Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Nr. 2 / 2015



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Transkript:

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Nr. 2 / 2015 Dienstag, 23. Juni 2015, 20.00 Uhr Aula Kilchbühlschulhaus Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. März 2015 2. Rechnung 2014 / Genehmigung 3. Bericht der Geschäftsprüfungskommission über das Jahr 2014 4. Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause 5. Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause / Kredit 6. Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission / Ersatzwahl für die verbleibende Amtsperiode bis 30. Juni 2016 7. Der Gemeinderat informiert 8. Diverses Gemeinderat Biel-Benken Beilagen: Jahresrechnung 2014 Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause Protokoll der Gemeindeversammlung Nr. 1 vom 23. März 2015

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. März 2015 Wir verweisen auf das der Einladung beigelegte Protokoll. 2. Rechnung 2014 / Genehmigung Wir verweisen auf die dieser Einladung beigelegten Allgemeinen Bemerkungen zur Jahresrechnung 2014. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2014 mit einem Aufwand von Fr. 15 307 550 und einem Ertrag von Fr. 15 411 652 und demgemäss mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 104 101.58 zu genehmigen. Bericht der Rechnungsprüfungskommission zum Abschluss 2014 Die Rechnungsprüfungskommission hat aufgrund der gesetzlichen Regelungen die Rechnungen und den Abschluss für das Jahr 2014 geprüft. Die Buchführung und die Jahresrechnung für die Gemeinde Biel-Benken wurden unter Einbezug der ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG geprüft. Für die Jahresrechnung, die Investitionsrechnung und den Jahresabschluss ist der Gemeinderat verantwortlich. Der Rechnungsprüfungskommission obliegt deren Prüfung und Beurteilung. Die Prüfungen wurden so geplant, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt wurden. Gemäss unserer Einschätzung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den massgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der Rechtsordnung der Gemeinde Biel-Benken. Die Jahresrechnung 2014 schliesst nach diversen Einlagen in Vorfinanzierungen über Fr. 1 875 000 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 104 101.58 ab. Der Abschluss und die Verwendung des Ertragsüberschusses sind transparent dargestellt. Unsere Fragen wurden vom Gemeinderat und von der Verwaltung kompetent beantwortet. Wir empfehlen der Gemeindeversammlung die Genehmigung der Rechnung 2014. Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission: Philipp Hägeli (Präsident) Jean-Pierre Frefel (Vize-Präsident), Rolf Scheuber, Christian Eich, Michel Moullet Einladung Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Seite 2 von 7

3. Bericht der Geschäftsprüfungskommission über das Jahr 2014 Im Rahmen ihrer regelmässigen Überprüfung der einzelnen Organisationseinheiten und Prozesse der Gemeindeverwaltung hat die Geschäftsprüfungskommission im Jahr 2014 die im 2013 angefangene Prüfung im Zusammenhang mit der Gewährung von Baubewilligungen und des Einflusses der Denkmalschutzbehörde im Bewilligungsprozess abgeschlossen. Der Bericht wurde dem Gemeinderat übergeben und anschliessend gemeinsam diskutiert. Zudem wurden die geltenden Regelungen betreffend den Umgang mit Entschädigungen, Honoraren, Spesen etc. und deren Umsetzung überprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass die geprüften Regelungen den gesetzlichen Grundlagen und den Empfehlungen des Verbandes der Gemeindeverwalter/innen des Kantons BL entsprechen und in diesem Sinne angewendet werden. Wir haben zu den genannten Bereichen detaillierte Berichte mit Feststellungen, Hinweisen und Empfehlungen zuhanden des Gemeinderates und der Verwaltung erstellt. Ausserdem wurden zwei unangemeldete Kassenprüfungen vorgenommen. Nach unserer Einschätzung ist die Gemeindeverwaltung personell und fachlich gut besetzt. Wir erhielten vom Gemeinderat, der Gemeindeverwalterin sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung stets bereitwillig und kompetent Auskunft und Unterstützung. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die angenehme Zusammenarbeit. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission: Philipp Hägeli (Präsident) Jean-Pierre Frefel (Vize-Präsident), Rolf Scheuber, Christian Eich, Michel Moullet Einladung Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Seite 3 von 7

4. Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause Ausgangslage Gemäss Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) vom 20. Oktober 2005 sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeinden für die Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner im Alter zuständig. Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) und der Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Jahr 2008 hat sich der Kanton in diesem Bereich schrittweise von diesen Aufgaben zurückgezogen. Er beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterstützung bei der Planung und Beratung und leistet einen Investitionsbeitrag an neue Pflegebetten. Nachdem die Finanzierung der Altersund Pflegeheime und der Spitex in den letzten Jahren auf nationaler und kantonaler Ebene revidiert worden sind, geht es mit dieser Vorlage um die Regelung der Beiträge der Gemeinde an die Angehörigen als Wertschätzung für die Pflege zu Hause. Viele ältere Menschen werden von ihren Angehörigen oder privaten Hilfspersonen zu Hause betreut. Dank diesen sogenannten «informellen» Pflegeleistungen können ältere pflegebedürftige Personen länger in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben. Diese private Pflege bringt auch einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen. Sie verhindert oder verzögert kostspielige Aufenthalte in Pflegeheimen oder in der Langzeitpflege von Spitälern. Es gibt daneben aber auch junge Menschen, die aufgrund einer Behinderung, als Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder ähnlichem mittel- oder langfristig pflegebedürftig sind. Auch für diese Fälle sollen Beiträge ausgerichtet werden können. Die Situation der Pflegenden ist mit körperlichen und seelischen Anstrengungen verbunden. Sie erstreckt sich häufig über eine lange Zeitdauer und führt teilweise zu chronischen Belastungssituationen. Ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 30.00 pro Tag ist ein Zeichen der Anerkennung für die freiwillig erbrachte Leistung. Auf Anregung aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat ein Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause erarbeitet. Diese Beiträge sind ein Zeichen der Anerkennung für freiwillig Pflegende, die dafür oft ihr Arbeitspensum reduzieren oder gar ganz einstellen. Die Beiträge sind kein Lohn, sondern ein Zeichen der Wertschätzung. Kosten Die Kosten sind naturgemäss schwierig abzuschätzen. Es gibt allerdings Erfahrungswerte aus grossen Gemeinden, die derartige Beiträge bereits seit Jahren ausrichten. Arlesheim beispielsweise gab in den Jahren 2011-2014 durchschnittlich rund Fr. 155 000.00 pro Jahr aus, dies bei Einladung Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Seite 4 von 7

knapp 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In Allschwil mit einer Bevölkerung von rund 20 000 belief sich der durchschnittliche Betrag in den Jahren 2012-2014 auf rund Fr. 260 000.00. Gemessen an den Arlesheimer Verhältnissen ergäbe sich für Biel-Benken ein Jahresbetrag von Fr. 58 000.00, gemessen an Allschwil wären es Fr. 43 000.00. Da der auszurichtende Beitrag ein Zeichen der Wertschätzung ist, spielen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Pflegenden keine Rolle. Dies entspricht übrigens auch der Regelung in den anderen Gemeinden. Erläuterungen zu den wesentlichen Bestimmungen des Reglements Grundsatz ( 1) Gemäss dem Grundsatz müssen die pflegebedürftigen Personen seit mindestens einem Jahr in Biel-Benken wohnhaft sein. Beitragshöhe ( 3) Die im Reglement vorgesehene Bandbreite von 25-40 Franken ermöglicht es dem Gemeinderat, auf die aktuelle Entwicklung Rücksicht zu nehmen. Vorgesehen ist vorläufig ein Beitrag von 30 Franken pro Tag, dies entspricht auch ungefähr den Regelungen der anderen Gemeinden. Voraussetzungen für einen Beitrag an die Pflege zu Hause ( 4) Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn der von Privaten erbrachte Pflegebedarf täglich mindestens 1 ½ Stunden beträgt und mindestens zwei der beschriebenen Lebensverrichtungen umfasst. Dies in Anlehnung an die Hilfslosenentschädigung der AHV/IV. Wenn die pflegebedürftige Person aus medizinischen Gründen der ständigen Überwachung bedarf, so beispielsweise bei dementiellen Erkrankungen oder geistigen Beeinträchtigungen, so können Beiträge auch dann zugesprochen werden, wenn der Pflegeaufwand weniger als 1 ½ Stunden pro Tag beträgt. Anspruchsberechtigung ( 5) Der Anspruch auf Beiträge steht Pflegenden nur zu, wenn sie die Pflege oder Betreuung nicht aufgrund eines vertrags- oder vertragsähnlichen Verhältnisses leisten. Da der Beitrag ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ist, sollen entlöhnte Pflegepersonen nicht in den Genuss kommen, um eine Quersubventionierung der professionellen Pflege zu vermeiden. Subsidiarität ( 8) Wenn die Kosten für die Pflege oder Betreuung zu Hause von Dritten getragen werden, werden die Beiträge entsprechend gekürzt bzw. entfallen ganz. Für bereits von der öffentlichen Hand subventionierte Leistungen werden nicht zusätzlich Beiträge ausgerichtet. Braucht es aber bei- Einladung Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Seite 5 von 7

spielsweise neben einer allfälligen Spitexleistung zusätzlich mindestens 1 ½ Stunden Pflege gemäss 4, so besteht der Anspruch dennoch. Zuständigkeit, Verfahren, Rechtsmittel ( 9, 10 und 14) Die Anträge müssen bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden und von einem Arztzeugnis begleitet sein, das sich explizit zur Pflegebzw. Entlastungsbedürftigkeit äussert. Die Beitragsverfügungen der Gemeindeverwaltung können beim Gemeinderat angefochten werden. Auszahlung ( 12) Da es sich um ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung gegenüber der pflegenden Person handelt, erfolgt die Auszahlung auch an diese. Vernehmlassung Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung sind einzig von der Spitex Fragen bzw. Anregungen eingegangen, welche geklärt werden konnten. Die Vorprüfung des Reglements bei den Kantonalen Fachstellen verlief ebenfalls erfolgreich, weshalb das Reglement in seiner vorliegenden Form genehmigungsfähig ist. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, das Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause zu genehmigen. 5. Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause / Kredit Da das Inkrafttreten des Reglementes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause erst im laufenden Jahr beschlossen wird, konnte für das Budget 2015 noch kein Betrag vorgesehen werden. Damit im laufenden Jahr trotzdem Beiträge gesprochen werden können, muss deshalb ein Kredit beschlossen werden. Die Kosten der Gemeinden Arlesheim und Allschwil ergeben auf Biel- Benken umgerechnet einen Betrag zwischen Fr. 43 000.00 58 000.00 Geht man von rund Fr. 50 000.00 aus, so verbleibt für die zweite Jahreshälfte ein Betrag von Fr. 25 000.00. Der Gemeinderat betragt der Gemeindeversammlung, dem Kredit für die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflege zu Hause in der Höhe von Fr. 25 000.00 zuzustimmen. Einladung Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Seite 6 von 7

6. Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission / Ersatzwahl für die verbleibende Amtsperiode bis 30. Juni 2016 Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RPK/GPK) besteht aus fünf Mitgliedern. Diese wurden an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 für die Amtsperiode 2012 2016 gewählt. Herr Rolf Scheuber tritt vorzeitig aus der Kommission zurück. Für die verbleibende Amtsperiode gilt es nun, ein neues Mitglied in diese Kommission zu wählen. Bis zum Versand der Einladung haben sich keine interessierten Personen gemeldet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden oder sich direkt an der Gemeindeversammlung zur Wahl zu stellen. Einladung Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Seite 7 von 7