem 01.01.2014 gelten folgende Umlagesätze: U1 (ermäßigte Umlage) U1 (allgemeine Umlage) U1 (erhöhte Umlage) U2 (Mutterschaft) U2 (Beschäftigungsverbot) 1,40 % bei 50 % Erstattung* 1,70 % bei 60 % Erstattung* 3,10 % bei 80 % Erstattung* 0,37 % bei 100 % Erstattung 0,37 % bei 120 % Erstattung * inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit oder Schwangerschaft senden Sie direkt per Datenaustausch an die BKK-Arbeitgeberversicherung. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: BKK-Landesverband Mitte BKK-Arbeitgeberversicherung Telefon: 0391/72518-100 Olvenstedter Chaussee 126 39130 Magdeburg 3
Beitragszahlung: Die Überweisung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist ausschließlich auf folgendes Bankkonto vorzunehmen (sofern Sie noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen*) Institut: Sparkasse Westholstein BLZ: 222 500 20 Kontonr.: 5 060 419 IBAN: DE84 2225 0020 0005 0604 19 BIC: NOLADE21WHO Als Verwendungszweck bei der Überweisung bitte unbedingt folgende Formulierung verwenden: GSV (Ihre Betriebsnummer) (zu Ihrer freien Verfügung) * Um Ihnen Arbeit und Zeit zu ersparen, bieten wir Ihnen an, die GSV-Beiträge per Lastschrift einzuziehen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, senden Sie bitte die beiliegende Einzugsermächtigung ausgefüllt an uns zurück. Beitragsfälligkeit: Die GSV-Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder das Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Erfolgt die Zahlung per Scheck, ist dieser spätestens drei Tage vor Fälligkeit bei der ARGE GSV einzureichen. Bitte senden Sie den Scheck an folgende Adresse BKK S-H c/o ARGE GSV plus GmbH Postfach 700 106 22001 Hamburg Fälligkeitstage 2014 Monat Termin Beitragsgutschrift (drittletzter Bankarbeitstag) Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 29. 26. 27. 28. 27. 26. 29. 27. 26. 29. 26. 23. 4
Bitte umgehend ausgefüllt zurück senden an: BKK S-H Stadtstr. 10 25348 Glückstadt oder per Fax an: 0 41 24/608 19 28 Name, Vorname des Beschäftigten Beginn der Beschäftigung (= Beginndatum der Beschäftigung im Unternehmen) Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze Ja Nein Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel) Telefonnummer oder E-Mailadresse des AG Arbeitgeber-Betriebsnummer für Meldungen Arbeitgeber-Betriebsnummer für Zahlungen (wenn abweichend) Teilnahme am Umlageverfahren U1 gewünscht? Achtung! Für AG mit bis zu 30 AN ist die Teilnahme gesetzlich vorgeschrieben, ein Antrag ist aber erforderlich. Bei Teilnahme bitte den gewünschten Erstattungssatz für die U1 ankreuzen. Zuständige Berufsgenossenschaft Besteht Umlagepflicht für die Insolvenzgeldumlage? Telefon: E-Mail: Ja Nein 50 % 60 % 80 % Ja Nein Name: Anschrift: Falls die Abrechnung durch den Steuerberater erfolgt: Ansprechpartner/in: Telefon- und Faxnummer: Betriebsnummer des Steuerberaters: Nachfolgende Fragen sind nur dann zu beantworten, wenn der AN in der Krankenversicherung freiwillig versichert ist: Zahlung der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch Zahlung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an Arbeitnehmer Arbeitgeber die BKK S-H unsere eigene BKK (wenn vorhanden) 5 Ansprechpartner Telefonnummer Datum / Stempel / Unterschrift des Arbeitgebers
Absender (Firmenstempel): Antwort: BKK Schleswig-Holstein Postfach 12 20 25343 Glückstadt SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE83ZZZ00000527125 Mandatsreferenznummer: wird von der BKK vergeben Wir ermächtigen die BKK Schleswig-Holstein, Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der BKK Schleswig- Holstein auf unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zugleich verpflichten wir uns, die BKK Schleswig-Holstein bei Beendigung unseres Mandats zu benachrichtigen. Einzug des Beitrags von folgendem Konto ab: Monat Jahr IBAN: D E 22-stellig Angaben zum Unternehmen: Firma Betriebsnummer Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Ort Datum Unterschrift und Firmenstempel 6