Grundkonzept zur Sprachlernklasse an der IGS Oyten

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Transkript:

IGS Oyten, Pestalozzistraße 10, 28876 Oyten Grundkonzept zur Sprachlernklasse an der IGS Oyten Vorbemerkungen An der IGS Oyten wird eine Sprachlernklasse für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eingerichtet. Der Besuch der Sprachlernklasse ist notwendig, weil die Schülerinnen und Schüler noch nicht lange in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, um ihrem Alter und ihren Leistungen entsprechende Regelklassen zu besuchen. Es ist anzunehmen, dass der größte Teil der Schülerinnen und Schüler in ihrem Heimatland nicht regelmäßig eine Schule besucht hat. Viele werden in ihrer Muttersprache nicht alphabetisiert sein und erst recht nicht in einem anderem Schriftsystem. Infolgedessen sind auch ihre Fremdsprachenkenntnisse nicht ausreichend. Es ist eine breite Heterogenität der Bildungserfahrungen, Lernvoraussetzungen und vorhandenen Grundkenntnisse in den Schulfächern zu erwarten. Die Bestimmungen des Erlasses Förderung von Bildungserfolgen und Teilhabe der Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 01.07.2014 und die Rahmenrichtlinien Deutsch als Fremdsprache (2002) sind die Grundlage des hier vorgelegten Konzepts. Da genauere Informationen, wie die Anzahl der zu erwartenden Flüchtlingskinder, deren Alter, Herkunftsländer oder Bildungserfahrungen fehlen oder voraussichtlich sehr kurzfristig mitgeteilt

werden, ist es eine große Herausforderung der Schule, dieses Konzept umzusetzen, bzw. flexibel anzupassen. Aufnahme in die Sprachlernklasse In die Sprachlernklasse werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die noch nicht am Regelunterricht teilnehmen können, weil sie keine oder nur geringe Kenntnisse in der deutschen Sprache aufweisen und nicht oder in einem anderen Schriftsystem alphabetisiert sind. Die Schülerinnen und Schüler gehören altersgemäß in eine Klasse der Sekundarstufe I, d.h. das Mindestalter wird mit 10 Jahren angesetzt. Die Altersobergrenze wird an der Erfüllung der in Niedersachsen geltenden Schulpflicht ausgerichtet. Für die Sprachlernklasse liegt die höchste Schülerzahl bei 16 Schülerinnen und Schülern. Dabei zählen Schülerinnen und Schüler doppelt, die in ihrer Herkunftssprache nicht alphabetisiert sind und/oder über eine geringe oder keine Grundbildung in ihrem Herkunftsland verfügen. (s. Erlass 2.3) Bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler werden in einem persönlichen Datenblatt der Grad der Alphabetisierung und der Grundbildung sowie die aktuelle Sprachkenntnisse festgehalten. Bei der Erstellung des persönlichen Datenblattes ist die Unterstützung der Eltern, der begleitenden Erwachsenen und evtl. von Dolmetschern notwendig, um ein umfassendes Bild des Bildungsstands einer Schülerin oder eines Schülers zu erhalten. Dies ist die Grundlage für die weitere Arbeit in der Sprachlernklasse und später in Regelklassen. Grundsätze der Arbeit in der Sprachlernklasse Der Unterricht der Sprachlernklasse umfasst durchschnittlich 30 Wochenstunden.

Die Dauer des Unterrichts beträgt ca. ein Jahr. Nach Bedarf kann die Dauer verkürzt werden. In den begründeten Einzelfällen ist der Besuch der Sprachlernklasse bis zu 2 Jahren möglich. Die Schülerzahl liegt bei 10-16 Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht findet in der Regel im Klassenraum der Sprachlernklasse statt. In der Sprachlernklasse unterrichten zwei Lehrkräfte, damit die Schülerinnen und Schüler schnell eine Beziehung zu den Lernkräften und der Schule aufbauen können und Unterrichtsausfall möglichst vermieden werden kann. Die Lehrkräfte verfügen über Qualifikationen und Erfahrungen in DaF/DaZ und in Alphabetisierung. Um eine schnelle Sozialisierung innerhalb der Schule zu ermöglichen, nehmen die Schülerinnen und Schüler an Schulaktivitäten wie Ausflügen, Schulfesten, Sport- und Theaterveranstaltungen, Präsentationen und Methodentagen teil. Pädagogische Grundsätze Der Unterricht in der Sprachlernklasse dient dem Erwerb bzw. der Erweiterung der Deutschkenntnisse. Das Ziel ist der Übergang in Regelklassen. Das Ziel ist die Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), angestrebt wird die Niveaustufe B1 des GER. Der Schwerpunkt nach der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler ist die Integration ins Schulleben. Besonders bei Schülerinnen und Schülern mit geringer bzw. keiner Schulerfahrung erfordert dies viel Zeit und Zuwendung. Am Anfang ist es wichtig, auf die Anwendung der Schulregeln, Pünktlichkeit und interkulturelle Besonderheiten zu achten.

Regelmäßiger Austausch mit den Eltern ist besonders wichtig. Falls es kommunikative oder sprachliche Schwierigkeiten gibt, sollten Dolmetscher, Beratungsstellen oder Sozialpädagogen hinzugezogen werden. Um erfolgreichen Erwerb der deutschen Sprache zu gewährleisten, müssen folgende Aspekte in der pädagogischen Arbeit berücksichtigt werden: - das Alter der Schülerinnen und Schüler, - Lern- und Bildungserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, - interkulturelle Besonderheiten/ Wertsysteme/ Religion der Schülerinnen und Schüler, - kognitive Leistungsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und - die Wertschätzung von Kultur und Bildung in ihren Familien. - Traumata Bei den Sprachlernklassen handelt es sich um eine sehr heterogene Lerngruppe, dadurch ist sehr viel Binnendifferenzierung erforderlich, um diese Lernsituation zu bewältigen. Neben dem Deutschunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler auch fachbezogenen Unterricht erhalten. Dazu gehören Fächer, bei denen die Beherrschung der deutschen Sprache nachrangig ist, wie Kunst, Musik und Sport. Außerdem sollen die Schülerinnen und Schüler am Anfangsunterricht in Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) teilnehmen. So können sie Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Fächern entwickeln und ggf. sogar ausbauen. Davor ist ein intensiver Austausch zwischen den Fachlehrkräften und den Lehrkräften der Sprachlernklasse erforderlich. Nach 3-4 Wochen sollen die beteiligten Lehrkräfte gemeinsam die Arbeit der Schülerinnen und Schüler beurteilen. Ferner sollen sie entscheiden, ob die Teilnahme am Regelunterricht in welchem Jahrgang

fortgesetzt werden kann oder soll. In diesem Falle kann die Schülerin/ der Schüler der Sprachlernklasse in diesem Fach bewertet werden, was zur Motivation der Schülerinnen und Schüler beitragen kann. Eine Teilnahme an den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften ist je nach persönlichem Lernfortschritt im Fach Deutsch sowie nach Absprache mit den Fachlehrkräften möglich. Falls in Gesprächen mit Schülerinnen, Schülern oder ihren Eltern deutlich wird, dass die Schüler aufgrund ihrer Fluchterfahrungen oder Traumata eine besonderen Betreuung benötigen, wenden sich die Lehrkräfte der Sprachlernklasse an die Beratungslehrerin oder Sozialarbeiterinnen der Schule. Diese entscheiden unter Umständen unter Hinzuziehung anderer geeigneter Einrichtungen - inwieweit eine schulische Unterstützung erfolgen kann. Übergang in Regelklassen Gemäß Erlass dauert der Besuch der Sprachlernklasse in der Regel ein Jahr. Eine Verkürzung ist möglich, wenn die Lehrkräfte der Sprachlernklasse dies empfehlen. Da der Spracherwerb gerade in Flüchtlingsfamilien aber in der Regel nur in der Schule stattfindet, die Kinder zu Hause weiterhin in ihrer Muttersprache sprechen und die Eltern leider oft noch keine Deutschkurse belegen, muss hier von Seiten der Schule sehr genau beobachtet werden, ob eine zu kurz bemessene Phase des Spracherwerbs die möglichen schulischen Erfolge nicht gefährdet. Gerade bei Kindern, die die Erfahrung einer Flucht hinter sich haben, ist davon auszugehen, dass die Verarbeitung traumatischer Erfahrungen den Spracherwerb erschweren kann. Auch hier sind die Beratungslehrerin und die Sozialpädagogen der Schule gefragt.

Unter sorgfältiger Abwägung der oben genannten Aspekte ist grundsätzlich ein sensibel geplanter Übergang in Regelklassen anzustreben, da hier eine altersgerechte Sozialisation und das Bilden sozialer Kontakte und Freundschaften ermöglicht werden. Der Übergang in Regelklassen soll durch eine Phase intensiver Hospitation eingeleitet werden. Dies erfordert eine Willkommenskultur sowohl bei den neuen Mitschülern, als auch bei den unterrichtenden Lehrkräften. Nach dem Übergang in die Regelklasse können fachliche Leistungen der Schüler dort bewertet werden, wo sprachliche Leistungen weniger wichtig sind. Der Erlass lässt hier eine zweijährige Übergangsfrist zu, die von den unterrichtenden Lehrkräften eigenverantwortlich und in Rücksprache mit den Lehrkräften, die in der Sprachlernklasse unterrichten, genutzt werden kann. Eine Bewertung sollte nur dann erfolgen, wenn dies keine Nachteile für die Schüler hat. Auch nach dem Übergang in die Regelklasse muss begleitender Förderunterricht stattfinden; dies kann parallel zum Unterricht in anderen Fächern erfolgen oder ggf. in ein Ganztagsangebot integriert werden.