Brandenburgs Zukunft im bundesstaatlichen Finanzausgleich

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BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung:

BIAJ-Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE

Transkript:

Brandenburgs Zukunft im bundesstaatlichen Finanzausgleich WirtschaftsForum Brandenburg e.v. 17. November 2014 Finanzminister Christian Görke Datum Bezeichnung der Präsentation 1

Horizontaler Länderfinanzausgleich Geber und Empfänger im Jahr 2013 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 2

Ziel des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Die Verteilung des Finanzaufkommens im Bundesstaat zielt darauf ab, Bund und Ländern die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben in staatlicher Eigenständigkeit und Eigenverantwortung finanziell zu ermöglichen. Die aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenzuweisung resultierenden notwendigen Ausgaben der Länder sind weitestgehend einheitlich. Dies erfordert eine vergleichbare Finanzausstattung der Länder. Das Grundgesetz regelt die Verteilung des Finanzaufkommens in verschiedenen, aufeinander aufbauenden und aufeinander bezogenen Stufen, wobei jeder Stufe bestimmte Verteilungs- und Ausgleichsziele zugeordnet sind: 1. Vertikale Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 2. Horizontale Steuerverteilung zwischen den Ländern 3. Länderfinanzausgleich 4. Bundesergänzungszuweisungen 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 3

Einnahmen aus dem Finanzausgleich im Landeshaushalt BB 2013 (in Mio. ) Gesamteinnahmen 2013: 10.378 Mio. Ust-Ausgleich: 957 LFA: 521 Allg. BEZ: 223 PolBEZ: 55 SoBEZ Ost: 938 Hartz-IV- SoBEZ: 135 davon aus Finanzausgleich insgesamt: 2.829 Mio. (rd. 27%) 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 4

Weitere Einflüsse auf die zukünftige Finanzsituation Brandenburgs Solidarpakt II Korb 1 Zahlungen an Brandenburg in Mio. 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 5

BIP der Länder im Jahr 2012 in Tausend je EW in jeweiligen Preisen 53,1 Länder West Länder Ost Stadtstaaten 41,9 37,7 36,9 36,0 32,6 31,4 29,5 29,4 29,0 27,2 Durchschnitt Deutschland 23,4 23,2 22,9 22,6 22,2 HH HB HE BY BW NW SL BE RP NI SH SN BB ST MV TH 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 6

Steuereinnahmen der Länder im Jahr 2013 (ohne USt) in je EW Länder West Länder Ost Stadtstaaten Durchschnitt Deutschland 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 7

Auch 25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Besondere Ausgangssituation der ostdeutschen Länder Der Abstand zwischen ost- und westdeutschen Ländern ist noch immer erheblich: Ostdeutsche Länder Westdeutsche Länder BIP je EW 23.585 35.391 Steueraufkommen je EW 937 1.817 Steuerdeckungsquote 58,4 % 75,5 % Arbeitslosenquote 10,3 % 6,0 % Arbeitnehmerentgelte (je Arbeitsstunde) 22,29 29,61 (Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2014) 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 8

Kernforderungen Brandenburgs zur Finanzreform 2020 Grundüberlegung: Das bisherige Ausgleichssystem hat sich grundsätzlich bewährt. Änderungen dürfen nicht zu Lasten der finanzschwachen Länder gehen und damit insbesondere die in den ostdeutschen Ländern erreichten Aufbauerfolge gefährden. Daraus folgen die Kernforderungen Brandenburgs 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 9

1. Kernforderung: Beibehaltung des Länderfinanzausgleichs Finanzkraft vor und nach Länderfinanzausgleich im Jahr 2013 in % der Ausgleichsmesszahl 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 10

2. Kernforderung: Vollständige Einbeziehg. der kommunalen Finanzkraft Kommunale Finanzkraft im Finanzausgleich 2013 (Steuern der Gemeinden im LFA in Euro) 20.000 18.000 16.000 Finanzkraft bei Steuern im Volumen (= 87,4 Mrd. ) - ausgleichsrelevant Anrechnung im Finanzausgleich (64%) (= 56,0 Mrd. ) 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 NW BY BW HE NI RP BE HH SH SN BB ST TH MV SL HB 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 11

Vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft Auswirkungen einer Änderung bei der Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft (beispielhafte Modellberechnung, Auswirkungen Pro-Kopf in je EW) Vollständige Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft (100 %) NW BY BW NI HE SN RP ST SH TH BB MV SL BE HH HB -3-60 -68 +1-71 +135 +13 +138 +33 +140 +114 +167 +68 +184-61 +128 Herabgesetzte Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft (35 %) NW BY BW NI HE SN RP ST SH TH BB MV SL BE HH HB +3 +48 +53-1 +56-108 -11-111 -26-112 -92-134 -54-149 +53-103 17. November 2014 Brandenburgs Zukunft im Finanzausgleich 12

Weitere Forderungen Erhalt des Umsatzsteuervorwegausgleichs Beibehaltung des Wohnsitzprinzips bei der Lohnsteuerzerlegung ggf. Notwendigkeit einer Kompensation von Verwerfungen infolge anderer Maßnahmen (z.b. Integration des Solidaritätszuschlags in die Ertragsteuern) 13

Fazit Brandenburg muss 2019 auf eigenen Füßen stehen, Zugleich muss LFA erhalten bleiben; keine Änderungen zu Lasten der finanzschwachen Länder, Politik ist gefordert, nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II tragfähige Anschlussregelungen für noch zu fördernde Regionen zu finden, Verhindern, dass durch Einbeziehung des Soli-Beitrages in den Steuertarif Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern und damit Ausgleichserfordernisse noch zunehmen, Das Ganze im Auge behalten! Neben LFA und Solidarpakt laufen Regelungen aus dem Finanzausgleichsgesetz des Bundes, aus dem Maßstäbegesetz und aus dem Entflechtungsgesetz Ende 2019 aus [betrifft bspw. Regionalisierungsmittel für ÖPNV etc.], In laufenden Debatten gilt es, engagiert eigene Positionen zu vertreten, mit ostdeutschen Ländern gemeinsame Interessen durchzusetzen und insgesamt zukunftsfähige Kompromisse zu finden. 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Datum Bezeichnung der Präsentation 15 15