Baulandaktivierung und Bindungen bei der Grundstücksvergabe. Bezahlbarer Wohnraum im Landkreis Böblingen Workshop am

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Transkript:

Baulandaktivierung und Bindungen bei der Grundstücksvergabe Bezahlbarer Wohnraum im Landkreis Böblingen Workshop am 28.06.2017

Inhalt 1. Vorstellung der Stadt Bad Krozingen 2. Aktive Grundstückspolitik in Bad Krozingen 3. Kriterien für die Grundstücksvergabe 4. Investorenauswahlverfahren zur Schaffung preisgünstiger Mietwohnungen 2

1. Vorstellung der Stadt Bad Krozingen 3

Bad Krozingen Lage und Kennzahlen Lage im Dreiländereck verkehrsgünstige Lage an Straße (A 5) u. Bahnstrecke Basel - Karlsruhe Bahnverbindung nach Freiburg ca. 8 min Gemeinsames Mittelzentrum mit der Stadt Staufen 4

Bad Krozingen Einwohner Kernort Bad Krozingen und vier Teilorte (Tunsel, Biengen, Hausen, Schlatt) 21.424 Einwohner Gesamtstadt (Juni 2017) davon Kernort: 13.564 Einwohner Durchschnittsalter heute: 42,7 Jahre (BW 43,5 Jahre) 5

1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bad Krozingen Einwohnerzahlen seit 1974 (2012 und 2013 Bruch durch Zensus) 19.000 17.000 15.000 13.000 11.000 9.000 Wachstum absolut 1.000 500 0-500 6

Bad Krozingen Wirtschaftsstandort Heilbad seit 1933 Gesundheitsstadt: Reha / Kurkliniken / Universitäts-Herzzentrum Gewerbesteueraufkommen: 5,5 Mio (2016) entspricht 50% des Durchschnitts BW Gewerbesteuer-Hebesatz: 400 (seit 2016) 7

2. Aktive Grundstückspolitik in Bad Krozingen 8

Aktive Grundstückspolitik Ausgangslage 1990 Nicht ausreichend Bauland für die einheimische Bevölkerung Druck von außen (damals gut situierte Senioren) Förderung der Ansiedlung von Familien gewünscht Heutige Situation: Zuzugs- und Wachstumsregion ( Schwarmstadt Freiburg) Auswirkungen der Wohnraumknappheit in Freiburg Hohe Grundstückspreise (600 /m² und mehr) 9

Aktive Grundstückspolitik Grundlagen Beschluss des Gemeinderates am 25.03.1991: Gemeindeeigene Grundstücke sollen primär für den örtlichen Bedarf bereitgestellt werden, um die Eigentumsbildung und den Mietwohnungsbau zu fördern. Die im Gemeindebesitz entstehenden Bauplätze werden gegen einen angemessenen Grundstückspreis vorrangig an ortsansässige Bauinteressenten abgegeben, wobei der Kaufpreis für die gemeindeeigenen Bauplätze im Einzelfall vom Gemeinderat festgesetzt wird. Grundidee: das nicht zulässige Einheimischenmodell 10

Aktive Grundstückspolitik Grundlagen Ebenfalls 1991 vom Gemeinderat beschlossen: Baulandentwicklung erfolgt nur, wenn Gemeinde 50% der (Brutto-) Fläche erwirbt (50% bleibt beim Eigentümer) Preis ehem. 80 DM/m², jetzt 40,90 /m² Zusätzliche Flächenanteile zum Bodenrichtwert Stadt wird Eigentümerin und nimmt an Erschließung teil 11

Aktive Grundstückspolitik Ziele und Vorgehen Ausreichend eigene Grundstücke mit Ziel Förderung der Eigentumsbildung (damals vor allem der einheimischen Bevölkerung) Förderung der Ansiedlung von Familien daher Verkauf der vergünstigt erworbenen Grundstücke nur an Familien mit Kindern unter 18 Jahren Verschiedene Modelle der Familienförderung bis 2017 Berechtigte hatten weitere Voraussetzungen zu erfüllen Insgesamt Umsetzungsdefizite in der Praxis 12

3. Kriterien für die Grundstücksvergabe 13

Vergabekriterien Heutiges Vorgehen Priorität haben Familien mit Kindern und schwerbehinderte/ pflegebedürftige Personen Vergabeentscheidung nach Kriterien mit Rangfolge Beendigung der Zuschüsse (5T -Förderung) für Familien kein Einheimischenmodell mehr 14

Vergabekriterien Heutiges Vorgehen Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken vom 16.01.2017: Gemeinderat setzt Preise für städtische Grundstücke unterhalb des marktüblichen Preises fest ( 1 der Richtlinie) Beispiel: Kurgarten I: 280-410 /m² (2012) Kurgarten II: 460-500 /m² (2015) Marktpreise bis zu 700 /m² 15

Vergabekriterien Vergabekriterien Pflichtkriterien mit Rangfolge ( 3 der Richtlinie): 1. Anzahl der minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Personen 2. Haushaltseinkommen max. Einkommensgrenzen des Landeswohnungsbauprogrammes plus 25% 3. Bevorzugung von Mietern ohne Wohneigentum 4. Eingangsdatum der Bewerbung 16

Vergabekriterien Vergabekriterien Vorvermögen (Geld, Immobilie) nicht höher als 200T Abweichende Beschlüsse des Gemeinderates möglich Verschiedene Verpflichtungen im Kaufvertrag (Eigennutzung, Bauverpflichtung, Verkauf, ) Nachweise: Gehaltsnachweis, Eigenfinanzmittel in Gesamtfinanzierungsplan, Grundstückspreis 17

Tunsel Schlatt Hausen T-Schmidhofen ET ET ET ET ET Biengen BK Kernort 12 Baugebiete 2001 bis 2016 18

4. Investorenauswahlverfahren 19

Investorenauswahlverfahren Situation Mietwohnungsmarkt Mietwohnungsmarkt in der Region angespannt Druck aus Freiburg auf das Umland Durchschnittsmieten in Bad Krozingen 11,00 13,50 Fehlendes Wohnraumangebot für untere und mittlere Einkommensschichten Schwellenhaushalte ohne Anspruch auf Förderung haben Schwierigkeiten bezahlbare Wohnungen zu finden Bislang kein geförderter Wohnungsbau (möglich seit 2015/2016) 20

Investorenauswahlverfahren Investorenauswahlverfahren Erstmalig praktiziert mit der Erschließung des Baugebietes Kurgarten II Verkauf der vergünstigt erworbenen städtischen Flächen an Investoren zur Errichtung von preisgünstigen Mietwohnungen Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens in Wettbewerbsform 21

Investorenauswahlverfahren Baugebiet Kurgarten I und II Kurgarten I: ca. 12 ha Gesamtfläche (Erschließung 2012-2013) Kurgarten II: ca. 10 ha Gesamtfläche (Erschließung 2015-2016) Insgesamt etwa 2.500 EW 22

Investorenauswahlverfahren Idee und Ablauf Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Architekten bewerben sich um städtische Wohnbaugrundstücke Bebauung mit Mehrfamilienhäusern dabei Verpflichtung zur Bereitstellung von mind. 50% preisgünstigen Mietwohnungen mit einer Bindungsfrist von mind. 15 Jahren Querfinanzierung für Investoren durch Anteil Eigentumswohnungen Durchführung als 2-stufiges Verfahren (Präqualifikation und Entwurf) 23

Investorenauswahlverfahren Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen Städtebauliches Konzept für Bereiche 1-6 Freie Wahl der Flächen und Flächengrößen Konzept gemäß Vorgaben zur GRZ / Zahl der VG 24

Investorenauswahlverfahren Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen Nachweis verschiedener Wohnungstypen für unterschiedliche Wohnbedürfnisse Mietpreisangebot Wohnungen Nennung der Bindungsfrist Kaufpreisangebot Wohnbaugrundstück Einräumung von Belegungsrechten für die Stadt sonstige Anforderungen: Freiraumkonzept, Ansichten, Regelgrundriss, Stellplatznachweis in TG 25

Investorenauswahlverfahren Bewertungsmatrix mit Gewichtung 26

Investorenauswahlverfahren Bezahlbarer Wohnraum Anhaltspunkte: Bezahlbarer Wohnraum bemisst sich nach dem durchschnittlich verfügbaren Einkommen vor Ort, Miete soll nicht mehr als 30-35% davon betragen Wohnbaufördergesetz und Wirtschaftsmisterium BW, danach max. Kaltmiete 33% unter der örtlichen Vergleichsmiete angesiedelt 27

Investorenauswahlverfahren Ergebnis Abgabe von 9 städtebaulichen Entwürfen in 2. Stufe Zuschlag an: 3 Bauträger Verkauf sämtlicher Wohnungen als Eigentumswohnungen mit Verpflichtung zur Vermietung im Kaufvertrag oder Anteile eigener Wohnungsbestand 1 Baugenossenschaft (in Kooperation mit Bauträger) 28

Investorenauswahlverfahren Entwurfsbeispiel Bebauungsvorschlag Siedlungswerk 120 Wohneinheiten 24 preiswerte MW 36 geförderte MW 29

Investorenauswahlverfahren Ergebnis 30

Investorenauswahlverfahren Belegungsrechte Stadt Überlassung der preiswerten oder geförderten Wohnungen nur an Wohnungssuchende mit Hauptwohnsitz seit mind. 2 Jahren in Bad Krozingen oder Arbeitsplatz in Bad Krozingen bei preiswerten Wohnungen einkommensabhängig: Einkommensgrenze des LWFPr max. um 10 % überschritten Stadt stellt Bescheinigung aus, Investor wählt aus 31

Investorenauswahlverfahren Sicherung der Vereinbarungen Festlegungen im Grundstückskaufvertrag Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (nach LWoFG) Benennung der Wohnungen Bindungszeitraum Mieterhöhungsmöglichkeiten Sicherung als Mietwohnung im Grundbuch (Dienstbarkeit) 32

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 33