Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Die einzige Methode, der Ein-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung zu entkommen, ist das Fahrtenbuch. Und zwar sowohl beim Geschäftsführer als auch beim Arbeitnehmer. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den geldwerten Vorteil nach Fahrtenbuch abrechnen zu können: - ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, - die für jedes Auto getrennte Verbuchung der Kosten. (Oder zumindest die Möglichkeit, die Kosten anderweitig zu trennen, etwa durch getrennte Belegablage, Excel usw.) Das Fahrtenbuch muss enthalten: - Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen Geschäfts-/Dienstreise, - Reiseziel mit Reiseroute, - Reisezweck mit Angabe des aufgesuchten Geschäftspartners sowie die - Einzelaufzeichnung der Privatfahrten, jedoch ohne Angabe des Reisewegs. Beispiel: Datum Kilometerstand zu Beginn Kilometerstand am Ende Reiseziel mit Reiseroute Reisezweck mit Angabe desaufgesuchten Geschäftspartners 20.01.2010 53789 54289 Stuttgartüber A8 1/6 19.01.2010
FaMüller, Einkäufer Schulze 20.01.2010 54289 54299 Heimfahrt 21.01.2010 54299 54322 Unterbrunn BestellungIII Q Fa Meier, Hr. Meier 21.01.2010 54322 54358 Bad TölzB 318 ComputronAG, Hr. Gschwendtner 22.01.2010 54358 54395 Rosenheim 2/6 19.01.2010
Autowerkstatt 23.01.2010 54395 54458 privat Getrennte Verbuchung: Entweder, Sie legen ein getrenntes Aufwandskonto je Auto an, z. B. Konto 6530 = Benzin M-AX 123; Konto 6531 = Benzin M-PF 5464 usw. oder Sie lösen das über Kostenstellen oder über Excel/getrennte Belegablage usw. Nun ermitteln Sie die Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen: Beispiel: Am Jahrsende ergibt sich: Betrieblichekm 45478 76% Privatekm 7585 13% FahrtenWohnung-Arbeit 6554 3/6 19.01.2010
11% Gesamt-km 59617 100% Die Kosten dieses Autos beliefen sich im ganzen Jahr auf: Konto ltdatev-skr 04 Bezeichnung gebucht MwSt.? 6510 Kfz-Steuer 384 nein 6520 Versicherung 892 nein 6530 4/6 19.01.2010
Sprit 7.154 6540 Reparaturen 396 6565 Leasing 10.200 6570 SonstigeKosten 253 So rechnen Sie weiter: Die Gesamtkosten betragen hier 19.279 Euro, davon sind 24 % (alles plus MwSt./Abschn. 12 Abs. 1 i. V. m. Abschn. 103 Abs. 7 Satz 2 UStR!) als geldwerter Vorteil zu versteuern (11 % Privatfahrten + 13 % Fahrten Wohung-Arbeit). Insgesamt also 5.506 Euro (19.279 x 24 %). Dieser Betrag wird verbucht: Im Soll 5.506 Euro auf "6020 - Gehaltsaufwand", im Haben 4.627 Euro auf "4947 - verrechnete Sachbezüge" und 879 Euro auf MwSt. Angenommen, bei diesem Arbeitnehmer (gilt auch für den Geschäftsführer) wurden Januar bis November bereits 4.400 Euro als geldwerter Vorteil versteuert, dann wären im Dezember noch 5/6 19.01.2010
1.106 Euro nachzubuchen. Der Arbeitnehmer kann in seiner privaten Steuererklärung 14 km (unterstellte Entfernung Wohnung-Arbeit laut Beispiel) x 230 x 30 Cent = 966 Euro absetzen. Da es die Möglichkeit gibt, in Höhe der Entfernungspauschale einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss zu zahlen, kann der Arbeitgeber alternativ auch dem Arbeitnehmer 4.540 Euro (5.506 minus 966 Euro Pendlerpauschale) individuell versteuert auf die Gehaltsabrechnung setzen. Zusätzlich dann eben noch die mit 15 % pauschalversteuerten 966 Euro. 6/6 19.01.2010