Regionales Integrationskonzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung im Bereich Hessisch Oldendorf

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Transkript:

Regionales Integrationskonzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung im Bereich Hessisch Oldendorf Aktualisierte Version Schuljahr 2007/2008 Gliederung 0. Vorbemerkungen 1. Regionale Voraussetzungen 2. Ziele und Aufgaben 2.1. Ziele für die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern 2.2. Ziele und Aufgaben für die Grund- und Sonderschullehrer 3. Organisationsstruktur 3.1. Standortbildung 3.2. Personelle Ausstattung 3.3. Abbruchkriterien 4. Inhaltliche Ausgestaltung 4.1. Prävention 4.2. Unterrichtsorganisation 4.3. Überprüfungen/ Leistungsbeurteilungen 5. Mögliche Formen der Weiterentwicklung des Konzeptes 5.1. Aufbau von Kooperationsklassen mit der Heinr.-Kielhorn-Schule 5.2. Einbeziehung von Integrationsklassen 5.3. Ausbau mobiler Dienste 5.4. Kooperation und Einrichtung eines Netzwerkes mit anderen Einrichtungen 0. Vorbemerkungen Die Albert-Schweitzer-Schule (Schule für Lernhilfe) in Hameln zählt zu den größten Förderschulen Niedersachsens. Der Einzugsbereich der dort zu beschulenden Kinder umfasst die Gemeinden Emmerthal, Aerzen, Hessisch Oldendorf und die Stadt Hameln. Nachfolgende Aspekte haben im Jahr 1998 eine Diskussion zur Umsetzung von alternativen Möglichkeiten für den Bereich Hess. Oldendorf in Gang gesetzt: die regionale Abgeschlossenheit und die damit verbundenen langen Fahrwege der Schüler die Größe der Albert-Schweitzer-Schule und der Anteil der aus der Region Hess. Oldendorf stammenden Schüler der sich weiterentwickelnde Integrationsgedanke (zwei integrativ arbeitende Kitas, drei Integrationsklassen, Anträge für integrative Beschulung) Es kam zur Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich Gedanken über die Umsetzung einer Sonderpädagogischen Grundversorgung machte. Das hier vorliegende Konzept ist Resultat einer gründlichen, breit gefächerten Diskussion unter Einbeziehung aller an einer Teilumstrukturierung des Sonderschulwesens betroffenen Personenkreise: von Lehrkräften, Schulleitungen, Vertretern der Bezirksregierung, der Stadt Hessisch Oldendorf und des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Frühjahr 1998: Information des Kollegiums der GS Am Rosenbusch zur aktuellen Lage der Albert-Schweitzer-Schule im Rahmen einer Dienstbesprechung Juli 1998: Treffen an der Grundschule am Rosenbusch mit KollegenInnen der Albert- Schweitzer-Schule erste Diskussion über eine mögliche sonderpädagogische Grundversorgung. August 1998: Treffen zwischen den Schulleitungen der sechs Grundschulen aus dem Bereich Hess.-Oldendorf und der Schulleitung der Albert-Schweitzer-Schule. September 1998: öffentliche Informationsveranstaltung über eine sonderpädagogische Grundversorgung für den Bereich Hess. Oldendorf mit KollegenInnen des Modells Hannover Nordwest, in der alle beteiligten Grundschulen vertreten waren. September 1998: Dienstbesprechung zum Thema Sonderpädagogische Grundversorgung an der Albert-Schweitzer-Schule. Herbstferien 1998: mehrtägige NLI-Fortbildung einiger Lehrkräfte der Albert-Schweitzer- Schule zu Thema Regionale Integrationskonzepte, Kooperation. Oktober-Dezember 1998: direkte Informationen vonseiten der Arbeitsgruppe der Albert- Schweitzer-Schule über Sonderpädagogische Grundversorgung im Rahmen von Dienstbesprechungen an allen Grundschulen Hess. Oldendorfs. Dezember 1998: Dienstbesprechung des Dez. 402 (Außenstelle Holzminden) unter Beteiligung der Sonderschulen (LH,GB,SR), der Grundschulen aus dem Bereich Hess. Oldendorf, des Schulträgers Landkreis HM-Pyrmont, der Bezirksregierung Hannover (Integrationsfachberaterin Fr. Koch) Bildung einer Arbeitsgruppe (alle GS`en, alle OS`en, Schulträger, Stadtelternrat) 12.Januar 1999: Eintägige Dienstbesprechung der Arbeitsgruppe zur möglichen Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes Konsensbildung. 28. Januar 1999: Dienstbesprechung der Arbeitsgruppe: Diskussion und Verabschiedung eines regionalen Konzeptes. Januar 1999: Die Grundschulen geben Stellungnahmen beim Schulträger ab. Stadtelternrat tagt am 08.02.99. Schulausschuss tagt im Februar. Februar 1999: Einreichen des vorliegenden Konzeptes vonseiten des Schulträgers an die Bezirksregierung. Das hier vorliegende Konzept beschreibt ein dynamisches Modell, das - bezogen auf den sich ständig verändernden Schulalltag - unter Einbeziehung aller Beteiligter immer wieder auf seine Gültigkeit hin überprüft werden muss. 1. Regionale Voraussetzungen In der Region Hess. Oldendorf gibt es fünf Grundschulen, eine Haupt- und eine Realschule. Die Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf (LH, GB und SR) wurden bis zum Jahr 1999 an den für sie zuständigen Förderschulen in Hameln bzw. Hameln-Tündern unterrichtet. Seit Einführung des Regionalen Integrationskonzeptes verbleiben diese Kinder nun in der Regel an ihren Grundschulen bzw. werden nach dem 4. Schuljahr in die Albert-Schweitzer-Schule überwiesen. 2. Ziele und Aufgaben 2.1. Ziele für die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern Das regionale Integrationskonzept Hess. Oldendorf hat zum Ziel, alle Kinder mit den Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache und des Verhaltens möglichst wohnortnah in Grundschulen zu beschulen (Umsetzung des 4 NSCHG). Im gemeinsamen Unterricht zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern bietet sich für beide Seiten die Chance des Lernens voneinander, der Ausbau sozialer Kompetenz und Akzeptanz untereinander. Berührungspunkte, auch im außerschulischen Bereich, wären durch eine relative Wohnortnähe eher gegeben, als es zur Zeit möglich ist: Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen nicht mehr wie bisher lange Fahrwege (Hameln, Tündern, Hannover Schule auf der Bult ) in Kauf nehmen, durch die sie einer zusätzlichen enormen Belastung ausgesetzt waren. Eine Anbindung an soziale Kontakte auch außerhalb der Schulzeit ist durch die relative Wohnortnähe viel eher gegeben als bisher. Eine Anbindung der freigestellten Schülerbeförderung an die Stadt Hess. Oldendorf für die umliegenden Dörfer ist gegeben.

Die für eine Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes erforderlichen personellen, organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen sollen als Grundlage dazu dienen, dass dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf des einzelnen angemessen entsprochen werden kann. Zudem erhalten alle in die Region eingebundenen Grundschulen das Angebot präventiver Förderung mit dem Ziel rechtzeitiger Diagnostik und Beratung vor Ort bzw. einer möglichen Vermeidung von Sonderschulbedürftigkeit. 2.2. Ziele und Aufgaben für die Grund- und Förderschullehrer Für die beteiligten Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen bedeutet die Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes eine Veränderung ihrer bisherigen Berufspraxis: integrativer Unterricht und kooperative Maßnahmen haben Vorrang vor äußerer Differenzierung die unmittelbare Nähe zum Grundschulstoff ermöglicht eine stärkere Durchlässigkeit der Systeme abhängig von Lernzielen und Förderbedürftigkeit einzelner Kinder bzw. Kleingruppen müssen Möglichkeiten im Wechsel der Unterrichtsformen genutzt werden die Förderung schwächerer Schüler erfolgt sowohl auf zielgleicher (bei Teilleistungsschwächen zur Prävention) als auch zieldifferenter Ebene (nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten wird durch die Grund- und Sonderschullehrer gemeinsam geleistet. Die relative Wohnortnähe und die gemeinsame Unterrichtspraxis begünstigen diesen Prozess. den Lehrkräften beider Schulformen bietet sich durch die Kooperation miteinander eine für das einzelne Kind basisbezogene Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Lernausgangssituation 3. Organisationsstruktur 3.1. Standortbildung Um den Schülern mit festgestellten sonderpädagogischem Förderbedarf im Raum Hess. Oldendorf pädagogisch gerecht zu werden, ist es angesichts der regionalen Gegebenheiten sinnvoll, die zur Verfügung stehenden Förderschullehrerstunden der kleinen Grundschulen Hemeringen, Großenwieden und GS Sonnental zunächst an den Standorten der Grundschule am Rosenbusch in Hess.-Oldendorf und der GS Fischbeck zusammenzufassen ( Pool-Bildung ). Die zur Verfügung stehenden Förderschullehrerstunden von vier der betroffenen Grundschulen werden gebündelt, d.h. es stehen den benannten Standorten Hess. Oldendorf und Fischbeck mehr Förderschullehrerstunden als bei einer gleichmäßigen Verteilung vorgesehen für Förderung zur Verfügung. Die regionale Randlage Fischbecks, die Abkopplung des Schulbusverkehrs in Richtung Hess. Oldendorf und die Größe der GS begründen auch aus Sicht des Schulträgers - diesen 2. Standort. Hinzu kommt, dass an den Grundschulen Fischbeck, Hemeringen und der Grundschule am Rosenbusch für eine mögliche notwendige äußere Differenzierung potenziell zu nutzende Gruppenräume zur Verfügung stehen. Aus der Sicht der für den Bereich Hess. Oldendorf gebildeten Arbeitsgruppe hätte das Modell von Standortbildungen folgende Vor-/Nachteile: Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbleiben nicht isoliert in einer Grundschulklasse, sondern befinden sich in einer Kleingruppe innerhalb einer Grundschulklasse (stärkerer Identifikationsgrad mit Schülern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben) der Einsatz von Förderschullehrern erfolgt konzentrierter, was eine effektivere Arbeit vor Ort ermöglicht: Mehr zur Verfügung stehende Stunden, bessere Absprachen mit GS- Kolleginnen/en... Einige Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen im Laufe der Grundschulzeit möglicherweise ihre Grundschule verlassen und zu der zuständigen Standortschule wechseln. Die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf innerhalb einer Grundschule gegenüber einer Beschulung an der Albert-Schweitzer-Schule oder in den Sprachheilklassen in Tündern - in unmittelbarer Umgebung wird sowohl von Seiten des Stadtelternrates als auch des Schulträgers der Stadt Hess. Oldendorf positiver eingeschätzt.

3.2. Personelle Ausstattung Pro Grundschulklasse der am Regionalen Integrationskonzept beteiligten Grundschulen werden 2 Stunden für die sonderpädagogische Unterrichtsversorgung berechnet. Anmerkung: Aufgrund der besonderen Sozialstruktur Hessisch Oldendorfs (Ausländer, Übersiedler, Arbeitslosigkeit) wurde bei der Erstellung des Regionalen Integrationskonzepts im Jahres 1998 festgestellt, dass Zahlen und Vergleichswerte der Stadt Hess. Oldendorfs und Großenwiedens eine sonderpädagogische Unterrichtsversorgung 0,5 Stunden über den statistischen Durchschnittswert von 2 Std. pro Klasse hinaus rechtfertigen. Die Statistik stellte sich zu diesem Zeitpunkt folgendermaßen dar: Einwohner Stadt Hess. Oldendorf mit Ortsteilen 21 000 Einwohner des Kernstadtbereiches 6100 Anteil der ausländischen Mitbürger absolut 1700 Anteil der ausländischen Mitbürger in Prozent 7% Davon in der Kernstadt absolut 900 in der Kernstadt prozentual 17 % Es ist zu überprüfen, wie sich die Sozialstruktur jetzt darstellt und ob eine zusätzliche Unterrichtsversorgung möglich wäre. Folgende Bedingungen für die personelle Ausstattung der beteiligten Schulen sind notwendig: Eine optimale Unterrichtsversorgung der am regionalen Konzept beteiligten Grund- und Sonderschulen muss gesichert sein, um den Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gerecht zu werden. Die zusätzliche Versorgung mit Förderschullehrerstunden darf nicht zu einer gegenseitigen Vertretungsreserve führen. Die Förderschullehrerstunden müssen jeweils zu Schuljahresbeginn an die jeweiligen vorhandenen Klassenzahlen im Raum Hess.-Oldendorf angepasst und damit ein verlässlicher Ressourcenrahmen werden. Zur optimalen Förderung sprachbehinderter bzw. sprachauffälliger Kinder sollte nach Möglichkeit eine Förderschullehrkraft die Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik aufweisen. Für gravierend sprachauffällige Kinder muss die Möglichkeit der Beschulung in einer Sprachheilklasse bestehen. Danach haben diese im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung weitere Fördermöglichkeiten durch die bestehende Grundversorgung. Möglichkeiten für Fortbildungen und Teambesprechungen müssen gegeben sein. Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit ist ein Stundenplan und Aufsichtsplan, der betreffenden Kollegen, der die Kooperation und Teambesprechungen zulässt. Die Arbeit der Lehrkräfte erfordert ein hohes Maß an Kooperation untereinander (gemeinsame Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Aktivitäten). Für diesen besonderen Aufwand sollen je 1 Anrechnungsstunde für die KlassenlehrerInnen der betroffenen Grundschulklassen und die dort beteiligten Förderschulkräfte bereitgestellt werden. Die Anrechnungsstunden für Organisation, Dokumentation und Koordination sollten von 0,3 auf 0,4 Unterrichtsstunden erhöht werden. Die Klassenzahl an der Albert-Schweitzer-Schule wird rechnerisch um eine Klasse zu Beginn der Maßnahme und um zwei Klassen nach Einbeziehung der 3./4. Klasse erhöht. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden fortan auf die Schülerzahlen der Grundschulen angerechnet. Die Sonderschullehrkräfte sollten möglichst zum Förderzentrum der Albert-Schweitzer- Schule gehören und im Sinne von Beauftragungen oder Abordnungen an den entsprechenden Grundschulen arbeiten. Am Ende eines jeden Schuljahres beraten die Leitungen der Grundschulen und des Förderzentrums in Absprache mit den beteiligten Kollegen über die zukünftige Verteilung der Sonderschullehrerstunden für das darauffolgende Schuljahr. Hierzu müssen - die aktuellen Zahlen der Schüler mit festgestellten sonderpädagogischem Förderbedarf an den jeweiligen Grundschulen und die - besonderen regionalen Bedingungen Berücksichtigung finden. Die Entscheidung über die Verteilung der Sonderschullehrerstunden liegt bei der Leitung des Förderzentrums in Absprache mit der Landeschulbehörde.

3.3. Abbruchkriterien Als Faktoren, die zu einem möglichen Abbruch bzw. Auslaufen des Modells führen könnten, wären zu nennen: Man kann den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mehr gerecht werden. Es findet eine signifikante Steigerung der Förderschülerzahlen im Vergleich zum Landesdurchschnitt statt. Das Verhältnis behinderte / nichtbehinderte Schüler in einem Klassenverband ist nicht mehr ausgewogen. Das regionale Integrationskonzept entwickelt sich zu einem Selektionsmodell. Eine verlässliche Versorgung mit 2/2,5 Förderschullehrerstunden pro Grundschulklasse ist nicht mehr gewährleistet. Die Unterrichtsversorgung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf darf nicht unter die der Albert-Schweitzer-Schule sinken. Es stellt sich im Laufe eines längeren Zeitraumes heraus, dass selbst bei gesicherter Unterrichtsversorgung und optimalem Organisationsrahmen die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur unzureichend gefördert werden können. 4. Inhaltliche Ausgestaltung 4.1. Prävention Die zur Verfügung stehenden Förderschullehrerstunden werden zunächst schwerpunktmäßig an den Grundschulen Fischbeck bzw. der GS Am Rosenbusch eingesetzt. Den umliegenden weiteren drei Grundschulen wird wöchentlich mindestens eine Unterrichtsstunde zur Prävention angeboten. Das bedeutet, diese Grundschulen können bei Bedarf einen für sie zuständigen Förderschullehrer in Anspruch nehmen, der vor Ort gezielte Diagnostik in Richtung - Vermeidung von Sonderschulbedürftigkeit - rechtzeitige Feststellung von Sonderschulbedürftigkeit durch Teilnahme am Unterricht und durch Einzeldiagnostik durchführt. Förderung innerhalb/ außerhalb des Klassenverbandes (individuell oder im Rahmen einer Kleingruppe) durchführt. Beratung in Richtung weiterführender Fördermaßnahmen für den GS-Lehrer durchführt. Es ist darauf zu achten, dass diese Stunden gezielt - bei Vorliegen spezieller, auf Einzelfälle bezogene Lernschwierigkeiten - eingesetzt werden. 4.2. Unterrichtsorganisation Um eine pädagogisch sinnvolle auf das einzelne Kind bezogene Förderung zu gewährleisten sind im Rahmen des Unterrichts nach Absprache zwischen Grund- und Förderschullehrer folgende Organisationsformen denkbar: Fördern innerhalb des Klassenverbandes im Rahmen offener Unterrichtsstrukturen (innere Differenzierung) Fördern außerhalb des Klassenverbandes, einzeln oder in Kleingruppen (äußere Differenzierung) Fördern klassenübergreifend in Kleingruppen Spezielle Förderung ausländischer Schüler Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Unterrichtsorganisation dabei von Bedeutung: Eine möglichst durchgängige sonderpädagogische Versorgung der zieldifferent und präventiv zu fördernden Kinder ist unerlässlich. Es sollte durch die Pool-Bildung organisatorisch umsetzbar sein, sonderpädagogisch zu fördernde Kinder mindestens in den Fächern Mathematik und Deutsch (ab Klasse 3 evtl. Sachunterricht) durch eine Doppelbesetzung im Unterricht zu unterstützen. Wünschenswert für die Teamarbeit zwischen Grund- und Förderschullehrern wäre in diesem Zusammenhang, dass die 3 Hauptfächer vom jeweiligen Klassenlehrer und höchstens einem Fachlehrern erteilt würden, um so die Anzahl der Lehrkräfte, mit denen Teambesprechungen notwendig sind, auf ein realisierbares Maß einzuschränken. Es sollten zwei Förderräume zur Verfügung stehen, welche durch die Förderschullehrer entsprechend den Förderbedürfnissen der jeweiligen Kinder ausgestattet werden, soweit für diese auch äußere Differenzierungsmaßnahmen notwendig sind. Diese Förderräume sollten in den entsprechenden Stunden möglichst nicht durch andere Gruppen genutzt werden müssen.

Die Teilungsgrenze der jeweiligen Grundschulklassen, in denen Sonderschüler integrativ zieldifferent beschult werden, sollte bei 25 Schülern liegen. 4.3. Überprüfungen / Leistungsbeurteilungen An den Standorten Fischbeck bzw. der GS Am Rosenbusch können nur Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach den Rahmenrichtlinien der für sie in Frage kommenden Förderschule zieldifferent unterrichtet werden, bei denen dies im Rahmen eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren festgestellt wurde. Die Grundschulen aus der Region Hess. Oldendorf melden Schüler mit erhöhtem Förderbedarf nach wie vor fristgerecht, d.h. bis zum 15.2. eines jeden Jahres. Sollte im Zeitraum der ersten drei Monate eines Schuljahres (auch des ersten Schuljahres) bei Kindern erhöhter Förderbedarf auftreten, müssen sie umgehend auf sonderpädagogischen Förderbedarf überprüft werden. Eine Überprüfung im vorschulischen Bereich /im Schulkindergarten sollte nur in gravierenden Fällen durchgeführt werden (z.b. bei Verdacht auf geistige Behinderung, schwere Sprachbehinderung, schwere Sinnes- oder Körperbehinderung). Eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sollte nach Möglichkeit vor Ablauf des 2. Schuljahres erfolgen. Wird sonderpädagogischer Förderbedarf bestätigt, wechseln diese Kinder aus den Dörfern Großenwieden, Hemeringen und Heßlingen an die Grundschule am Rosenbusch bzw. die GS Fischbeck. Schülerinnen und Schüler aus Fischbeck bzw. der GS am Rosenbusch, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, verbleiben nach Möglichkeit in ihrer jeweiligen Klasse. Eine Umschulung in eine Parallelklasse kann aber erfolgen, um die sonderpädagogischen Stunden möglichst effektiv einzusetzen bzw. den Kindern ein Gruppengefühl zu vermitteln. Einzuschulende Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (z.b. aus Integrationskindergärten, sonderpädagogischem Kindergarten der Lebenshilfe, Schulkindergarten) werden gleich in der Grundschule am Rosenbusch bzw. der Grundschule Fischbeck eingeschult. Die Anzahl der Gutachten, die von den Förderschullehrern zu erstellen sind, sollten den Richtwerten der Albert-Schweizer-Schule entsprechen. Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Verhalten haben, brauchen häufig zusätzliche Unterstützung durch Integrationshelfer. Daher sollte darauf geachtet werden, dass nicht mehr als ein Kind mit diesem Förderbedarf in einer Klasse untergebracht ist. 5. Mögliche Formen der Weiterentwicklung des Regionalen Integrationskonzeptes 5.1. Aufbau von Kooperationsklassen mit der Heinrich-Kielhorn-Schule Hameln, Schule für geistig Behinderte Einen Bestandteil des regionalen Integrationskonzeptes bildet auch die Einrichtung zukünftiger Kooperationsklassen. Eine solche Kooperation zwischen Grundschülern und geistig behinderten Schülern kann bei entsprechenden Bedarf entstehen. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der jeweiligen Grundschule und der Heinrich-Kielhorn-Schule. Bereits vorliegende Erfahrungen mit Kooperationsklassen dienen als Grundlage für die Einrichtung, Konzeption und Entwicklung neuer Klassen. 5.2. Einbeziehung von Integrationsklassen Die Rahmenplanung des Niedersächsischen Kultusministeriums sieht nach wie vor die Möglichkeit der Einrichtung sog. Integrationsklassen an den allgemein bildenden Schulen vor: Wenn Schüler mit einer Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung oder mit einer schweren Mehrfachbehinderung in der allgemeinen Schule unterrichtet werden sollen, können Integrationsklassen eingerichtet werden. Auch diese Kinder werden nach Feststellung eines sonderpäd. Förderbedarfs zieldifferent unterrichtet. Der Bemessung von Förderschullehrerstunden wird ein Orientierungswert zugrunde gelegt, der sich aus der Stundenzubemessung für ein einzelnes Kind in der jeweiligen Klassenstufe der entsprechenden Sonderschule ergibt. Eine Einbeziehung von Integrationsklassen bzw. eine mögliche Kombination mit dem Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung wäre in der Region Hess. Oldendorf durchaus denkbar.

5.3. Ausbau mobiler Dienste Für die Region Hess. Oldendorf wird eine Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit den Beeinträchtigungen - des Sehens - des Hörens - einer Körperbehinderung über Mobile Dienste angestrebt. Vonseiten des Förderzentrums (zuständige Förderschule oder Förderschule mit anderen Schwerpunkten) erfolgt ein am individuellen Förderbedarf des Schülers oder der Schülerin orientierter Einsatz einer dafür qualifizierten Förderschullehrkraft. Im Sinne einer zielgleichen Förderung arbeitet diese im Unterricht mit bzw. berät die jeweiligen Grundschullehrkraft. 5.4. Kooperation und Einrichtung eines Netzwerkes mit anderen Einrichtungen In der sonderpädagogischen Grundversorgung ist je nach Förderbedarf und besonderen Voraussetzungen des einzelnen Schülers die Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen notwendig. Die Zusammenarbeit mit folgenden anderen Einrichtungen wird praktiziert: - Autistenzentrum - Sozialamt und Jugendamt - Paritätischer Wohlfahrtsverband - Ergo- und Sprachtherapeuten - Vertretern der Heinrich-Kielhorn-Schule. Die Grundschule am Rosenbusch verfügt weiterhin über einen Netzwerkplan, der Ansprechpartner anderer Einrichtungen für die Grund- und Förderschulkollegen, aber auch für Eltern verzeichnet.

Anhang zur Aktualisierung des Regionalen Integrationskonzepts Schuljahr 2007/2008: Erfahrungen aus der Praxis und Bewertung der derzeitigen Unterrichtssituation 1. Erfahrungen aus der Praxis Das entwickelte Pool-Modell hat sich grundsätzlich als erfolgreich erwiesen: Die aus der Grundversorgung stammenden Schüler erzielen im Anschluss an der Albert- Schweizer-Schule gute Leistungen. Die sonderpädagogische Förderung im Rahmen der Grundversorgung findet ein hohes Maß an Akzeptanz in der Elternschaft. Zieldifferent geförderte Schüler gehören zum Selbstverständnis der Grundschule und werden von Mitschülern akzeptiert und unterstützt. Grundschullehrer und Grundschulklassen an den Pool-Standorten profitieren von der Präsenz der Förderschullehrer durch präventive Förderung, die Möglichkeit von Lernstandsdiagnosen und fachlichen Austausch. Wenn auch selten, so besteht innerhalb der sonderpädagogischen Grundversorgung eher eine Möglichkeit zum Aufheben eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, da die zu fördernden Schüler in der Regel in innerer Differenzierung beschult werden und nach Möglichkeit in Teilbereichen des Grundschulunterrichts mitmachen. Der Entwicklung einer nicht mehr aufzuholenden Diskrepanz zwischen Grundschulunterricht und Beschulung nach den Rahmenrichtlinien einer Förderschule wir so entgegen gewirkt. Die Rahmenbedingungen für das Pool-Modell sollten jedoch dringend überprüft werden. Folgende Punkte sind kritisch zu bewerten: In der Gs am Rosenbusch wird zur Zeit ein relativ hoher Anteil an Förderschülern beschult. Durch die Berechnungsgrundlage für die sonderpädagogische Unterrichtsversorgung (2 Stunden pro Grundschulklasse) verfügt die GS am Rosenbusch zur Zeit nicht über ausreichend Stunden, um die Förderschüler ausreichend in innerer Differenzierung zu betreuen. Es muss daher zwangsläufig jahrgangsweise in äußerer Differenzierung gearbeitet werden. Der Einsatz von Förderschullehrern an einer weiteren Schule (z.b. Hauptschule) hat zur Folge, dass - kurze Absprachen mit den Kollegen in den Pausen aufgrund der nötigen Fahrzeiten zwischen den Schulen nicht möglich sind. - Die zeitliche Koordination von Teambesprechungen aufgrund der unterschiedlichen Stundenpläne erschwert ist. - - Eine kontinuierliche Anwesenheit am Vormittag bei den zu betreuenden Schülern (z.b. für längere Beobachtungen) nicht gewährleistet ist. - aus stundenplantechnischen Gründen nicht für alle Förderschüler eine vollständige sonderpädagogische Unterrichtsversorgung in den Hauptfächern erzielt werden kann. Ein häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Schulen sollte daher vermieden werden. 2. Zusammenfassung Vor dem beschriebenen Erfahrungshintergrund hat sich die sonderpädagogische Grundversorgung als erfolgreich erwiesen. Es ist jedoch dringend notwendig, die dafür zur Zeit vorhandenen Rahmenbedingungen sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls den im Konzept beschriebenen Kriterien anzupassen und zu verbessern. Die derzeitige Verteilung der Förderschullehrerstunden im Schuljahr 2007/ 2008 wirkt sich an der Gs am Rosenbusch negativ auf die Arbeit in der Grundversorgung aus, so dass auch durch die Pool- Bildung nicht immer eine angemessene Prävention und eine durchgängige sonderpädagische Versorgung in den Hauptfächern möglich ist. Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit positiven Lernerfolge und guten Startchancen beim anschließenden Besuch des Förderzentrums ab Klasse 5, wäre es wünschenswert, der Grundversorgung schulpolitisch wie auch schulorganisatorisch möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch die Entlastung der Grundschul- und Förderschullehrer mit einer Entlastungsstunde, die in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat.