DAS LEITBILD UND DIE FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE

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Transkript:

DAS LEITBILD UND DIE FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE 44

LEITBILD 45

KURZFASSUNG DER FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE IM BISCHÖFLICHEN ORDINARIAT LIMBURG Die im Bischöflichen Ordinariat geltenden Führungsgrundsätze gehen davon aus, dass alle durch ihre Arbeit zur Verwirklichung des kirchlichen Auftrages beitragen, sich an den Elementen eines Leitbildes des Bischöflichen Ordinariates orientieren und die jeweiligen Tätigkeiten im Zusammenhang des gesamten Dienstes des Bischöflichen Ordinariates wahrnehmen. Ebenso basieren die Führungsgrundsätze auf der Überzeugung, dass alle über persönliche und fachliche Kompetenzen verfügen und bereit sind, diese in die Arbeitsabläufe einzubringen. Die Personalführung im Bischöflichen Ordinariat gewährleistet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich erfüllen. Ein wesentliches Prinzip des Führungshandelns ist die Delegation von Aufgaben und Verantwortung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 46

FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE Grundsätze der Zusammenarbeit Kompetenz- und Entscheidungsbereiche sind klar, bekannt und werden eingehalten. Ziele werden formuliert, konkretisiert und realisiert. Alle erbringen gute Arbeitsergebnisse unter optimaler Nutzung der Ressourcen. Leistungen werden anerkannt, ohne dass Mitarbeiter/innen auf die Leistungen reduziert werden. Konflikte sind unvermeidlich und werden bearbeitet. Zuständigkeiten werden im Sinne des Subsidiaritätsprinzips so weit wie möglich vor Ort und so wenig wie möglich auf höheren Ebenen angesiedelt. Mitarbeiter/innen werden in Entscheidungsprozesse einbezogen. Alle tragen zu einer dem Dienst der Kirche angemessenen Kultur bei. Alle sind verbindlich im Umgang mit den jeweiligen Zielgruppen untereinander. Der Dienstweg ist klar und wird eingehalten. Beschwerden werden Betroffenen bekannt gemacht, und sie werden dazu gehört. Grundsätze für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Sie kennen die Ziele der Arbeit und setzen sich engagiert für diese ein. Sie arbeiten im Rahmen der erteilten Kompetenzen selbstständig und eigenverantwortlich. Mitarbeiter/innen erbringen durch ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen Leistung und lösen Aufgaben zielorientiert, effizient und kostenbewusst. Sie beteiligen sich an der Zielkontrolle. Sie informieren und beraten Vorgesetze sachlich und verantwortungsbewusst. Mitarbeiter/innen kooperieren zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und geben erforderliche Informationen weiter. Sie bilden sich kontinuierlich fort, bemühen sich um ihre berufliche Perspektive und sind bereit, entsprechend ihrer Kompetenz neue Aufgaben zu übernehmen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bringen Verbesserungsvorschläge ein. Über wichtige Vorgänge im Bistum wird informiert. 47

Grundsätze für Vorgesetzte Vorgesetzte besetzen Stellen mit für die jeweiligen Aufgaben qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind für die Personalplanung im jeweiligen Dezernat zuständig. Sie delegieren durch klare Aufgabenbeschreibungen und Zielvereinbarungen Aufgaben und Kompetenzen und sorgen für entsprechende Arbeitsbedingungen. Vorgesetzte achten bei der Arbeitsplanung auf die Erfordernisse, die sich aus der Erwerbs- und Familienarbeit der Mitarbeiter/innen ergeben. Sie greifen nur in außergewöhnlichen Fällen in den Aufgabenbereich von Mitarbeiter/innen ein und begründen dies gegenüber den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vorgesetzte führen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche und stellen sich den aufgabenbezogenen Rückmeldungen der Mitarbeiter/innen. Vorgesetzte sorgen dafür, dass Tätigkeiten immer wieder auf die Grundsatzziele ausgerichtet sind. Sie bedienen sich für sach- und personengerechte Entscheidungen der Kompetenzen der Mitarbeiter/innen. Sie informieren sich selbst und geben den Mitarbeiter/innen die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig. Vorgesetzte koordinieren die Arbeit im Zuständigkeitsbereich und sorgen für die dafür notwendige Kommunikation. Vorgesetzte handeln nach geltenden Regelungen und nicht willkürlich. Sie erkennen und bearbeiten Konflikte zeitnah. Sie fördern das Mitdenken der Mitarbeiter/innen und geben ihren Ideen freien Raum. Vorgesetzte fördern die fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren ständige Weiterentwicklung. Vorgesetzte fördern die berufliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus. Ebenfalls achten Vorgesetzte im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die der Person und Situation angemessene Nähe und Distanz. 48

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