Bewahrung der Schöpfung Schutz und nachhaltige Nutzung des Bodens aus Sicht der Kirche. Anspruch und Wirklichkeit

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Transkript:

Bewahrung der Schöpfung Schutz und nachhaltige Nutzung des Bodens aus Sicht der Kirche. Anspruch und Wirklichkeit Fachtagung der UBA-Kommission Bodenschutz Berlin 5.12.2017 Mattias Kiefer, Sprecher (kath.) AGU

Struktur 1) Kirche ein besonderer Bodeneigentümer? 2) Konkrete Ausprägungen 3) Kirchen in der Welt: Rahmenbedingungen 4) Blick nach vorn 2

1) Kirche ein besonderer Bodeneigentümer? Leitfrage: Warum sind Bewahrung der Schöpfung, Bodenschutz und nachhaltige Bodennutzung Themen der Kirchen? Wirklichkeit: Die verschiedenen Rechtsträger der Kirchen sind zusammengenommen neben dem Staat einer der größten Bodeneigentümer in Deutschland. i.d.r. Eigentumsverhältnisse schon seit langer Zeit, in einigen Fällen (z.b. manche Klöster) länger als tausend Jahre Eigeninteresse am Thema, an Erhalt und langfristiger Nutzung des Bodens [NB: Was mit Kirchen im Folgenden gemeint?] 3

(Selbst)Anspruch: Verantwortungsübernahme für Gottes Schöpfung Eintreten für Gerechtigkeit Anspruch begründet in christlichem Glauben an Gott, den Schöpfer und Erlöser alle Menschen Ebenbilder Gottes, die die Erde gestalten und bebauen sollen (1 Mose / Gen 2,15) Dankbarkeit und Staunen über die Fülle an Gaben, die uns Gott mit seiner Schöpfung geschenkt hat. Diese Fülle ist uns gegeben, damit alle davon leben können. Verantwortung, Gottes Schöpfung zu bewahren, die Vielfalt der Schöpfung zu achten und zu erhalten; der Freiheit zur Nutzung der Schöpfungsgaben sind damit Grenzen gesetzt (große Schnittmenge zu Nachhaltigkeitszielen) Aus Glaube an Gottes Erlösungshandeln: Eintreten für Gerechtigkeit und solidarisches Teilen, in besonderer Weise mit den bedürftigen Nächsten Verantwortung, Land so zu bebauen, dass für die Ernährung aller Menschen Sorge getragen wird Solidarisches Leben: persönlicher Lebensstil UND Eintreten für gerechtere ökonomische und politische Strukturen, die dem Leben aller dienen. Aus Anspruch plus Wirklichkeit: Kirche ein besonderer Bodeneigentümer 4

2) Konkrete Ausprägungen des Anspruches: Einbringen kirchlicher Positionen in politisch-gesellschaftlichen Diskurs: biblisch fundiert ethisch reflektiert gesellschaftlich-politisch-praktisch orientiert, z.b. EKD/DBK, Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft, 2003. EKD - Kammer für nachhaltige Entwicklung, Leitlinien für eine multifunktionale und nachhaltige Landwirtschaft. Zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, 2011. DBK, Der bedrohte Boden. Ein Expertentext aus sozialethischer Perspektive zum Schutz des Bodens, 2016. zahlreiche Stellungnahmen/Positionspapiere kirchlicher Verbände in der Gestaltung der eigenen Praxis der Wirklichkeit: kirchliche Landbewirtschaftung und -verpachtung 5

3) Kirchen in der Welt: Rahmenbedingungen und Dilemmata (ökologische und soziale) Ansprüche können mit Wirklichkeit kollidieren Ökonomisch: Kirchen sind Teil unseres Wirtschaftssystems Verantwortliches Wirtschaften ethisch geboten Kirchen aus je unterschiedlichen Gründen auf Pachtzins angewiesen Sozial: Kirchen sind Teil unseres Gemeinwesens Unterschiedliche Ziele mitunter in Konkurrenz zueinander Gefordert: Kriterien für und Transparenz bei Pachtvergaben Rechtlich: Unterschiedliche kirchliche Rechtsträger mit jeweils sehr hohem Grad an Eigenständigkeit enge Grenzen eigener kirchlicher Steuerung! Verbindlich für alle dagegen: staatliches Recht 6

4) Der Blick nach vorn Güterabwägungen, v.a. zwischen unterschiedlichen sozialen und mit ökonomischen Zielen, werden bleiben. Rechtliche (ökologische) Schutzvorgaben die dann auch für Kirche gelten können verändert werden: Bodenschutz heißt auch: Wasserschutz, Schutz der Biodiversität, Klimaschutz In kirchlichen Papieren der letzten Jahre diesbezüglich benannt: Europäische Bodenrahmenrichtlinie Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU: u.a. stärkere Bindung der Direktzahlungen an Umweltanforderungen; Intensität des Landbaus darf den Wasserhaushalt und die Böden nicht langfristig beeinträchtigen. National: Verwirklichung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung inkl. der Verringerung der Neuversiegelungsflächen Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums [ ] verlangt von Eigentümern und Nutzern von Grund und Boden, den Boden und die natürlichen Ressourcen zu erhalten sowie angerichtete Schäden zu beheben [ ]. (DBK 2016) Im Sinne des eigenen christlichen Selbstanspruchs der Schöpfungsverantwortung unterstützen (Teile der) Kirchen derartige Ansätze. Wirklichkeit aber auch: interne Zielkonflikte und externe Ansprüche 7

Schlussimpuls zur aktuell wieder hochkommenden Diskussion um eine Reform des Bodenrechts: 3 Mose / Levitikus 25,23-24;28. Das Land darf nicht endgültig verkauft werden; denn das Land gehört mir und ihr seid nur Fremde und Halbbürger bei mir. Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren. [ ] Im Jubeljahr [d.h. alle 50 Jahre] wird das Grundstück frei und es kommt wieder zu seinem Besitz. 8