Planungsausschuss öffentlich

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Transkript:

BESCHLUSSVORLAGE 32/2017 Planungsausschuss öffentlich 26.04.2017 Betreff: Regionalverkehrsplan Stuttgart, Entwurf vom 21.12.2016 Bezug: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 16.01.2017 Anlagen: Entwurf der Stellungnahme und zwei Pläne des RVP-Entwurfs Beschlussvorschlag: Der beigefügten Stellungnahme wird zugestimmt. Begründung: Derzeit wird der Regionalverkehrsplan der Region Stuttgart (RVP) fortgeschrieben. Dieser berücksichtigt alle Verkehrsarten von regionaler Bedeutung. Er hat die für die Regionalplanung wichtigen Wechselwirkungen zu Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung im Blick. Er bildet die Basis für Entscheidungen der Regionalpolitik und für Stellungnahmen der Region Stuttgart zu Verkehrsplanungen des Bundes, des Landes und anderer Planungsebenen. Rechtlich verbindliche Wirkung kommt dem RVP nicht zu. Nach zwei bereits erfolgten Beteiligungsverfahren wird nun in der dritten Beteiligung auch den Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zum Planentwurf vorzubringen. Der Entwurf der beigefügten Stellungnahme des RVNSW geht nur auf Maßnahmen ein, die auch die Region Nordschwarzwald betreffen. Dies sind zum einen Schienen-Fernverkehrsmaßnahmen wie der Ausbau der Gäubahn Stuttgart Zürich (die Maßnahmen im RVP hierzu werden begrüßt und unterstützt, da sie mit den Zielen und Festlegungen im Regionalplan 2015 Nordschwarzwald kompatibel sind) sowie der Ausbau der Der Verbandsvorsitzende Regionalverband Nordschwarzwald Körperschaft des öffentlichen Rechts Datum: 30.03.2017 Unser Zeichen: Ba Anschrift: Westliche Karl-Friedrich- Straße 29 31 D-75172 Pforzheim Telefon: +49 7231 14784-0 Telefax: +49 7231 14784-11 Homepage: www.rvnsw.de Verbandsvorsitzender Bürgermeister a.d. Jürgen Kurz Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske

Residenzbahn (Stuttgart ) Vaihingen/Enz Mühlacker Pforzheim Karlsruhe. Die letztgenannte Strecke wird im RVP leider nicht genannt, daher fordert und begründet die Stellungnahme die Aufnahme dieser Ausbaumaßnahme als Projekt mit hoher Dringlichkeit in den RVP. Zum anderen wird Stellung genommen zu drei Schienen-Regionalverkehrsprojekten: Zur geplanten Trassenfreihaltung für eine eventuelle Verlängerung der S-Bahn-Linie 5 von Bietigheim-Bissingen bis Vaihingen/Enz (Kenntnisnahme), zur Trassenfreihaltung für die Schienenverbindung Weil der Stadt Calw (Forderung nach Einstufung als Projekt mit höchster Dringlichkeit) und zur geprüften, aber verworfenen Verlängerung der S-Bahn- Linie 1 Herrenberg Eutingen (im Gäu) Nagold (ebenfalls Kenntnisnahme). Bei den Straßenbauprojekten wird die Aufnahme des A 8-Abschnittes Pforzheim-Nord bis Pforzheim-Süd ( Enztalsenke ) als großräumige Maßnahme zur Engpassbeseitigung in die höchste Dringlichkeitsstufe beantragt. Die Verlegung der B 10 bei Vaihingen/Enz-Enzweihingen und Einstufung als Maßnahme der höchsten Dringlichkeit wird begrüßt. Keine große Bedeutung für die Region Nordschwarzwald hat die geplante Ortsumfahrung der B 296 bei Herrenberg-Oberjesingen, da der Mittelbereich Calw über andere Strecken ortsdurchfahrtsfrei an die A 81 angebunden ist. Ebenfalls keine große Bedeutung für die Region Nordschwarzwald haben geplante Umfahrungen für die Teilorte Merklingen und Hausen der Stadt Weil der Stadt im Zuge der L 1182, die im RVP-Entwurf allerdings als wichtige lokale Projekte eingestuft sind (Kenntnisnahme). Jürgen Kurz Verbandsvorsitzender 2

RV Nordschwarzwald Westl.Karl-Friedr.Str.29-31 75172 Pforzheim Verband Region Stuttgart Kronenstraße 25 70174 Stuttgart Der Verbandsdirektor Fortschreibung des Regionalverkehrsplans für die Region Stuttgart, Beteiligung zum Entwurf; Hier: Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für die Beteiligung am Entwurf des Regionalverkehrsplans Stuttgart (RVP) vom 21.12.2016 und nehmen unter Bezug auf die die Region Nordschwarzwald betreffenden Projekte wie folgt Stellung: Zum Maßnahmenteil öffentlicher Verkehr, Schienenfernverkehr: Da die Einbindung der Region Stuttgart in den Schienenfernverkehr laut RVP- Entwurf bereits eine relativ gute Qualität aufweist und aktuell durch das Projekt Stuttgart 21 mit dem künftigen Fernbahnhof auf den Fildern und insbesondere die Neubaustrecke Stuttgart - Wendlingen - Ulm weiter verbessert wird, wurden im RVP-Entwurf nur wenige weitere Fernverkehrsmaßnahmen betrachtet. Unter anderem werden Verbesserungen auf der Gäubahn Stuttgart - Singen - Zürich als Projekte mit höchster und hoher Dringlichkeit eingestuft. Dies begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich, da diese Maßnahmen (Nr. 42 und 72) mit den Festlegungen des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald zur Gäubahn (u.a. Trassenfreihaltung für ein drittes Gleis nördlich Horb sowie für ein zweites Gleis südlich Horb) korrespondieren. Außerdem werden zwar für die Remstalbahn Stuttgart - Nürnberg der Neigetechnik-Ausbau und Angebotsverbesserungen gefordert nicht jedoch für die Residenzbahn Stuttgart - Vaihingen/Enz - Mühlacker - Pforzheim - Karlsruhe. Dies ist aus unserer Sicht verwunderlich, da doch die Anmeldung des Landes zum Bundesverkehrswegeplan von 2013 einen Ausbau zur Beschleunigung der Strecke, optional durch Neigetechnikausrüstung, für die Rems- und die Residenzbahn fordert. Die durchgehende Streckenführung von Karlsruhe über Pforzheim, Mühlacker, Stuttgart bis nach Nürnberg ist in der Landesanmeldung darüber hinaus als Strecke der Gruppe 1: Transeuropäisches Eisenbahnnetz und übrige internationale Strecken kategorisiert worden. Regionalverband Nordschwarzwald Körperschaft des öffentlichen Rechts Datum: 26.04.2017 Unser Zeichen: Ba Ihr Schreiben vom: 16.01.2017 Ihr Zeichen: Bearbeiter: Thomas Bahnert bahnert@rvnsw.de 07231-14784-14 Anschrift: Westliche Karl-Friedrich- Straße 29-31 D-75172 Pforzheim Telefon: +49-7231-14784-0 Telefax: +49-7231-14784-11 Homepage: www.rvnsw.de Verbandsvorsitzender Bürgermeister a.d. Jürgen Kurz Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske

Auch für die Residenzbahn Karlsruhe - Pforzheim - Mühlacker - Vaihingen/Enz ist ein Ausbau und eine Beschleunigung erforderlich, um für den Regional- und Fernverkehr eine Fahrzeitreduzierung zu erzielen und dadurch insbesondere für Reisende aus der Region Nordschwarzwald, dem Oberzentrum Pforzheim und dem Mittelzentrum Mühlacker verlässlichere Anschlüsse von und zu den weiterführenden Fernverkehren in den Knoten Stuttgart und Karlsruhe herzustellen. Zur Unterstützung dieser Ausbauforderung hat sich am 3. April die Allianz Residenzbahn gebildet, die zusammen mit dem Land Baden-Württemberg weitere Handlungsoptionen gegenüber dem Bund ausloten will. Wir bitten daher um die Aufnahme auch dieses Projekts als Schienenverkehrsmaßnahme mit hoher Dringlichkeit in den Regionalverkehrsplan Stuttgart. Zum Maßnahmenteil öffentlicher Verkehr, Regional- und Nahverkehr: Als Schienenverkehrsmaßnahme zur Trassenfreihaltung (sofern MEX im 30 Min- Takt), sonst höchste Dringlichkeit wird u.a. eine Verlängerung der S-Bahn Linie 5 von Bietigheim nach Vaihingen an der Enz bewertet (Nr. 39). Begründet wird dies damit, dass von drei bewerteten Varianten (eine Verlängerung bis Mühlacker wurde nicht bewertet) die Verlängerung nach Vaihingen/Enz bei einer mittleren zusätzlichen Betriebsleistung die umfangreichsten verkehrlichen Wirkungen hervorruft. Für diese Lösung wurde ein sehr hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis von 4,3 nachgewiesen. Allerdings können mit einer Verlängerung der S-Bahn bei gleichzeitiger Realisierung der von Seiten des Landes vorgesehenen Metropolexpresslinie (MEX) Pforzheim Stuttgart nur geringe Reisezeiteinsparungen und somit kaum Vorteile generiert werden. Zudem erscheint ein Parallelverkehr wirtschaftlich kaum tragfähig. Insofern kommt einer Verlängerung der S-Bahn nur dann eine höchste Dringlichkeit zu, wenn die genannte MEX- Linie nicht mit einem 30 Min-Takt angeboten wird. Um für diesen Fall künftig ggf. eine Verlängerung der S-Bahn bis Vaihingen/Enz realisieren zu können, sollte eine Trassenfreihaltung erfolgen. Dies wird zur Kenntnis genommen; die Region Nordschwarzwald ist davon nicht direkt betroffen. Für uns haben im Regionalverkehr der Metropolexpress und die Verdichtung des IRE-Verkehrs höchste Priorität. Als weitere Schienenverkehrsmaßnahme zur Trassenfreihaltung wird auf der Schwarzwaldbahn die Schienenverbindung Weil der Stadt - Calw genannt, mit dem Hinweis Planfeststellungsverfahren läuft (Maßnahme Nr. 86). In der Gesamtbeurteilung und Dringlichkeit heißt es, dass durch die Reaktivierung des Abschnittes Calw - Weil der Stadt der Württembergischen Schwarzwaldbahn das Mittelzentrum Calw über die Schiene an die Region Stuttgart angebunden werden kann, Teilabschnitte seien bereits planfestgestellt und es bestünde ein weiterer Bedarf. Das Projekt wurde daher (nur) als Maßnahme zur Trassenfreihaltung eingestuft und keiner hohen Dringlichkeit zugeordnet. Letzterer Bewertung können wir uns nicht anschließen. Das Projekt hat für die Region Nordschwarzwald und auch den regionsüberschreitenden Verkehr durchaus eine sehr hohe Bedeutung. Die Strecke Calw - Weil der Stadt ist im Regionalplan 2015 Nordschwarz- 2

wald als Regionale Verbindung festgelegt, ebenso die Wiederinbetriebnahme (Plansatz 4.1.13), die weiterverfolgt werden soll. In der Begründung wird ausgeführt, dass diese Bahnstrecke samt ihrer Weiterführung von Weil der Stadt als S-Bahn in der Landesentwicklungsachse Calw Leonberg Stuttgart verläuft und der Anbindung des Mittelzentrums Calw an das Mittelzentrum Leonberg und den Raum Zuffenhausen/Stuttgart dienen soll; darüber hinaus würde durch die von Renningen abzweigende S-Bahn-Strecke nach Sindelfingen/ Böblingen auch eine über-eck-verbindung dorthin realisierbar. Genau dieses will das aktuell vorgesehene Betriebskonzept mit einer Führung der Züge von Calw bis Renningen mit Übergang zur S 60 nach Böblingen erreichen. Die Reduzierung des Kfz-Verkehrs in diesen Relationen hat auch für die Gemeinden und die Bevölkerung in der Region Stuttgart unseres Erachtens eine hohe Bedeutung. Wir bitten daher um Einstufung als Projekt mit hoher Dringlichkeit im Regionalverkehrsplan Stuttgart. Die Trassenfreihaltung für eine mögliche Reaktivierung der Strohgäubahn zwischen Heimerdingen und Weissach wird begrüßt. Im Regionalplan 2015 Nordschwarzwald sind folgende weitere Ziele genannt: - Zwischen Calw und Böblingen soll als langfristiges Ziel eine überregional bedeutsame direkte Schienenverbindung weiterverfolgt werden; - Zwischen Nagold und Herrenberg soll eine überregional bedeutsame direkte Schienenverbindung weiterverfolgt werden. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind derzeit weder in der Region Nordschwarzwald konkret geplant noch als Projekte im Regionalverkehrsplan Stuttgart bewertet worden bzw. enthalten. Dagegen wurde im RVP Stuttgart eine Maßnahme S 1, Verlängerung Herrenberg Eutingen (im Gäu) Nagold (Nr. 76) mit der Dringlichkeit Nicht weiterverfolgen bewertet. Begründet wurde diese Bewertung damit, dass eine solche Verlängerung der S 1 von Herrenberg zwar auf Bestandsstrecken möglich wäre, das neue Angebot jedoch nur zu geringen verkehrlichen Wirkungen führt, vor allem da auf den Hauptrelationen gegenüber den bestehenden Schienen- und Busverkehren allenfalls marginale Reisezeitgewinne erreicht werden. Das erzielbare Nachfragepotenzial rechtfertige angesichts des zusätzlichen Betriebsaufwandes kein Schienenverkehrsangebot. Dies wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf eine bessere Schienenanbindung der Stadt Nagold an die Landeshauptstadt über die Gäubahn bestehen in der Raumschaft Überlegungen, die eine Anpassung des sogenannten Interimskonzeptes (oder Integrationskonzeptes ) auf der Gäubahn, das derzeit sukzessive umgesetzt wird und laut Vertrag des Landes mit der Deutschen Bahn AG bis 2025 vereinbart wurde, zum Ziel haben. Eine Einbeziehung derartiger Überlegungen in den RVP für die Region Stuttgart erscheint allerdings nicht sachgerecht. 3

Zum Maßnahmenteil Straßenverkehr: Der 6spurige Ausbau der Autobahn A 8 wird für die Zeit bis 2025 im Bestandsnetz unterstellt. Dies erscheint realistisch. Der Abschnitt AS Pforzheim-Süd Heimsheim ist bereits seit 2012 fertiggestellt, der Ausbau des fehlenden Abschnittes (Lückenschluss) zwischen den AS Pforzheim-Süd und Pforzheim-Nord ( Enztalsenke ) ist rechtskräftig planfestgestellt und soll 2018 konkret begonnen werden. Wir beantragen, diesen Ausbauabschnitt im RVP als großräumige Maßnahme zur Engpassbeseitigung mit höchster Dringlichkeit aufzunehmen. Die Verlegung der Bundesstraße 10 bei Vaihingen/Enz-Enzweihingen als Maßnahme der höchsten Dringlichkeit wird begrüßt, da die B 10 im funktionalen Straßennetz als Verbindung mit überregionaler Bedeutung eingestuft ist und die Ortsdurchfahrt Enzweihingen einen Engpass in der Relation von Mühlacker zur A 81 bei Korntal-Münchingen darstellt. Die geplante Ortsumfahrung Herrenberg-Oberjesingen im Zuge der B 296 als Maßnahme zur Trassenfreihaltung ist für die Region Nordschwarzwald nicht von großer Bedeutung, da der Mittelbereich Calw seit einigen Jahren ortsdurchfahrtsfrei über die Ortsumfahrung Deckenpfronn und Kreisstraßen zur Anschlussstelle Gärtringen an die A 81 angebunden ist. Im Zuge der Landesstraße L 1182 (Würmtalstraße zwischen der Regionsgrenze bei Tiefenbronn-Mühlhausen und Weil der Stadt) ist eine großräumige Umfahrung für die Teilorte Merklingen und Hausen der Stadt Weil der Stadt geplant, die im RVP als wichtiges lokales Projekt eingestuft worden ist. Die Streckenführung ist im Bereich der Regionsgrenze bis zur K 4577 nach Neuhausen-Lehningen dargestellt. Die Verbindung L 572/1182 zwischen Pforzheim, Tiefenbronn und Weil der Stadt-Hausen ist im Regionalplan 2015 Nordschwarzwald als regional bedeutsam eingestuft; Aus- oder Neubauerfordernisse z.b. in Form von Umfahrungen sind im Regionalplan 2015 weder für die Verbindung von Pforzheim bis zur Regionsgrenze noch darüber hinaus enthalten. Die Planung wird zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Proske Verbandsdirektor 4