AMTSBLATT DER REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

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Transkript:

AMTSBLATT DER REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Herausgegeben von der in Würzburg Würzburg, 13. März 2014 59. Jahrgang Nr. 5 Inhaltsübersicht: Sicherheit, Kommunales und Soziales Bek vom 21.02.2014 Nr. 12-1444.11-4-1 über Haushaltssatzung und Haushaltsplan doppisch des Zweckverbandes Musikschule Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2014...37 Bek vom 25.02.2014 Nr. 12-1444.10-2-1 über Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Krankenhauszweckverbandes für das Klinikum Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014...38 Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Gemeinsame Bekanntmachung der Regionalen Planungsverbände Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön vom 05.03.2014 Nr. 24-A8400.00-3/84 über die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain; Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 16 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)...39 Planung und Bau Bek vom 25.02.2014 Nr. 32-4354.2-2/11 über die Planfeststellung für die Bundesstraße B 279 von Bad Königshofen i.gr. nach Ebern, Ausbau und Oberbauverstärkung zwischen Voccawind und Todtenweisach, BA 2 (Bau-km 0-035 bis Bau-km 0+400)...40 Öffentliche Bekanntmachung vom 28.02.2014 Nr. 32-4354.1-1-2 über das Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitspüfung (UVPG) für den Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach (Bauwerk BW 641b) an der BAB A 7 (Fulda- Würzburg) im Abschnitt Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt/Werneck - Anschlussstelle (AS) Gramschatzer Wald (Betr.-km 641)...40 Bezirk Unterfranken Öffentliche Zustellung an Tanja Hofmann-Sammet, geb. 09.05.1979; Bek des Bezirk Unterfranken vom 18.02.2014 Az.: HOFM0906197900..41 Nichtamtlicher Teil: Buchbesprechungen...41 Sicherheit, Kommunales und Soziales Haushaltssatzung und Haushaltsplan doppisch des Zweckverbandes Musikschule Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2014 Bekanntmachung vom 21.02.2014, Nr. 12-1444.11-4-1 I. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Schweinfurt hat in ihrer Sitzung am 22.01.2014 die doppische Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die hat mit Schreiben vom 23.01.2014 Nr. 12-1444.11-4-1 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der an, eine Woche lang in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes, Schultesstraße 19, 97420 Schweinfurt, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Nachfolgend wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht. Würzburg, 21.02.2014 Manfred Wetzel Abteilungsdirektor II. Aufgrund Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Gesamtergebnisplan in den Erträgen mit 2.982.000,00 Euro und in den Aufwendungen mit 2.982.000,00 Euro somit mit einem Saldo von 0,00 Euro im Gesamtfinanzplan in den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 2.982.000,00 Euro und in den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 2.980.000,00 Euro in den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit mit 10.000,00 Euro und in den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 10.000,00 Euro in den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit 0 Euro und in den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit 0 Euro somit mit einem Saldo des Finanzhaushaltes von 2.000,-- Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsbeschaffungs- 37

maßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt: A. Verwaltungsumlage: Der durch Gebühren, Staatszuschüsse und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 1.485.000,--EURO festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Der Umlageschlüssel ist nach der Zahl der Schüler aus der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt bemessen. B. Investitionsumlage: Der durch Staatszuschüsse und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 10.000,-- EURO festgesetzt und wie die Verwaltungsumlage auf die Verbandsmitglieder umgelegt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 220.000,-- festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt am 01.Januar 2014 in Kraft. Zweckverband Musikschule Schweinfurt Schweinfurt, 14.02.2014 Töpper Verbandsvorsitzender GAPl 1444 RABl 2014 S. 37 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Krankenhauszweckverbandes für das Klinikum Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 Bekanntmachung vom 25.02.2014 Nr. 12-1444.10-2-1 I. Die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes für das Klinikum Aschaffenburg hat in ihrer Sitzung am 24.01.2014 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die hat mit Schreiben vom 14.02.2014 Nr. 12-1444.10-2-1 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 4.376.000,00 wurde gemäß Art. 71 Abs. 2 GO i.v.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG rechtsaufsichtlich genehmigt. Der Haushaltsplan liegt, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der an, eine Woche lang in den Geschäftsräumen des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg, Am Hasenkopf, 63739 Aschaffenburg, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Nachfolgend wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht. Würzburg, 25.02.2014 Manfred Wetzel Abteilungsdirektor II. Auf Grund Artikel 41 des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.v.m. Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg folgende Haushaltssatzung: 1 Übersicht Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Erfolgsplan in den Erträgen auf 156.734.820 in den Aufwendungen auf 156.734.820 und im Vermögensplan in den Einnahmen auf 14.933.690 in den Ausgaben auf 14.933.690 festgesetzt. 2 Kreditaufnahmen Kreditaufnahmen für Investitionen sind in Höhe von 4.376.000 Euro vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden im Wirtschaftsplan 2014 nicht festgesetzt. 4 Umlagen 1. Betriebsumlagen für Verlustzuweisungen Betriebsumlagen gem. 18 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung sind nicht zu erheben. 2. lnvestitionsumlagen Der durch Fördermittel, Kreditaufnahmen sowie sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan wird auf 1.700.000 festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder wie folgt umgelegt: Stadt Aschaffenburg (50 %) 850.000 Landkreis Aschaffenburg (50 %) 850.000 3. Örtliche Beteiligungen zu Fördermitteln nach Art. 11 BayKrG sind nach Art. l0 b Abs. 2 FAG vom Aufgabenträger aufzubringen und werden durch Förderbescheid der Regierung fällig. Der förderfähige Gesamtbetrag für 2014 wird im Vermögensplan auf 1.864.000 festgesetzt. Die örtliche Beteiligung in Höhe von 10% beträgt 186.400. Die Gesamtsumme der örtlichen Beteiligung wird auf die Verbandsmitglieder wie folgt umgelegt: Stadt Aschaffenburg (50%) 93.200 Landkreis Aschaffenburg (50%) 93.200 5 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite gem. den Vorgaben der WkKV zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Erfolgsplan wird auf 23.000.000 festgesetzt. 6 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Aschaffenburg, den 20. Februar 2014 Klaus Herzog Verbandsvorsitzender und Oberbürgermeister GAPl 1444 RABl 2014 S. 38 38

Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit 10 ROG; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und Kommunen nach 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach 2 Abs. 2 BauGB für das Gebiet des Regionalen Flächennutzungsplans; Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 16 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Gemeinsame Bekanntmachung der Regionalen Planungsverbände Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön vom 05.03.2014 Nr. 24-A8400.00-3/84 I. Die Regionalen Planungsverbände Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön haben um die Veröffentlichung der nachfolgenden gemeinsamen Bekanntmachung gebeten. Würzburg, 06.03.2014 Wolfgang Jäger Abteilungsdirektor II. Laut Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt Nr. III 31.1-93 d 38/03 (17) vom 17. Januar 2014 hat die Regionalversammlung Südhessen am 13. Dezember 2013 gemäß 6 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) den Entwurf (Regionalplan) / Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Einleitung der Beteiligung nach 10 des Raumordnungsgesetzes (ROG) beschlossen. Am 18. Dezember 2013 hat die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain die frühzeitige Beteiligung für den Vorentwurf des Sachlichen Teilplans (Regionaler Flächennutzungsplan) beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß 6 Abs. 2 und 3 HLPG wird gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Regionalen Flächennutzungsplans durchgeführt. Beteiligt werden die in HLPG und BauGB genannten Stellen. Der Entwurf / Vorentwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien besteht aus folgenden Dokumenten: Regionalplan Südhessen Text und Umweltbericht Flächensteckbriefe Karte Regionalplan im Maßstab 1:100.000 Regionaler Flächennutzungsplan Text und Flächensteckbriefe Umweltbericht Karte RegFNP im Maßstab 1:50.000 Den Regionalen Planungsverbänden Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön wurde die Möglichkeit gegeben, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen. Gemäß Art. 16 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayLplG haben die vorgenannten Regionalen Planungsverbände die Öffentlichkeit zu beteiligen. Hierzu wird der Planentwurf in der Zeit vom 14. März bis 17. April während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8:30 16:15 Uhr, Freitag 8:30 13:30 Uhr) bei der - höhere Landesplanungsbehörde - (Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210) öffentlich ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931 / 380-1214 empfehlenswert. Der Planentwurf kann auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbandes FrankfurtRhein- Main unter den Adressen www.rp-darmstadt.hessen.de (Planung&Verkehr/Regionalplanung/Regionalplan Südhessen/Teilplan Erneuerbare Energien) www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Links in dem oben genannten Zeitraum sowohl auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern. de/aufgaben/3/6/01215/index.html eingestellt, als auch auf den Internetseiten der Regionalen Planungsverbände: Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain: www.bayerischer-untermain.de Regionaler Planungsverband Würzburg: www.region-wuerzburg.de Regionaler Planungsverband Main-Rhön: www.main-rhoen.de Stellungnahmen zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain sowie zum Umweltbericht können innerhalb des genannten Zeitraums wie folgt abgegeben werden: Stellungnahmen aus dem Gebiet der Region Bayerischer Untermain Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain (1) per Post: c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg per E-Mail: Regionaler-Planungsverband@lra-ab.bayern.de Stellungnahmen aus dem Gebiet der Region Würzburg Regionaler Planungsverband Würzburg (2) per Post: c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt per E-Mail: region2@lramsp.de Stellungnahmen aus dem Gebiet der Region Main-Rhön Regionaler Planungsverband Main-Rhön (3) per Post: c/o Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt per E-Mail: rpv@hassberge.de Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 3 Satz 3 i.v.m. Art. 16 Abs. 2 Satz 5). Aschaffenburg, 5. März 2014 Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain Dr. Ulrich Reuter Landrat Verbandsvorsitzender 39

Karlstadt, 5. März 2014 Regionaler Planungsverband Würzburg Thomas Schiebel Landrat Verbandsvorsitzender Haßfurt, 5. März 2014 Regionaler Planungsverband Main-Rhön Rudolf Handwerker Landrat Verbandsvorsitzender GAPl 8400 RABl 2014 S. 39 Planung und Bau Planfeststellung für die Bundesstraße B 279 von Bad Königshofen i.gr. nach Ebern, Ausbau und Oberbauverstärkung zwischen Voccawind und Todtenweisach, BA 2, (Bau-km 0-035 bis Bau-km 0+400) Bekanntmachung nach 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25.02.2014, Nr. 32-4354.2-2/11 Die hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.2014, Nr. 32-4354.2-2/11, den Plan für den Ausbau und die Oberbauverstärkung der Bundesstraße B 279 zwischen Voccawind und Todtenweisach festgestellt. Die Bundesstraße wird im Bereich der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Geroldswind auf einer Länge von insgesamt 435 m ausgebaut. Der Ausbauabschnitt beginnt ca. 300 m westlich der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße bei Abschnitt 820 Station 0,575 und endet etwa 130 m östlich davon bei Abschnitt 820 Station 1,010. Der Fahrbahnquerschnitt wird auf der gesamten Ausbaulänge auf 7,50 m verbreitert. Zusätzlich werden die Schadensursachen im Straßenoberbau beseitigt. Im Bereich der erwähnten Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße wird zudem ein neuer Linksabbiegestreifen angeordnet. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3 e Abs. 1 Nr. 2 und 3 c Sätze 1 und 3 sowie gemäß 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die der Prüfung zugrunde gelegten Unterlagen und die Begründung der Feststellung können auf Antrag nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der, Peterplatz 9 in 97070 Würzburg, eingesehen werden. Würzburg, den 25.02.2014 Norbert Böhm Abteilungsdirektor GAPl 4354 RABl 2014 S. 40 Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach (Bauwerk BW 641b) an der BAB A 7 (Fulda-Würzburg) im Abschnitt Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt/Werneck - Anschlussstelle (AS) Gramschatzer Wald (Betr-km 641) Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 72 Abs. 2 i.v.m. Art. 17 Abs. 2 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) Bekanntmachung vom 28.02.2014 Nr. 32-4354.1-1-2 Für das oben genannte Bauvorhaben hat die Autobahndirektion Nordbayern - Dienststelle Würzburg -, Ludwigkai 4, 97072 Würzburg, mit Schreiben vom 24.02.2014 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die eingereichten Unterlagen liegen zur allgemeinenen Einsicht im Markt Werneck und in der Stadt Arnstein aus. Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung im Markt Werneck und in der Stadt Arnstein gesondert mitgeteilt. Vom Beginn der Auslegung der Planunterlagen an treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den von den Planunterlagen betroffenen Flächen zu ( 9a Abs. 6 FStrG). Bei Einwendungen gegen den Plan, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese gleichförmigen Eingaben unberücksichtigt bleiben. Würzburg, 28.02.2014 Dr. Andreas Metschke Regierungsvizepräsident GAPl 4354 RABl 2014 S. 40 40

Bezirk Unterfranken Öffentliche Zustellung an Tanja Hofmann-Sammet, geb. 09.06.1979; Bekanntmachung des Bezirk Unterfranken vom 18.02.2014 Az.: HOFM0906197900 I. Mit Schreiben vom 18.02.2014 hat der Bezirk Unterfranken um Veröffentlichung des nachfolgenden Textes gebeten. Würzburg, 28.02.2014 Dr. Andreas Metschke Regierungsvizepräsident II. Öffentliche Zustellung an Tanja Hofmann-Sammet, geb. 09.06.1979 Bekanntmachung des Bezirk Unterfranken Az. HOFM0906197900 Der Bezirk Unterfranken - Sozialverwaltung- Würzburg hat am 06.12.2013 einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid erlassen. Da der derzeitige Aufenthalt von Frau Tanja Hofmann-Sammet, geb. 09.06.1979, nicht ermittelt werden konnte, wird das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 2 Bezirksordnung (BezO) zugestellt. Die schriftliche Entscheidung kann beim Bezirk Unterfranken - Sozialverwaltung - Würzurg eingesehen werden. Würzburg, 18.02.2014 Bezirk Unterfranken Ditze Leiter der Sozialverwaltung GAPl 1431 RABl 2014 S. 41 Nichtamtlicher Teil BUCHBESPRECHUNGEN Schwenk/Frey Finanzrecht der Kommunen I Kommentar 155. Ergänzungslieferung Stand: 6. November 2013 Preis: 83,46 Euro Verlagsgruppe Wolters Kluwer Deutschland GmbH Die 155. Lieferung enthält Ergänzungen der GO und KommHV- Kameralistik sowie aktualisierte Statistiken. Neu in das Werk wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Ergänzung zum Vergabebereich aufgenommen. Die HOAI spielt im kommunalen Bereich eine wichtige Rolle bei Finanzplanungen und Abrechnungen von Investitionen aber auch im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung von Honorarverträgen. Schwenk/Frey Finanzrecht der Kommunen I Kommentar 156. Ergänzungslieferung Stand: 15. Januar 2014 Preis: 44,00 Euro Verlagsgruppe Wolters Kluwer Deutschland GmbH Mit der 156. Lieferung wird die Bayerische Verfassung aktualisiert und das Finanz- und Personalstatistikgesetz, die Vergabeverordnung sowie Statistiken. Sie enthält Ergebnisse und Unterlangen der letzten Steuerschätzung November 2013. Neu aufgenommen wurden die Kapitalwerte von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (BewG) sowie die Hinweise für die kommunalen Auftraggeber hinsichtlich eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnehmerwettbewerb (betrifft VOB/A, VOL/A, VOF und SektVO). Drost Das neue Wasserrecht in Bayern 7. Ergänzungslieferung 262 Seiten Stand: Oktober 2013 Preis: 55,30 Euro Richard Boorberg Verlag Die 7. Ergänzungslieferung bringt den Kommantarteil zum Wasserhaushaltsgesetz auf den Stand August 2013. Die Änderungen durch die Gesetze vom 24.02.2012, 21.1.2013, 08.04.2013 und 07.08.2013 wurden eingearbeitet. Ebenfalls in der überarbeiteten Kommentierung berücksichtigt wurden die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31.05.2013. Im Hinblick auf den Umfang der notwendigen Ergänzungen, wurden in einem ersten Teil schwerpunktmäßig die Änderungen zu den Vorschriften zur Wasserkraftnutzung und zur Festsetzung und vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten abgedruckt. Die Änderungen in den Vorschriften zur Abwasserbeseitigung und in den weiteren Vorschriften zum vorbeugenden Hochwasserschutz werden in einem zweiten Teil enthalten sein. Darüber hinaus wurde in die Erläuterungen zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingearbeitet. 41

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Herausgegeben und gedruckt von der, Würzburg. Erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich zweimal. Bezugspreis: jährlich 23, zuzüglich Versandkosten. Bestellungen zum laufenden Bezug sind an die, Sachgebiet Z3 Haushalt, 97064 Würzburg, zu richten. Einzelnummern sind zum Preis von 2, je Stück zuzüglich Versandkosten bei der erhältlich. 44