Erdgas ein moderner Energieträger Herkunft von Erdgas Vorteile einer Erdgas-Heizung Förderung /Zuschuss
Erdgas Herkunft Erdgas über 95 % Methan
Erdgas zum Heizen Vorteile Geringer Platzbedarf geringere Anschaffungskosten geringe Wartungskosten keine Brennstoff-Bevorratung, dadurch häufig Raumgewinn im Keller Monatliche Abschlagszahlungen Erdgas steht in der benötigten Menge zur Verfügung leitungsgebundene Energie
Erdgas zum Heizen Vorteile Keine Staubemission Niedrige CO2-Emission Brennwerttechnik nutzbar Niedrige Vorlauf- und Rücklauftemperatur Niedrige Abgastemperatur Erdgas zum Festpreis (soviel Sie benötigen!)
Modernisierung der Heizungsanlage was ist zu beachten? Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg EWärmeG 2015 Inkrafttreten 1. Januar 2010 Novellierung zum 1. Juli 2015 KfW-Förderprogramme Energieeffizient Sanieren Kredit Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Erneuerbare Wärme-Gesetz Baden-Württemberg - EWärmeG gilt für alle am 1. Januar 2009 bereits errichteten Gebäude Beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage sind mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder der Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 % zu reduzieren Ein Austausch liegt vor, wenn der zentrale Wärmeerzeuger ersetzt wird oder ein nicht zentral beheiztes Gebäude eine Heizungsanlage erhält Nachweis spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme
Erfüllung des EWärmeG mit einer neuen Erdgasheizung (Auszug) 15 % Erfüllung möglich durch Solarthermie 0,07 m² pro m² Wohnfläche EFH -> Details sind zu beachten, Beratung erforderlich Einzelraumfeuerung, Kachelofen Mind. 30 % der Wohnfläche beheizt Baulicher Wärmeschutz (Dach, oberste Geschossdecke, Außenwände, Transmission) Hocheffiziente Kraft-Wärme- Kopplung 15 kwh el pro m² Wohnfläche Photovoltaik 0,02 kwp pro m² Wohnfläche
Erfüllung des EWärmeG mit einer neuen Erdgasheizung (Auszug) 10 % Erfüllung durch weitere 5 % Erfüllung z. B. durch Erdgasbezug mit 10 % erneuerbarem Anteil Solarthermie 0,023 m² pro m² Wohnlfäche Erdgasbezug mit 10 % erneuerbarem Anteil Erdgasbezug mit 10 % erneuerbarem Anteil Erdgasbezug mit 10 % erneuerbarem Anteil Baulicher Wärmeschutz (Dach, oberste Geschossdecke, Außenwände, Transmission) Hocheffiziente Kraft-Wärme- Kopplung 5 kwh el pro m² Wohnfläche -> Details sind zu beachten. Beratung erforderlich. Photovoltaik 0,0067 kwp pro m² Wohnfläche
Erfüllung des EWärmeG mit einer neuen Erdgasheizung (Auszug) 10 % Erfüllung durch weitere 5 % Erfüllung z. B. durch Erdgasbezug mit 10 % erneuerbarem Anteil Sanierungsfahrplan Beinhaltet fünf objektspezifische Maßnahmen, die nach einer Vor- Ort-Analyse festgelegt werden Erdgasbezug mit 10 % erneuerbarem Anteil -> Details sind zu beachten. Beratung erforderlich. Bafa Beratung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Fördert Vor-Ort-Beratung durch Architekten, Planer, Energieberater bis zu 60 %
Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie KfW-Förderprogramm Die KfW Bankengruppe unterstützt - Investitionen zur CO 2 -Minderung und Energieeinsparung - bei bestehenden Wohngebäuden - für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt wurde.
Fördermöglichkeiten beim Heizungsanlagentausch durch die KfW - bitte stets prüfen, ob noch aktuell! Variante 1: Kredit + Tilgungszuschuss Wer wird gefördert: - wer eine Wohnimmobilie saniert (auch Wohneigentümergemeinschaften) Konditionen: - 0,75 % p.a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren - Laufzeit bis zu 30 Jahre - bis zu 12,5 % der Darlehenssumme als Tilgungszuschuss - max. 50.000 je Wohneinheit Variante 2: Investitionszuschuss Wer wird gefördert: - Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern - eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen Konditionen: - bis zu 15 % der förderfähigen Kosten - max. 7.500 je Wohneinheit Voraussetzung für eine Beantragung des Heizungspaketes: Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Variante B
Kosten Erdgas-Hausanschluss Erdgas-Netzanschluss bis 150 kw mit allen erforderlichen Tiefbauarbeiten incl. Mauerdurchbruch und Abdichtung bis 12 Meter Länge ab Straßenmitte im Zusammenhang mit der Erweiterung des Ortsnetzes 1.793,00 incl. Umsatzsteuer 2.096,00 incl. Umsatzsteuer
Umstellung auf Erdgas wie geht es weiter? Informationsveranstaltung 18. Januar 2018 In Abstimmung mit der Gemeinde: Schriftliche Information zum Anschluss an alle Gebäudeeigentümer (voraussichtlich ab Februar 2018) Abfrage Interessenten Persönliche Beratung zu Vermittlung Erdgas-Hausanschluss Verwendung von Erdgas Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Für Ihre Fragen zum Erdgasanschluss, zum Einsatz von Erdgas, zum EWärmeG und zu Förderungen - Herr Günther Gutmann Telefon 07731 5900-1377 email: guenther.gutmann@thuega-energie.de - Herr Lothar Jünemann Telefon 07731 5900-1318 email: lothar.juenemann@thuega-energie.de Außerdem: Fragen Sie Ihren Installateur Fragen Sie Ihren Bezirksschornsteinfegermeister
1. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) c, Die Erfüllungsoptionen des EWärmeG
Karl Mohr 07731 5900 1304 karl.mohr@thuega-energie.de