Gemeinde Allensbach. Informationsveranstaltung für Beteiligte im Sanierungsgebiet. Ortsmitte. 14. November Kristin Seifert Wolfgang Kuhn

Ähnliche Dokumente
Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB

Gemeinde Au am Rhein Sanierung Ortsmitte. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zum Sanierungsauftakt am 19.

Stadt Korntal-Münchingen. Münchingen Ortskern II Vorbereitende Untersuchungen

Stadt Aichtal. Städtebauliche Erneuerung Stadt Aichtal Stadtteil Neuenhaus Ortskern. Auftakt Vorbereitende Untersuchungen am 6.

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1

Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer

Gemeinde Cleebronn. Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016

Seite 1 von 3. A) Sanierungsvermerk im Grundbuch und Genehmigungspflichten

Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer

Ermittlung sanierungsbebedingter. Wissen Kernbereich. Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler. Wertermittlung in Sanierungsgebieten

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen

Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Innenstadt"

Stadtsanierung in Friesoythe

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten

Gemeinde Reppenstedt Ortszentrum

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip

Stadtsanierung in Wetter...

Vortrag am

Stadt Emden Aktive Innenstadt

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH

Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt" Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co.

Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen

Abrechnung von Bund-Land-Maßnahmen aus der Sicht der Bezirksregierung Köln

Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: Beratungsgegenstand. 2. Beschlussvorschlag: Kosten und Finanzierung:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1.

SANIERUNG UND STEUERN

Steuerliche Förderung von Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten. Foto: PeterA / pixelio.de

im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Stadtkern Bad Soden der Stadt Bad Soden-Salmünster

Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin

SANIERUNGSDURCHFÜHRUNG AICHTAL ORTSKERN NEUENHAUS INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZUM SANIERUNGSAUFTAKT

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Berne - Historischer Ortskern

Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke" (Sanierungssatzung) vom

KLIMA KLIMA GERECHTE STADTENTWICKLUNG. DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft

Private Modernisierung

Informationsveranstaltung zur Sanierung Innenstadt. Schleswig, 15. März Gefördert durch:

Bürgermeisteramt. Sitzungsvorlage. Vorlage-Nr.: 198a/2016 Az.: FB 8 Fr. Herdan Datum: Gremium: Gemeinderat Am:

Innenstadtkonzept Ahrensburg

S Sparkasse Stadtlohn

Fonds zur Attraktivierung von Kernbereichen in der Innenstadt und den Stadtteilen von Melsungen

Informationen für Eigentümer

BETEILIGTENVERSAMMLUNG 22. SEPTEMBER 2015

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Stadt Versmold. Betroffenenbeteiligung Sanierungsgebiet Versmold Innenstadt Veranstaltung am 05. April 2016

Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme konzentrierte sich auf folgende Schwerpunkte:

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

1.5 Seite - 1 Verwaltungsgebührensatzung

IDW RS IFA. (Stand: )[1] Quellennachweis

Informationsveranstaltungen. Entwicklung in den Stadtteilen

öffentlich 3. Die Ablösung erfolgt nach den Verfahrensgrundsätzen zur vorzeitigen freiwilligen Ablösung gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.

Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe

Sanierung Bissingen a.d.t. Ortskern III. Sanierungsauftakt Informationsveranstaltung am 18. Juni 2012

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

Städtebaulicher Denkmalschutz

CHECKLISTE FÜR GEBÄUDEVERWALTER / -EIGENTÜMER GROBCHECK FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN VON MEHRFAMILIENHÄUSERN

Stadt Großröhrsdorf. Ausgleichsbeträge. Sanierungsgebiet Stadtkern

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

Merkblatt zum Bescheinigungsverfahren für Steuerbescheinigung nach 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetzt (EStG), Stand: Juni 2002

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Allgemeines Begriff der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind gem. 136 Abs. 2 Nr.


Informationen zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str Nauen Tel.

Straße Vor der Burg mit Hotel Schlossschänke vor und nach der Sanierung (2004)

Sanierung oder Abriss

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Das Sanierungsgebiet "Hamm-Innenstadt III. Abschnitt" umfaßt die Grundstücke Gemarkung Hamm, Flur 32, Flurstücke Nr.

Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden

Bescheinigungsrichtlinien. Anwendung der 7 h, 10 f und 11 a EStG

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

SATZUNG. der Stadt Boppard über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Erweiterung Innenstadt Boppard im Ortsbezirk Boppard.

Inhaltsverzeichnis. Teil A Sanierungsrechtliche Bindungen. Axel Dyroff. Inhaltsverzeichnis

Steuerbegünstigungen für Baudenkmäler und Gebäude in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten. Steuertipps zur Gebäudeabschreibung

Abrechnung von. Der Sozialen Stadt. Werkstattgespräch. Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Haus &Grund informiert

Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung

Beteiligungsprojekt der Eckener-Schule zum Bahnhofsumfeld

Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3)

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen

Warum ist der WEG-Kredit ein flexibler Baustein zur Realisierung gerade Ihrer WEG-Maßnahme?

Landesbauordnungen im Überblick

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

Steuervorteile im Sanierungsgebiet. Selbstnutzende Eigentümer. Rechtsgrundlagen und Steuertipps für. Inhalt. 1. Steuerliche Vergünstigungen

Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover

Beispiel zur Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses. Wertermittlungsstichtag: Gebäude- und Grundstücksmerkale

Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der 7h, 10f und 11a des

Innenentwicklung. Förderrichtlinie für die Mobilisierung privater Flächen für den Geschosswohnungsbau

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

Steuervorteile im Sanierungsgebiet

gesetzt. Der weitere Ausbau und die Restaurierung könnten dann in finanziell verträglichen Schritten, erforderlichenfalls über mehrere Jahre verteilt,

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Transkript:

Gemeinde Allensbach Informationsveranstaltung für Beteiligte im Sanierungsgebiet Ortsmitte 14. November 2016 Kristin Seifert Wolfgang Kuhn Quelle: Fotograf Achim Mende

Agenda 1. Vorstellung die STEG 2. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 3. Ergebnisse der VU Allensbach 4. Förderung privater Maßnahmen 5. Besonderheiten und Rechtsgrundlagen 6. Beispiele Erneuerungen 7. Fragen / Diskussion

Vorstellung

Vorstellung der STEG Stadtentwicklung GmbH 55 Jahre Stadtentwicklung 430 Sanierungsmaßnahmen bundesweit 4.700 ha erschlossenes Bauland 450 Kunden, Städte und Gemeinden 300 abgerechnete Verfahren 110 Mitarbeiter 6 Standorte, Hauptsitz in Stuttgart 4

Vorstellung der STEG Stadtentwicklung GmbH Geschäftsfelder STADTERNEUERUNG STÄDTEBAULICHE PLANUNG STADTENTWICKLUNGSPLANUNG BAULAND- UND PROJEKTENTWICKLUNG DR. KOCH IMMOBILIENBEWERTUNG GMBH 5

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Vorbemerkungen zu den vorbereitenden Untersuchungen Gemäß 141 BauGB zwingend erforderlich Analyse und Bewertung der städtebaulichen Missstände und Entwicklungspotenziale Befragung der Eigentümer im Untersuchungsbereich (Fragebogen) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bürgerbeteiligungen Untersuchung der Durchführungsmöglichkeit für eine Sanierung Städtebauliches Entwicklungskonzept, Maßnahmenkonzept Detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) Ergebnisbericht (schriftlich und im Gemeinderat) Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ( 142 BauGB) mit ortsüblicher Bekanntmachung ( 143 BauGB) 7

Untersuchungsbereich Untersuchungsgebiet Grobanalyse 8

Untersuchungsbereich Untersuchungsgebiet Vorbereitende Untersuchungen Programmaufnahme: Erlass RP Freiburg vom 08.04.2014 LSP (Landessanierungsprogramm) Förderrahmen 1.166.667,- Durchführungszeitraum bis 2022 9

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 10

Sanierungsgebiet Ortsmitte Bewilligter Förderrahmen Insgesamt 1.166.667,- Land BW anteilig 60% 700.000,- Gemeinde anteilig 40% 466.667,- Bewilligungszeitraum: Bis 31.12.2022 Verlängerungen i.d.r. um 2 Jahre möglich 11

ERGEBNISSE DER VU ALLENSBACH

Ergebnisse der VU Allensbach Absichten der Eigentümer 7,7% 7,7% 33,3% 51,3% Verkaufsbereitschaft Abbruch Modernisierungswunsch keine Veränderung erwünscht keine Veränderung erforderlich unentschlossen 15

Ergebnisse der VU Allensbach Sanierungsstand nach Gebäudezustand Dach Fassade 8% 7% 18% 74% kaum Mängel geringe Mängel 29% erhebliche Mängel substanzielle Mängel 63% kaum Mängel geringe Mängel erhebliche Mängel substanzielle Mängel Zugangs-/Außenbereich 3% Wärmedämmung 18% 13% 68% kaum Mängel geringe Mängel erhebliche Mängel substanzielle Mängel 23% 13% 23% kaum Mängel geringe Mängel erhebliche Mängel substanzielle Mängel 43% 17

Ergebnisse der VU Allensbach Allgemeiner Wohnungszustand Grundriss/Wohnungsabschluss 19% 1% Sanitär/Bad 81% kein Sanierungsbedarf mäßiger Sanierungsbedarf hoher Sanierungsbedarf 42% 56% kein Sanierungsbedarf mäßiger Sanierungsbedarf hoher Sanierungsbedarf Elektroinstallationen Heizung 31% 69% kein Sanierungsbedarf mäßiger Sanierungsbedarf hoher Sanierungsbedarf 56% 44% kein Sanierungsbedarf mäßiger Sanierungsbedarf hoher Sanierungsbedarf 19

Ergebnisse der VU Allensbach Gebäudenutzung/Haushaltsgröße 21

Ergebnisse der VU Allensbach Gebäude- und Grundstücksstruktur 15% 60% 5% 20% Mängel/erhebliche Mängel substanzielle Mängel weitgehend mängelfrei geringe Mängel/ Mängel Zustand der Gebäudegruppen, Hauptgebäude und dominanten Einzelgebäude nach Ortsbegehung 22

Ergebnisse der VU Allensbach guter Besatz mit Einrichtungen der Versorgungjedes 4. Anwesen ist mit Wohnfolgen belegt: zentrale Nutzungsvielfalt jedoch z.t. mit Nutzungsproblemen relativ gute Bausubstanz, wenige Vernachlässigungen: 80% der Gebäude in (relativ) gutem Zustand Freiräume und Erschließung: z.t. mit Belegungsproblemen und Gestaltungsdefiziten 25

Ergebnisse der VU Allensbach 70 % der Ortsmitte: archäologisches Denkmal die Ortsmitte weißt ca. 50 historisch bedeutsame Gebäude aufbedeutsam für Ortsgrundriss und originäre Gestalt der Anwesen 27

FÖRDERUNG PRIVATER MAßNAHMEN

Förderung privater Maßnahmen Private Erneuerungsmaßnahmen Förderkonditionen Allensbach Ortsmitte Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25 % bezuschusst. Der maximale Förderbetrag beträgt 25.000 Euro. 29

Förderung privater Maßnahmen Private Erneuerungsmaßnahmen ERNEUERUNG 100.000 max. 25% der berück. Kosten Obergrenze: 25.000 Eigenanteil 75.000 (Abschreibung EStG) Förderung Eigentümer 25.000 Allensbach 40% 10.000 Land 60% 15.000 30

Förderung privater Maßnahmen Beispiele für Modernisierungen Haustechnische Verbesserungen Sanitäre, Heizungs-, lüftungs- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden Wohnungstechnische Verbesserungen Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen Verbesserung der Belichtung und Belüftung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen Verbesserung im Sanitärbereich (WC, Bäder), alten- bzw. behindertengerechter Ausbau Bautechnische Verbesserungen Erhöhung der Wärmedämmung und des Schallschutzes an Wänden, Decken und Fußböden, Fenstern und Türen 31

Förderung privater Maßnahmen Nichtförderfähige Maßnahmen Reine Maßnahmen auf dem Grundstück (z. B. nur Hofgestaltung ohne Modernisierung des Gebäudes) Reine Schönheitsreparaturen Luxusmodernisierungen Unterlassene Instandsetzungen Neubaumaßnahmen 32

Förderung privater Maßnahmen Private Ordnungsmaßnahmen Förderkonditionen Allensbach Ortsmitte Im Falle eines Abbruchs mit anschließender Neubebauung werden die Abbruchkosten und der Substanzverlust mit einer Förderquote von 100 % erstattet. Der maximale Förderbetrag beträgt 25.000 Euro. 33

Förderung privater Maßnahmen Private Ordnungsmaßnahmen ABBRUCH 50.000 100% Förderrahmen Obergrenze:. 25.000 Eigenanteil 25.000 Förderung Eigentümer 25.000 Allensbach 40% 10.000 Land 60% 15.000 34

Förderung privater Maßnahmen Beispiele für Ordnungsmaßnahmen Freilegung von Grundstücken Abbruch- und Aufräumarbeiten... zur Entkernung... Sanierungsziele beachten oder anschließenden Neubebauung. Private Neubaumaßnahmen sind nicht förderfähig 35

Förderung privater Maßnahmen Steuerliche Vergünstigungen Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sowie für Baudenkmäler vermietete Gebäude ( 7h EStG): erhöhte AfA bis zu 9 % der Herstellungskosten (für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.s.d. 177 BauGB) im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren sowie bis zu 7 % in den folgenden 4 Jahren. vermietete Baudenkmale ( 7i EStG): erhöhte AfA bis zu 9 % der Herstellungskosten (für Baumaßnahmen, die insb. zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlich sind) im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren sowie bis zu 7 % in den folgenden 4 Jahren. Aufwendungen für selbstgenutzte Gebäude oder Baudenkmale können gem. 10f EStG wie Sonderausgaben zu 9 % pro Jahr für maximal 10 Jahre geltend gemacht werden. 36

Förderung privater Maßnahmen Private Erneuerungsmaßnahmen Eigenleistungen durch den Eigentümer Eigenleistungen können angerechnet werden, wenn sie schriftlich nachgewiesen sind (handschriftliche Auflistung, Excel-Tabelle usw.). Der Wert der Eigenleistung wird mit 8,- pro Stunde berechnet und kann bis maximal zu 15 % der sonstigen berücksichtigungsfähigen Kosten anerkannt werden. Zu den Eigenleistungen gehören die Arbeitsleistungen, die zur Durchführung der Erneuerungsarbeiten vom Eigentümer selbst oder von seinen Angehörigen erbracht werden. 37

Förderung privater Maßnahmen Fördergrundsätze Kein Rechtsanspruch auf Vereinbarung / Fördermittel Das Gebäude befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die Sanierungsziele werden beachtet. Die Maßnahme ist vorher mit der Gemeinde / STEG abgestimmt worden. Vor Erneuerungsbeginn ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen. Die Ganzheitlichkeit der Erneuerung wird beachtet (Mindestausbaustandards). Die Maßnahme ist wirtschaftlich. Das Alter sowie die Restnutzungsdauer des Gebäudes muss mind. 30 Jahre betragen. 38

Förderung privater Maßnahmen Ablauf bei privaten Erneuerungsmaßnahmen 1.Kontaktaufnahme des Eigentümers mit Gemeinde / STEG Interessenbekundung, Beratung und Information 2. Besichtigung durch einen Bautechniker oder Architekten der STEG ggfs. Hinzuziehung eines Architekten, Einholung von Angeboten für Erneuerung 3. Vereinbarung über die Erneuerungsmaßnahme Erstellung eines Vertrags durch die STEG unter Abstimmung mit der Gemeinde und dem Eigentümer 4. Beginn der Erneuerungsmaßnahme nach Vertragsunterzeichnung Die Laufzeit für private Maßnahmen wird i.d.r auf 1 bis max. 2,5 Jahre festgelegt, abhängig vom Maßnahmenumfang 39

BESONDERHEITEN UND RECHTSGRUNDLAGEN

Sanierungsverfahren Rechtsgrundlagen Sanierungsvermerk nach 143 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk). In der Regel lautet die Eintragung: Eine Sanierung wird durchgeführt. Nach Beendigung der Sanierung (Abrechnung und Aufhebung der Sanierungssatzung) wird der Sanierungsvermerk gelöscht. 41

Sanierungsverfahren Rechtsgrundlagen Genehmigungspflichtige Vorhaben nach 144 Abs. 1 und 2 BauGB insbesondere: Vorhaben nach 29 BauGB, d.h. Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, Beseitigung baulicher Anlagen (Abbruchmaßnahmen), Abschluss oder Verlängerung schuldrechtlicher Vereinbarungen (Grundstück, Gebäude), Rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Bestellung eines Erbbaurechts, Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, Teilung eines Grundstücks. usw. 42

Besonderheiten für private Eigentümer Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Sanierung wird nach dem Regelverfahren durchgeführt. Es gelten die besondere sanierungsrechtliche Vorschriften: 152 bis 156a BauGB 154 Abs. 1 BauGB Eigentümer hat einen Ausgleichsbetrag in Geld zur Finanzierung der Sanierung zu entrichten. Ausgleichsbetrag entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung des Grundstücks. 43

Besonderheiten für private Eigentümer Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen 154 Abs. 2 BauGB Endwert Bodenwert ohne Bebauung, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebiets ergibt. Anfangswert Bodenwert ohne Bebauung, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre. Endwert (EW) - Anfangswert (AW) = sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung 44

Besonderheiten für private Eigentümer Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung Ermittlung zonaler Anfangs- und Endwerte (Zonengutachten) Gutachterausschuss oder ö.b.u.v. Sachverständiger Anfangs- und Endwert sind auf denselben Wertermittlungsstichtag zu ermitteln: die konjunkturelle Entwicklung wird dadurch eliminiert! Bei der Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung sind grundsätzlich sämtliche geförderten und nicht geförderten Maßnahmen im Sanierungsgebiet zu berücksichtigen! Maßnahmen außerhalb des Sanierungsgebiets sind nicht zu berücksichtigen (Externe Effekte)! z.b. neuer Autobahn-/S-Bahnanschluss, Umgehungsstraße, Prüfung der Bagatellregelung Ausgleichsbetrag kann vorzeitig abgelöst werden (bis zu 20 % Abschlag) 45

Beispiele Erneuerungen

Beispiele für Erneuerungen Vorher Nachher 47

Beispiele für Erneuerungen Vorher Nachher 48

Beispiele für Erneuerungen Vorher Nachher 49

Beispiele für Erneuerungen Vorher Nachher 50

Beispiele für Erneuerungen Vorher Nachher 51

Innen:Entwicklung- kommunalpolitische Entwicklungsziele / Potenziale

Innen:Entwicklung / Bürgerbeteiligung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit die STEG Stadtentwicklung GmbH Hauptgeschäftsstelle Stuttgart Olgastraße 54 70182 Stuttgart Ihre Ansprechpartner Wolfgang Kuhn Kristin Seifert wolfgang.kuhn@stadt-atelier.de kristin.seifert@steg.de Tel. 07551 / 9456412 Tel. 0711 / 21068-106 www.steg.de