Informationen zur Leistungsbewertung

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EF/1 EF/2 Q1/1 Q1/2 Q2/1 Q2/2 Gk Anzahl Gk Stunden 1 2 2U 2U 3U 3Z Lk Anzahl Lk Stunden - - 3U 3U 4U 4,25Z

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Notenmaßstab. Note MS Gym. 1 ab 95% 95% 2 ab 80% 80% 3 ab 60% 65% 4 ab 40% 50% 5 ab 20% 25% 6 ab 0% 0%

Inklusionskonzept. Orientierungsrahmen: 2.3 / Bezug zu Leitsatz: 2,3,4,5. Stand der Erarbeitung:

Transkript:

Informationen zur Leistungsbewertung Freudenthalschule, Soltau Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Grundschule lernen, ihre Leistungsfähigkeit angemessen einzuschätzen. Neben der Leistungsbewertung und unterschiedlicher Formen von Leistungsmessung sind auch Ermutigung und Unterstützung sowie die Anerkennung von Leistung besonders wichtig. Im 1. und 2. Schuljahrgang liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung auf der unmittelbaren Schülerbeobachtung. Die Leistungen werden durch schriftliche und mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Im Verlauf des 2. Schuljahres kommen kurze schriftliche Lernkontrollen hinzu. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet eine Grundlage für die weitere individuelle Förderung Ihres Kindes und für die Zeugnisse. Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten durch die Lernkontrollen auch Hinweise über den Erfolg ihres Unterrichts und für die weitere Unterrichtsgestaltung. (Erlass: Die Arbeit in der Grundschule) Berichtzeugnisse im 1. und 2. Schuljahr Am Ende des ersten Schuljahres und im zweiten Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Berichtzeugnisse. Darin werden die Lernstände in den Lehrgängen, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben. Für die Beschreibung der Lernstände hat die Schule für jede Kompetenz drei Abstufungen als Formulierungshilfe abgesprochen, die bei Bedarf auch ergänzt oder abgeändert werden kann. Notenzeugnisse im 3. und 4. Schuljahr Die in den Notenzeugnissen verwendeten Notenbezeichnungen und Notenziffern sind durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.10.1968 vorgegeben: Noten- Noten- Notendefinition gemäß KMK-Beschluss bezeichnung Ziffer sehr gut 1 Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. gut 2 Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen entspricht. befriedigend 3 Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Leistungen entspricht. ausreichend 4 Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. mangelhaft 5 Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend 6 Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. (Erlass Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen, 5.12.2011) 1

Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Die Schülerinnen und Schüler, die nach den Vorgaben der Förderschule unterrichtet werden, erhalten in ihrer gesamten Grundschulzeit ein entsprechendes Zeugnis. Transparenz: Die Leistungsanforderungen sollen für Schüler und Eltern transparent sein und werden deshalb veröffentlicht. Auf dem Elternabend Die Vorstellung der Inhalte der Berichtzeugnisse erfolgt durch die Klassenlehrer auf den Elternabenden im Laufe des ersten und zweiten Schuljahres. Die Darstellung der Grundsätze der Benotung erfolgt auf den Elternabenden zu Beginn des 3. und 4. Schuljahres durch die Klassenlehrer. Im Fachunterricht Die Fachlehrer stellen sie den Kindern im Unterricht vor und erläutern diese genauer. Bei der Rückgabe von schriftlichen Lernkontrollen teilen die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern den Punkteschlüssel mit, damit diese sich genauer einschätzen können. Vor Ausgabe der Zeugnisse können die Zensuren den Kindern mitgeteilt und erklärt werden. Beratung Die Eltern haben die Möglichkeit, sich die Zensuren ihrer Kinder bei Elternsprechtagen erläutern zu lassen. Bei Lernproblemen können sie Informationen über weitere schulinterne oder außerschulische Beratungsund Unterstützungsmöglichkeiten bekommen. Dokumentation Der aktuelle Leistungsstand sowie das gezeigte Arbeits- und Sozialverhalten jedes Schülers werden in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung festgehalten und sind ggf Grundlage für weitere Förderund Unterstützungsmaßnahmen. 2

Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers. Dabei berücksichtigt er / sie die vorher stattgefundene Beratung mit den Fachlehrern der Klasse. Es sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form zu verwenden: Zeugnisformulierungen in 5 Abstufungen: "verdient besondere A Anerkennung" B "entspricht den Erwartungen in vollem Umfang" C "entspricht den Erwartungen" D "entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen" "entspricht nicht den E Erwartungen" Diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen. den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht. den Erwartungen im Allgemeinen entspricht. den Erwartungen im Ganzen noch entspricht. den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. (Erlass Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen, 5.12.2011) Im 3. und 4. Schuljahr werden im Zeugnis die Stufen D und E genauer erläutert. Im 1. und 2. Schuljahr ergänzen wir jede Beurteilung durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte: - Leistungsbereitschaft und Mitarbeit - Ziel- und Ergebnisorientierung - Kooperationsfähigkeit - Selbstständigkeit - Sorgfalt und Ausdauer - Verlässlichkeit. Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte: - Reflexionsfähigkeit - Konfliktfähigkeit - Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness - Hilfsbereitschaft und Achtung anderer - Übernahme von Verantwortung - Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens 3

Grundsätzliches zur Leistungsbewertung im 3. und 4. Schuljahr: Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. (Erlass: Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen, 5.12.2011) Bei der Leistungsbewertung ist darauf zu achten, dass nach einer Einführungsphase eine ausreichende Übungsphase erfolgt, bevor die Leistung bewertet werden kann. Denn nicht die Lernsituation, sondern der Leistungszuwachs sollen bewertet werden. Schriftliche Lernkontrollen Schriftliche Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen, zu denen auch mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen als gleichwertige Formen gehören. Grundsätzlich ist zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten zu unterscheiden. (Erlass Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schule, 22.3.2012) Nicht bewertete kurze schriftliche Lernkontrollen: - dienen der Übung, dem Erwerb bestimmter Fertigkeiten oder der Feststellung, ob bestimmte Teillernziel einer Unterrichtseinheit erreicht sind. Bewertete schriftliche Lernkontrollen: - geben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über den Stand des Lernprozesses. - werden in der Regel von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt (Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, und Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist). - werden einige Tage vorher angekündigt. - sollen möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. - Pro Woche nicht mehr als drei, an einem Tag nicht mehr als eine - sollten möglichst innerhalb einer Woche korrigiert zurückgegeben werden. - werden den Erziehungsberechtigten zur Ansicht gegeben. - werden nach Einsicht der Erziehungsberechtigten zur Aufbewahrung wieder eingesammelt. - dürfen nur bewertet werden, wenn weniger als 30 % der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit mangelhaft oder ungenügend bewertet werden müssen. - bestehen aus Aufgaben unterschiedlicher Anforderungsniveaus (reproduktiven, Transfer- und reflektierenden Aufgaben...). 4

Deutsch Mathematik Leistungsbewertung in Jg. 3 und 4 der Freudenthalschule, Soltau 30 % Sprechen und Zuhören 30 % Schreiben und Texte verfassen 10 % Rechtschreibüberprüfungen 15 % Aufsätze 5 % Schrift und Form 30 % Lesen Texte, Medien 10 % Sprache und Sprachgebrauch 50 % mündliche Leistungen 50 % schriftliche Leistungen Sachunterricht Englisch (im 4. Schuljahr) 25 % schriftliche Arbeiten 25 % Präsentationen (Kurzreferat, Sammlung, Experiment, Themenbuch, Mappe, hergestelltes Modell...) 50 % mündliche und fachspezifische Leistungen (Beiträge zum Unterrichtsgespräch, mündliche Überprüfungen, Durchführung von Experimenten, Ergebnisse von Partneroder Gruppenarbeiten und ihr Darstellung...) 40 % Hörverstehen 30 % Sprechen 10 % Lesen 20 % mündliche Mitarbeit Kunst Textiles Gestalten Gestaltendes Werken 70 % Bewertung einiger Arbeitsergebnisse 70 % gestalterische Ausführung 70 % Bewertung des Werkstücks Musik Religion Sport 50 % fachpraktische Leistungen pro Halbjahr: 2 Noten aus fachpraktischem Leistungsbereich 25 % mündliche Leistungen 25 % schriftliche (fachspezifische) Leistungen pro Halbjahr: 1 schriftliche Lernkontrolle pro Schuljahr: 1 Bewertung der Mappe oder einer geeigneten Ersatzleistung 60 % mündliche Leistungen 20 % schriftliche Leistungen (Lernkontrollen) 20 % fachspezifische Leistungen (z.b. Kurzreferat, Textvortrag, Partner- und Gruppenarbeit, Medieneinsatz, Mappenführung, Materialbeschaffung) 50 % messbare Leistung (inkl. Individuellem Lernfortschritt) pro Halbjahr: 4 Zensuren aus den Lernfeldern 30 % Sozialkompetenz 20 % Leistungsbereitschaft 5