M&A Transaktionsmodelle 15. Oktober 2012 Dresden Dr. Johannes Weisser avocado rechtsanwälte
Welche Arten des Unternehmens(ver)kaufs gibt es? Share Deal Erwerb des Rechtsträgers selbst (= Rechtskauf) Asset Deal Erwerb der zum Unternehmen gehörenden Einzelwirtschaftsgüter (= Sachkauf) Kaufpreis für Beteiligung fließt an Anteilseigner Kaufpreis für Einzelwirtschaftsgüter fließt an das Unternehmen Einfacher für Verkäufer (einmaliger Übertragungsakt) günstiger für Käufer (mehr Abschreibungspotential)
Vor- und Nachteile Share Deal Asset Deal Vorteile: Vorteile: - Kontinuität des Rechtssubjekts gewahrt - Flexibilität, z. B. wenn nicht das - rechtlich weniger kompliziert ganze Target gekauft werden soll - Zustimmung Dritter in der Regel nicht - Haftungsausschluss für Altverbinderforderlich lichkeiten ist möglich Nachteile: Nachteile: - weniger flexibel - rechtlich kompliziert - Alle Altrisiken und Verbindlichkeiten - Spezialitätsgrundsatz: jeder Gegenstand werden miterworben muss einzeln übertragen werden - Zustimmung aller Vertragspartner erforderlich
Steuerliche Konstruktion aus Käufersicht Share Deal Asset Deal - Kauf von Kapitalges.-Anteilen - Kauf von Einzelwirtschaftsgütern Der für die Anteile aufgewendete Kauf- Die einzelnen erworbenen Gegenstände preis kann während der Besitzzeit sind zu aktivieren und entsprechend steuerlich nicht abgeschrieben werden. der Nutzungsdauer abzuschreiben. - Kauf von Personenges.-Anteilen Der Kauf von Personengesellschaftsanteilen wird steuerlich behandelt wie ein Sachkauf (Asset Deal).
Kaufpreismodelle A. Festpreis ( Locked Box ) - Kaufpreis wird auf Basis der letzten Bilanz oder eines vorhandenen Zwischenabschlusses ( Stichtag ) ermittelt - Risiken gehen per Stichtag auf den Käufer über Garantien grds. nur per Signing Date - Kaufpreis wird bei Closing vollständig gezahlt (ggf. abzügl. Garantieeinbehalt) - Absicherung des Käufers durch -- MAC-Klausel (= bedingtes Rücktrittsrecht) -- Anti-Leakage Covenants (Schutz gegen Liquiditätsabflüsse) -- Pre-Completion Covenants (Schutz gegen sonstige nachteilige Massnahmen des Verkäufers)
Kaufpreismodelle B. Kaufpreisanpassungsmodelle ( Debt-Free/Cash-Free ) - Im Kaufpreis wird nur ein Basiskaufpreis genannt - Anpassung des Kaufpreises über ausgewählte Positionen nach Closing mittels Stichtags(=abrechnungs)bilanz - Massgaben für Erstellung der Stichtagsbilanz im Vertrag nötig (z.b. Bilanzpositionen und/oder KPI s inkl. Referenzwerte) - Risikoübergang auf Käufer erst zum Closing - Garantien werden i.d.r. zum Closing gegeben, nicht nur per Signing - Zum Closing wird nur Basiskaufpreis gezahlt (ggf. abzügl. Garantieeinbehalt)
Kaufpreismodelle C. Variabler Kaufpreis ( Earn-Out ) - Sollte immer nur Plan B sein, da streitträchtig - Besondere Sorgfalt bei Bestimmung der Earn-Out-Parameter und sonstiger Sicherungsmechanismen nötig - Kommt in Betracht, wenn Kaufpreisvorstellungen sonst nicht in Einklang zu bringen wären, z.b. bei -- unsicherem regulatorischem Umfeld (z.b. Solarförderung) -- starken Ertragsschwankungen (z.b. volatile Rohstoffpreise) -- neuen Technologien mit unsicherem Marktpotential
Dr. Johannes Weisser, Partner Büro: Schwerpunkte: Frankfurt Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Kartellrecht Practice Groups: Corporate & Tax Kontakt: tel.: +49(0)69 91 33 01 134 fax: +49(0)69 91 33 01 19 e-mail: j.weisser@avocado-law.com Ihr Ansprechpartner Dr. Johannes Weisser studierte Rechtswissenschaften an der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, an der Université de Genève sowie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach seiner Referendarausbildung beim Landgericht Bonn und einem LL.M.-Studium an der University of Miami promovierte er bei Prof. Dr. Marcus Lutter an der Universität Bonn über ein rechtsvergleichendes Thema aus dem Gesellschaftsrecht. Dr. Weisser ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Eintritt als Partner in das Frankfurter Büro von avocado rechtsanwälte war er jeweils mehrere Jahre für andere internationale Sozietäten tätig (Shearman & Sterling, Schürmann & Partner, Luther). Dr. Weisser berät mittelständische Unternehmen sowie nationale und international tätige Konzerne in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Mergers & Acquisitions, Private Equity und Venture Capital. Im Kartellrecht ist er vorwiegend im Bereich der Fusionskontrolle tätig. Dr. Weisser ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Gesellschaftsund Kartellrecht und regelmäßiger Referent bei Seminaren. Mitgliedschaften: Deutsch-Amerikanische-Juristenvereinigung (DAJV e.v.), Deutsch-Indische Handelskammer Deutsch-Indische Juristenvereinigung e.v. Studienvereinigung Kartellrecht e.v. Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch 8