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Transkript:

Telefon: 0 233-83940 Telefax: 0 233-83944 Seite Referat 1 von 7für Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Anhörungsverfahren zur Änderung der Volksschulorganisation in der Landeshauptstadt München; Sprengeländerung der Grundschulen - Klenzestraße 48 - Tumblingerstraße 6 - Am Gärtnerplatz / Klenzestraße 27 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08640 2 Anlagen Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 28.03.2012 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1 1.1 Anhörungsverfahren der Regierung von Oberbayern Rechtsgrundlage Für öffentliche Volksschulen, die nach Art. 32 Abs. 1 Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) nur als staatliche Schulen errichtet werden können, setzt die Regierung von Oberbayern durch Rechtsverordnung (Art. 26 Abs. 1 BayEUG) ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel fest (Art. 32 Abs. 5 BayEUG). Einer Sprengelfestsetzung geht jeweils ein Anhörungsverfahren voraus, mit dem das nach Art. 26 Abs. 2 BayEUG erforderliche Benehmen mit dem zuständigen (Schul)-Aufwandsträger hergestellt wird. 1.2 Anhörungsverfahren Mit Schreiben vom 06.02.2012 hat die Fachliche Leitung des Staatlichen Schulamtes in der Landeshauptstadt München mitgeteilt, dass es im Auftrag der Regierung von Oberbayern das Anhörungsverfahren zur Sprengeländerung für die Grundschule an der Klenzestraße, die Grundschule an der Tumblingerstraße und die Grundschule Am Gärtnerplatz durchführt.

Seite 2 von 7 Zur Begründung teilte das Staatliche Schulamt mit: Die Grundschule an der Klenzestraße hat im Schuljahr 2011/12 bereits 14 Klassen, obwohl sie nur auf eine Dreizügigkeit ausgelegt ist. Gemäß den Prognosezahlen der Landeshauptstadt München entwickelt sich die Schule zu einer Vierzügigkeit. Damit die Grundschule an der Klenzestraße wieder dauerhaft dreizügig wird, ist eine Sprengeländerung notwendig. Die Nachbargrundschulen Tumblingerstraße und Am Gärtnerplatz wären aufnahmefähig. Im Falle der Änderung lautet die Sprengelbeschreibung wie folgt: GS Klenzestraße Pestalozzistraße Müllerstraße (Mitte) Blumenstraße (Mitte) Papa-Schmid-Straße (Mitte) Fraunhoferstraße (nicht zugehörig) Reichenbachbrücke (Mitte) östliches Isarufer Wittelsbacherbrücke (Mitte) Baldeplatz (Mitte) Kapuzinerstraße (Mitte) Pestalozzistraße. GS Tumblingerstraße Bahnlinie Rosenheim/München Tumblingerstraße (nicht zugehörig) Zenettiplatz (nicht zugehörig) Adlzreiterstraße (nicht zugehörig) Lindwurmstraße einschließlich Goetheplatz (Mitte) Sendlinger-Tor-Platz (Mitte) Müllerstraße (Mitte) Pestalozzistraße (nicht zugehörig) Kapuzinerstraße (Mitte) Baldeplatz (Mitte) Wittelsbacherbrücke (Mitte) östliches Isarufer Bahnlinie Rosenheim/München. GS Am Gärtnerplatz Tal (Mitte) Isartorplatz (Mitte) Zweibrückenstraße (Mitte) Ludwigsbrücke (Mitte) - östliches Isarufer Reichenbachbrücke (Mitte) Fraunhoferstraße Papa-Schmid- Straße (Mitte) Blumenstraße (Mitte) Sendlinger-Tor-Platz (Mitte) Oberanger (Mitte) Rosental (Mitte) Viktualienmarkt (Mitte) Tal (Mitte). 2 2.1 2.1.1 Stellungnahme des Referates für Bildung und Sport Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Erläuterung zu den Grundschulpotenzialprognosen: Bei den Grundschulpotenzialprognosen wird stadtweit grundsätzlich mit einem Klassenteiler von 25 Kindern gearbeitet, da Sprengeländerungen für die Zukunft gelten und die Klassenstärken tendenziell geringer werden. Im Schuljahr 2011/12 war die Höchstklassenstärke bei den ersten Jahrgangsstufen 28 Kinder. Bei Klassen mit mindestens 50% Kindern mit Migrationshintergrund war die Höchstklassenstärke bei 25 Kindern. Nur bei der Grundschule Am Gärtnerplatz/Klenzestraße 27 ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund über 50%. Bei den beiden anderen betroffenen Schulen ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund unter 50%. Solange der Klassenteiler größer als 25 Kinder ist, hat die jeweilige Schule noch einen Puffer und ist für zusätzliche Kinder aufnahmefähig. Die Höchstschülerzahlen pro Klasse für das Schuljahr 2012/13 werden vom

Seite 3 von 7 Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus noch bekannt gegeben. 2.1.2 Entwicklung der Grundschule an der Klenzestraße 48 Wie das Staatliche Schulamt in seiner Begründung zum Anhörungsverfahren ausführt, hat die GS Klenzestraße im Schuljahr 2011/12 bereits 14 Klassen, obwohl sie nur auf eine Dreizügigkeit ausgelegt ist. Damit die Grundschule für die Zukunft wieder dauerhaft dreizügig wird, ist eine Sprengeländerung notwendig. Nach den aktuellen Grundschulpotenzialprognosen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hätte die GS Klenzestraße, ohne Verkleinerung des Einzugsgebietes, die kommenden Schuljahre das Problem, ob jeweils gerade noch drei oder jeweils bereits vier neue Eingangsklassen gebildet werden müssen. Bei Absprengelung der aus der Anlage ersichtlichen Teilgebiete könnte die Grundschule an der Klenzestraße, nach den Grundschulpotenzialprognosen, dauerhaft dreizügig werden und bleiben. Jgst. Bestand Prognosen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 1. 4 102 3 59 3 64 3 70 3 65 3 63 2. 4 89 4 102 3 54 3 60 3 65 3 61 3. 3 74 4 89 4 102 2 50 3 57 3 62 4. 3 73 3 74 4 89 4 102 2 47 3 54 insg. 14 338 14 324 14 309 12 282 11 234 12 240 Jgst. Prognosen 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 1. 3 65 3 65 3 67 3 68 3 69 2. 3 59 3 61 3 62 3 64 3 65 3. 3 58 3 56 3 58 3 59 3 61 4. 3 59 3 55 3 54 3 55 3 57 insg. 12 241 12 237 12 241 12 246 12 252 2.1.3 Entwicklung der Grundschule an der Tumblingerstraße Die Schule führt im laufenden Schuljahr 2011/12 elf Klassen bei elf Klassenzimmern und soll zu einer dreizügigen Grundschule erweitert werden. Durch einen Teilauszug der Berufsfachschule für Kinderpflege aus dem Schulgebäude der Tumblingerstraße erhält die Grundschule an der Tumblingerstraße zum Schuljahr 2012/13 vier zusätzliche Klassenzimmer. Durch diese Klassenmehrung stehen der Grundschule ab dem Schuljahr 2012/13 15 Klassenzimmer zur Verfügung. Damit ist sie für die aus dem

Seite 4 von 7 vorgeschlagenen Umsprengelungsgebiet zu erwartenden Schülerinnen und Schüler aufnahmefähig. Nach den Grundschulpotenzialprognosen wird die Schule durch die Sprengelerweiterung ab dem Schuljahr 2012/13 dreizügig. Jgst. Bestand Prognosen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 1. 3 67 3 64 3 61 3 66 3 64 3 62 2. 3 61 3 67 3 62 3 57 3 62 3 60 3. 2 50 3 61 3 67 3 59 3 53 3 59 4. 3 63 2 50 3 61 3 67 3 56 2 50 insg. 11 241 11 242 12 251 12 249 12 235 11 231 2.1.4 Entwicklung der Grundschule Am Gärtnerplatz/Klenzestraße 27 Die Schule führt im laufenden Schuljahr 2011/12 acht kleine Klassen, für die ausreichend Klassenzimmer zur Verfügung stehen. Die Schule ist für die aus dem vorgeschlagenen Umsprengelungsgebiet zu erwartenden Schülerinnen und Schüler aufnahmefähig. Nach den Grundschulpotenzialprognosen bleibt die Schule durch die Sprengelerweiterung stabil zweizügig. Jgst. Bestand Prognosen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 1. 2 37 2 38 2 45 2 48 2 49 2 43 2. 2 33 2 37 2 38 2 41 2 45 2 46 3. 2 33 2 33 2 37 2 36 2 39 2 42 4. 2 34 2 33 2 33 2 37 2 34 2 37 insg. 8 137 8 141 8 153 8 162 8 167 8 168 2.2 2.2.1 Schulweg Für die Kinder, die von der Sprengeländerung von der GS Klenzestraße zum Sprengel der GS Tumblingerstraße betroffen sind: Die Schulweglänge der betroffenen Kinder beträgt unter zwei Kilometer und ist damit einem Grundschulkind zumutbar. Nach Auskunft des Elternbeiratsvorsitzenden der GS Tumblingerstraße stellt die Kapuzinerstraße bereits im bestehenden Sprengel der GS Tumblingerstraße einen Gefahrenpunkt dar. Durch eine Bushaltestelle wird der Schulweg der Kinder erschwert. Zur Entschärfung dieser Gefahrensituation wird der Elternbeirat prüfen, ob er, unter Einschaltung des Bezirksausschusses, eine Verlegung der Bushaltestelle beantragen wird.

Seite 5 von 7 2.2.2 Für die Kinder, die von der Sprengeländerung von der GS Klenzestraße zum Sprengel der GS Am Gärtnerplatz/Klenzestraße betroffen sind: Die Schulweglänge der betroffenen Kinder beträgt unter zwei Kilometer und ist damit einem Grundschulkind zumutbar. Besondere Gefährlichkeiten des Schulweges sind nicht bekannt. 2.3 Gespräch am Runden Tisch Das Referat für Bildung und Sport hat am 14.12.2011 die betroffenen Schulleitungen und Elternbeiräte, Vertreterinnen und Vertreter der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamtes in der Landeshauptstadt München, der Regierung von Oberbayern, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sowie des Bezirksausschusses 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt zu einem Runden Tisch eingeladen. Alle Beteiligten des Runden Tisches waren mit einer Sprengeländerung einverstanden und einigten sich einvernehmlich, nach ausführlicher Diskussion verschiedener Sprengeländerungsvarianten, auf die vorgeschlagene Umsprengelungsvariante. 2.4 Fazit Gegen die von der Regierung von Oberbayern im Anhörungsverfahren vorgeschlagene Umsprengelung der aus der Anlage ersichtlichen Teilgebiete von der Grundschule an der Klenzestraße zur Grundschule an der Tumblingerstraße und zur Grundschule Am Gärtnerplatz/Klenzestraße bestehen vonseiten des Referates für Bildung und Sport keine Einwände. Durch die Umsprengelung ist die gleichmäßige Auslastung bereits bestehenden Schulraums unter Berücksichtigung einer wohnortnahen Versorgung mit Schülerplätzen gewährleistet. 3 Stellungnahme des Bezirksausschusses 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Der Bezirksausschuss 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt befasste sich in seiner Sitzung vom 24.01.2012 mit der Sprengeländerung für die Grundschulen Klenzestraße 48, Tumblingerstraße 6 und Am Gärtnerplatz / Klenezestraße 27 und beschloss einstimmig, der Änderung der Schulsprengel zuzustimmen und die Schulwegsicherheit im Zuge der Umgestaltung der Kapuzinerstraße (Verlegung der Bushaltestelle) miteinzubeziehen (s. Anlage 2).

Seite 6 von 7 Die Korreferentin, Frau Stadträtin Volk, sowie die Verwaltungsbeirätinnen und Verwaltungsbeiräte Frau Stadträtin Burkhardt, Herr Stadtrat Dr. Roth und Frau Stadträtin Krieger haben Abdruck erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt der von der Regierung von Oberbayern im Anhörungsverfahren vorgeschlagenen Verkleinerung des Sprengels der Grundschule an der Klenzestraße und der damit verbundenen Erweiterung des Sprengels der Grundschule an der Tumblingerstraße und des Sprengels der Grundschule Am Gärtnerplatz/Klenzestraße ab dem Schuljahr 2012/13 zu. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat

Seite 7 von 7 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an das Direktorium HA II an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an den Bezirksausschuss 2 z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - F4 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An RBS-PKC An RBS-ZIM An RBS-GL2 An RBS-GV An RBS-SpA An KVR-III/13, Herrn Geck (Schulwegbeauftragter) An das Staatliches Schulamt in der Landeshauptstadt München, Fachliche Leitung mit Abdruck an die Regierung von Oberbayern, SG 44 An die Regierung von Oberbayern, SG 40.3 An die Schulleitung der Grundschule Klenzestr. 48 mit Abdruck an den Elternbeirat An die Schulleitung der Grundschule Tumblingerstr. 6 mit Abdruck an den Elternbeirat An die Schulleitung der Grundschule Am Gärtnerplatz/Klenzestr. 27 mit Abdruck an den Elternbeirat Am z. K.