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Transkript:

Gemeinderat an den EINWOHNERRAT EMMEN 37/17 Beantwortung des Postulats von Regula Stalder und Tobias Käch namens der CVP Fraktion vom 7. November 2017 betreffend christlich konfessionellem Religionsunterricht an den Emmer Schulen Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren A. Wortlaut des Postulates Bis in die jüngste Vergangenheit war der katholische und reformierte Religionsunterricht räumlich und zeitlich integriert in die Volksschule der Gemeinde Emmen. Die Organisation des konfessionellen Religionsunterrichtes der Landeskirchen wurde durch die Kirchgemeinden in Absprache und Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulleitung und den Klassenlehrpersonen organisiert. So wie dies in den meisten Luzerner Gemeinden der Fall ist. Im Volkschulbildungsgesetz 34 ist festgehalten, dass der konfessionelle Religionsunterricht in der Regel im Rahmen der Unterrichtszeiten erteilt wird und dafür nach Möglichkeit Zeit und Räume zur Verfügung gestellt werden. Eine gute Zusammenarbeit der Schulleitungen mit Religionsfachlehrpersonen wird explizit empfohlen. Die Dienststelle Volkschulbildung macht konkrete Vorschläge, wie konfessioneller Religionsunterricht, auch mit der Einführung des Lehrplan 21, in die Wochenstundentafel integriert werden kann (Dienstelle Volkschulbildung 2017-218 / Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrpersonen und Religionslehrpersonen). Vor etwas mehr als zwei Jahren hat die Schulbehörde Emmen, die Kirchgemeinde Emmen orientiert, dass auf Grund des knappen Schulraumes in naher Zukunft keine Räumlichkeiten mehr für den Religionsunterricht zur Verfügung stehen würden. Die katholische Kirchgemeinde Emmen hat in ihren Pfarreizentren Schulräume eingerichtet und bereits teilweise ab dem Schuljahr 2016/2017 in diesen Räumen unterrichtet. Die reformierte Kirchgemeinde organisiert den Schulunterricht schon seit längerem in eigenen Gebäuden. 1

Ab dem Schuljahr 2017/2018 findet nun offiziell kein konfessioneller Religionsunterricht der Landeskirchen in den Räumlichkeiten und auch nicht mehr während den Unterrichtszeiten der Emmer Schulen statt. Die organisatorische Zusammenarbeit betreffend dem Religionsunterricht wurde mit den Religionsfachlehrpersonen weitgehend abgebrochen. Weil der Religionsunterricht nicht mehr während den Unterrichtszeiten stattfinden kann, musste von der katholischen Kirche ein aufwändiges Anmeldeverfahren gewählt werden. Dies wurde in diesem Jahr durch fehlende und nicht herausgegebene Klassenlisten zusätzlich massiv verkompliziert und schier verunmöglicht. Der Religionsunterricht abends steht in Konkurrenz zu den Hobbys der Kinder. Zudem müssen die Kinder teilweise lange und gefährliche Wege in Kauf nehmen, was bei den jüngsten Kindern der 1. und 2. Primarklasse problematisch ist. Die CVP Emmen findet, der konfessionelle Religionsunterricht der Landeskirchen, soll wo möglich, in den Schulräumen stattfinden (bei den jüngsten Kindern) und gehört, als eigenständiger Bestandteil, in die Unterrichtszeiten (Wochenstundentafel) der Volkschule. Begründung: Konfessioneller Religionsunterricht der Landeskirche gehört seit jeher traditionell und als fester Bestandteil in den Rahmen der Volksschulbildung. Im Religionsunterricht werden Werte und Normen im Zusammenleben einer Gemeinschaft vermittelt. Traditionen werden weitergegeben und Feste werden gefeiert. Die Schweiz ist mit Verankerung in der Bundesverfassung nach christlichen Werten aufgebaut und organisiert. Unser Jahreskalender richtet sich aus, nach christlichen Festen wie Ostern, Bettag, Allerheiligen, Weihnachten, Fastenzeit (Fastnacht richtet sich nach Fasten- und Osterzeit) etc. Die Landeskirchen gehören zu unserer Kultur. Als Zeichen der Anerkennung, denn die katholische sowie die reformierte Kirchgemeinde in Emmen leisten einen grossen sozialen Beitrag an die Gesellschaft der Gemeinde Emmen. Emmerinnen und Emmer treffen sich an zahlreichen Festen der Kirchen und pflegen die Gemeinschaft. Dies ermöglicht Identität und verleiht das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Die Kirchen stellen für über zwölf Jugendvereine Räumlichkeiten zur Verfügung. Wer selber Kinder/Jugendliche hat, die einen grossen Teil ihrer Freizeit bei Gruppenstunden und Jugendanlässen in den Pfarreizentren verbringen, kennt den grossen Wert der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Denn diese ermöglichen erst die sinnvolle Freizeitgestaltung. Zudem gibt es Räumlichkeiten und Infrastruktur für drei Kirchenchöre, Jodelchöre, andere Chöre und vier Frauenvereine. Die Landeskirchen in Emmen organisieren Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen. Ausserdem entstammen den katholischen und reformierten Kirchgemeinden in Emmen mehrere Hilfsorganisationen und Besuchsdienste. All diese Vereine, Gruppierungen und Dienste leisten ehrenamtliche Arbeit von unschätzbarem Wert für unsere Gemeinde. Die Sozialberatungen der Kirchgemeinden wirken in hohem Mass ergänzend zu der Sozialdienstelle der Gemeinde Emmen. Die reformierte und

katholische Kirchgemeinde Emmen ist zuständig für über 19 000 Mitglieder, das sind über 60% der Emmer Bevölkerung. Um all diese vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, ist es für die Kirchgemeinden nötig, alle ihre Mitglieder zu erreichen. Mit dem Religionsunterricht findet ein wichtiger, bewusster Kontakt der Kinder mit der Kirchgemeinde statt. Der Besuch des Religionsunterrichtes während der offiziellen Schulzeit ist den über 1500 christlichen Kindern (gut 50% der Emmer Schüler) besser und einfacher möglich. Die CVP Emmen fordert: Einen konstruktiven, wertschätzenden Dialog zwischen Verantwortlichen der Schule und der Kirche. Der Religionsunterricht der anerkannten Landeskirchen soll während den regulären Unterrichtszeiten stattfinden und gehört wie bis anhin auf die Wochenstundentafel. Dessen Organisation soll stufengerecht gemäss den Empfehlungen der Dienststelle Volkschulbildung stattfinden. Die Schulleitungen und Klassenlehrpersonen der Volksschule tauschen sich gemäss den Empfehlungen der Dienstelle für Volkschulbildung informativ mit den Religionslehrpersonen und deren Rektorat aus. Schülerinnen und Schülern, welche sich beispielsweise bei Beerdigungen freiwillig im Dienste der Gemeinschaft als Ministranten engagieren, soll dies bei Bedarf wieder während den Unterrichtszeiten erlaubt werden. Besonderes Augenmerk gilt dem Religionsunterricht der jüngsten Kinder der 1. und 2. Primarklassen. Ihre Schulwege sollen nach den Richtlinien der Volksschule beurteilt werden und gegebenenfalls sollen entsprechende Räumlichkeiten an der Schule Emmen zur Verfügung gestellt werden. B. Stellungnahme des Gemeinderates 1. Einleitung An den Volksschulen ist vorab zwischen dem konfessionellen Religionsunterricht und dem Unterrichtsfach "Ethik und Religionen" zu unterscheiden. Das Fach "Ethik und Religionen" gehört zum ordentlichen Unterricht in den Volksschulen, während der konfessionelle Religionsunterricht aufgrund der verfassungsmässig garantierten Religionsfreiheit als freiwilliges Unterrichtsfach getrennt vom ordentlichen Unterricht zu erteilen ist. Gestützt auf 34 Abs. 3 des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) kann der Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht in der Regel im Rahmen der Unterrichtszeiten erteilt werden, wofür die Schulleitung nach Möglichkeit Zeit und Räume zur Verfügung stellt. Darüber hinaus

bestehen für die Volkschulen im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht keine Verpflichtungen. Daher liegt, wie bei anderen freiwilligen Angeboten (z.b. Musik, Sport) die Verantwortung für den Schulweg bei den Erziehungsberechtigten. Verlangen die Eltern für den Weg zum freiwilligen Religionsunterricht eine Begleitung, so muss dies mit den Verantwortlichen für den Religionsunterricht geklärt werden. Die Volksschule kann keine Begleitung zum Religionsunterricht organisieren und kann für dafür auch keine Haftung übernehmen. Mit Schreiben vom 30. Juni 2016 hatte die Schulaufsicht des Kantons Luzern beanstandet, dass in den Stundenplänen von 14 Klassen der Volksschule Emmen die Blockzeiten verletzt würden. Eine Analyse der Volksschule Emmen vom 6. September 2016 zeigte auf, dass die Blockzeitenverletzungen insbesondere auf Schwierigkeiten in Zusammenhang mit dem katholischen Religionsunterricht und mit dem Mangel an Turnhallen beruhen. Die Direktion Schule und Kultur hatte bereits im Dezember 2015 die Vertretungen des Pastoralraums, der Pfarreien, weitere Anspruchsgruppen sowie die Bildungskommission persönlich und schriftlich darüber informiert, dass die seit Jahrzehnten freiwillig erfolgte Integration des katholischen Religionsunterrichtes in den ordentlichen Stundenplan und in den Räumen der Volksschule Emmen, ab dem Schuljahr 2017/2018, mangels Schulraum und zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Blockzeiten für den ordentlichen Unterricht nicht mehr möglich sei. Während die Volksschule Emmen im Schuljahr 2015/2016 total noch 151 Klassen geführt hatte, mussten für das Schuljahr 2017/2018 insgesamt 168 (+17) Klassen in den Schulhäusern und im Rahmen der vorgegebenen Blockzeiten organisiert werden. 2'995 Lernende besuchen im Schuljahr 2017/2018 den Unterricht und bis ins Schuljahr 2027/2028 werden 4'020 Schülerinnen und Schüler an den Emmer Volksschulen ausgebildet. Seit diesem Schuljahr beinhaltet die Wochenstundentafel der Primarschule zudem zwei zusätzliche Lektionen. Die Schulraumknappheit ist akut und spitzt sich weiter zu. Es war daher unumgänglich, mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 auf die Integration des römisch-katholischen Religionsunterrichtes in den ordentlichen Stundenplan zu verzichten. Dabei gilt es auch zu beachten, dass sich die konfessionelle Zusammensetzung der Schülerschaft markant verändert hat. Während früher die römisch-katholischen Lernenden in der Zentralschweiz eine grosse Mehrheit darstellten, beträgt der Anteil an katholischen Schülerinnen und Schülern im laufenden Schuljahr noch 46.5% (1'381 Lernende). Die Postulanten verkennen zudem mit ihrer Aussage von "gut 50% christlichen Kindern", dass die evangelisch-reformierten Religionsstunden längst ausserhalb des Stundenplanes und der Schulräume stattfinden. Es war bis Sommer 2017 ein alleiniges Privileg des römisch-katholischen Religionsunterrichts, dass der Unterricht traditionell und als freiwilliges Entgegenkommen der Volksschule integriert worden ist.

Konfessionen der Lernenden im Schuljahr 2017/2018 Konfession Ergebnis andere 68 buddhistisch 29 christ-katholisch 8 freie Kirche 7 Hinduismus 41 Islam 30 konfessionslos 318 muslimisch 675 neuapostolisch 6 orthodox 233 reformiert 165 römisch-katholisch 1'381 (46.5%) Zeugen Jehovas 10 Gesamtergebnis 2'971 (100%) 2. Zu den Forderungen der Postulanten Der geforderte konstruktive und wertschätzende Dialog zwischen den Verantwortlichen der Schule und der Kirche findet statt. Die zuständigen Rektorate haben den Prozess analysiert, koordiniert und schriftlich dokumentiert. Der Vollzug ist in der Bildungskommission bereits informiert und protokolliert worden, bevor dieses Postulat eingereicht wurde. Der konfessionelle Religionsunterricht ist nicht Bestandteil der Wochenstundentafel und gehört nicht in den Fächerkanon der obligatorischen Volksschule und in den Lehrplan 21. Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) definiert keine Verpflichtung für die Volksschulen, sondern eine "kann"-formulierung. Die aktuellen Rahmenbedingungen der Gemeinde Emmen lassen höchstens punktuelle Möglichkeiten zu. In Emmens multikulturell und multireligiös zusammengesetzter Schülerschaft sind 46.5 Prozent der Lernenden römisch-katholisch.

Schulleitungen und Lehrpersonen der Volksschule tauschen sich, wo möglich und sinnvoll, mit den Religionslehrpersonen im Sinne der Ökumene zu christlichen Aspekten aus und arbeiten situativ so zusammen, wie es die ethisch-religiösen Kompetenzbereiche des Lehrplans 21 vorschlagen. Das freiwillige Ministrieren von Lernenden an Beerdigungen während der Unterrichtszeit soll nicht wieder eingeführt werden. Ausserhalb der Raumbelegungen durch die Volksschule können die Rektorate für konfessionellen Unterricht um Räumlichkeiten beim Bereich Immobilien nachfragen. Die Schulwege für den Religionsunterricht liegen - wie eingangs erwähnt - in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, allenfalls in Zusammenarbeit mit den Rektoraten des konfessionellen Religionsunterrichts. Letztlich ist in einer multikulturellen Schule die Trennung von Staat und Religion erstrebenswert. 3. Kosten Die Volksschule Emmen ist aufgrund der wachsenden Schülerzahlen, der Schulraumknappheit und der knappen finanziellen Ressourcen nicht in der Lage, den Forderungen der Postulanten generell nachzukommen. Punktuell können mögliche Optionen durch die Kirchenvertretungen mit dem Bereich Immobilien der Gemeinde koordiniert werden. 4. Fazit und Schlussfolgerung Der Gemeinderat beantragt aufgrund der vorliegend ausgeführten Aspekte die Ablehnung des Postulats, wo die Forderungen nicht bereits erfüllt sind. Emmenbrücke, 31. Januar 2018 Für den Gemeinderat Rolf Born Gemeindepräsident Patrick Vogel Gemeindeschreiber