Willkommen Medienkonferenz 9. Februar 2018

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Transkript:

Willkommen Medienkonferenz 9. Februar 2018 Regierungsrat Lukas Engelberger Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt Regierungsrat Thomas Weber Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Eva Herzog, Vize-Regierungspräsidentin BS Enge Zusammenarbeit der beiden Kantone Bevölkerung erwartet sachbezogene Lösungen über die Grenzen hinaus. Darauf beruht der Erfolg unserer Region. Heute steht das Thema Gesundheit im Zentrum. Partnerschaftliche Lösungen müssen mehrheitsfähig sein. Im komplexen Gesundheitswesen gibt es kein einfaches Rezept eine Kombinationstherapie ist nötig. Es braucht eine regionale Lösung. 2

Sabine Pegoraro, Regierungspräsidentin BL Die Staatsverträge dokumentieren den gemeinsamen Willen beider Kantone, vertreten durch die Regierungen. Dieser gemeinsame Wille ist nötig, er dient der gesamten Region. Die regionale Optik ist gerade im Gesundheitswesen wichtig. Vergessen wir nicht, dass 98 Prozent der Patientinnen und Patienten, die hier wohnen, im Jura-Nordbogen medizinisch versorgt werden. Es ist wichtig, dass unsere Region, der zweitstärkste Wirtschaftsraum der Schweiz, gegenüber den anderen Regionen und gegenüber dem Bund geeint auftritt und Stärke zeigt. Der partnerschaftliche Weg ist deshalb die richtige Antwort auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen. 3

Sabine Pegoraro, Regierungspräsidentin BL Die Lösung im Gesundheitswesen, die nun vorliegt, ist ein solcher Weg im Interesse der Bevölkerung unserer beiden Kantone und der ganzen Region. So weit wie jetzt waren wir noch nie, das ist sehr erfreulich und wird auch in Bundesbern mit Interesse verfolgt. 4

Anlass der heutigen Medienkonferenz: Die beiden Staatsverträge sind unterzeichnet Die beiden Regierungen haben am Dienstag, 6. Februar 2018 die beiden Staatsverträge zu den Teilprojekten «Gemeinsame Gesundheitsversorgung» und «Gemeinsame Spitalgruppe» unterzeichnet. die Unterlagen für die Behandlung in den beiden Parlamenten freigegeben. 5

Im Zentrum: Staatsverträge zur Gesundheitsversorgung und zur Spitalgruppe 6

Zum weiteren Ablauf der Medienkonferenz Bedeutung der Staatsverträge und des Projektes Zum Staatsvertrag «Gesundheitsversorgung» Zum Staatsvertrag «Spitalgruppe» Lukas Engelberger und Thomas Weber Blick der Verwaltungsratspräsidenten auf die Spitalgruppe Robert-Jan Bumbacher Werner Widmer Zusammenfassung Lukas Engelberger und Thomas Weber Fragen alle 7

Zur Bedeutung der beiden Staatsverträge Partnerschaftliche faire Lösungen im komplexen Dossier Gesundheitswesen zum Wohle der Bevölkerung beider Kantone Sachbezogene Lösungen zur Vertiefung und Stärkung der Beziehungen zwischen beiden Kantonen Projekt wird in der ganzen Schweiz aufmerksam verfolgt, hat Pioniercharakter Kombination von Massnahmen, um u.a. auf Kosten einzuwirken (eine der grössten Herausforderungen) Handlungsspielraum nutzen, das regionale Gesundheitswesen aktiv mitgestalten, nicht dem Zufall überlassen 8

Was wir gemeinsam im Gesundheitswesen erreichen wollen Basis für eine erfolgreiche Zukunft des regionalen Gesundheitswesens legen Besser planen (Staatsvertrag Gesundheitsversorgung) und Synergien nutzen (Staatsvertrag Spitalgruppe). Auf Kostenentwicklung Einfluss nehmen Über die Kantonsgrenzen hinweg denken Mit Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Akutspitäler in der Grundversorgung Doppelspurigkeiten abbauen Fehlanreize angehen Gleich lange Spiesse für öffentliche und private Spitäler schaffen 9

Die übergeordneten Ziele gelten weiterhin Optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone Deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie Langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region 10

Im Zentrum: Patientinnen und Patienten beider Basel Wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten Mehr Gesundheit pro eingesetztem Franken Medizinisches Angebot auf «ambulant vor stationär» ausrichten (bessere Planbarkeit für Patienten, höhere Qualität der Eingriffe) Medizinischen und wirtschaftlichen Fortschritt für die Patientinnen und Patienten in unserer Region ermöglichen Innovationen in unserer Gesundheitsregion ermöglichen und stärken Hochschulmedizin in der Region halten und stärken 11

Zum Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung 12

Wichtige Planungsinstrumente Verbindliche Grundlage für bedarfsgerechte, hochstehende und wirtschaftliche medizinische Versorgung Rahmenbedingungen im stationären und ambulanten Bereich Gemeinsam erarbeitete Bedarfsanalyse Gleichlautende Spitallisten Grundlage für künftige Erteilung von Leistungsaufträgen an öffentliche und private Spitäler nach fairen und transparenten Kriterien (gleich lange Spiesse) Gleichlautende Spitallisten sollen in beiden Kantonen erstmals per 1. Januar 2020 in Kraft treten. 13

Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) Drei Kategorien für eine nachvollziehbare und abgrenzbare Struktur: Patientenabhängige GWL Standortbezogene GWL GWL für ärztliche Weiterbildung Finanzierung der GWL der Spitalgruppe: Patientenabhängige GWL proportional nach Inanspruchnahme Standortgebundene durch den bestellenden Kanton Ärztliche Weiterbildung paritätisch (analog Regelung für UKBB) Antrag der Regierung BL an Landrat auf Beitritt zur interkantonalen Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung 14

Fachkommission Begleitet den Prozess der Versorgungsplanung Mitglieder sollen unabhängig sein, keine regionale Interessenvertretungen Neu: Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitswesens gefordert (nicht nur regional) Schärfung des Anforderungsprofils Nötige Fachkompetenzen: Medizin, Recht, Gesundheitsökonomie, Versicherung, Spital, internationales Gesundheitswesen, Patientenvertretung 15

Zum Staatsvertrag über die Spitalgruppe 16

Was wir wollen Grundversorgung sicherstellen Steigerung Qualität und Leistungsfähigkeit Doppelspurigkeiten abbauen Mehr ambulante statt stationäre Behandlungen im Interesse der Patientinnen und Patienten Sicherung von Hochschul- und Spitzenmedizin Werthaltigkeit der kantonalen Beteiligung an den Spitälern steigern 17

Spitalgruppe ist wichtig für die Region Gruppe sichert Fallzahlen, ausreichende Erträge und Investitionsfähigkeit zuverlässiger und günstiger als Alleingang Politischer Wille, Region weiterzuentwickeln Zukunft legen, damit kommende Generationen weiterhin in Basel Medizin studieren und hier forschen können Prüfung des Zusammenschlusses USB/KSBL durch Wettbewerbskommission und Bestätigung Ende September 2017: «Die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs ist durch das Vorhaben nicht gegeben.» (Medienmitteilung WEKO 28.09.2017) 18

Rechtsform Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck Übliche Organe gemäss Obligationenrecht: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle Grund und Kriterien für deren Wahl: Zukunftsgerichtete Rechtsform, die grosse betriebliche Flexibilität ermöglicht Sicherstellung des Service Public und der Arbeitgeberverantwortung Erweiterung auf andere Gemeinwesen bzw. gemeinnützige Dritte möglich Klare Strukturierung der Beteiligungsverhältnisse und Aktionärsrechte 19

Beteiligungsverhältnis Beide Kantone halten zum Zeitpunkt der Fusion das gesamte Aktienkapital Beteiligungsverhältnis: höchstens 66.6 Prozent BS und mindestens 33.4 Prozent BL Kaufrecht von BL an Aktien BS 50 Prozent zu einem angemessenen Preis Sicherstellung der Anwendung des Obligationenrechts (Art. 704 OR): Für wichtige Entscheidungen der Generalversammlung muss die Zustimmung beider Aktionäre vorliegen 20

Aktualisierte Unternehmensbewertungen Beizug der Discounted Cash-Flow-Methode (DCF; Einbezug der Ertragsaussichten) ergänzend zur Substanzwertmethode (basiert auf bewertungsrelevantem Eigenkapital) Berücksichtigung der DCF-Bewertung ermöglicht geringfügige Erhöhung des Beteiligungsverhältnisses von BL an Spitalgruppe Kanton BL leistet umgehend nach Fusion eine (einmalige) Zahlung von 11.4 Mio CHF an BS zur Erreichung des vereinbarten initialen Beteiligungsverhältnisses von 66.6 Prozent zu 33.4 Prozent 21

Synergieeffekte Aus Versorgungssicht bietet die Spitalgruppe mehr Spielraum zum koordinierten Abbau von Überkapazitäten Spitalgruppe ermöglicht somit höheren Beitrag zur Dämpfung des Anstiegs der Gesundheitskosten Werthaltigkeit der Beteiligungen wird aus Sicht der Eignerkantone gesichert 22

Abbau von 120 bis 150 Betten Die Kantone als Eigentümer können (nur!) ihren öffentlich-rechtlichen Spitälern Vorgaben zur Strategie machen: «kostenseitige Synergien nutzen, integrierte Versorgung fördern, Steuer- und Prämienzahlende im Auge behalten» Die Spitalgruppe geht mit einer Bettenreduktion voran: Abbau von 120-150 Betten bis Ende 2026 Zum Vergleich: Stationäres Angebot der BL-Privatspitäler im akutsomatischen und im Reha-Bereich betrug Ende 2015 rund 140 Betten 23

Zeitgleiche Umsetzung der beiden Staatsverträge Gleichzeitiges Inkrafttreten der beiden Staatsverträge wichtig «Keine Spitalgruppe ohne gemeinsame Gesundheitsversorgung beste Wirkung der gemeinsamen Gesundheitsversorgung mit Spitalgruppe» Zuerst Versorgung planen, dann Spitalgruppe umsetzen, bringt weitere Jahre an Doppelspurigkeiten Übermässige Belastung der Prämien- und Steuerzahler beider Kantone Weiterhin Wettrüsten der Spitäler und doppelte Investitionen Volkswirtschaftliche Ergebnisse nicht mit Versorgungsplanung alleine erreichbar Berechenbare Wirkung der Spitalgruppe 24

Arbeitsverhältnisse und Pensionskasse Privatrechtliche Anstellungsverhältnisse Abschluss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Einvernehmen mit massgebenden Personalverbänden (auch bei USB, KSBL der Fall) Bei Nichtzustandekommen eines GAV: Anstellungsbedingungen vor der Fusion gelten bis längstens ein Jahr nach der Fusion weiter Pensionskasse: neuer Anschlussvertrag der Spitalgruppe mit der Pensionskasse Basel-Stadt im System der Teilkapitalisierung vorgesehen Neuer Vorsorgeplan im Rahmen der für Spitalbetriebe üblichen Lösungen Wechsel in Vollkapitalisierung langfristig angestrebt 25

Blick der Verwaltungsratspräsidenten auf die Spitalgruppe 26

Einleitende Bemerkungen Eine Initiative der Führungsspitzen des Kantonsspitals Baselland und des Universitätsspitals Basel Dank Vollintegration können die aktuellen Herausforderungen des Gesundheitswesens angegangen und ein Versorgungsnetz für die Nordwestschweiz aufgebaut werden Die gemeinsame Spitalgruppe verfolgt die Strategie «Vier Standorte ein System» stellt den Patienten in den Mittelpunkt setzt auf Zusammenarbeit statt Doppelspurigkeiten sorgt für die Entflechtung von ambulanter und stationärer Medizin sowie von planbaren Eingriffen und Notfällen stellt eine wettbewerbsfähige Hochschulmedizin für die Region sicher 27

Ein System vier Standorte Wir setzen neue Massstäbe durch hohe Patientenzahlen, mehr Qualität, Sicherheit, Verbindlichkeit, Innovation und nahtlose Versorgung der Patienten Innovativer Gesundheitscampus mit ambulantem TOP, Sprechstunden, planbarer stationärer Orthopädie, Rehabilitation und Notfall- Permanence Maximalversorger mit breitem Leistungsangebot, hochspezialisierter Medizin und Notfallstation Gesundheitszentrum mit Notfall-Permanence, Sprechstunden und stationärer Schmerztherapie Umfassender Grundversorger mit Schwerpunkten und Notfallstation 28

Standort Bruderholz: Neuausrichtung mit innovativem Gesundheitscampus Die Zielsetzungen Patientenfreundliche Tagesklinik für geplante ambulante operative Eingriffe (TOP) mit Leistungsangebot für die gesamte Nordwestschweiz Kompetenzzentrum für Orthopädie mit nationaler Ausstrahlung, inklusive anschliessender Rehabilitation. Eine Notfall-Permanence und Sprechstunden stellen die wohnortsnahe Grundversorgung sicher. Entflechtung der ambulanten und stationären Medizin zum Wohl des Patienten und zur Entlastung der Gesundheitskosten Innovative Antwort auf den Trend der Ambulantisierung Rückbau des Bettenhauses / Netto- Reduktion um 120-150 stationäre Betten für die Spitalgruppe 29

Beitrag der Spitalgruppe zur Dämpfung des Kostenwachstums Erwartete finanzielle Synergien (pro Jahr, ab 2026) Bereich Beschreibung Betrag Medizinisches Kerngeschäft Medizinische Querschnittfunktionen Nicht-medizinische Querschnittfunktionen Abbau redundanter Infrastruktur, Reduktion Vorhalteleistungen, bessere Auslastung stationäre Leistungen, Konzentration HSM-Fälle, reduzierte Aufenthaltsdauer, konzentrierte Angebote Abbau redundanter Investitionen in Grossgeräte, effizientere Prozesse, Reduktion Vorhalteleistungen, Konzentration Labors Reduzierter Sach- und Personalaufwand, Abbau Doppelspurigkeiten, gemeinsamer Einkauf, geringere Lagerkosten Brutto-Synergien CHF 58 Mio. CHF 10 Mio. CHF 17 Mio. CHF 85 Mio. Dissynergie Kurzfristige Fallverluste, Lohnharmonisierung, PK -CHF 12 Mio. Netto-Synergien CHF 73 Mio. 30

Aufbau des Programms Führung & Organisation Medizin Finanzen & Logistik Personal Strategie Organisation Kultur & Change Markenentwicklung Recht Stationäres & Ambulantes Kerngeschäft Netzwerkmanagement Hochschulmedizin Finanzen ERP Logistik Anstellungsbedingungen HR Strategie HR Applikationen Pensionskasse Infrastruktur & Plattformen Strategische Arealplanung Plattformen IT Klinische IT IT Support Vorgezogene Kooperationen Ophthalmologie Orthopädie & Rehabilitation Bruderholz IVHSM Programmleitung Programmplanung und -steuerung Ressourcierung int/ext. Reporting Programmkommunikation Stakeholder Management 2 Kantone 2 Unternehmen 4 Standorte 7 Projekte, 22 Teilprojekte 185 Lieferergebnisse Über 250 Projektmitarbeitende 31

Wo steht das Programm? 22 Teilprojekte Einführung Realisierung Initialisierung Detailkonzeption Was bereits erreicht wurde WEKO hat Zusammenschluss bewilligt PK-Vorsorgeträger gemeinsam festgelegt Grundsätze des Organisationsmodells entschieden Name definiert Vorgezogene Kooperationen vereinbart Grobkonzeption 32

Personal Bei den Anstellungsbedingungen wird ein Total-Compensation- Ansatz verfolgt. Erarbeitung eines gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) 2018/19 Pensionskasse Basel-Stadt für alle Mitarbeitenden der zukünftigen Spitalgruppe, Eckpunkte definiert Keine Entlassungen durch Zusammenschluss Anpassungen in Stellenbeschrieben und Arbeitsorten möglich 33

Grundsätze des Organisationsmodells Vertreterinnen und Vertreter aus der Ärzteschaft und der Pflege haben ein neues Führungs- und Organisationsmodell gemeinsam mit externen Experten entwickelt und konkretisiert. Es wird neu organ- und krankheitsspezifische Departemente geben, die standortübergreifend arbeiten. Mehrere Kliniken bilden zusammen ein Departement. Die medizinischen Querschnittsfunktionen und transversalen Funktionen werden standortübergreifend zu spitalgruppenweiten Plattformen zusammengeführt. Der Betrieb von Betten wird über einen interprofessionellen und interdisziplinär geführten Pool organisiert, der auch die wichtige Rolle der Allgemeinen Inneren Medizin zur integrativen Abklärung und Betreuung z.b. von multimorbiden Patienten sicherstellen wird. 34

Weitere Arbeiten an der Spitalgruppe Feinplanung in den 22 Teilprojekten Einbezug der Mitarbeitenden in den Change-Prozess zum gemeinsamen Unternehmen Entwicklung des Versorgungsnetzes unter Einbezug der Stakeholders Bei positivem Ausgang der Abstimmungen: Umsetzung mit operativer Betriebsaufnahme per 1.1.2020 und Konsolidierung bis 2026 35

Wortmarke definiert Es entsteht ein neues Unternehmen mit einer neuen Identität und einem einheitlichen Erscheinungsbild. 3 36

Wortmarke definiert Das Universitäre im Fokus: Dank dem Zusammenschluss werden die wettbewerbsfähige Hochschulmedizin und die Forschung in der Region sichergestellt. 2 37

Wortmarke definiert Qualität und partnerschaftliche Vernetzung für die ganze Region für Patientinnen und Patienten, Personal und Partner im Gesundheitswesen 1 38

Wortmarke definiert Universitätsspital Nordwest ein aussagekräftiger, gut verständlicher und einprägsamer Name Universitätsspital Nordwest für unsere gemeinsame Zukunft Universitätsspital Nordwest 39

Weiteres Vorgehen 40

Überweisung an Parlamente Benötigen die Genehmigung beider Parlamente, unterliegen dem Referendum: Staatsvertrag «Gesundheitsversorgung» Staatsvertrag «Universitätsspital Nordwest AG» Zur Einschätzung des Gesamtbildes, nicht von den Parlamenten zu genehmigen: Entwurf Aktionärsbindungsvertrag, Eigentümerstrategie und der Statuten der Universitätsspital Nordwest AG Ratschläge BS, Landratsvorlagen, gemeinsame Berichte Aktualisierter Grundlagenbericht der beiden Spitäler von August 2016 41

Volksabstimmungen im Februar 2019 möglich Partnerschaftliches Geschäft und gemeinsame Vorlagen Zustimmung sowohl des Grossen Rates als auch des Landrates nötig Ziel: Antrag der beiden Gesundheitsdirektoren: Genehmigung der beiden Staatsverträge Gleichlautende Beschlüsse sind nötig Zeitliche Koordination: Antrag, Staatsverträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen Volksabstimmungen könnten voraussichtlich im Februar 2019 stattfinden 42

Zeitplan Prozess Entscheid RR BL / BS Erarbeitung Vernehmlassungsvorlagen Vernehmlassung inkl. Auswertung Unterzeichnung Staatsverträge RR BS/BL Berichte und Anträge an LR / GR Beratungen in Kommission und Plenum Entscheide LR / GR Aktueller Stand Februar 2018 Phase A Phase B Phase C Phase D März-Juni Juli 2015- Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1-Q4 2015 Sept. 2016 2016 2017 2018 2019 Spitalgruppe Volksabstimmungen Vorbereitung Start* Spitalgruppe und Konsolidierung * Aufnahme operative Tätigkeit 2020-2026 43

Formales Demnächst Gründung der «Universitätsspital Nordwest AG» Vorgezogene Hüllengründung hat markenrechtliche Gründe: Sicherung des Markennamens 44

Zusammenfassung + + + + + + + + Staatsverträge mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sind unterzeichnet Ausrichtung an übergeordneten Zielen: beste Lösung zur Zielerreichung Mehr Gesundheit pro eingesetztem Franken Doppelspurigkeiten abbauen, auf Kostenentwicklung einwirken Medizinisches Angebot auf «ambulant vor stationär» ausrichten Wohnortnahe und hochwertige Gesundheitsversorgung bleibt garantiert Gute Rahmenbedingungen für Innovation und Fortschritt schaffen Die Zukunft des regionalen Gesundheitswesens aktiv gestalten 45

Jetzt haben Sie das Wort 46

Back-up 47

Wissenschaftliche Begleitforschung «Mehr Gesundheit pro eingesetztem Franken» Auswirkungen des Fusionsprozesses auf die Versorgungsströme und -qualität analysieren sowie die Effizienz der Ressourcennutzung Untersuchung der direkten Versorgungskosten sowie der Kostenstruktur (medizinische Leistung versus Administration) in der gemeinsamen Versorgungsregion Analyse, ob Zusammenführung zu einer Steigerung der Kosteneffizienz ( Mehr Gesundheit pro eingesetztem Schweizer Franken ) und Produktivität im Versorgungsverbund führt (z.b. Bettenauslastung, OP-Auslastung). 48