BESCHLUSSVORLAGE 51/ /Bm

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1 Habermehlstraße P f o r z h e i m Telefon: 07231/ , 07231/ sekretariat@rvnsw.de I n t e r n et: n sw. d e BESCHLUSSVORLAGE 51/ /Bm ö. n.ö. Datum Planungsausschuss x Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Verbandsversammlung Betreff: Beteiligung des Regionalverbandes an Bauleitplanverfahren hier: Juni 2013 Bezug: Beschluss der Verbandsversammlung vom , Beilagen 1, 6, 28/2001 Antrag: Den Stellungnahmen der Verwaltung wird zugestimmt. Dem Planungsausschuss wird mitgeteilt, an welchen Bauleitplanverfahren und vergleichbaren Verfahren die Geschäftsstelle des Regionalverbandes Nordschwarzwald beteiligt war und wie gegebenenfalls Stellung bezogen wurde. Die Tabelle gibt in kurzer Form Auskunft, - welcher Bauleitplan vorliegt, - Verfahrensschritt, - ob FNP oder B-Plan, - gegebenenfalls Hauptnutzung, - ob Bedenken (B), Anregungen (A), keine Bedenken und Anregungen (V) vorgebracht wurden oder ob - keine Stellungnahme abgegeben wurde (K). Die Stellungnahmen, in denen Anregungen vorgetragen wurden, sind zur Kenntnis beigefügt. Heinz Hornberger Verbandsvorsitzender

2 2

3 Beteiligung des RV NSW an BAULEITPLANVERFAHREN *: B = Bedenken, A = Anregungen, V = keine Bedenken / Anregungen P = Planungsausschuss ist zu beteiligen, K = keine Stellungnahme Stellungnahme lfd., Ortsteil; Plan - Gebiet Termin Haupt - Geltungs- Bedenken erfolgt Nr BauGB Nutzung bereich (ha) Anregungen* am 51 Bad Liebenzell,,Wasenäcker'' WA, MI 2,96 V Bm 52 Nagold,,Riedbrunnen Teil D'' W, MI ca. 2 A Bm 53 Neuweiler,,Gewerbegebiet Calwer Str.'' GE 2,9 A Bm 54 Nagold-Hochdorf,,Untere Laubenäcker'' GE 0,4 A Bm 55 Königsbach-Stein,,Erweiterung GE Allmendwiesen/SO Parkplätze'' GE 1.1 A Bm Pr 56 Calw-Stammheim,,Mühläckerweg'' WA 0,7 V Pr 57 Simmozheim,,Rahalde II, 2. Änderung'' WA 0,8 V Pr 58 Öschelbronn,,Ziegelbaum'' GE ca. 4 A Pr 59 Ebhausen,,Schuppengebiet Wenden'' SO 0,4 A Pr 60 Alpirsbach,,Altstadt III'' Sanierung A Pr 61 Eutingen i.g.,,stützen'' WA 2,1 V Pr 62 Nagold,,4. Änderung Wolfsberg II'' GI 2,1 V Pr 63 Alpirsbach-Reutin,,Tropflwiese, 1. Änderung'' GE 3,4 V Pr 64 Illingen,,Einzelhandelsausschluss I'' GE ---- V Bm 65 Pforzheim,,Südlich der Postwiesenstraße'' SO 0,8 V Pr 66 Schömberg FNP,,3. Änderung'' SO 2,2 67 Schömberg,,Neue Mitte - Einzelhandel'' SO 1,59 68 Kieselbronn..Reible- 2. Änderung'' MI, Gem 0,4 V Pr 69 Oberreichenbach-Oberkollbach,,Alte Badstr./Igelslocher Str.'' Gem 0,4 V Pr 70 Freudenstadt,,Fachmarktzentrum Ludwig-Jahn Str.'' SO 2.7 V Bm 71 Kämpfelbach-Eisingen,,Wohnpark am Bohninger Weg'' WA 0,18 A Pr 72 Empfingen,,Fischinger Str.'' WA 0,26 V Pr 73 Schopfloch,,Mettstetter Weg, Erweiterung, 1. Erweiterung und 1. Änderung'' a(3) GE 2,4 K ---- Pr

4 Stadtverwaltung Postfach Alpirsbach Wu sekretariat@rvnsw.de 07231/ Pr/ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 141 BauGB Alpirsbach Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Geplantes Sanierungsgebiet Altstadt III herzlichen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Das dargestellte Untersuchungsgebiet zur Sanierung der Altstadt berührt keine aktuellen regionalen Planungen oder Maßnahmen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich das Untersuchungsgebiet im Regionalplan zum Teil im Einzugsbereich Hochwassergefährdeter Bereiche befindet. Deshalb wird dazu angeregt bei der Definierung des Sanierungsgebiets gemäß PS Wasserwirtschaft G (7-9, 11) dem Vorbeugenden Hochwasserschutz durch Flächen- und Bauvorsorge Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Nachrichtlich: Regierungspräsidium Karlsruhe, Raumordnung LRA Freudenstadt Alpirsbach Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

5 Ebhausen Bürgermeisteramt Marktplatz Ebhausen sekretariat@rvnsw.de 07231/ Pr/ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (2) BauGB Ebhausen Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Wenden herzlichen Dank für die Beteiligung am Verfahren. Die geplante Fläche befindet sich außerhalb des rechtswirksamen Flächennutzungsplans ohne im Konflikt mit einem Vorrangoder Vorbehaltsgebiet im Sinne des Regionalplans 2015 zu stehen. Das Vorhaben kollidiert allerdings mit einigen anderen regionalplanerischen Belangen: Im Hinblick auf das übergeordnete Ziel,,Innenentwicklung vor Außenentwicklung (PS (Z 1)) wird empfohlen zunächst Möglichkeiten der Verdichtung bzw. der Inanspruchnahme von planungsrechtlich gesicherten aber noch unbebauten Flächenpotenzialen zu nutzen bevor Neuausweisungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollte die Vorgabe nach 1a BauGB Abs. (2) zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der planerischen Überlegung berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen Flächenpotenziale, die zum Planungsrecht qualifizieren eingehender auf ihre Tauglichkeit zu prüfen. Die beigefügte Abbildung dient als Vorschlag potenziell verfügbare Flächen (gelb markiert), die bereits vom Flächennutzungsplan erfasst sind hinsichtlich des Vorhabens einer genaueren Untersuchung zu unterziehen, wobei natürlich ein unverhältnismäßiger Mehraufwand zur verkehrlichen Erschließung zu vermeiden ist. Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

6 Mit freundlichen Grüßen Nachrichtlich: Landratsamt Calw Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

7 Bürgermeisteramt Kämpfelbach Postfach Kämpfelbach Wu sekretariat@rvnsw.de 07231/ Pr/ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB Kämpfelbach Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Wohnpark am Bohninger Weg 2. Abschnitt herzlichen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Die Kämpfelbach OT Ersingen wird im Regionalplan Nordschwarzwald 2015 als Siedlungsbereich dargestellt, wonach sich nach PS 2.5 (Z 1) die Siedlungsentwicklung in selbigen konzentrieren soll. Des Weiteren liegt die entlang einer Landesentwicklungsachse nach LEP 2.6, was diesen Umstand bekräftigt. Demzufolge steht der Entwicklung von Siedlungsfläche aus regionalplanerischer Hinsicht grundsätzlich nichts entgegen. Das rund 0,18 ha große Plangebiet selbst ist im Regionalplan 2015 allerdings als Bestandsfläche für Gewerbe und Industrie dargestellt bzw. als solche nachrichtlich übernommen. Eine Überplanung ist aus Sicht des Regionalverbandes grundsätzlich unbedenklich. Allerdings weisen wir darauf hin, dass der Bedarf gemäß dem Hinweispapier des Landes zur Bedarfsflächenermittlung im Zuge einer erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes nachzuweisen ist. Mit freundlichen Grüßen Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

8 Nachrichtlich: Regierungspräsidium Karlsruhe, Raumordnung LRA Enzkreis Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

9 GERHARDT stadtplaner.architekten Weinbrennerstr Karlsruhe / Bm, Pr Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB Königsbach-Stein Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Erweiterung Gewerbegebiet Allmendwiesen / SO Parkplätze herzlichen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Ziel der Planung ist es, für eine im Gewerbegebiet ansässige Firma Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Um diese Erweiterung auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sollen die dortigen Mitarbeiterparkplätze verlegt werden. Dazu wird im Umfang von 1,1 ha ein Sondergebiet Parkplatz jenseits des Kämpfelbachs ausgewiesen. Das Planvorhaben liegt außerhalb des wirksamen Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan soll daher parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert werden. Wir waren bereits im Vorfeld in die Planungen mit eingebunden, so dass regionalplanerische Belange bereits frühzeitig einfließen konnten. Die westlich angrenzende Grünzäsur wird daher nicht durch die Planung tangiert. Da gemäß Regionalplan 2015 rund 50% der Fläche in die Kategorie des Vorbehaltsgebietes für Bodenschutz (PS (G 1-3), Regionalplan 2015) entfallen, wird angeregt, dies bei der Umweltprüfung mit zu berücksichtigen. Des Weiteren ist die Fläche im Regionalplan 2015 als Vorbehaltsgebiet für Erholung und Tourismus festgelegt (PS 3.3.5). Auch hierbei wird angeregt, dies entsprechend zu berücksichtigen. Aus regionalplanerischer Sicht stehen der Planung somit keine Ziele entgegen. Aus aktuellem Anlass (Hochwasserereignis) bitten wir jedoch, die Eignung der Fläche erneut zu überprüfen und die Fragen des Hochwasserschutzes mit dem Landratsamt abzustimmen. Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr. 20 Tel: 07231/ , Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

10 Mit freundlichen Grüßen Nachrichtlich: Königsbach-Stein LRA Enzkreis Regierungspräsidium Karlsruhe, Raumordnung Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr. 20 Tel: 07231/ , Fax: , E- Internet:

11 Stadt Nagold Postfach Nagold II/61-pm 07231/ Bm Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 13 BauGB Nagold Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Riedbrunnen, Teil D Abb. Ausschnitt RNK, überlagert mit Überflutungsflächen (Entwurf) vielen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Die vorgesehene Innenentwicklungsmaßnahme wird unterstützt. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass für einen Großteil des Bereiches gemäß den derzeit in der Plausibilisierung befindlichen Entwürfen der Hochwassergefahrenkarten eine Hochwassergefährdung vorliegt (Bereich liegt überwiegend innerhalb des HQ 100). Gemäß Regionalplan 2015, Plansatz G (7), G (8), ist für den Hochwasserschutz eine entsprechende Vorsorge zu treffen (vgl. Abb). Wir gehen davon aus, dass im Zuge der geplanten Renaturierung der Waldach die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Nachrichtlich: RP Karlsruhe, Raumordnung Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet: Sparkasse Pforzheim Calw (BLZ ) Konto , IBAN: DE , Bic: PZHSDE 66

12 Stadt Nagold Postfach Nagold pm 07231/ Bm Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB Stadt Nagold Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Untere Laubenäcker vielen Dank für die erneute Beteiligung an dem Verfahren. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben wir mit Schreiben vom ausführlich Stellung zur Planung genommen. Unsere Anregung, den mit dem geplanten Lebensmittelmarkt verbundenen Eingriff in das Schutzgut Boden detailliert in der Umweltprüfung zu untersuchen, wurde berücksichtigt. Nach dem Umweltbericht handelt es sich um schwer durchlässige, tiefe Kolluvien mit einer hohen ökologischen Bedeutung, wobei die Funktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sogar als sehr hoch eingestuft wird. Da der Boden in den versiegelten Bereichen seine natürlichen Bodenfunktionen vollständig verliert, regen wir an, über das Öko-Konto einen funktionsgleichen Ausgleich herzustellen, welcher nur durch Rückbau von versiegelten Flächen zu erzielen ist. Mit freundlichen Grüßen Nachrichtlich: Landratsamt Calw Regierungspräsidium Karlsruhe, Raumordnung Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr. 20 Tel: 07231/ , Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

13 Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstraße Reutlingen Mh-ge-0609 baumann@rvnsw.de 07231/ Bm Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB Neuweiler Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Gewerbegebiet Calwer Straße vielen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Firma geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt 2,87 ha. Die geplante Fläche wird im wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Damit ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Regionalplan 2015 ist die Darstellung des Flächennutzungsplans nachrichtlich übernommen. Im Gewerbegebiet werden Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Wir regen an, neben den Vergnügungsstätten auch Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten im Gebiet auszuschließen, um einerseits das Gebiet dem produzierenden Gewerbe vorzuhalten und andererseits mögliche schädliche Auswirkungen durch einen Einzelhandelsstandort an nicht integrierter Lage zu vermeiden (vgl. PS 2.9 Regionalplan 2015 einschließlich 1. und 3. Änderung des Regionalplans 2015). Mit freundlichen Grüßen Nachrichtlich: Landratsamt Calw Regierungspräsidium Karlsruhe Neuweiler mail@kuenster.de Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr. 20 Tel: 07231/ , Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

14 Niefern-Öschelbronn Ortsbauamt Friedenstraße Niefern-Öschelbronn R/GF 07231/ Pr/ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB Niefern-Öschelbronn Fristablauf der Stellungnahme Bebauungsplan für das Gebiet Gewerbegebiet Ziegelbaum herzlichen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Im Regionalplan 2015 ist der Planbereich als bestehende gewerbliche Baufläche dargestellt. Insofern entspricht die Planung den Festlegungen im Regionalplan Wir geben folgende Anregungen bzw. Anmerkungen ab: Das Plangebiet grenzt im Westen an einen Regionalen Grünzug und formt ihn aus. Die Maßnahmen des Immissionsschutzes werden allgemein begrüßt, sie beziehen sich laut Begründung zum Vorentwurf vorwiegend auf die geplante Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes. Wir gehen davon aus, dass Hochwasserschutzbelange berücksichtigt werden und durch die geplanten Maßnahmen ein schadloser Abfluss von Regenwassermengen auch bei starken Regenereignissen (HQ 100) gewährleistet ist. In der Umweltprüfung sollte dieser Belang detailliert untersucht und entsprechend berücksichtigt werden. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass nordwestlich der geplanten Fläche ein Wasserschutzgebiet nach 24 WG angrenzt. Diesbezüglich sollten Beeinträchtigungen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Es wird überdies darum gebeten zu klären, inwieweit eine Änderung des Flächennutzungsplans durch die Einbeziehung des westlichen Teils des Grabelandes notwendig ist. Des Weiteren wird dazu angeregt darzustellen, wieso eine Ausweitung der gewerblichen Nutzung über die Darstellung des Flächennutzungsplans hinaus erforderlich ist. Diesbezüglich wird Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr. 20 Tel: 07231/ , Fax: , E- sekretariat@rvnsw.de, Internet:

15 darum gebeten zu klären, ob der Bedarf an gewerblicher Fläche bereits durch die verbindlich festgelegten gewerblichen Areale gedeckt werden und dadurch eine Überplanung des Grabelandes vermieden werden kann. Zuletzt soll angemerkt werden darauf zu achten, dass im geplanten Baugebiet im Sinne der gewerblichen Nutzung Einzelhandel ausgeschlossen wird. Mit freundlichen Grüßen Nachrichtlich: Regierungspräsidium Karlsruhe, Raumordnung LRA Enzkreis Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr. 20 Tel: 07231/ , Fax: , E- Internet:

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