2. Gesundheitskongress Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung am 05.11.2015 in Hannover Impuls: Umgang mit psychischen Belastungen im Arbeitsschutz Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung
Inhalt Psychische Belastungen Couch oder was? Rechtsquellen Ist und Entwicklung Weitere Einbindung in die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Entwicklung von Methoden für Betrieb Überschneidungen und Synergien Ausblick
Psychische Belastungen Couch oder was? Hinweis: mit gekennzeichnete Folien sind (weitgehend) aus dem Schulungssatz des LASI entnommen
Aus der Schulung für Aufsichtsbeamte
Aus der Schulung für Aufsichtsbeamte
Psychische Fehlbelastung
Es geht nicht darum psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und zu kurieren!
Schlussfolgerung: Psychische Belastungen im Arbeitsschutz Aufgabe ist: Prävention Aufgabe ist nicht: Diagnose Therapie / Kuration
Rechtsquellen Ist und Entwicklung
Rechtsgrundlage psychische Belastungen (Ist 1) Das Arbeitsschutzgesetz versteht Maßnahmen des Arbeitsschutzes als Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit ( 2 ArbSchG) und verpflichtet den Arbeitgeber, Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; ( 4 Nr. 1 ArbSchG) und folgende Faktoren bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen: 6. psychische Belastungen bei der Arbeit. ( 5 Abs. 3 ArbSchG)
Rechtsgrundlage psychische Belastungen (Ist 2) Bildschirmarbeitsverordnung vom 04.12.1996 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.
Bundesratsinitiative Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit BR DS 315/13 Aus der Begründung: Die Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Inhalt und Umfang des Überwachungsauftrags der Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit sind im Arbeitsschutzgesetz nur unzureichend geregelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wie Aufsichtsbehörden benötigen und erwarten eine entsprechende Konkretisierung der Generalklauseln und allgemeinen Pflichten, damit gezielte betriebliche Strategien entwickelt werden können. Die vom Ausschuss nach 9 der Verordnung künftig erarbeitete "gute Praxis" minimiert die bestehende konzeptionelle Unsicherheit und die Kosten
Weitere Einbindung in die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Die drei materiellen Säulen der GDA GemeinsameDeutsche Arbeitsschutzstrategie Ziele, Handlungsfelderund Arbeitsprogramme; Evaluation Abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei Beratung und Überwachung der Betriebe Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften-und Regelwerks
Ziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme Für den Zeitraum 2008 2012 wurden folgende Arbeitsschutzziele festgelegt: Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett- Erkrankungen Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen Den zwei erstgenannten Zielen ist eine zweite Zielebene zugeordnet. Durch sie wird die Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und der Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen in die Programmentwicklung aufgenommen.
Ziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme 2013-2018 Im Bereich des Schutzes und der Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung ist ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen. Zunächst sollen durch eine breite Informations-und Motivationskampagne Unternehmer und Führungskräfte sowie andere betriebliche Akteure sowie zum Thema psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz sensibilisiert werden. Um arbeitsbedingte psychische Belastungen zu vermindern, sollen Aktivitäten und Instrumente zur frühzeitigen Erkennung und Beurteilung von, Gesundheitsgefährdungen sowie Handlungshilfen, Best-practice-Beispiele und weitere Materialien entwickelt werden. Weiterhin sind umfangreiche Qualifizierungen der betrieblichen Akteure und auch der Aufsichtsdienste geplant. Aufsichtsphase ist im Laufe diesen Jahres gestartet
Ziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme 2013-2018 Die Schwerpunktaktivitäten der Länder und UVT liegen in Branchen und bei Tätigkeiten mit besonderen Gesundheitsrisiken: Querschnittsthema: Einbeziehung der psychischen Belastungen in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung Schwerpunktthema 1: gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitszeit Schwerpunktthema 2: Prävention an Arbeitsplätzen mit dem Risiko traumatischer Ereignisse und Gewalt am Arbeitsplatz sowie schwieriges Klientel
Abgestimmtes Vorgehen Leitlinie zur methodischen Vorgehensweise bei der Beratung und Überwachung auf dem Gebiet der psychischen Belastungen und zusätzlich: Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Leitlinie Organisationdes betrieblichen Arbeitsschutzes
Entwicklung von Methoden für Betriebe Beispiele
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
BAuA besonder hinzuweisen ist auf: die Toolbox den Stressreport Deutschland 2012 Das Handbuch
Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) Vorbehalt: starke Diagnostisch / Therapeutische Ausrichtung
Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie www.gda-psyche.de/ Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilu ng psychischer Belastungen Handlungshilfen für die betriebliche Praxis Besichtigung und Beratung
Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LV 28 LV 31 (LV 34) LV 52 http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lasi_publications.php
Überschneidungen und Synergien
Synergien? QM Weitere?? ArbSch GM
Ausblick Psychische Belastungen werden zunehmend Thema. Mit einer Etablierung ist mittelfristig zu rechnen. Rasche Erfolge sind auf Grund der Neuartigkeit des Themas eher unwahrscheinlich.
Ende Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit