gemeinsam erneuern & bewahren Protokoll über Eigentümerversammlung zum Flurkonzept Zeit: Mittwoch, 25.02.2015, Beginn: 19.30 Uhr, Ende 22.00 Uhr Versammlungsort: Pfarrheim Protokollführerin: Marianne Weinbauer Herr Erhard Michalke vom Amt für ländliche Entwicklung Herr Weinbauer begrüßte alle Anwesenden und bat Herrn Bürgermeister Sterz um ein Grußwort. Er begrüßte Herrn Michalke mit seinem Team vom Amt für ländliche Entwicklung, Herrn Bogner vom Landratsamt Pfaffenhofen sowie die anwesenden Gemeinderäte mit Ortssprecher Herrn Ostermeier und alle Anwesenden. Hr. Bürgermeister Sterz führte aus, dass es eine große Chance für Euernbach sei, eine Flurneuordnung mit Wegebau und Bodenordnung durchzuführen. Herr Michalke stellte das nachstehende Konzept anhand einer PowerPoint Präsentation vor.
Informationsversammlung Flurkonzept Euernbach Herzlich Willkommen Erhard Michalke, Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz - Umfassendes Verfahren nach 1, 4 u. 37 FlurbG - Vereinfachtes Verfahren nach 86 FlurbG - Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach 91 ff FlurbG (BZV) - Freiwilliger Landtausch nach 103 a ff FlurbG (FLT)
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Nachteil: eingeschränkte Baumaßnahmen, Förderhöchstgrenze 1 000.- /ha Vorteil: Abfindungen werden in der Regel vereinbart, daher hohe Akzeptanz bei den Beteiligten
Freiwilliger Landtausch Nachteil: - keine Baumaßnahmen, - nur allernotwendigste Vermessungen - i.d.r. nur Tausch ganzer Grundstücke Vorteil: kurze Verfahrenslaufzeit (ca. 2-3 Jahre)
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Anordnung eines Neuordnungsverfahrens - das Interesse der Grundeigentümer und die fachliche Notwendigkeit ist gegeben - das Vorhaben muss finanzierbar sein - Arbeitsauslastung des Amtes
Ablauf einer Flurneuordnung Vorbereitungsphase: - Bestandsaufnahme - Maßnahmekonzept (Baumaßnahmen, Landschaftspflege, Bodenordnung) - Ermittlung der voraussichtlichen Kosten - Beteiligung der zuständigen Behörden - Festlegung des Verfahrensgebietes - Landschaftsplanung (Kartierung Struktur, Nutzung und Arten) - Festlegung des Budgets durch das Amt für Ländliche Entwicklung - Information der Grundeigentümer - Projektbeschreibung - Anordnung des Verfahrens
Ablauf einer Flurneuordnung Umsetzungsphase: - Mit der Anordnung des Verfahrens entsteht die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts - Wahl des Vorstands der TG - Planung der Baumaßnahmen durch den Vorstand - Plangenehmigung durch das ALE - Wenn möglich Vorausbau von Wegen vor der Neuverteilung - Vermessungstechnische Bestandsaufnahme - Wertermittlung der Grundstücke (Vorstand mit 2 auswärtigen Sachverständigen) - Aufstellen des Land-Abzugs - Wunschtermin
Ablauf einer Flurneuordnung Umsetzungsphase: - Wunschtermin - Entwurf der Neuverteilung (wertgleiche Abfindung) - Zwischenverhandlung - Absteckung und Abmarkung der neuen Flurstücke - Vorläufige Besitzeinweisung in die neuen Flurstücke - Aufstellung und Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans - Rechtsbehelfe / Widerspruchsverfahren - Restwegebau - Ausführungsanordnung mit neuem Rechtszustand - Berichtigung der öffentlichen Bücher - Endgültige Abrechnung der Flurbereinigungskosten - Beendigung des Verfahrens mit der Schlussfeststellung
Wahl des Vorstands
Wertermittlung
Sicherung der Grenzen mittels terrestrischer Vermessung oder Vermessung mit GPS
Besitzstandskarte
Planungskarte
Finanzierung einer Flurneuordnung Verfahrenskosten trägt der Freistaat Bayern - Personal - Bürokosten, Büroausstattung, EDV Programme etc. Ausführungskosten werden nur anteilig finanziert - Kosten für Wegebau - Vermessungsmaterial, Messgehilfen - Wertermittlung - Landschaftspflege
Finanzierung einer Flurneuordnung im Gemeindebereich - grundsätzlich werden 26,5 % der Ausführungskosten auf die Grundeigentümer umgelegt (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach geltender FinRLE) - Anhebung der Förderung nach Vorliegen der Voraussetzungen auf bis zu 80 % und Senkung der Eigenleistung auf wenigstes 20 % - Finanzierungsanteile durch Dritte (Gemeinde etc.) z.b. bei Gemeindeverbindungsstraßen
Finanzierung einer Flurneuordnung im Gemeindegebiet ohne Beitragssenkung mit Beitragssenkung Beispiele: Vermessungsmaterial, Messgehilfen Wertermittlung der Grundstücke Kies-, Asphaltweg, Spurbahnweg, Nachkiesung 26,5 % Eigenleistung 26,5 % Eigenleistung 26,5 % Eigenleistung GV Straße einspurig 10% Drittleistung + 26,5 % Eigenleistung Landschaftspflegemaßnahme 25,0 % Eigenleistung 20,0 %
Kosten für Wegebau Beispiele: Asphaltweg 3,0/3,5m, Fahrbahn, 4,0/4,5 m Kiesschüttung ca. 200 / m Betonspurplattenweg, 2,6 m Fahrbahn ca. 150 / m Kiesweg mit Mineralstoffgemisch ca. 90 / m Nachkiesung ca. 30 / m zuzüglich Baunebenkosten
Kompensationsflächen Ausgeglichen werden muss bei Baumaßnahmen die zusätzliche Versiegelung z.b. Nachkiesungen: kein Ausgleich Asphalt auf Acker: Ausgleich 100 % Asphalt auf Kiesweg: Ausgleich 40 % Kiesweg auf Acker Ausgleich 60 % Flächen für Ausgleichsmaßnahmen müssen über den allgemeinen Flächenabzug bereitgestellt werden Zusätzliche weitere freiwillige Landschaftspflegeflächen der Teilnehmergemeinschaft
Landschaftspflege Zum Beispiel: - Uferrandstreifen - Erdbecken, Wasserrückhalt in der Fläche - Hecken- und Einzelbaumpflanzungen - blühende Waldränder - Ergänzung oder Neuanlage von Streuobst - Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
Uferrandsstreifen mit Obstbaumzeile
Kosten und Finanzierung - 1. Grobkalkulation Beitragssenkung auf 20 % und Mindeststandard Ausführungskosten insg. ca. 400.000 Zuwendungen insg. ca. 320.000 Eigenanteil insg. ca. 80.000 Eigenanteil / ha*) Mittel ca. 750 / ha mit Asphalt ca. 900 / ha *) beitragspflichtige Fläche (ca. 100-110 ha)
Förderung der langfristigen Verpachtung - Beiträge zu den Flurbereinigungskosten werden zu 50% vom Freistaat Bayern übernommen - Der Verpächter darf selbst keine landwirtschaftlichen Flächen zugepachtet haben. - Der Pächter darf nicht Ehegatte des Verpächters, mit diesem nicht in gerader Linie verwandt, oder als Hofnachfolger bestimmt sein. - Die Pachtdauer muss - beginnend mit dem Jahr des Besitzübergangs - mindestens 10 Jahre betragen.
Flächenbedarf - 1. Grobkalkulation effekt. Flächenbedarf für Wegebau ca.1,4 ha Flächenbedarf für Landschaftspflege/Ausgleichsflächen ca. 0,6 ha Flächenbedarf für Unvorhergesehenes ca.0,25 ha Flächenbedarf für zusätzliche Landschaftspflege (zur Senkung des Eigenanteils auf 20 %) ca. 0,5 ha Flächenbedarf in % insgesamt ca. 3,3 % (ca. 3,0 3,5 %)
Einsparung durch Flurneuordnung Ökonomische Auswirkungen der Flurneuordnung Untersuchung der TUM- Weihenstephan, April 2006 Prof. Alois Heißenhuber
Einsparung durch Flurneuordnung Arbeitszeit: Ausführungszeit Wege-/Rüstzeit Maschinenkosten: Treibstoff, Maschinenring, Lohnunternehmer Betriebsmittel: Düngung, Pflanzenschutz Mehrertrag
Einsparung durch Flurneuordnung Untersuchung von 66 Betrieben in 4 Flurneuordnungsverfahren Arbeitszeiteinsparung bis zu 40% Kostenersparnis (Betriebsmittel und variable Maschinenkosten) und Ertragssteigerung durchschnittlich 110-150 /ha und Jahr Ergebnis variiert von Verfahren zu Verfahren und von Betrieb zu Betrieb!
Variable Maschienkosten in EUR je ha 350 Feldgröße und Maschinenkosten 300 250 200 150 100 50 Hackfrüchte Grünland Silomais Getreide Brache 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Feldgröße in ha
Weiteres Vorgehen Grundsätzlich: - Ein Neuordnungsverfahren ist kein Sanierungsprogramm für Gemeindestraßen und Wirtschaftswege - keine Ermittlung von einzelnen Grenzen - in der Regel Gebiete mit Bodenordung, Wegebau und Landschaftspflege (muss nicht zusammenhängend sein) festlegen - kein Probelauf!
Weiteres Vorgehen - Ermittlung des Bedarfs an Bodenordnung oder Baumaßnahmen mit dem AK - Festlegung des Verfahrensgebietes zusammen mit dem Arbeitskreis Landwirtschaft - Verfahrensgebiet muss nicht zusammenhängen - Landschaftsplanung (Kartierung Struktur, Nutzung und Arten)
Weiteres Vorgehen Kurze Pause Fragen / Gelegenheit für kurze Redebeiträge (Pro / Contra) Abfrage des Interesses der Grundeigentümer an der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
gemeinsam erneuern & bewahren Ablauf der Flurneuordnung: - Verfahrensdauer 2015 bis ca. 2020, - Wegenetze neu gestalten, - Hangparallele Bewirtschaftung mit ca. 300 m Schlaglänge für die Grundstücke Herr Michalke erläutert, dass ein Bodengutachten erstellt wird. Es werden Bodenproben für die Ermittlung des Ertragswertes genommen. Es wird niemand benachteiligt. Die Grundstücksflächen richten sich nach dem Ertragswert. Falls das Grundstück einen schlechteren Ertrag erwirtschaftet, ist es entsprechend größer, damit wieder derselbe Ertrag von dem ehemaligen Grundstück im Ergebnis vorliegt. Herr Michalke beantwortet die gestellten Fragen der Grundstückseigentümer während des Vortrags. Im Anschluss an den Vortrag konnten sich die Grundstückseigentümer untereinander aussprechen. Am Ende der Veranstaltung erfolgte eine Abfrage wer Interesse an der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens hat.
gemeinsam erneuern & bewahren Zum Schluss gab Herr Bürgermeister Sterz nochmals den Grundstückseigentümer zu bedenken, dass 80 % vom Staat übernommen werden und nur 20 % Eigenanteil erbracht werden müsste. Auch der Ortsprecher Herr Ostermeier sagte klar und deutlich, dass die Chance für eine Flurneuordnung mit Wegebau unbedingt genutzt werden sollte. Da nur etwa die Hälfte der Grundstückseigentümer der Einladung gefolgt waren, konnte noch keine Aussage zur Durchführung einer evtl. Bodenneuordnung abgegeben werden. Herr Weinbauer gab bekannt, dass die gesamte Bevölkerung am Sonntag, 22. März 2015, 14.00 Uhr bei einem Dorf-Cafe im Pfarrheim in Anwesenheit von Frau Kattinger über den derzeitigen Stand der Dorfentwicklung informiert werden soll. Hierzu wurde auch Herr Bürgermeister Sterz mit Gemeinderat herzlich eingeladen. Herr Weinbauer bedankte sich bei allen Beteiligten und beendet die Versammlung um ca. 22.00 Uhr gez. M. Weinbauer