Mitteilungsblatt 2/2015

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G E M E I N D E V E R S A M M L U N G V O N S A A N E N

Transkript:

E I N W O H N E R G E M E I N D E G R O S S A F F O L T E R N Mitteilungsblatt 2/2015 Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 4. Dezember 2015, 20.00, in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Grossaffoltern Sehr geehrte Damen und Herren Wie so üblich vor nationalen Wahlen, versuchten auch diesmal die meisten Exponenten, sich vor dem Wahlvolk ins rechte Licht zu rücken und mit ausgesuchten Deutungen und Erkenntnissen zu brillieren. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, doch im Vorfeld der Herbstwahlen boten besonders die Jubiläen von Morgarten (1315), Marignano (1515) und des Wiener Kongresses (1815) entsprechend Gelegenheit, die Abschottung der Schweiz als angeblich historisch begründete Entwicklung zu feiern. Im gleichen Zusammenhang sprach man auch gerne von exklusiven Schweizer Merkmalen wie vorhandenen demokratischen Strukturen, freier Willensäusserung und Neutralität. Dabei ging aber vergessen, dass vor 1798 die Welschen und Tessiner keine Eidgenossen, sondern rechtlose Untertanen waren. Wie weit demokratische Mitwirkung in unserer Gegend möglich war, entschieden wohl eher die gnädigen Herren zu Bern und nicht die bäuerlich geprägte Bevölkerung auf dem Lande. Die Zeit unter napoleonischer Besetzung war also nicht nur ein grosses Unglück, sondern brachte besonders auch in unserem Kanton Veränderungen, die sonst nicht möglich gewesen wären. Die viel gepriesene Neutralität ist übrigens auch nicht eine Schweizer Erfindung, sondern wurde uns am Wiener Kongress verordnet. Ein neutraler Kleinstaat in diesem strategisch heiklen Gebiet kam allen gelegen, denn niemand wollte einer europäischen Grossmacht die wichtigen Alpenpässe überlassen. Geschichte betrifft nie nur die Vergangenheit, sondern setzt sich auch mit der Gegenwart und der Zukunft auseinander. Darum muss jeder, der hier die Deutungshoheit für sich beansprucht, grundsätzlich kritisch hinterfragt werden, denn Wunschbild und Faktenlage liegen oft diametral auseinander. Niklaus Marti Gemeindepräsident

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Versammlung eingeladen. Zur Abstimmung befugt sind alle in kantonalen und eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben. Traktanden 1. Budget 2016; 1.1 Verwaltungsvermögen 31.12.2015; Festsetzung der Restabschreibungsdauer 1.2 Festsetzung der obligatorischen Gemeindesteueranlage, der Liegenschaftssteuern und der Feuerwehrpflichtersatzabgabe in % des Staatssteuerbetrages 1.3 Genehmigung Budget 2016 2. Gemeindeverband Lyssbach; Genehmigung Teilrevision Organisationsreglement 3. Abrechnung Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme - Strassennetz; Belagsarbeiten Hübeliweg - Gemeindeverband Lyssbach; Projekte Hochwasserschutzstollen Lyss und Chüelibach Schüpfen 4. Verschiedenes Budgets können ab Montag, 16. November 2015 auf der Finanzverwaltung bezogen werden. Das Reglement zu Traktandum 2 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Rechtsmittel Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Rügepflicht Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung stehen auch unter www.grossaffoltern.ch zur Verfügung. Mitteilungsblatt 2/2015 2 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

1. Budget 2016; 1.1 Verwaltungsvermögen 31.12.2015; Festsetzung der Restabschreibungsdauer 1.2 Festsetzung der obligatorischen Gemeindesteueranlage, der Liegenschaftssteuern und der Feuerwehrpflichtersatzabgabe in % des Staatssteuerbetrages 1.3 Genehmigung Budget 2016 Referenten: Vize-Gemeindepräsident Adrian Bühler Finanzverwalter Patrick Allenbach Erläuterungen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen des neuen Rechnungsmodells HRM2 Allgemeines Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. Gemäss Ziffer 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, [BSG 170.111]) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellen erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen. Terminologie Mit dem HRM2 werden unter anderem die folgenden bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 Bestandesrechnung Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlagskredite Eigenkapital HRM2 Bilanz Erfolgsrechnung Budget Budgetkredite Bilanzüberschuss Kontenplan Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert: a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig mit zweistelliger Laufnummer neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer b) Funktionen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig c) Sachkonti bisher: 3-stellig mit zweistelliger Laufnummer neu: 4-stellig mit zweistelliger Laufnummer Abschreibungen a) Bestehendes Verwaltungsvermögen Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in das HRM2 übernommen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV): Voraussichtliches Verwaltungsvermögen Kontogruppe 11 (HRM1) per 31.12.2015 CHF 3'762'400./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen CHF 1'952'000./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser CHF 0 Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto CHF 1'810'400 Mitteilungsblatt 2/2015 3 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Das bestehende Verwaltungsvermögen von voraussichtlich CHF 1'810'400 wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung innert 8 Jahren, d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2023, linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 12.50 % oder CHF 207'700 für den Allgemeinen Haushalt, CHF 9'000 für die Spezialfinanzierung Feuerwehr sowie CHF 9'600 für die Spezialfinanzierung Abfall. b) Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Die Abschreibungen beginnen erst nach Inbetriebnahme der Anlage. Vorher werden die Investitionen unter Anlagen im Bau bilanziert und nicht abgeschrieben. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet wie bis anhin einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF 25 000 (maximal bis zur Aktivierungsgrenze von CHF 50 000 gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Auf eine davon abweichende Aktivierungsgrenze bei den Spezialfinanzierungen wird verzichtet. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zum Voranschlag 2015) Ein Vergleich mit dem Voranschlag 2015 oder der Jahresrechnung 2014 ist wegen der unterschiedlichen Kontenstruktur nicht detailliert möglich. Erläuterungen zum Budget 2016 Das Budget 2016 weist bei Aufwendungen von CHF 9'684'680 und Erträgen von CHF 9'171'710 einen Aufwandüberschuss aus von CHF 512'970 Somit fällt das Budget 2016 um knapp CHF 35'000 besser aus als der Voranschlag 2015. Das Ergebnis wird durch mehrere Sonderfaktoren beeinflusst: Für die 800-Jahrfeier sind Nettokosten von CHF 89'000 eingeplant worden; Im Budgetjahr sind keine Planungsmehrwerte zu erwarten (die nächste Tranche erfolgt im 2017); Die lineare Abschreibung des bestehenden Verwaltungsvermögens per 31.12.2015 innerhalb von acht Jahren führt im 2016 zu einem Aufwand von CHF 226'300. Steueranlage und Gebühren Sämtliche Steueranlagen und Gebührenansätze werden im Vergleich zum Voranschlag 2015 nicht verändert. Steueranlage 1.74 Liegenschaftssteuer 1.00 der amtlichen Werte Feuerwehrpflichtersatz 4.00 % des Staatssteuerbetrages (mindestens CHF 20, maximal CHF 450) Hundetaxe Übrige Gebühren CHF 70 für den ersten Hund/Haushalt; CHF 100 für jeden weiteren Hund/Haushalt gemäss den geltenden Tarifen Mitteilungsblatt 2/2015 4 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Besonderheiten Gemäss den Vorschriften zum HRM2 wurden etliche Bereiche neu gegliedert. Beispielsweise wurde in der Funktion "Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung" der Teilbereich "Feuerwehr" in die Positionen "Feuerwehr" und "Regionale Feuerwehrorganisation" aufgeteilt. In der Funktion "Bildung" wurden verschiedene neue Teilbereiche wie "Tagesbetreuung", "Schulleitung und Schulverwaltung" und "Schulveranstaltungen" geschaffen. Bei etlichen Sachgruppen (wie z.b. Unterhalt, Anschaffungen, Honorare) wurden die Konten gestrafft und zusammengelegt. Die Abwasser-Anschlussgebühren werden neu in der Erfolgsrechnung verbucht und nicht mehr in der Investitionsrechnung. Es wird darauf hingewiesen, dass Vergleiche mit dem Voranschlag 2015 allgemein mit Vorsicht zu geniessen sind, da es innerhalb der Funktionen und Sachgruppen zu Verschiebungen gekommen ist, die nicht abgebildet werden können. Entwicklung Personalaufwand Budget 2016 Voranschlag 2015 30 Personalaufwand 1'375'880 1'358'650 300 Behörden und Kommissionen 104'500 301 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 1'028'790 305 Arbeitgeberbeiträge 188'950 30x Übriger Personalaufwand 53'640 Beim Personalaufwand wurden die mutmasslichen Gehaltsstufenerhöhungen sowie eine Teuerungszulage von 0.20 % eingerechnet. Zudem wurden bereits im 2015 beschlossene individuelle Lohnanpassungen mit berücksichtigt. Entwicklung Sachaufwand Budget 2016 Voranschlag 2015 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 1'921'300 1'892'700 310 Material- und Warenaufwand 208'300 311 Nicht aktivierbare Anlagen 100'150 312 Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV 202'000 313 Dienstleistungen und Honorare 704'300 314 Baulicher Unterhalt und betrieblicher Unterhalt 485'650 315 Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen 71'500 316 Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgebühren 46'900 317 Spesenentschädigungen 26'200 318 Wertberichtigungen auf Forderungen 50'300 319 Verschiedener Betriebsaufwand 26'000 Der Sachaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 2015 um 1.50 % beziehungsweise CHF 29'000 zu. Differenzen sind bei verschiedenen Sachgruppen zu verzeichnen. Entwicklung Steuerertrag Budget 2016 Voranschlag 2015 40 Fiskalertrag 6'447'850 6 321'300 400 Direkte Steuern natürliche Personen 5'650'950 401 Direkte Steuern juristische Personen 57'900 402 Übrige direkte Steuern 720'000 403 Besitz- und Aufwandsteuern 19'000 Mitteilungsblatt 2/2015 5 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Beim Fiskalertrag wird mit einem Zuwachs von knapp 2.00 % im Vergleich zum Voranschlag 2015 gerechnet. Die Prognose basiert auf den Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern, den Auswertungen der Kantonalen Steuerverwaltung zum aktuellen Steuerjahr sowie auf Erfahrungswerten. Bei den direkten Steuern natürliche Personen machen die Einkommenssteuern mit CHF 5.30 Mio. den grössten Anteil aus. Unter die übrigen direkten Steuern fallen insbesondere die Liegenschaftssteuern, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Sonderveranlagungen. Bei den Besitz- und Aufwandsteuern handelt es sich um die Hundetaxen. Investitionen Budget 2016 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Gesamtgemeinde Bruttoinvestitionen 502'000 1'740'000 1'101'522.50 Investitionseinnahmen 0 30'000 205'818.10 Total Nettoinvestitionen 502'000 1'710'000 895'704.40 Allgemeiner Haushalt Bruttoinvestitionen 272'000 757'000 473'462.05 Investitionseinnahmen 0 0 71'104.50 Total Nettoinvestitionen 272'000 757'000 402'357.55 Spezialfinanzierungen Bruttoinvestitionen 230'000 983'000 628'060.45 Investitionseinnahmen 0 30'000 134'713.60 Total Nettoinvestitionen 230'000 953'000 493'346.85 Die Nettoinvestitionen liegen im 2016 deutlich unter den Vorjahren, obwohl die Abwasser-Anschlussgebühren gemäss HRM2 nicht mehr in der Investitionsrechnung, sondern in der Erfolgsrechnung verbucht werden. Im Allgemeinen Haushalt sind hauptsächlich Investitionen im Bereich der Gemeindestrassen sowie des Werkhofes vorgesehen. Bei den Spezialfinanzierungen wird ausschliesslich in den Bereich Abwasser investiert (hauptsächlich Rahmenkredit Sanierungen). Die Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens werden mit HRM2 direkt in der Bilanz verbucht. Ergebnis Budget 2016 Ergebnis Allgemeiner Haushalt Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 8'152'820 7'449'250-703'570 Finanzaufwand 183'950 Finanzertrag 374'550 Ergebnis aus Finanzierung 190'600 Operatives Ergebnis -512'970 Ausserordentlicher Aufwand 0 Ausserordentlicher Ertrag 0 Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -512'970 Mitteilungsblatt 2/2015 6 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 512'970 ab. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist einen Aufwandüberschuss von CHF 703'570 aus. Das Ergebnis aus Finanzierung ergibt einen Ertragsüberschuss von CHF 190'600. Daraus ergibt sich das oben erwähnte negative operative Ergebnis. Im ausserordentlichen Ergebnis wären insbesondere die zusätzlichen Abschreibungen enthalten, die gemäss gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben sind. Ergebnisse der Spezialfinanzierungen a) Feuerwehr Die Spezialfinanzierung Feuerwehr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 18'500 ab. Neu wird die Spezialfinanzierung aufgeteilt in den Bereich "Feuerwehr" und "Regionale Feuerwehrorganisation" (= WEGRO). b) Abwasser Die Spezialfinanzierung Abwasser schliesst mit einem moderaten Aufwandüberschuss von CHF 8'000 ab. Die neu in der Erfolgsrechnung verbuchten Anschlussgebühren von CHF 30'000 müssen direkt in die Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt werden. Wie bis anhin werden 80 % des Wiederbeschaffungswertes der Anlagen in den Werterhalt eingelegt. Neu dürfen keine zusätzlichen Abschreibungen mehr getätigt und dem Werterhalt entnommen werden. Dies führt dazu, dass in der Bilanz neu sowohl ein Bestand im Verwaltungsvermögen als auch im Werterhalt ausgewiesen werden. c) Abfall Die Spezialfinanzierung Abfall schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 3'850 ab. Dieser wird dem Eigenkapital entnommen. Erfolgsrechnung Der Zusammenzug der Erfolgsrechnung nach Funktionen präsentiert sich wie folgt: Budget 2016 Voranschlag 2015 Funktionale Gliederung 9'684'680 9'171'710 10'154'150 9'606'600 Aufwandüberschuss 512'970 547'550 0 Allgemeine Verwaltung 1'072'000 211'300 1'075'300 212'250 Nettoergebnis 860'700 863'050 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 427'460 376'360 307'050 252'300 Nettoergebnis 51'100 54'750 2 Bildung 2'429'720 59'800 2'322'050 44'600 Nettoergebnis 2'369'920 2'277'450 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 231'250 14'700 150'400 14'700 Nettoergebnis 216'550 135'700 4 Gesundheit 8'500 9'750 Nettoergebnis 8'500 9'750 5 Soziale Sicherheit 2'332'500 12'700 2'219'850 12'650 Nettoergebnis 2'319'800 2'207'200 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 915'900 188'900 929'750 181'000 Nettoergebnis 727'000 748'750 7 Umweltschutz und Raumordnung 1'262'150 1'009'850 2'011'550 1'766'050 Nettoergebnis 252'300 245'500 8 Volkswirtschaft 15'050 143'500 9'100 144'000 Nettoergebnis 128'450 134'900 9 Finanzen und Steuern 990'150 7'154'600 1'119'350 6'979'050 Nettoergebnis 6'164'450 5'859'700 Mitteilungsblatt 2/2015 7 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Im Budget 2016 gibt es gegenüber dem Voranschlag 2015 die folgenden signifikanten Veränderungen: Aufgabenbereich Abweichung Netto Begründungen 2 Bildung +92 470 Lastenanteile Lehrerbesoldungen Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe (+92 350) Gemeindeanteil Musikschulen (+21 000) 3 Kultur, Sport und +80 850 Nettokosten 800-Jahrfeier (+89 000) Freizeit 5 Soziale Sicherheit +112 600 Gemeindeanteil EL (+46 600) Beiträge Kita's (+10'000) Lastenanteil Sozialhilfe (+62 950) 9 Finanzen/Steuern 304 750 (Mehrertrag) Einkommenssteuern natürliche Personen (+73'000) Liegenschaftssteuern (+25'000) Sondersteuern (+30 000) Leistungen aus dem Finanzausgleich (+66 050) Abschreibungen Verwaltungsvermögen (-100 000) Finanzplan 2015-2020 Nach Überarbeitung des Investitionsprogrammes 2015-2020 im Sinne einer rollenden Planung sind für diese Zeitspanne Nettoinvestitionen von CHF 5.40 Mio. vorgesehen - davon CHF 2.64 Mio. für die gebührenfinanzierten Bereiche. Die kumulierten Aufwandüberschüsse betragen über den ganzen Prognosezeitraum gesehen total CHF 2.06 Millionen, was jährlich rund 1.00 Steueranlagezehnteln entspricht. Die Aufwandüberschüsse sind durch das Eigenkapital abgedeckt, welches sich per 31.12.2020 auf noch CHF 1.20 Mio. oder gut 3.50 Steueranlagezehnteln beläuft. Das Fremdkapital muss in Folge des momentanen Liquiditätsüberschusses im Prognosezeitraum nicht erhöht werden. Da es sich beim vorliegenden Finanzplan um ein Übergangsmodell handelt (2015 noch HRM1, ab 2016 HRM2), sind die Ergebnisse mit Vorsicht zu geniessen, obwohl sie durchaus plausibel sind. Mitteilungsblatt 2/2015 8 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Zusammenfassung Das Budget 2016 ist trotz eines Defizits von CHF 0.51 Mio. vertretbar. Es entspricht der Absicht des Gemeinderates, das ansehnliche Eigenkapital zum Ausgleich von Aufwandüberschüssen einzusetzen. Der Finanzplan zeigt auf, dass der Gemeinde Grossaffoltern mit einem Steuersatz von 1.74 jährlich rund 1.00 Steueranlagezehntel fehlt. Wichtig: An der Gemeindeversammlung werden keine Exemplare des detaillierten Budgets 2016 aufliegen. Interessierte können jedoch ein persönliches Exemplar auf der Finanzverwaltung beziehen (solange Vorrat). Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat Grossaffoltern hat das vorliegende Budget 2016 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 14. September 2015 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung: 1.1 Lineare Abschreibung des per 31.12.2015 voraussichtlich bestehenden Verwaltungsvermögens über die nächsten 8 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 12.50 %. 1.2 Genehmigung der Steueranlage von 1.74 Einheiten; Genehmigung der Liegenschaftssteuern von 1.00 der amtlichen Werte; Genehmigung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe von 4 % des Staatssteuerbetrages (mindestens CHF 20, höchstens CHF 450). 1.3 Genehmigung des Budgets 2016 bestehend aus: Aufwand Ertrag Aufwand-/ Ertragsüberschuss Gesamthaushalt 9'498'380 8'992'060-506'320 Allgemeiner Haushalt 8'336'770 7'823'800-512'970 Spezialfinanzierung Feuerwehr 174'860 193'360 18'500 Spezialfinanzierung Abwasser 764'400 756'400-8'000 Spezialfinanzierung Abfall 222'350 218'500-3'850 2. Gemeindeverband Lyssbach; Genehmigung Teilrevision Organisationsreglement Referent: Gemeinderat Andreas Arn Um den kommenden Aufgaben des Gemeindeverbandes Lyssbach gerecht zu werden, ist eine Anpassung des Organisationsreglements nötig. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem heutigen Reglement sind: Art. 3. Zweckartikel und Art. 18 bis freiwillige Kostenanteile an nicht subventionierte Bauten In Bezug auf die beiden Artikel 3, Zweckartikel, und Art. 18bis, freiwillige Kostenanteile an nicht subventionierte Bauten, wurde durch die Verbandsvertreter die Absicht geäussert, eine Präzisierung im Zusammenhang mit Wasserbauprojekten aufzunehmen. Dadurch wird geklärt, dass ausserhalb von Wasserbauprojekten keine Kostenbeteiligung des Verbandes an Bauten und Anlagen an den Gewässern des Lyssbachverbandes erfolgt. Art. 10, Abs. 2 und 3a, Gemeindebeiträge Der durch die Gemeinden zu leistende Beitrag ändert nicht und beträgt im Jahr max. CHF 600 000. Er kann an die Teuerung angepasst werden. Die Formulierung der Indexierung wurde geändert und wird nun gestützt auf den Produktionskostenindex PKI 2015/1 Bausparte 10 Fluss- und Bachverbau der KBOB angepasst, nicht mehr gestützt auf den Wohnbaukostenindex der Stadt Bern. Mitteilungsblatt 2/2015 9 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Art. 27, Schwellenfonds Der Schwellenfonds hat die vorgegebene obere Grenze von CHF 100 000 längstens erreicht und bildet eigentlich eine stille Reserve, welche dem Eigenkapital zugewiesen werden könnte. Mit der Teilrevision soll der Schwellenfonds aufgehoben werden. Antrag des Gemeinderates 1. Die Teilrevision des Organisationsreglements des Gemeindeverbands Lyssbach wird genehmigt. 2. Für den genauen Wortlaut ist der während 30 Tagen vor dieser Versammlung öffentlich aufgelegte Reglementstext massgebend. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Abrechnung Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme - Strassennetz; Belagsarbeiten Hübeliweg - Gemeindeverband Lyssbach; Projekte Hochwasserschutzstollen Lyss und Chüelibach Schüpfen Referent: Gemeinderat Andreas Arn Strassennetz; Belagsarbeiten Hübeliweg Mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 23. November 2012 wurde ein Verpflichtungskredit über CHF 140 000.00 für die Belagsarbeiten am Hübeliweg bewilligt. Ausführung im Zusammenhang mit dem Werkleitungsersatz der Medien Trinkwasser, Abwasser und Elektro. Die Abrechnung präsentiert sich wie folgt: Art der Arbeit Kostenvoranschlag effektiv inkl. MwSt. Baumeisterarbeiten 111 240.00 128 295.30 Projekt- und Bauleitung 15 120.00 17 797.40 Regie/Unvorhergesehenes 13 640.00 31 897.70 Total Strassenbau 140'000.00 177 990.40 Der Kredit wird um CHF 37 990.40 überschritten. Begründung Überschreitung Bei der Kreditgenehmigung an der Gemeindeversammlung wurde auf Stufe Vorprojekt ein Kredit genehmigt. Aufgrund diverser Rückmeldungen von Grundeigentümern über punktuelle Mängel an den Randabschlüssen sowie der Strassenentwässerung wurde das Projekt durch den Ingenieur angepasst. Der Projektperimeter wurde dadurch erweitert. Die entstandenen Mehrkosten teilen sich in fünf Bereiche auf: Zusatzauftrag Ingenieur, Optimierung Randabschlüsse ganzer Perimeter, Optimierung Strassenentwässerung (zusätzliche Einlaufschächte), Mehraufwand Fundation/Kofferung (Frostsicherheit), Mehrfläche Belag (weil Projektperimeter erweitert). Hinweis Der Gemeinderat hat den erforderlichen Nachkredit in der Höhe von CHF 37 990.40 an seiner Sitzung vom 2. November 2015 genehmigt. Mitteilungsblatt 2/2015 10 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Gemeindeverband Lyssbach; Projekte Hochwasserschutzstollen Lyss und Chüelibach Schüpfen Mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 28. November 2008 wurde einem Kredit von CHF 1 320 000.00 für die Lyssbachprojekte Hochwasserschutzstollen Lyss und Chüelibach Schüpfen zugestimmt. Die Abrechnung präsentiert sich wie folgt: Kostenträger 750.562.01 Beitragszahlungen 25.09.2009 CHF 198 000.00 30.08.2010 CHF 198 000.00 22.08.2011 CHF 198 000.00 26.08.2012 CHF 198 000.00 11.11.2013 CHF 132 000.00 Total Beitragszahlungen CHF 924 000.00 Der Kredit wird um CHF 396 000.00 unterschritten. Begründung Unterschreitung Der Gesamtkredit von CHF 1 320 000.00 wurde ohne Berücksichtigung des Eigenkapitals des Lyssbachverbandes beschlossen. Dementsprechend verringert sich auch der Anteil der Gemeinde Grossaffoltern. Das Gesamtprojekt wurde mit rund 52 Mio. Franken budgetiert und gekostet hat es rund 48.5 Mio. Franken, zirka 8 % weniger. Hauptgründe für die tieferen Kosten waren die realistischen planerischen Vorarbeiten durch den Gemeindeverband Lyssbach, der planmässige Ablauf der Arbeiten, keine massgebenden geologischen Überraschungen beim Tunnelvortrieb sowie die idealen meteorologischen Bedingungen während der Bauarbeiten. Der Stollen konnte ohne nennenswerte Zwischenfälle realisiert werden. Im Weiteren wurde das Projekt Chüelibach Schüpfen nicht ausgeführt, da noch offene Fragen zu klären sind. Die Finanzierung für dieses Projekt wird separat abgewickelt. Die Gemeindeversammlung nimmt die beiden Kreditabrechnungen zur Kenntnis. 4. Verschiedenes Im Traktandum "Verschiedenes" können keine Beschlüsse definitiv verabschiedet werden, weil nur gültig über Angelegenheiten beschlossen werden darf, die auf der Traktandenliste angekündigt sind. Alle haben Gelegenheit Anregungen und Anträge zu unterbreiten. Über Anträge hat die Versammlung zu befinden, ob sie erheblich oder unerheblich sind. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Gemeindeversammlung zum Entscheid, sofern sie sachlich zuständig ist. Mitteilungsblatt 2/2015 11 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Mitteilungen des Gemeinderates Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Altjahrswoche von Donnerstag, 24. Dezember 2015 ab Mittag bis und mit Freitag, 1. Januar 2016, geschlossen. Ab dem 4. Januar 2016 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten. Wir bitten Sie, SBB-Tageskarten für diese Zeit frühzeitig zu reservieren und spätestens bis am Mittag vom 24. Dezember 2015 abzuholen. Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell Dokumentation Das Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung hat im August/September 2015 Informationsveranstaltungen für Mitglieder von Behörden betreffend dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell (HRM2) durchgeführt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die umfangreiche Dokumentation für alle Interessierten auf der Gemeindewebsite aufzuschalten. Das entsprechende pdf Dokument finden Sie unter: www.grossaffoltern.ch (Verwaltung / Dokumente/Formulare / Finanzen) 800-Jahrfeier Grossaffoltern Vom 27. 29. Mai 2016 wird in Grossaffoltern das 800-jährige Bestehen der Gemeinde gefeiert. Wir bitten die Bevölkerung sich diese Daten bereits heute zu reservieren. Nähere Informationen können der Gemeindewebsite entnommen werden. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Advent, Advent, Ein Lichtlein brennt! Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, Dann steht das Christkind vor der Tür! Weihnachtsbaum beim Gemeindehaus Mitteilungsblatt 2/2015 12 Einwohnergemeinde Grossaffoltern