Verständlich, Informativ, Praxisbezogen

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Transkript:

VIP NEWS (FEBRUAR 2016) Sozialversicherungswerte für 2016 - Echte und freie Dienstnehmer (ASVG) Höchstbeitragsgrundlage in jährlich monatlich täglich laufende Bezüge --- 4.860,00 162,00 Sonderzahlungen 1) 9.720,00 --- --- Freie Dienstnehmer ohne --- 5.670,00 --- Sonderzahlungen Geringfügigkeitsgrenze --- 415,72 31,92 Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Dienstgeber- Dienstnehmer- Arbeiter / Angestellte Unfallversicherung 1,30 % 1,30 % 3) --- Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 % Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 % Sonstige (AV, KU, WF, IE) 7,85 % 3,85 % 4,00 % 2) Gesamt 39,60 % 21,48 % 18,12 % BV-Beitrag (ohne 1,53 % 1,53 % --- Höchstbeitragsgrundlage) Freie Dienstnehmer Unfallversicherung 1,30 % 1,30 % 3) --- Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 % Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 % Sonstige (AV, KU, WF, IE) 6,85 % 3,35 % 3,50 % 2) Gesamt 38,60 % 20,98 % 17,62 % BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % --- Auflösungsabgabe Bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung 121,00 ---- Pensionisten Krankenversicherung = gesamt 5,10 % - 5,10 %

Geringfügig Beschäftigte 1) 2) 3) 4) 5) bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze 4) bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5) Arbeiter 17,70 % 14,20 % Angestellte 17,70 % 13,65 % Freie Dienstnehmer 17,70 % 14,20 % BV-Beitrag ( Abfertigung neu ) 1,53 % --- Selbstversicherung (Opting In) 58,68 monatlich Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-) bzw 0,5 % (DG-), bei freien Dienstnehmern nur der DN- um 0,5 %. Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.311 Null, über 1.311 bis 1.430: 1 % und über 1.430 bis 1.609: 2 %. entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten UV 1,3 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzügl pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 % zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in gesamt Dienstgeber- Dienstnehmer- Arbeiter/Angestellte - monatlich 1.924,56 1.043,93 880,63 - jährlich (inklusive Sonderzahlungen) 26.798,04 14.566,42 12.231,62 Freie Dienstnehmer - monatlich 2.188,62 1.189,57 999,05 - jährlich (ohne Sonderzahlungen) 26.263,44 14.274,84 11.988,60 2

Sozialversicherungswerte für 2016 Gewerbetreibende/sonstige Selbständige (GSVG / FSVG) Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in Gewerbetreibende Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - 415,72 4.988,64 KV 1) Mindestbeitragsgrundlage Höchstbeitragsgrundlage monatlich jährlich monatlich jährlich --------- ----------- Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - 723,52 8.682,24 5.670,00 68.040,00 PV ab dem 3. Jahr in der KV 415,72 4.988,64 5.670,00 68.040,00 ab dem 3. Jahr in der PV 723,52 8.682,24 5.670,00 68.040,00 Sonstige Selbständige mit oder ohne anderen Einkünften 2) 415,72 4.988,64 5.670,00 68.040,00 1) 2) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage ihv 415,72 pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung. Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt ab 2016. Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage: (bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2016): Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt Steuerbescheid 2013 + in 2013 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge = Summe x 1,075 (Inflationsbereinigung) : Anzahl der Pflichtversicherungsmonate 2013 Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG Sonstige Selbständige Unfallversicherung pro Monat 9,11 9,11 9,11 Krankenversicherung 7,65 % --- 7,65 % Pensionsversicherung 18,50 % 20,0 % 18,50 % Gesamt 26,15 % 20,0 % 26,15 % BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 % 3

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV) vorläufige Mindestbeiträge Höchstbeiträge in (ohne BV-Beitrag) monatlich jährlich monatlich jährlich Gewerbetreibende Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1) 174,76 2.097,12 1.089,86 13.078,32 ab dem 3. Jahr 174,76 2.097,12 1.491,82 17.901,78 Sonstige Selbständige mit oder ohne anderen Einkünften 117,82 1.413,85 1.491,82 17.901,78 Kammerumlage 2 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Steiermark Burgenla Salzbu Tirol NÖ Wien Kärnt Vorarlb nd rg en erg 0,39 % 0,44 % 0,42 % 0,43 % 0,40 % 0,40 % 0,41 % 0,39 % OÖ 0,36 % Ausgleichstaxe 2016 Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre: bei 25 bis 99 100 bis 399 ab 400 Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer pm / pro 25 DN 251 352 374 4

Herausgeber: Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Für den Inhalt verantwortlich: Mag. (FH) Michael Kern Konzeption & Layout: Petra Leopold Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Anschrift:1010 Wien, Wipplingerstraße 24 Die Offenlegung gemäß Mediengesetz finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: http://www.steuerservice.at/impressum.39.0.html 5