E-dec Export Begriffe und Abkürzungen ASP = Application Service Provider, der eine Anwendung zum Informationsaustausch über ein öffentliches Netz (z. B. Internet) oder ein privates Datennetz anbietet. Ausfuhrliste XML/PDF Rückmeldung der EZV, nachdem eine Ausfuhrzollanmeldung gesendet wurde AZA = Ausfuhrzollanmeldung Edec = elektronische Ausfuhrdeklaration evv = elektronische Veranlagungsverfügung elektronischer ausweis. Ersatz rosaroter ausweis und 11.030. EZV = eidgenössische verwaltung IDEE = Ideale elektronische Exporteurlösung (Projektname) NCTS = neues computerisiertes Transitsystem Plausibilitätsprüfung - Überprüfung der tarifnummer auf Glaubhaftigkeit Prüfung/Beschau/Revision überprüfung der Ware/Rechnung Selektion entscheidet über Freigabe der Ware Send to transit elektronische Übergabe der Ausfuhrliste an Seite 1 von 5
TIN Nummer = Trader Identification Number Export / Import e-dec Export arbeitet mit der TIN-Nr. des Exporteurs/s. Die Weitergabe Ihrer TIN Nummer an Dritte ist Vertrauenssache. VAR = vereinfachte Ausfuhr Regelung Transit Export aus der Schweiz mit T1 (Transitdokument) Ausfuhrzollausweis Rosarotes Formular 11.38 - derzeitiger Ausfuhrbestätigung im NCTS Verfahren Formular 11.030 Ausfuhrbestätigung direkt vom beim Grenzübertritt manuell abgestempelt ZV = zugelassener Versender E-dec Im Zeitalter des elektronischen Datenaustauschs entspricht die Lösung auf Papier nicht mehr den heutigen Anforderungen und künftigen Entwicklungen. Für den ist es unabdingbar, elektronische Meldungen ohne Medienbrüche bearbeiten zu können, damit mit künftigen Entwicklungen mitgehalten werden kann. Die Registrierung bei der EZV und die damit verbundene Vergabe einer TIN-Nummer, ist für eine e-dec Deklaration notwendig. Achtung: Export und Import = verschiedene TIN-Nummer notwendig Zielgruppe Die Zielgruppe sind kunden wie Exporteure, heutigen VAR-Firmen, ZV, Kunden, Spediteure und Deklaranten sowie alle im Export involvierten Kunden. Organisatorische Massnahmen für den Exporteur Folgende Punkte müssen beachtet werden, um eine Ausfuhrzollanmeldung elektronisch an das IT System der EZV zu übermitteln: Die organisatorischen, technischen und fachlichen Möglichkeiten in der Firma müssen geprüft und Prozesse analysiert werden. Entscheidung zwischen Inhouselösung oder Outsourcing an Bei Inhouselösung: - Investition in Software und Schnittstelle zu Ihrem ERP System - Internetbasierende ASP Lösung. Empfehlung: www.bex.ag Bei Outsourcing: Mit dem die Zusammenarbeit planen Seite 2 von 5
Variante 1: E-dec durch den Exporteur Prozess ist transparent Schnellere Kontrolle der Ausfuhr (evv) Durchgängiger elektronischer Informationsfluss Elektronische Archivierung der Ausfuhr (evv) Investition in E-dec Software / Schnittstelle zu ERP System -Know-how notwendig Personalressourcen Variante 2: E-dec durch diverse Abwicklung E-dec durch alle von Ihnen eingesetzten Kein eigenes -Know-how notwendig Keine eigene Software Keine Personalressourcen Verlust der Übersicht durch Archivierung der Ausfuhr (evv) durch mehrere. Vor allem bei ab Werk Lieferungen problematisch, da sehr unterschiedliche Spediteure i.a. des Empfängers Ware übernehmen. Ausser verwenden TIN-Nummer des Exporteurs. Dies ermöglicht die Abholung evv bei der EZV durch den Exporteur. Variante 3: E-dec durch AG Abwicklung E-dec durch die AG als neutraler für alle Ihre Exporte Kein eigenes -Know-how notwendig Keine eigene Software Keine Personalressourcen Zentrale Archivierung der Ausfuhr (evv) mit Backupsystem Jederzeit abrufbare evv Eine Ansprechperson Exporteur wird transparent Seite 3 von 5
Exporteur Übergabe Daten an Spediteur Deklaration im E- Dec auf oder Exporteur TIN- Nummer Plausibilitätsprüfung Ausfuhrliste Ausfuhrliste per E- Mail an Exporteur und/oder Ausfuhrliste per E- Mail an Exporteur Übergabe Daten an Spediteur Ausfuhrliste Send to transit Selektion Prüfung/Beschau gesperrt Revision frei Sendungsfreigabe und Export Transit evv abholen evv Bei Exporteur-TIN und/oder Exporteur Kontrolle und Archivierung Kontrolle und Archivierung Seite 4 von 5
Elektronische Veranlagungsverfügung (evv) Die evv ersetzt den rosaroten ausweis und Formular 11.030. So werden im e-dec Export keine Veranlagungsverfügungen auf Papier erstellt. Die Veranlagungsverfügung ist digital signiert und wird im XML-Format erstellt. Nur die elektronische Verfügung (XML) ist rechtsgültig, ein ausgedrucktes PDF/Stylesheet kann als Hilfsmittel verwendet werden, besitzt jedoch keinen rechtlichen Charakter. Es ist die Pflicht des Exporteures, die evv auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Während der handelsrechtlichen Pflicht (10 plus laufendes Jahr) muss die evv durch den kunden oder durch einen von ihm beauftragten Archivierungsdienstleister archiviert werden. Der hat in Ausnahmefällen (z.b. Konkurs eines Spediteurs, welcher die Dokumente für seine Kunden aufbewahrte) die Möglichkeit, die evv abzuholen und dem entsprechenden Kunden per Mail zuzustellen. Archivierung und Verwaltung evv Der stellt die evv als XML-File zur Verfügung. Mit Hilfe eines Web-Tools kann dieses XML- File in ein HTML-File umgewandelt werden, um es für Kontrollzwecke lesbar zu machen. 1. Abmeldung mit TIN-Nummer von AG Abholung und Archivierung für 10 Jahre durch AG. (Verrechnung eines einmaligen Zuschlages auf Anfrage) Archivierung durch Exporteur möglich. 2. Abmeldung mit TIN-Nummer des Exporteurs Abholung (mit Hilfe von Web- oder Softwarelösung bei der EZV) und Archivierung durch Exporteur. Abholung und Archivierung für 10 Jahre durch. (Verrechnung eines einmaligen Zuschlages auf Anfrage ) Für beide Varianten muss eine allgemeine E-Mail-Adresse hinterlegt werden: z. B. edec@firma.ch Die Kontrolle der evv liegt immer in der Verpflichtung des Exporteurs Seite 5 von 5