Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz. Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen
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- Ursula Lang
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1 Maastricht: Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz Amsterdam: Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen Art. 61 EGV: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Politikbereiche: Die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden Gemeinsame Asyl-, Migration- und Visapolitik der Mitgliedstaaten Die Aufhebung von Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten der (Ausnahme GB und I, Sonderregelungen für Dänemark) Bürgerrechte In der Praxis fließen diese Bereiche ineinander.
2 Rechtliche Grundlagen: EU Vertrag: Titel VI: Bestimmungen über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen In den Art werden die Zusammenarbeit in der Rechts- und Innenpolitik, deren Ziele, Verfahren und Institutionen dargelegt. Zusätzlich gibt es 2 Erklärungen aus der Schlussakte zu den Maastrichter Verträgen zur Asylfrage und polizeilichen Zusammenarbeit EG-Vertrag: ZJI Artikel 14 und Art Unionsbürgerschaft. Schengener Besitzstand Europol
3 1.) Zusammenarbeit der Polizei und Justizbehörden verschiedene Kooperationen: Interpol Trevi Gruppe (Terrorisme, Radicalisme, Extremisme, Violance International Ziel: Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus durch erleichterten Datenaustausch und gemeinsame Ausrüstung und Ausbildung von Antiterror Einheiten der nationalen Polizeikräfte) Ad-Hoc Grupppen: z.b. für Fragen der illegalen Einwanderung (später gemeinsame Asyl und Migrationspolitik) und European Drugs Intelligence Unit (später Europol) Erste rechtliche Verankerung im Vertrag von Maastricht (1992): Die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit sollten auf eine festere rechtliche Grundlage gestellt werden. Europol: Vertragsgrundlage Art. 29, 30 EUV Gründung: Einigung im Rat über die Errichtung am , Aufnahme der Arbeit am Sitz: Den Haag
4 Zuständigkeit für weite Bereiche der Kriminalität, Terrorismus, Menschenhandel, Straftaten gegenüber Kindern, Drogen und Waffenhandel, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und vorrangige Aufgabe ist die Koordination der Aktivitäten nationaler Polizeidienststellen, keine eigene Strafverfolgung Automatisierte Fahndungsdatei SIS Außerhalb von Europol: SDÜ (Schengener Druchführungsübereinkommen) Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung Zusammenarbeit in Zivilsachen Vertragsgrundlage: Art. 61, 65, 67 EGV Gemeinsam mit der Asylpolitik und der Zusammenarbeit in Strafsachen ein Grundpfeiler zum Aufbau eines Raums der Freiheit Zustellung von Schriftstücken, Erhebung von Beweismitteln, Zuständigkeit der Gerichte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten EUROPÄISCHES JUSTIZIELLES NETZ (EUROJUST) (1998): Koordination der einzelstaatlichen Staatsanwaltschaften und der von ihnen geführten Ermittlungsverfahren (konkrete Aufgabenbeschreibung erstmals in NIZZA)
5 2.) Asyl-, Migrations- und Visapolitik Vertragsgrundlage: Art EGV 1985 Schengener Abkommen 1990 SDÜ 1997 Dubliner Konvention zu Asylfragen 1991 Konvention über die Kontrolle der Außengrenzen der Gemeinschaft. Maastricht 1992: Intergouvernemental Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde die Asyl und Einwanderungspolitik in die erste Säule der Gemeinschaft übernommen: Es gelten die allgemeinen Rechtsprinzipien der EG, aber nur unter Aufweichung der supranationalen Charakteristika: Kommission und Mitgliedstaaten haben ein geteiltes Initiativrecht (kein Initiativmonopol der Kommission. Der Gerichtshof kann nur von letztinstanzlichen Gerichten angerufen werden. Passarelle Beschluss (Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, sollte der Rat das einstimmig vorsehen, Mitentscheidungsverfahren) bis Mai 2004
6 Das Schengener Abkommen und die Aufhebung von Grenzkontrollen Binnenmarkt freier Personenverkehr Kern des Schengener Abkommens: Wegfall jeglicher Personenkontrollen zwischen den Staaten bei einer gleichzeitigen Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit und bestimmten Schritten zur Vereinbarung einer gemeinsamen Asyl und Visapolitik. Irland und GB nehmen nicht daran teil, Dänemark eingeschränkt (nach Referendum Maastricht, stimmt allen Entscheidungen einzeln zu, ist dann also nur völkerrechtlich gebunden) Amsterdam: Die Überführung des Schengen Besitzstandes in den EG Vertrag: Wiener Aktionsplan 1998 der geeignete Maßnahmen zur Verwirklichung des Raums der Sicherheit der Freiheit und des Rechts identifizierte. Europäischer Rat in Tampere Arbeitsprogramm: Verwirklichung des Raumes der Sicherheit, Freiheit und des Rechts hat absolute Priorität Haager Programm Rat verabschiedete ein neues mehrjähriges Arbeitsprogramm für die Zeit Dieses Programm berücksichtigt den der Kommission vorgelegten Abschlußbericht zum Tampere Programm sowie die Ergebnisse der Bürgerkonsultation 2004
7 Einwanderungsrecht: Vertragsgrundlage Art. 63 EGV Es bleibt den Mitgliedstaaten vorbehalten solche innerstaatlichen Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, die mit dem EG Vertrag und internationalen Übereinkünften vereinbar sind. Visarecht: Vertragsgrundlage: Art. 62 EGV Vor Amsterdam gesplittete Kompetenzen: 3. Säule, Schengen 3.) Bürgerrechte Unionsbürgerschaft Vertragsgrundlage: Präambel, Art. 2 EUV, Art EGV Ziel: Gewählrliestung politischer Bürgerrechte auf EU Ebene Rechte: Aufenthaltsrecht (auch ohne bestimmten Aufenthaltszweck) Diplomatischer und konsularischer Schutz auch durch andere Mitgliedstaaten Petitionsrecht beim EP Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten
8 aktives und passives Wahlrecht (Kommunalwahlen, EP) Europäische Grundrechte Wie definiert man Freiheit und Recht? Freiheit...in einem Rahmen der Sicherheit und des Rechts in Anspruch genommen werden kann... Die Bürger können von der Union zu Recht erwarten, dass sie die durch schwere Kriminalität bedingten Bedrohungen ihrer Freiheit und ihrer gesetzlichen Rechte entgegenwirkt. Dies erfordert gemeinsame Anstrengungen, um unionsweit Kriminalität und kriminelle Organisationen zu verhüten und zu bekämpfen. (Tampere 1999) Justice must be seen as facilitating the day-to day life of people and bringing to justice those who threaten the freedom and security of individuals and society. This includes both access to justice and full judicial cooperation among Member States (Wien 1998) Freiheit wird weniger als Freiheit vor staatlichen Eingriffen definiert, sondern als Mandat staatlicher Stellungen zur Schaffung von Freiheit und Gerechtigkeit. Demokratische Kontrolle im Intergouvernementalen Bereich? Einberufung des Konvents zur Erarbeitung der europäischen Grundrechtscharta in Nizza verabschiedet. Hätte eigentlich in die Verfassung eingegliedert werden sollen
9 Warum Integration? Handlungsbedarf Antwort auf objektive Problemlagen Strategie staatlicher Herrschaftssicherung: Mittel zur Demonstration politischer Aktivität. Vermehrte Aktivitäten und neue Zielsetzungen der dritten Säule korrelieren häufig mit aktuellen politischen Diskussionen. Inneres und Justiz als Legitimationstrategie, hier gibt es konkrete Ergebnisse der europäischen Integration von Defiziten wird abgelenkt: Rat von Tampere als Reaktion af Kosovo Konflikt und Santer Krise Auch Bürokratien versuchen ihre eigene Existenz zu rechtfertigen: Freizügigkeit wird immer als Sicherheitsproblem definiert, aber der Nachweis für den Zusammenhang zwischen Freizügigkeit und steigender Kriminalität existiert nicht. Es liegt grundsätzlich im Interesse des Staates die Sicherheitsbedürfnisse des Publikums zu provozieren, Gefährdungen zu identifizieren und sich dann als Schutz vor diesen anzubieten Alle Theorien sind an Machterhalt der Regierungen interessiert: die öffentliche Wahrnehmung wird manipuliert, um so die Grundlage für ihre Selbstermächtigung zu schaffen.
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