Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz am TOP 4 Neuorganisation der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener"

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Transkript:

17/2614 Rheinlandpfalz MINISTERIUM DER JU STIZ Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz J Postfach 32 60 J 55022 Mainz Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz Herrn Hendrik Hering, Mdl Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz DER MINISTER Ernst-Ludwig-Straße 3 55116 Mainz Zentrale Kommunikation: Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-4887 Poststelle@jm.rlp.de www.jm.rlp.de '2/J. Januar2018 Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-ln /E-Mail 4561 E-5-2 Robert Haase Bitte immer angeben! Ministerbuero@jm.rlp.de Telefon I Fax 06131 16-4913 06131 16-4914 Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz am 18.01.2018 TOP 4 Neuorganisation der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener". Antrag der Fraktion der FDP nach 76 Abs. 2 GOL T -Vorlage 17/2369 - Sehr geehrter Herr Präsident, in der vorbezeichneten Sitzung hat der Rechtsausschuss die Landesregierung zu TOP 4 um schriftliche Berichterstattung gebeten. Dieser Bitte komme ich gerne nach und übersende Ihnen den für die Sitzung vorbereiteten Text des Sprechvermerks: Basterend auf freiwilligen Selbstangaben der Gefangenen beim Zugang in die Anstalten gibt es aktuell ca. 500 Gefangene muslimischen Glaubens in den rheinlandpfälzischen Justizvollzugsein-richtungen, was etwa 15% der Gesamtpopulation ent~ spricht. Muslimische Gefangene haben in zunehmendem Maße das Bedürfnis nach einer religiösen Betreuung. Ihnen ist es wichtig, wie die christlich orientierten Gefangenen während der Zeit im Vollzug Zugang zu Ansprechpartnern und verschwiegenen Vertrauenspersonen ihrer Religion zu haben. 1/5 Kernarbeitszelten 09:30-12:00 Uhr 14:00-15:00 Uhr Freitag: 09:30-12:00 Uhr Verkehrsanbindung Bus ab Mainz-Hauptbahnhof Linie 6 bis Haltestelle Bauhofstraße Parkmöglichkeiten Schlossplatz, Rheinufer für behinderte Menschen: Diether-von-lsenburg-Straße

MINI STERIUM DER JUSTIZ Diesem Anliegen muslimischer Gefangener wird nun mit der Etablierung einer systematischen religiösen Betreuung im rheinland-pfälzischen Justizvollzug Rechnung getragen. ' Wie von mir bereits im Rechtsausschuss vom 10. November 2016 angekündigt, hat mein Haus auf der Grundlage des erkannten Bedarfes zunächst ein Konzept für die Religiöse Betreuung muslimischer Gefangener im Justizvollzug Rheinland-Pfalz" erarbeitet, das mittlerweile auch auf der Homepage des Ministeriums der Justiz veröfferwicht ist. Ich verweise auf die Pressemeldung vom 08.12.2017, in der sich ein Link zu dem Konzept findet. Leitender.Gedanke des.konzepts ist es, im rheinland-pfälzischen Justizvollzug ein qualifiziertes Angebot in deutscher Sprache zu schaffen, von dem sich - unabhängig von Nationalität oder Glaubensrichtung - möglichst viele muslimische Gefangene angesprochen fühlen können. Orientieren soll sich die religiöse Betreuung für die muslimischen Gefangenen an den hohen fachlichen Standards der bereits bestehenden evangelischen und katholischen Gefängnis-seelsorge. Gefordert ist deshalb neben der persönlichen Eignung der Betreuungspersonen eine einschlägige akademische Ausbildung, möglichst verbunden mit einer Qualifikation im Bereich der Seelsorge und weitergehenden sozialen und interkulturellen Kompetenzen, die für die schwierige Klientel des Justizvollzugs generell erforderlich sind. Erwartet werden außerdem eine enge Zusammenarbeit mit den Anstaltsbediensteten sowie die regelmäßige Teilnahme an vollzugsspezifischen Fortbildungsmaßnahmen. In einem sicherheitsrelevanten Bereich wie dem Justizvollzug sind die Erwartungen der Allgemeinheit an die dort tätigen Personen im Hinblick auf persönliche Integrität und Zuverlässigkeit sehr hoch. Dies gilt nicht nur für hauptamtlich Tätige, sondern gleichermaßen für ehrenamtliche Kräfte oder Honorarkräfte mit besonderen Aufgabenbereichen. Das Auswahlverfahren für eine Tätigkeit im Rahmen der religiösen Betreuung von muslimischen Gefangenen im rheinland-pfälzischen Justizvollzug sieht 215

MINISTE RI UM DER JUSTIZ daher unter anderem auch eine umfassende ÜberprOfung durch di~ Sicherheitsbehörden vor, die jedoch nicht ohne a~sdrückliches Einverständnis der Betroffenen erfolgen kann. Der erste Schritt im Bewerberverfahren - also bevor eine Einladung zu einem Bewerbergespräch erfolgt - ist daher stets das Unterschreiben einer Einwilligungserklärung für die Sicherheits-Oberprüfung. Vorgesehen ist, diese Überprufungen in jährlichem Abstand. zu wiederholen. Das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgt übrigens mit fachlicher Unterstützung von Islamwissenschaftlern des Landeskriminalamts. ' Bisher erfolgte Umsetzung des Konzepts: Qualifizierte Fachkräfte sind momentan kaum zu finden, da entsprechende Ausbildungsgänge bisher gänzlich fehlten und sich erst in letzter Zeit vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen beginnen zu etablieren. Die Bewerberlage ist bundesweit ausgesprochen angespannt, da immer mehr Institutionen Bedarf für gut ausgebildete Fachpersonen mit einer entsprechenden Expertise _haben. Dennoch konnte von meinem Haus zwischenzeitlich für die religiöse Betreuung muslimischer Gefangener eine erste geeignete Betreuungsperson gefunden werden, die hier ein ausführliches Bewerberverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Auf Grundlage eines Honorarvertrages hat die betreffende Betreuungsperson am 13.11.201 7 die Tätigkeit in der JVA Diez aufgenommen und ist dort derzeit in einem Umfang von 5 Stunden pro Woche beschäftigt.. Um eine geeignete Person für den rheinland-pfälzischen Justizvollzug auch längerfristig halten zu können, ist in Absprache mit dem Finanzressort durch die Stellenhebung einer Haushaltsstelle von TV-L E 6 auf TV-L E 13 mittlerweile eine gute Voraussetzung geschaffen worden. Wenn es gelingt diese Vollzeitstelle zu besetzen, kann das Angebot von der JVA Diez sukzessive auf weitere Anstalten ausgedehnt werden. 3/5

MINISTERIUM DER JUSTIZ Ausblick: Es liegt auf der Hand, dass eine Haushaltsstelle mittelfristig nicht ausreichen wird, um alle Anstalten des Landes für die religiöse Betreuung muslimischer Gefangener angemessen versorgen zu können. Hier muss zu gegebener Zeit sicherlich noch nachgesteuert werden. Ich gehe davon aus, dass wir nun Schritt für Schritt Erfahrungen mit dem Angebot der religiösen Betreuung für muslimische Gefangene machen werden, und dass wir da sicherlich auch noch das eine oder andere lernen müssen. Solche Themen müssen sich entwickeln. bzw. auch gemeinsam mit den Betroffenen vorangetrieben werden. Ober die weitere Entwicklung und die Akzeptanz des Angebots einer religiösen Betreuung für muslimische Gefangene werde ich insofern gerne zu gegebener Zeit den Rechtsausschuss nochmals informieren und auf dem Laufenden halten. Weiterführende Impulse und Erkenntnisse. verspreche ich mir übrigens in diesem Zusammenhang auch von der durch die Justizministerkonferenz eingesetzte länder- übergreifende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Empfehlungen für eine muslimische Gefängnissee/sorge": Den Wunsch der Deutschen Islamkonferenz (DIK) nach einer derartigen Arbeitsgruppe haben meine Ressortkolleginnen und -kollegen und ich im Rahmen der Früh- jahrskonferenz im Juli 2017 in Deidesheim gerne aufgegriffen, da die Praxis der Bundesländer bei der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener tatsächlich sehr unterschiedlich entwickelt ist und bisher in dieser grundsätzlichen Frage eine Abstimmung der Länder kaum erfolgt ist. Rheinland-Pfalz hat hier die Federführung übernommen und wir werden die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Bundesländer in Kürze zu einer ersten Arbeitsgruppensitzung nach Mainz einladen. Neben einer Bestandsaufnahme und Diskussion der bereits bestehenden Lösungsansätze sind im weiteren Verlauf auch Expertenanhörungen und Fachgespräche zu einzelnen Schwerpunktthemen vorgesehen. In dem Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer soll außerdem aus- 4/5

Rheirilandpfalz MI NISTERIUM DER JUSTIZ. gelotet werden, ob es im Hinblick auf eine vollzugsspezifische Aus- und Weiterbildung von muslimischen Betreuungs-personen Möglichkeiten des Zusammenschlusses gibt. Abschließend möchte ich festhalten, dass wir beim Thema der religiösen Betreuung für muslimische Gefangene mit dem vorliegenden Konzept bereits jetzt wichtige Weichen gestellt haben. Ich bin mir bewusst, dass eine fachlich fundierte und f/ächendeckencie Versorgung der Justiz-vollzugsanstalten - immer auch im Hinblick darauf, dass gute Leute ~ierfür schwer zu finden sind - eher eine langfristige Aufgabe darstellt. Ich bin aber überzeugt, dass wir hier auf einem guten Weg sind und bald weitere Erfolge m~lden können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!" (Ende des Sprechvermerks) Anlagen 1 Überstück