Belieferung von Kunden ohne Leitungsmessung Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen



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Transkript:

Belieferung von Kunden ohne Leitungsmessung Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen Euroforum-Konferenz Netzzugangsverordnung Strom Köln, 25. Oktober 2004 Inhalt Kurzvorstellung Belieferung von Kunden ohne Lastgangmessung analytisches und synthetisches Verfahren Ausgleich von Mehr- und Mindermengen Wahl des richtigen Lastprofilverfahrens Pflichten der Verteilnetzbetreiber Veröffentlichungspflichten Beschaffung von Verlust- und Ausgleichsenergie Zusammenfassung Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 2 53115 Bonn 1

Kurzvorstellung, 9 Jahre diverse leitende Positionen bei swb, Bremen, seit 2003 in der Beratung E-Bridge ist ein unabhängiges internationales Beratungsunternehmen, spezialisiert auf die Energiewirtschaft Gegründet im Februar 2004 6 Berater mit jeweils mehr als 10 Jahren praktischer und operativer Erfahrung in der Energiewirtschaft Unser Beraterteam verknüpft ingenieurmäßige Praxis mit ökonomischem und regulierungstechnischem Know-How Wir bieten: Unterstützung beim Regulierungsmanagement Businessberatung Gutachten/Studien Training/Workshops Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 3 Belieferung von Kunden ohne Lastgangmessung Generell werden für die Abrechnung der zeitgleichen Energielieferung 15-Minuten-Intervalle genutzt Hierzu sind bei größeren Kunden Zähler mit registrierender Lastgangmessung installiert Für kleine Leistungen sind diese Zählungen nicht wirtschaftlich darstellbar (Beispiel: GEW RheinEnergie AG: ab 820,- /a für Lastgangmessung im Niederspannungsnetz) Abhilfe: Bildung einer virtuellen registrierenden Lastgangmessung mit Hilfe von Standardlastprofilen Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 4 53115 Bonn 2

10 NZVO Strom: Standardlastprofile Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kwh vereinfachte Methoden (standardisierte Lastprofile) anzuwenden, die eine registrierende Lastgangmessung nicht erfordern Standardisierte Lastprofile müssen sich am typischen Abnahmeprofil folgender Gruppen von Letztverbrauchern orientieren (Gewerbe, Haushalte, Landwirtschaft, Bandlastkunden, unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, Heizwärmespeicher) Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen. In diesem Differenzbilanzkreis sind ausschließlich die Abweichungen der [ Lastprofilkunden] und Verlustenergie zu erfassen (s. auch 14 Differenzbilanzkreis ist derzeit doppelt geregelt) 11: Jahresmehr- und Mindermengen 27(1)4.: REGTP kann Details zu LP-Verfahren festlegen Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 5 Aufbau eines Standardlastprofils Verfahrensbeschreibung in VDEW-Materialien M02/2000: Grundlage sind repräsentative Lastprofile der BTU Cottbus 2 grundsätzliche Verfahren: Synthetisches Lastprofilverfahren ( Bottom-Up ) Analytisches Lastprofilverfahren ( Top-Down ) Normierte Standardlastprofile für verschiedene Kundengruppen Zuordnung der Kunden erfolgt in Zusammenarbeit der Netzbetreiber mit den Lieferanten Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 6 53115 Bonn 3

Beispiele für Normlastprofile Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 7 Analytisches und synthetisches Verfahren grundsätzliche Vorgehensweise Synthetisches Verfahren: Hier werden die Normlastprofile mit den jeweiligen Jahresverbräuchen skaliert und für alle Kunden und Lieferanten aufaddiert. Damit ergibt sich für die Lieferanten ein Summenlastprofil, das sie für ihre Lastprofilkunden einspeisen Abweichungen zum tatsächlichen Verbrauch wird mit einem Pauschalierungszuschlag abgegolten Analytisches Verfahren: Hier werden von der Gesamtlastkurve die Lastgänge der Kunden mit Lastgangmessung abgezogen und so das Summenlastprofil ermittelt Dieses wird mit Hilfe von z-faktoren auf die einzelnen Kundengruppen aufgeteilt Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 8 53115 Bonn 4

Synthetisches Lastprofilverfahren Skalierung des Normlastprofils auf den prognostizierten Kundenverbrauch Keine nachträgliche Anpassung des Profils (nur Mehrund Mindermengenausgleich am Jahresende) keine Abweichungen für den Lieferanten Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 9 Analytisches Lastprofilverfahren Ermittlung der Gesamtlastkurve Abzug von Verlusten und gemessenem Verbrauch der Großkunden Restlastkurve für Kleinkunden Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 10 53115 Bonn 5

Analytisches Lastprofilverfahren (2) Für die Aufteilung der Restlastkurve auf die einzelnen Kunden(gruppen) gibt es 2 Vorgehensweisen: Vereinfachtes analytisches Verfahren: Alle Kundengruppen haben gleiche Lastprofilform Aufteilung allein nach Jahresenergie Nach 10(2) NZVO wahrscheinlich nicht mehr zulässig Erweitertes analytisches Verfahren Aus mengengewichteten Normlastprofilen wird eine Gesamtkurve ermittelt Für diese Gesamtkurve wird der zeitabhängige prozentuale Anteil der jeweiligenkundengruppen ( z-faktoren ) ermittelt Aufteilung der Restlastkurve zunächst mit Hilfe der z-faktoren Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 11 Analytisches Lastprofilverfahren (3) Aufteilung der Restlastkurve auf die Kundengruppen mit Hilfe der z-faktoren Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 12 53115 Bonn 6

Ausgleich von Mehr- und Mindermengen Jahresverbrauchsprognose erfolgt durch den Netzbetreiber, ggf. in Abstimmung mit Lieferant Abweichungen zum echten Jahresverbrauch der Kunden müssen nach Vorliegen von Ablesewerten ausgeglichen werden Ausgleich erfolgt monatlich Netzbetreiber sind verpflichtet, auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis zu ermitteln und zu veröffentlichen Grundsätzliche Unterschiede zwischen analytischem und synthetischen Verfahren Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 13 Ausgleich von Mehr- und Mindermengen Analytisches Verfahren: Gesamtmenge der gelieferten Energie ist durch Ermittlung der Restlastkurve bereits ausgeglichen Mehr-/Mindermengenabrechnung ist ein Ausgleich zwischen den Lieferanten, aus Sicht der Netzbetreiber ein Nullsummenspiel Synthetisches Verfahren: Differenzmengen wurden vom Netzbetreiber geliefert bzw. aufgenommen Mehr-/Mindermengenabrechnung erfolgt zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, muss bei Ermittlung des Pauschalierungszuschlags berücksichtigt werden Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 14 53115 Bonn 7

Wahl des richtigen Lastprofilverfahrens Unternehmen müssen ggf. neu über die Wahl des für sie richtigen Lastprofilverfahrens entscheiden Synthetisch: Netzbetreiber trägt Risiko der temperaturbedingten Abweichungen Für Lieferanten ist Prognose einfach (reine Addition) Kosten für Ausgleichsenergie des Netzbetreibers tendenziell höher Analytisch: Lieferanten müssen für ihre Bilanzkreiseinspeisung temperaturbedingte Schwankungen prognostizieren Netzbetreiber trägt kein Temperaturrisiko, muss nur Verlustenergie beschaffen Entscheidung abhängig von Beschaffungssituation, Prognosemöglichkeiten und Anteil fremdversorgter Kunden Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 15 Lastprofile, Leistungsmessung und Konzessionsabgabe Kunden, die mehr als 30.000 kwh/a verbrauchen und eine Leistung > 30 kw haben, zahlen geringere Konzessionsabgabe Registrierende Lastgangmessung für Kunden zwischen 30.000 kwh/a und 100.000 kwh/a ist nicht erforderlich Grundsätzlich ist eine Kombination von Leistungsmessung (Ermittlung der Jahreshöchstleistung ohne Lastgangmessung) und Standardlastprofil möglich Messpreis ist dann deutlich günstiger als mit Lastgangmessung, Netznutzungsentgelte sind geeignet zu ermitteln Diskriminierungsfreie Behandlung aller Lieferanten Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 16 53115 Bonn 8

Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen 16(2) sieht folgende Veröffentlichungen vor: Jahreshöchstlast und Lastverlauf Netzverluste je Spannungsebene und Umspannung Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden und Summenlast der Netzverluste Summe der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden und die Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens 27(1)7. sieht vor, dass die Regulierungsbehörde Festlegungen über die Veröffentlichung weiterer Daten treffen kann, die sie für einen effizienten Netzzugang und für den Wettbewerb für erforderlich hält Zusätzlich weitere Daten aus Netzentgeltverordnung Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 17 Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen 13 (5): Engpassmanagement gilt auch für Verteilnetzbetreiber Allerdings für Verteilnetzbetreiber in der Regel wenig relevant 14: Differenzbilanzkreis Bildung eines Differenzbilanzkreises für Verteilnetzbetreiber (Verluste, ggf. Abweichungen) (EnWG: 22(1): Energie muss in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren beschafft werden) 15:Kooperationspflichten Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 18 53115 Bonn 9

Folgen für Netzbetreiber (1): Datenermittlung, -haltung und -veröffentlichung Mit den zu veröffentlichenden (und wenigen weiteren) Daten werden Netzbetreiber gläsern Die veröffentlichten Netznutzungsentgelte und die dafür verwendeten Gleichzeitigkeitsgrade müssen mit den weiteren Daten zusammenpassen Z. T. ist die Ermittlung der entsprechenden Daten relativ aufwändig Gefahr bei größeren Unternehmen, dass von unterschiedlichen Stellen sich widersprechende Daten herausgegeben werden Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 19 Mögliche strategische Antwort: Regulierungsmanagement Mögliche Lösung: Aufbau eines strategisch/operativen Regulierungsmanagement als zentrale Stelle zur Koordination sämtlicher Anfragen Strategisch - Antizipation der Maßnahmen der Regulierungsbehörde - Analyse der resultierenden praktischen Konsequenzen Operativ - Ermittlung der regulatorischen Daten (u.a. Kostenkalkulation) - Veröffentlichung von Daten und Berichten (z.b. Strukturdaten) - Beantworten von Daten- und Informationsanfragen, z.b. bezüglich Kostenallokation Allokation von Netzkapazitäten Investitionsverhalten Für kleinere Unternehmen ggf. Kooperation unter Einschaltung externer Unterstützung Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 20 53115 Bonn 10

Folgen für Netzbetreiber (2): optimale Beschaffung der Ausgleichsenergie Netzbetreiber muss sich Beschaffungs-Know-How aufbauen bzw. Dienstleister einsetzen Struktur und Vorhersagbarkeit der zu beschaffenden Energie abhängig vom Lastprofilverfahren Analytisch: Netzbetreiber muss nur Verlustenergie beschaffen (gut vorhersagbare Struktur, tendenziell geringe Bilanzabweichung) Örtlicher Vertrieb muss Bottom-Up-Prognose ohne Einbeziehung der Daten drittversorgter Kunden entwickeln (Vertraulichkeitsforderung) und trägt Abweichungen Synthetisch: Netzbetreiber muss Restlastprognose (Top-Down unter Einbeziehung drittversorgter Kunden) aufbauen, Energiebeschaffung tendenziell mit höheren Bilanzabweichungen Für örtlichen Vertrieb ist Prognose einfacher und mit geringeren Unsicherheiten verbunden Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 21 Zusammenfassung Netzzugangsverordnung bietet neue Herausforderungen für Netzbetreiber Lastprofilverfahren haben unterschiedliche Wirkungen auf Netzbetreiber und örtlichen Vertrieb Erhebliche Belastung und Koordinationsaufwand für Ermittlung, Bereitstellung und Veröffentlichung der geforderten Daten Lösung: Regulierungsmanagement Getrennte Energiebeschaffung für Netzbetreiber muss aufgebaut werden strategische Entscheidung für geeignetes Lastprofilverfahren in Abstimmung zwischen Vertrieb und Netz Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 22 53115 Bonn 11

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit D-53115 Bonn Tel. +49 228 9090612 Fax. +49 228 9090629 Mail: wnick@e-bridge.de Web www.e-bridge.de Köln, 25. Oktober 2004 Dr.-Ing. W. Nick, Netzzugangsverordnung Strom 23 53115 Bonn 12