Innere Sicherheit und Justiz 1 3 Säulen der EU 2
Schaffung eines Europäischen Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts Freiheit = Freizügigkeit innerhalb Binnenmarktes Sicherheit = Bekämpfung der organisierten Kriminalität Recht = Zivil- und Strafrechtsangleichung justizielle Kooperation 3 Das Schengener Abkommen 4
Schengener Abkommen (1975, 1990) Grenzabbau innerhalb Binnenmarktes Kontrolle der Außengrenzen Schaffung eines gemeinsamen Visums Gemeinsame Asylantragskriterien Polizeiliche Zusammenarbeit Grenzübergreifendes Fahndungssystem (SIS) 5 Visapolitik des Schengenraums Negativliste 127 Staaten Rechtlich verbindlich, kann nicht einseitig verändert werden, ausgenommen in eng definierten Notsituationen. Grauzone Sonstige Staaten Unterschiedliche Visumsregelungen, nicht verbindlich Positivliste Sonstige Staaten Keine Visumpflicht, nicht verbindlich 6
Die TREVI -Gruppe (Terrorisme, Racisme, Extremisme, Violence Internationale) 1976: Gründung durch Innen- und Justizminister aller MST (ohne KO) Aufgabenkoordinierung Asyl Migration Datenschutz Drogen 1992 (Maastricht): Übernahme in 3. Säule 7 Intergubernementale Zusammenarbeit des ER 1988: Koordinationsgruppe Freizügigkeit 1989: Koordinationsgruppe Drogenbekämpfung (CELAD) 1990: Dubliner Übereinkommen (inkl. GB + IR): gemeinsames Asylund Visaübereinkommen. 8
Regelung des Asylrechts Dubliner Konvention I (1990) alle EU Mitglieder (EU-12) Asylbegriff der Genfer Konvention Antragstellung und Bearbeitung im Erstbetretungsland Keine Doppelanträge Entscheidung gilt für alle EU Staaten Kein Antrag bei Herkunft aus sicherem Drittstaat 9 Dubliner Konvention II (2003) Ersetzung von Dublin I Zusatzregelungen Verstärkter Familienschutz Mindestnormen für Aufnahme Abschiebung auch nach Berufung in sicheres Herkunftsland Wirkungsbereich: gesamt-eu 10
Vertrag von Maastricht 1992 Gründung der 3. Säule der EU: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) Weitere Doppelgleisigkeit zwischen Schengen- Abkommen und Dubliner Konventionen Gründung der Europäischen Zentralstelle für die Kriminalpolizei (EUROPOL) 11 Vertrag von Amsterdam 1997 Aufspaltung der Kompetenzen der ZBJI 1. Säule (supranational): Visa-, Migrations-, Asylpolitik Zusammenarbeit in Zivilsachen Einstimmigkeitsprinzip bis 2004 3. Säule (intergubernemental) : Zusammenarbeit in polizeilichen und Strafsachen Dubliner Rechtskreis (zwischenstaatlich inkl. GB + IR): Visa-, Migrations-, Asylpolitik Zusammenarbeit in polizeilichen und Strafsachen 12
Entscheidungsverfahren: Visa-, Migrations-, Asylpolitik, Zivilsachen Nach Amsterdam: Initiative der KO oder MST Anhörung des EP Einstimmigkeit des MR Nach Nizza (Übergangsfrist bis 2004): Migrationspolitik unverändert Visa, Asylpolitik, Zivilsachen: Initiative der KO Kodezision des EP Qualifizierte Mehrheit des MR Voraussetzung: Einstimmige Grundsatzbeschlüsse des MR Kontrolle durch EuGH 13 Entscheidungsverfahren: Polizei und Strafsachen ab 2004: Einschränkung des intergubernementalen Rechtssetzungsverfahrens durch Mehrheits-Rahmenbeschluss Initiativrecht der KO Kontrolle durch EP und EuGH Flexibilitätsklausel 14
Entscheidungsverfahren: Dubliner Rechtskreis Intergubernementale Rechtssetzung modifiziert durch autonome Zustimmung zu Rechtsakten des Schengener Rechtskreises für GB, IR, DN 15 Entscheidungsverfahren Resümee Umsetzung der Reformen durch Aktionsprogramme: 10 Meilensteine von Tampere 1999-2004 10 Prioritäten des Haager-Programms 2005-2010 Gemeinsamer Asylraum Steuerung der Migration Einbeziehung der Migrationspolitik in Lissabon-Strategie 16
Entscheidungsstruktur der 3. Säule (ZBJI) 17 Politikfelder der 3. Säule Asyl- und Flüchtlingspolitik Erste moderne Regelung durch die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Als Flüchtling galt damit jede Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich in des Schutz eines anderen Landes begibt. 18
Aufenthaltsrecht für Ausländer (Deutschland 2001) Aufenthaltsberechtigung Sicherster Aufenthaltsstatus; zusätzliche Voraussetzungen: insg. 8 Jahre Aufenthalt, Altersvorsorge, 3 Jahre vorstrafenfrei Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger EU-Bürger haben Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in allen Staaten der EU; Voraussetzung: ein gesichertes Einkommen Unbefristete Aufenthaltserlaubnis Voraussetzungen: 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, Arbeitserlaubnis, sicheres Einkommen und ausreichender Wohnraum, Verständigung auf deutsch Befristete Aufenthaltserlaubnis Für Nicht-EU-Bürger der Schlüssel zum späteren Daueraufenthalt in Deutschland; z.b: für nachziehende Familienangehörige Aufenthaltsbewilligung Beschränkt auf einen ganz bestimmten zeitlich begrenzten Zweck (z.b. Studium) Aufenthaltsbefugnis Wird aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen erteilt, z.b. an Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge Aufenthaltsgestattung Für Asylbewerber während der Dauer des Asylverfahrens; räumlich eingeschränkt Duldung Befristeter Verzicht des Staates auf Abschiebung eines Ausländers aus humanitären oder anderen Gründen Quelle: Das Parlament Nr. 12 / 01 v. 17.3.01 19 Anzahl der Asylanträge in der Eurozone Tausende 300 250 200 150 100 50 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2005 Quelle: Eurostat 20
Anzahl von Asylanträge (2006) Asylanträge pro 1000 Einwohner (2006) Vereinigtes Königreich Frankreich Schw eden Deuts chland Niederlande Österreich Griechenland Italien Belgien Norw egen Spanien Zypern Irland Polen Slow akei Tschechische Republik Finnland Ungarn Dänemark Malta Luxemburg Slow enien Bulgarien Rumänien Litauen Portugal Island Lettland Estland 0 5 10 15 20 25 30 Tausende Zy pern Malta Schw eden Österreich Norw egen Lux emburg Griechenland Irland Niederlande Belgien Slow akei Vereinigtes Königreich Finnland Frankreich Dänemark Tschechische Republik Deuts chland Slow enien Ungarn Italien Island Spanien Polen Bulgarien Litauen Rumänien Portugal Lettland Estland 0 1 2 3 4 5 6 7 21 Quelle: Eurostat 22
Migration nach Europa 1960-2000 (in Millionen) 23 24
Entwicklung Politikfelder der 3. Säule EUROPOL 1989: Ausschuss für Drogenkoordination (EDS) 1992: Maastricht: Europäisches Polizeiamt (EUROPOL) ab 1999: volle Tätigkeit Funktion = Strafverfolgung in der EU 25 EUROPOL Struktur Verantwortlich dem Rat der Justiz- und Innenminister (JI-Rat) Aufgaben des JI-Rats: ernennt Direktor und Stellvertreter beschließt den Haushalt billigt das Arbeitsprogramm billigt den Jahresbericht entscheidet über Mandatserweiterungen 26
EUROPOL Struktur 27 Das Mandat von EUROPOL Bekämpfung von illegalem Drogenhandel illegalem Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen Schleuserkriminalität Kraftfahrzeugverschiebung Menschenhandel (einschließlich der Kinderpornografie) Terrorismus Geldfälschung und Fälschung anderer Zahlungsmittel Geldwäsche 28
Organisierte Kriminalität in Europa 1999 29 EUROJUST Gründung 1999 durch ER Tampere Aufgaben: Koordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung 30
Perspektiven der ZBJI Politisch-Juridische Maßnahmen Gemeinsame Definition und Höchststrafen für Terrorismus Beschleunigtes Auslieferungsverfahren Europäischer Haftbefehl Vermögens- und Einkommenskontrolle 31 Perspektiven der ZBJI Operative Maßnahmen verstärkte Kooperation zwischen EUROJUST EUROPOL Task Force der Polizeichefs Anti-Terror-Sektionen der Geheimdienste temporäre Binnengrenzüberwachung 32
Politischer Dialog Perspektiven der ZBJI Völkerrechtliche Abkommen mit Drittländern Sonderabkommen mit USA (Beiziehung zu Entscheidungen 2. und 3. Säule) Ad-hoc Kooperationsabkommen Afghanistan Pakistan 33 Fallbeispiel Österreich Innere Sicherheit 1993: volle Übernahme der Verträge von Maastricht 1992 & Amsterdam 1997 1997: Schengener Durchführungsübereinkommen in Kraft 1998: Beseitigung der letzten Grenzkontrollen Problem Grenzüberwachung gegenüber neuen MST 2008: Abbau der Militärassistenz an Ostgrenzen 34
PRÜFUNGSBEISPIEL: UMWELT UND ENTWICKLUNG Analysieren Sie die Graphik unter folgenden Aspekten: a) Mit welchen Organen und Instrumenten ist die EU in den abgebildeten Organisationen vertreten bzw. aktiv? b) In welchen Organisationen sollte Österreich eine aktive Rolle spielen? Weltbank/IMF UNDP Weltorganisation für Umwelt und Entwicklung UN-Vollversammlung Welthandelsorganisation FAO WHO WMO IMO FAO: UN Food and Agriculture Organisation WHO: World Health Organisation UNDP: UN Development Programme WMO: World Meteorological Organisation IMO: International Maritime Organisation 35 Quelle: Politik und Zeitgeschichte, B 48/99, S. 3-11. PRÜFUNGSBEISPIEL: INNERE SICHERHEIT Analysieren Sie an Hand der vorgegeben Informationen folgende Aspekte: a) Welchen Status und welche Funktionen hat die angeführte Institution? b) Über welche Organe kooperiert Österreich mit Europol? c) Welche Probleme könnten sich für die österreichische Rechtsordnung ergeben? Mehr Kontrolle über EUROPOL Das Parlament Nr. 41 2.10.1998 Europäisches Parlament Okt. 1998: EUROPOL unter demokratische und rechtliche Kontrolle. Forderung auf Zusatzprotokoll zum EUROPOL- Übereinkommen: Zuständigkeit des EuGH, Kontrolle des EP und der nationalen Parlamente 36
PRÜFUNGSBEISPIEL: INNERE SICHERHEIT Analysieren Sie an Hand der vorgegeben Informationen folgende Aspekte: a) Wie ist dieser Politikbereich im Rahmen der EU geregelt? b) Welche Organe und Institutionen in Österreich sind von der Regelung betroffen? c) Welche Kontrollen könnte Österreich innerhalb der EU vorschlagen? EU-Staaten einigen sich auf Datenschutz bei Polizei und Justiz 09.11.2007 Deutsche Presse Agentur Brüssel (dpa) - Die Justizminister der 27 EU-Staaten haben sich auf gemeinsame Mindestregeln zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit geeinigt. «Dieses Ergebnis wird zu einer besseren Kooperation und einem besseren Informationsaustausch der Polizeibehörden innerhalb der Europäischen Union führen» [...] «Bisher gab es in den EU-Ländern bei der Erhebung, Speicherung, Korrektur und Löschung von Daten große Unterschiede», [ ] «Nun gibt es erstmals rechtsverpflichtende Vorschriften, die die Mitgliedstaaten dazu zwingen, sicherheitsrelevante Daten so zu sammeln, dass personenbezogene Daten auch geschützt werden.» Die Regeln gelten jedoch nur für den internationalen Datenaustausch. [ ] 37