Aussichten. POLITIKBRIEF DER SCHWEIZERISCHEN BANKIERVEREINIGUNG. # 03... Spurensuche... Ein sauberer Finanzplatz



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Transkript:

Aussichten. POLITIKBRIEF DER SCHWEIZERISCHEN BANKIERVEREINIGUNG. # 03... Spurensuche... Ein sauberer Finanzplatz

e i N s i c h t e N 2 Die bekämpfung von Geldwäsche und der umgang mit Konten von politisch exponierten Persönlichkeiten sind eine ständige herausforderung für staat und Wirtschaft. Die politischen umbrüche in Nordafrika verleihen diesen themen zusätzliche brisanz. in der schweiz wollen banken und regierung einen sauberen Finanzplatz. Die schnelle vorsorgliche sperrung der Guthaben des tunesischen, ägyptischen und libyschen Machthabers hat dies deutlich gemacht. in den anderen Ländern mit wichtigen Finanzzentren wurde zum teil zögerlicher reagiert, es fehlte eine internationale Koordination. seit vielen Jahren widmet die schweiz dem Kampf gegen Geldwäsche, terrorismusfinanzierung und Korruption große Aufmerksamkeit. bereits 1977 haben die banken bindende standesregeln zur sorgfaltspflicht beschlossen. Deren herzstück ist die identifizierung des Vertragspartners und die Feststellung des wirtschaftlich berechtigten so wissen die banken, mit wem sie Geschäfte machen. Dazu kommt die Abklärung der herkunft von Geldern. Diese präventiven Maßnahmen verhindern erfolgreich, dass kriminelles Geld überhaupt angenommen wird. Zusätzlich bietet das schweizer system schnelle und griffige reaktionsmöglichkeiten. so müssen die Finanzintermediäre bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche Geschäftsbeziehungen melden und die betroffenen Vermögen werden automatisch gesperrt. Die behörden entscheiden dann, ob ein gerichtliches Verfahren eröffnet wird. Die schweiz hat ihr legislatives instrumentarium kontinuierlich ausgebaut. seit Februar 2011 verfügt sie als einziges Land über ein Gesetz zur schnellen und einfachen rückgabe von Potentatengeldern. international setzt und kontrolliert die Financial Action task Force (FAtF) die standards zur Verhinderung von Geldwäsche und terrorismusfinanzierung. Die FAtF bescheinigt der schweiz eine Vorreiterrolle in der Geldwäsche-bekämpfung. Das freut uns, verlangt aber auch einen unermüdlichen einsatz im Kampf gegen Geldwäsche und Korruption. Auf den folgenden seiten stellen wir ihnen das instrumentarium der schweiz zur Geldwäschebekämpfung vor. ich wünsche ihnen eine spannende Lektüre. Claude-Alain Margelisch, CEO der Schweizerischen Bankiervereinigung

ü b e r s i c h t 3 Vorreiter im Kampf gegen Geldwäsche Der schweizer Finanzplatz will keine kriminellen Gelder und bekämpft Geldwäsche aktiv. Das heutige instrumentarium der banken zur Abwehr illegaler Gelder ruht auf drei Pfeilern. erstes element ist die Vereinbarung über die standesregeln zur sorgfaltspflicht der banken (Vsb). Zentrale bestandteile sind die eindeutige identifikation der Kunden und die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten, die sogenannten Know-your-customer-regeln. Zweitens schreibt die Geldwäschereiverordnung der Finanzmarktaufsicht FiNMA den banken einen risikoorientierten Ansatz zur Geldwäscheprävention vor. Kunden werden anhand von Kriterien zum beispiel Wohnsitz, Art der bankdienstleistungen oder höhe, herkunfts- und Zielland von Zahlungen in risikoklassen eingeteilt. Geschäftsbeziehungen mit potenziell höherem Geldwäscherisiko müssen laufend überwacht werden. Als dritter Pfeiler dehnt das Geldwäschereigesetz die regeln der Vsb auf alle Finanzintermediäre aus. Auch für sie gelten die Know-your-customer-regeln, eine rigide Dokumentationspflicht, die einführung von organisatorischen Maßnahmen sowie eine Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäsche. DIE LEGENDE VO M WASCHSALON Der Begriff Geldwäsche existiert vermutlich seit den 1920er-Jahren: Gangsterboss Al Capone hat sein aus Glücksspiel und Alkoholhandel erworbenes Vermögen in Waschsalons investiert und wollte damit die illegale Herkunft des Geldes verschleiern. Dieser Dreiklang wird durch bestimmungen im strafgesetzbuch verstärkt. es sieht vor, dass Geldwäsche und die mangelnde Anwendung der Know-your-customer-regeln auch strafrechtlich geahndet werden. Zusammen schützen diese Maßnahmen den Finanzplatz wirkungsvoll gegen unerwünschte Gelder.

ü b e r s i c h t 4 Historie der Geldwäschebekämpfung in der Schweiz 1977: Die Schweizerische Bankiervereinigung führt die Vereinbarung über die standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) ein. 1990: Für ihre ersten Empfehlungen stützt sich die internationale Organisation Financial Action Task Force (FATF) auf die Schweizer VSB. 1990: Das Schweizer Strafgesetzbuch (Art. 305bis) belegt Geldwäsche mit Strafe. 1998: Das Geldwäschereigesetz dehnt die Bestimmungen der VSB auf alle Finanzintermediäre aus. 2003: Die Geldwäschereiverordnung der schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA verschärft die bisherigen Richtlinien zu Geldwäsche und Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Persönlichkeiten und erweitert sie um die Terrorfinanzierung. ab 2005: Die Schweiz setzt die überarbeiteten Empfehlungen der FATF um und revidiert zwischen 2005 und 2009 das Geldwäschereigesetz. 2011: Inkrafttreten der sogenannten Lex Duvalier (vgl. Seite 7) Financial Action Taskforce (FATF) Die in Paris ansässige FATF wurde 1989 von den G7- Staaten gegründet und ist der OECD angegliedert. Sie hat 36 Mitglieder darunter 34 Staaten und die Europäische Kommission. Ihre Aufgabe ist es, internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu setzen. Dafür hat sie 1992, ergänzt 2001, die sogenannten 40 + 9 Empfehlungen herausgegeben. Auch prüft die FATF, ob und wie ihre Mitglieder die Standards umsetzen. Foto: Manufactum

u M s i c h t 5 Gemeinsam gegen Geldwäsche Grundsätzlich versuchen Kriminelle oft grenzüberschreitend, die Herkunft von Geldern zu verschleiern. Gerade im einheitlichen europäischen Währungsraum ist daher ein koordiniertes Vorgehen erforderlich. Richtlinien und Gesetze im Kampf gegen Geldwäsche gibt die eu die Linie vor, die Mitgliedsstaaten setzen diese in nationales recht um. 1991 trat die erste eg-geldwäscherichtlinie in Kraft, sie wurde 2001 und 2005 überarbeitet. sie richtet sich jetzt nicht mehr nur an Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungen, sondern auch an andere berufsgruppen wie rechtsanwälte und Gewerbetreibende. Zentrales Ziel ist es, transparenz zu schaffen, zum beispiel durch identifizierung von Kunden und wirtschaftlich berechtigten. ungewöhnliche oder gar verdächtige Geschäfte müssen gemeldet werden. Dafür hat jedes Land eine Financial intelligence unit (Fiu) eingerichtet. in Deutschland ist Geldwäsche seit 1992 strafbar ( 261 stgb). seit 1993 gibt es das Geldwäschegesetz (GwG), das 2004 und 2008 auf basis der eu-richtlinie novelliert wurde. Die bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin) kontrolliert die einhaltung des GwG in den von ihr beaufsichtigten instituten und Versicherungen. >> In Deutschland werden nach Schätzungen der FATF jährlich zwischen 40 und 60 Milliarden Euro durch kriminelle Handlungen, inklusive Steuerdelikten, generiert.

u m s i c h t 6 >> Fortsetzung Gemeinsam gegen Geldwäsche Kontrolle der Umsetzung und Verschärfung Damit die Bekämpfung von Geldwäsche in allen EU-Ländern den strengen Vorgaben gerecht wird, überprüft die EU-Kommission fortlaufend den Stand der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. So hat sie am 27. Januar 2011 festgestellt, dass Deutschland die Anti-Geldwäsche-Vorschriften nicht vollständig umgesetzt hat, weil zwei Bundesländer nicht alle zuständigen Aufsichtsbehörden im Bereich der Geldwäsche ernannt haben. Darüber hinaus stellte die Financial Action Taskforce (FATF) Anfang 2010 fest, dass Deutschland zur Zeit der Prüfung von den 49 untersuchten Kriterien 29 erfüllte. Die Bundesregierung räumt der Integrität, dem Schutz und dem Ruf des deutschen Finanzsystems im Kampf gegen Geldwäsche eine hohe Priorität ein. Deshalb plant sie, die Vorschriften in diesem Bereich deutlich zu verschärfen. Überdurchschnittliche Qualität der Verdachtsmeldungen in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland 896 89 % 797 Schweiz 9.046 4.161 46 % Deutschland Laut der Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei MROS sind die Verdachtsmeldungen der Schweizer Finanzintermediäre im internationalen Vergleich von überdurchschnittlicher Qualität. Verglichen mit Deutschland werden prozentual fast doppelt so viele Verdachtsmeldungen als relevant an die Untersuchungsbehörden weitergeleitet. Im Jahr 2009 waren es 89% für die Schweiz und 46% für Deutschland. Der Fokus auf die Güte der Meldungen relativiert den Unterschied bei den absoluten Zahlen. Anzahl der Verdachtsmeldungen Anzahl der weitergeleiteten Verdachtsmeldungen

u m s i c h t 7 PEP: Lückenlose Prüfung und schnelle Reaktion Es gibt weltweit ungefähr 1,5 Millionen politisch exponierte Personen (PEP). Dazu zählen Regierungsmitglieder, prominente Politiker, hohe Beamte und ihnen nahestehende Personen. Grundsätzlich können PEP bei einer Schweizer Bank ein Konto eröffnen. Für sie gelten, neben den üblichen Know-your-customer-Regeln, die speziellen Bestimmungen der FINMA-Geldwäschereiverordnung. Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, das detaillierte Regeln für die Behandlung von Vermögenswerten von PEP obligatorisch in Kraft gesetzt hat. Beispielsweise muss die Geschäftsleitung der Bank der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung zustimmen und deren Weiterführung jährlich bestätigen. Um weltweit alle PEP zu erfassen, sammeln die Banken Informationen, die laufend aktualisiert werden. Zudem findet eine permanente computergestützte Überwachung aller Konten und Transaktionen von PEP statt. Besteht der Verdacht, dass ein Kontoinhaber Gelder unrechtmäßig erworben haben könnte, sperrt die Bank die Konten vorsorglich und informiert die Meldestelle für Geldwäscherei MROS. Die Strafverfolgungsbehörden entscheiden innerhalb von fünf Tagen, ob ein Verfahren eröffnet wird. Lex Duvalier: Rückzahlung von Potentatengeldern Die Länder sollen Gelder, die ehemalige Machthaber unrechtmäßig erworben haben, zurückerhalten. Das ist nicht immer einfach, wenn die betroffenen Länder nicht kooperieren können oder wollen. Damit die Schweiz solche Gelder trotzdem zurückgeben kann, hat sie am 1. Februar 2011 die sogenannte Lex Duvalier in Kraft gesetzt. Das Gesetz ermöglicht es, Vermögenswerte von PEP bis zu zehn Jahre lang zu sperren und sie einzuziehen, wenn die Vermutung besteht, dass sie unrechtmäßig erworben wurden. Die Lex Duvalier regelt die Rückgabe der Gelder und ihre Verwendung zugunsten der Bevölkerung. Die Schweiz ist zurzeit das einzige Land, das solche Maßnahmen ergriffen hat, und zeigt damit, dass sie die Bekämpfung der Geldwäsche und Korruption ernst meint.

u M s i c h t 8 Interview mit Renate Schwob, Leiterin Finanzmarkt Schweiz bei der Schweizerischen Bankiervereinigung Was passiert jetzt mit den gesperrten Guthaben von Ben Ali, Mubarak und Gaddafi? Die vorsorgliche sperrung verschafft als präventive Maßnahme den betroffenen staaten Zeit zu ermitteln, ob die Gelder aus illegalen Quellen stammen. es ist wichtig zu verstehen, dass diese sperrung keine beschlagnahmung ist. Sind diese Guthaben nicht offensichtlich kriminell? Nein, sonst hätten die banken diese Gelder gar nicht annehmen dürfen. hätte sich später ein Verdacht ergeben, hätten sie dies der Meldestelle für Geldwäscherei längst gemeldet. Der bundesrat sperrt solche Guthaben aus politischen, nicht juristischen Gründen. Heißt das, die Gelder werden möglicherweise wieder freigegeben? in den Fällen von tunesien und Ägypten ermittelt die Justiz bereits gegen die ehemaligen Machthaber. somit liegt der entscheid in den händen der Justizbehörden. bei Libyen sichern zusätzlich un-sanktionen die sperrung, hier liegt der entscheid nicht mehr bei der schweiz. Die Schweiz wird die blockierten Vermögenswerte also zurückerstatten? Dafür muss sie die Vermögenswerte zuerst einziehen, das bedingt ein straf- oder rechtshilfeverfahren. Wenn im ausländischen strafverfahren rechtskräftig festgestellt wird, dass es sich um veruntreutes staatsvermögen handelt, dann geht dieses an den betroffenen staat zurück. Die Banken hätten diese Gelder besser gar nicht angenommen? Diese Forderung ist mit blick auf die wirtschaftlichen Verflechtungen naiv. schweizer unternehmen sind in ausländischen staaten präsent und ausländische unternehmen in der schweiz tätig. Mit welcher begründung sollte eine schweizer bank einen Kunden aus einem solchen staat ablehnen? Wenn klar ist, dass es sich um legal erworbene Gelder handelt, besteht kein Grund, sie nicht anzunehmen, nur weil der ausländische staat nicht dieselben hohen demokratischen standards pflegt wie die schweiz. Politische Beziehungen und Geschäftsbeziehungen sind doch nicht dasselbe? Wenn banken höhere moralische standards einzuhalten hätten als die regierung, wäre der Aufbau von Wirtschafts- und politischen beziehungen mit gewissen staaten zumindest sehr schwierig.

s o m a c h t s d i e s c h w e i z / / b e r g s p i t z e 9 Die Schuldenbremse gilt seit 2003 auf Bundesebene und könnte ein Vorbild für mehrere europäische Länder sein. Sie ist Ausdruck einer nachhaltigen, zukunftsgerichteten Haushaltspolitik. Ziel ist es, einen Anstieg der Staatsschulden zu verhindern und so die Schuldenquote zu senken. Über die Dauer eines Konjunkturzyklus müssen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Kurzfristig erlaubt die Schuldenbremse Defizite in Phasen schwacher Konjunktur. Sie zwingt den Staat aber zur Erwirtschaftung von Überschüssen in guten Zeiten. Der Erfolg zeigte sich schon nach kurzer Zeit: Die Schuldenquote sank seit 2003 von 55,1 Prozent auf 38,2 Prozent im Jahr 2010, so das Eidgenössische Finanzdepartement. D eutschland blickt neidisch auf die Schweizer Banken. Gewiss, die UBS hing zeitweise am Tropf des Staates. Aber das ist vorbei, und aus dem Verkauf der Pflichtwandelanleihe zog der Bund einen hübschen Gewinn. Den Stabilisierungsfonds, die Bad Bank mit toxischen Wertpapieren der UBS, empfindet die kontrollierende Nationalbank nicht mehr als Last. Der Finanzplatz Schweiz lockt weiterhin Auslandsvermögen an. In Deutschland bildet hingegen die Hypo Real Estate nur die Spitze eines Eisbergs an Problembanken. Die Zukunftsmodelle der zum Teil ausgehöhlten Landesbanken sind unklar. Der Gang vom Industriestandort zum Finanzplatz führt in Deutschland in eine andere Welt. Dessen ungeachtet will die Schweiz im Bankensektor vorsorgen. Sie reichert die härteren Eigenkapitalregeln nach Basel III um ein Swiss Finish an. Kritik an dieser Sonderrolle führt in die Irre. Viele in Deutschland, allen voran der scheidende Bundesbankpräsident Axel Weber, sehen im Swiss Finish den künftigen Standard. Selbstzufriedenheit wäre aber falsch: Üppige Eigenkapitalpolster sind eine Absicherung, jedoch kein Ruhekissen. Wenn es hart auf hart geht, rufen alle als Erstes nach der Staatsgarantie. Daher erscheint es von außen so wichtig, dass die Schweiz mit ihren zwei überragenden Großbanken das Too Big to Fail -Problem durch geordnete Abwicklungsregeln löst. Jürgen Dunsch, Schweizer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

I m p r e s s u m Schweizerische Bankiervereinigung Aeschenplatz 7 Postfach 4182 CH-4002 Basel T +41 61 295 93 93 F +41 61 272 53 82 office@sba.ch www.swissbanking.org www.twitter.com/swissbankingsba Bildnachweis: istockphoto, Manufactum (www.manufactum.de) Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an office@sba.ch. Detektivblock, liniert, 9 Blatt