Für den Dienstgebrauch

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Transkript:

ILS WÜ VERFAHRENS- ANWEISUNG An- und Abmelden von Fahrzeugen und Geräten 01 2014 Für den Dienstgebrauch 1. Vorwort Mit der Einführung der gerätebezogenen Alarmierung hat die Versorgung des Einsatzleitsystems (ELS) mit den auf den Fahrzeugen befindlichen Geräten eine besondere Bedeutung erlangt. Mit der Umstellung ist es nicht mehr erforderlich beim Ausfall von Geräten oder gar Fahrzeugen eine Vielzahl von Alarmplänen umzuschreiben. Es genügt das betreffende Fahrzeug / Gerät (Einsatzmittel) auf Status 6 (nicht einsatzbereit) zu setzen. Dann zieht das Einsatzleitsystem (ELS) automatisch aus der von den Kreisverwaltungsbehörden festgelegten Bereichsfolge das nächste verfügbare Einsatzmittel als Ersatz. Damit das ELS immer aktuelle Daten zugrunde legen kann, ist es zwingend erforderlich, festgelegte An- und Abmeldeprozeduren zu beachten. Die hierfür festgelegten Schritte sind in dieser Verfahrensanweisung aufgelistet und werden bei Bedarf ständig ergänzt. Die Vorgehensweise mit der Fahrzeug- und Geräteliste ist aus Gründen der Dokumentation und der Alarmierungssicherheit zwingend einzuhalten. 2. Fahrzeug- und Geräteliste Das Dokument Fahrzeug- und Geräteliste wird als ausfüllbares PDF-Formular über die Kreisbrandräte verteilt und wird zukünftig auch auf der Internetseite der ILS Würzburg (www.leitstelle-wuerzburg.de) zum Herunterladen bereitstehen. Wenn möglich, sollte jede Freiwillige Feuerwehr für jedes Fahrzeug eine Fahrzeug-/ Gerätemeldeliste anlegen und diese im Bedarfsfall mit den entsprechenden Änderungen an die in der Fußzeile angegebenen Empfänger schicken. Auf diesem Formblatt ist oben unbedingt der Landkreis anzukreuzen, damit die richtigen Empfänger in der Fußzeile angezeigt werden. Weiterhin ist der Funkrufname, die FMS-Kennung, der Name des Bearbeiters sowie das Datum auszufüllen. Bei Neumeldungen von Fahrzeugen ist der Einsatzmitteltyp auszuwählen. Version 1.1 zuständige OE Einführungsdatum gültig bis Abteilung 5 01.08.2014 auf Widerruf Seite 1 von 5

Wird das Fahrzeug abgemeldet (Status 6), so ist im Feld Bemerkung die voraussichtliche Dauer sowie ein Abmeldegrund zu dokumentieren und ein Haken im dargestellten Feld zu setzen: Bei der An- /Ab- /Neumeldung von Geräten kann nur aus den Vorgaben in den Feldern gewählt werden. Bei der Abmeldung ist entsprechend hinter dem Gerät der Haken zu setzen und die voraussichtliche Dauer und ein Grund im Bemerkungsfeld anzugeben. Das PDF-Formular ist als Anhang an eine E-Mail an die in der Fußzeile angezeigten Empfänger zu senden. Beispiel: 3. Neuanmeldung von Fahrzeugen Fahrzeuge die neu in die Feuerwehr kommen, sind grundsätzlich mit der im Downloadbereich verfügbaren PDF-Datei Fahrzeug- und Gerätemeldeliste (Anlage 1) über den KBR anzumelden (Anmeldeprozedur ist unter Ziff. 2 näher beschrieben). Dabei ist darauf zu achten, dass alle Geräte des Dropdownfeldes (Auswahlfeld), welche sich auf dem Fahrzeug befinden mit genauer Mengenangabe eingegeben werden. Das ausgefüllte Formular kann abgespeichert und dann zukünftig für Ab- bzw. Änderungsmeldungen benutzt werden. In aller Regel wird durch den KBR bzw. den Zuständigen die FMS-Kennung festgelegt. Erst dann wird die Liste an die ILS weitergeleitet und im ELS versorgt. 4. Neuanmeldung von Geräten auf bestehenden Fahrzeugen Auch hierfür ist das gleiche Formular zu benutzen wie bei der Neuanmeldung von Fahrzeugen. Die Prozedur wie in Ziff. 2. beschrieben ist einzuhalten. Version 1.0 Vertraulich Nur für den Dienstgebrauch Seite 2 von 5

Es sollte das bei der erstmaligen Erfassung des Fahrzeugs angelegte Formular benutzt und die neuangelegten Geräte nach den bereits erfassten Einträgen angelegt werden. 5. Vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen für wenige Stunden 5.1 Vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen mit FMS (z. B. Bewegungsfahrt, Übung) für wenige Stunden, Fahrzeug immer besetzt. Fahrzeuge die nicht einsatzklar sind oder mehr als 10 Fahrminuten vom Feuerwehrhaus entfernt sind, gehen direkt (ohne Sprechwunsch oder Durchsage) in den Status 6 (nicht einsatzbereit). Diese Vorgehensweise gilt für alle Einsatzfahrzeuge. Sind die Fahrzeuge wieder einsatzklar oder im Ausrückebereich verfügbar, wird entweder mit Status 1 oder 2 quittiert. 5.2 Vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen ohne FMS für wenige Stunden (z. B. Bewegungsfahrt, Werkstattaufenthalt, Übung), Fahrzeug immer besetzt oder Besatzung über FAE (Funk) direkt erreichbar. Fahrzeuge ohne FMS stellen sicher, dass der Funk mitgehört wird oder die Besatzung über FAE ständig erreichbar ist. Eine Meldung an die ILS erfolgt grundsätzlich nicht. Im Falle einer Alarmierung wird die ILS vom Fahrzeugführer sofort verständigt, damit ein entsprechendes Einsatzmittel als Ersatz nachalarmiert werden kann. 5.3 Vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen ohne FMS (z. B. Werkstattaufenthalt) für wenige Stunden, Fahrzeug nicht besetzt, Besatzung nicht erreichbar. Abmeldung bei der ILS über Funk oder telefonisch, mit Angabe der ungefähren Dauer. Meldung mit Fahrzeug- / Geräteliste ist nicht erforderlich. Sind die Fahrzeuge wieder einsatzklar oder im Ausrückebereich verfügbar, wird entweder über Funk oder telefonisch das Fahrzeug wieder einsatzklar gemeldet. 6. Abmeldung von Fahrzeugen wegen Defekt über einen längeren Zeitraum 6.1 Abmeldung von Fahrzeugen mit FMS wegen Defekt über einen längeren Zeitraum (> 2 Tage) Das Fahrzeug ist mit FMS in den Status 6 zu setzen. Danach ist der Status 5 zu drücken und die voraussichtliche Ausfallzeit verbal mitzuteilen. Anstelle des Status 5 kann auch telefoniert werden. Zusätzlich ist es erforderlich die Fahrzeug- und Geräteliste entsprechend den Vorgaben auszufüllen und abzusenden. Sind die Fahrzeuge wieder einsatzklar, wird entweder mit Status 1 oder 2 quittiert. Zusätzlich ist es erforderlich die Fahrzeug- und Geräteliste entsprechend den Vorgaben auszufüllen und abzusenden. 6.2 Abmeldung von Fahrzeugen ohne FMS wegen Defekt über einen längeren Zeitraum (> 2 Tage) Der Verantwortliche meldet über Funk oder Telefon die voraussichtliche Ausfallzeit. Das Fahrzeug wird von der ILS auf den Status 6 gesetzt. Zusätzlich ist es erforderlich die Fahrzeug- und Geräteliste entsprechend den Vorgaben auszufüllen und abzusenden. Ist das Fahrzeug wieder betriebsbereit, wird entweder über Funk oder telefonisch das Fahrzeug wieder einsatzklar gemeldet. Zusätzlich ist es erforderlich die Fahrzeug- und Geräteliste entsprechend den Vorgaben auszufüllen und abzusenden. Version 1.0 Vertraulich Nur für den Dienstgebrauch Seite 3 von 5

7. Abmeldung von Geräten 7.1 Vorübergehende Abmeldung von Geräten von Fahrzeugen wegen Defekt oder Ausfall über wenige Stunden (Übungen, Geräteüberprüfung), dabei wird der Funk mitgehört oder der Verantwortliche ist über FAE direkt erreichbar. Keine Abmeldung erforderlich. Sollte es zu einem Alarm kommen, ist die ILS unverzüglich über das fehlende Gerät zu unterrichten, damit ggf. eine Nachalarmierung durchgeführt werden kann. 7.2 Dauerhafte Abmeldung von Geräten von Fahrzeugen wegen plötzlichem Defekt oder längerer Nichtverfügbarkeit (z. B. Reparatur, Herstellerüberprüfung). Ist der Zeitpunkt der Abmeldung mindestens drei Werktage vorher bekannt, reicht das Einreichen des Formblatts Fahrzeug- und Geräteliste entsprechend den Vorgaben, mit Angabe des vermutlichen Ausfallzeitraums aus. Tritt der Defekt an einem Gerät plötzlich auf, ist die Abmeldung sofort über Funk oder Telefon durchzuführen. Die Fahrzeug- und Geräteliste ist gemäß den Vorgaben auszufüllen und nachzureichen. Sind die Geräte wieder einsatzklar, werden sie entweder über Funk oder telefonisch wieder einsatzklar gemeldet. Zusätzlich ist die Fahrzeug- und Geräteliste mit der Änderung zu übermitteln. Verteiler per E-Mail: jeweils zur Kenntnis und der Bitte um Umsetzung Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Freiwillige Feuerwehr Lengfeld Freiwillige Feuerwehr Oberdürrbach Freiwillige Feuerwehr Rottenbauer Freiwillige Feuerwehr Unterdürrbach Freiwillige Feuerwehr Versbach Freiwillige Feuerwehr Würzburg Kreisverwaltungsbehörden m. d. B. u. Verteilung Kreisbrandräte an die Feuerwehren im Zuständigkeitsbereich Version 1.0 Vertraulich Nur für den Dienstgebrauch Seite 4 von 5

Würzburg, 30.07.2014 Amt für Zivil- und Brandschutz Dipl.-Ing. Rehmann Branddirektor Version 1.0 Vertraulich Nur für den Dienstgebrauch Seite 5 von 5