Dienstzeugnisse Rechtsfragen und Textbausteine in Österreich von Gabriele Cerwinka, Alexandra Knell, Gabriele Schranz 2. Auflage 2009 Dienstzeugnisse Cerwinka / Knell / Schranz schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Linde Verlag Wien 2009 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 7073 1584 4 Inhaltsverzeichnis: Dienstzeugnisse Cerwinka / Knell / Schranz
2 Auflage_Dienstzeugnis.fm Seite 38 Donnerstag, 18. Juni 2009 8:31 08 Je nach Inhalt, Anlass und Zeitpunkt lassen sich folgende Zeugnisarten unterscheiden: 1. Das einfache Zeugnis gibt Art und Dauer der Beschäftigung an: Name, Vorname, Titel des Arbeitnehmers (= AN) Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort (auf Wunsch des AN) Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses (exakt angeben) Genaue Tätigkeitsbeschreibung, Leitungs- und Vertretungsbefugnisse Schlussformulierung (fakultativ, es besteht darauf kein Rechtsanspruch nach österreichischem Recht) Firma, Ort, Datum und Unterschrift Anmerkung: Das Geburtsdatum darf nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer ins Zeugnis aufgenommen werden. Die Angabe des Geburtsortes ist nicht zwingend erforderlich. Beginn und Ende des Dienstverhältnisses sind exakt anzugeben. 2. Das qualifizierte Zeugnis enthält in der Regel neben den oben angeführten Inhalten zusätzliche Angaben zur Leistung bzw. zum Verhalten des AN und kann auf besonderen Wunsch des AN ausgestellt werden: Name, Vorname, Titel des AN Persönliche Anschrift nur auf Wunsch des AN Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort (auf Wunsch des AN) Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses (exakt angeben) Genaue Tätigkeitsbeschreibung, Leitungs- und Vertretungsbefugnisse Sonderaufgaben und Projekte Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten Beurteilung der Arbeitsleistung 38
2 Auflage_Dienstzeugnis.fm Seite 39 Donnerstag, 18. Juni 2009 8:31 08 Beurteilung des sozialen Verhaltens Führungsverhalten und Führungsqualitäten Schlussformulierung Firma, Ort, Datum und Unterschrift Anmerkung: Auch hier ist das Geburtsdatum nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer ins Zeugnis aufzunehmen. Die Angabe des Geburtsortes ist nicht zwingend erforderlich. Beginn und Ende des Dienstverhältnisses sind exakt anzugeben. 3. Das Zwischen- oder Interimszeugnis wird vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, der AN kann es auch ohne Angabe von Gründen verlangen (siehe auch Seite 15). Folgender Unterschied zum Endzeugnis besteht: Verwendung der Zeitform Gegenwart Kein Beendigungsdatum Der Arbeitgeber ist an die Formulierungen des Zwischenzeugnisses weitgehend gebunden, dh, das Endzeugnis darf nicht grundlos von der grundsätzlichen Bewertung abweichen. Der Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses muss in Österreich nicht angegeben werden. 4. Das Endzeugnis kann neben den schon angeführten Bestandteilen eine berufsfördernde Schlussformulierung (zusammenfassende Bewertung) enthalten, die von jener des Zwischenzeugnisses abweichen kann (siehe auch Seite 15). Der Begriff Endzeugnis wird im österreichischen Recht nicht verwendet. 5. Das Ausbildungszeugnis enthält neben Angaben zur Person, die Dauer und das Ziel der Ausbildung, neben sämtlichen Stationen und Abteilungen, die bereits durchlaufen wurden, eine Beschreibung des Ausbildungsverlaufes. Besser ist es hier, ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis zu schreiben, um dem Arbeitnehmer die Jobsuche zu erleichtern. 39
2 Auflage_Dienstzeugnis.fm Seite 40 Donnerstag, 18. Juni 2009 8:31 08 Dienstzeugnisse Rechtsfragen und Textbausteine 6. Das Lehrzeugnis stellt eine besondere Form des Zeugnisses für einen Lehrling dar, zum Beispiel nach Beendigung des Lehrverhältnisses. Es enthält eine ausführliche Beschreibung der Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich der Lehrling während seiner Lehrzeit in dem Unternehmen angeeignet hat. Das Besondere dabei ist das exakte Anführen der Stationen während der Lehre ebenso wie den dort erworbenen Fähigkeiten. Sollten bloß die einzelnen Ausbildungsstationen mit den entsprechenden Kenntnissen angeführt sein, hat das Lehrzeugnis den Charakter eines einfachen Zeugnisses. Enthält das Lehrzeugnis jedoch auch eine Form der Bewertung des Verhaltens und der Leistung, bzw wird das vom ehemaligen Lehrling verlangt, nimmt es den Charakter eines qualifizierten Lehrzeugnisses an. 7. Wie soll ein Dienstzeugnis grundsätzlich aussehen? Ein Dienstzeugnis dient als Visitenkarte sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, daher soll jedes Zeugnis auf einem Firmenbriefpapier geschrieben werden (wobei das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt wird), eine Überschrift enthalten, maschinschriftlich auf DIN-A4-Bogen abgefasst sein, möglichst in ungefaltetem Zustand übergeben werden, ohne Ausrufungszeichen, Fragezeichen, Anführungszeichen, Unterstreichungen oder Hervorhebungen im Text durch Fettschrift, ohne Schreibfehler und unter Einhaltung der ÖNORM A 1080 abgefasst sein (siehe Seite 13). Das Verfassen und Versenden des Dienstzeugnisses in elektronischer Form ist unzulässig. Da Zeugnisse auf das charakteristische Gesamtbild und nicht auf atypische Einzelvorkommnisse auszurichten sind, gehören verjährte Verhaltensmängel nicht ins Zeugnis (Amnestiegedanke). 40
2 Auflage_Dienstzeugnis.fm Seite 41 Donnerstag, 18. Juni 2009 8:31 08 Checkliste: Äußere Form und Formaleindruck 1. Ist der Gesamteindruck ansprechend? 2. Originalbriefpapier der Firma mit Firmenbriefkopf 3. Umfang des Zeugnisses maximal zwei Seiten 10 % Einleitung 45 % Positions- und Tätigkeitsbeschreibung 25 % Leistungsbeurteilung 10 % Verhaltensbeurteilung 10 % Beendigungsformeln 4. Enthält das Zeugnis das korrekte Ausstellungsdatum? 5. Keine Verschmutzungen, Eselsohren etc 6. Werden Abkürzungen erläutert? 7. Enthält das Zeugnis keine Rechtschreib- und Tippfehler? 8. Wurden Namen und Titel des Arbeitnehmers richtig geschrieben, ebenso die persönlichen Daten? 9. Werden im Textfluss Brüche oder Ungereimtheiten vermieden, die auf eine nachträgliche Änderung des Zeugnisses hinweisen? 10.Wirkt das Dienstzeugnis aus einem Guss geschrieben, dh gleiche Schrifttypen oder -größen? 11.Wurde das Dienstzeugnis unterschrieben? 41