Projekt Nr April Quartierplan Waldegg. Planungsbericht. Auflage

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Transkript:

Projekt Nr. 1.007.1.048.00 15. April 2015 Quartierplan Waldegg Planungsbericht Auflage

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Planungsrecht 3 2 Zielsetzungen 4 3 Überbauungsstudie 4 3.1 Überbauung 4 3.2 Erschliessung 5 3.3 Aussenraumgestaltung 5 4 Quartierplan 5 4.1 Allgemeines 5 4.2 Erschliessung 6 4.3 Überbauung 7 4.3.1 Bauliche Gestaltung 7 4.3.2 Baubereiche 7 4.3.3 Ausnützung 8 4.3.4 Energie 9 4.3.5 Lärmschutz 9 4.4 Umgebung 10 5 Interessenabwägung 10 5.1 Übergeordnete Planungen und Gesetze 10 5.2 Abweichungen von der Regelbauweise 10 6 Vorprüfung 11 7 Mitwirkung 12 8 Verfahren 12 Anhang 13

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 3 1 Ausgangslage 1.1 Allgemeines Die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 1609 beabsichtigt, das zwischen der Kasernenstrasse und der Waldeggstrasse liegende Grundstück neu zu überbauen. Das bestehende Wohngebäude soll dabei abgebrochen und einer neuen Wohnsiedlung Platz machen. Südlich angrenzend liegt die Parz. Nr. 3229, die der Einwohnergemeinde Herisau gehört. Dieses mit einer Abwasserpumpstation und Regenklärbecken (Assek. Nr. 3550) überbaute Grundstück soll in die Überlegungen zur Aussenraumgestaltung miteinbezogen werden. 1.2 Planungsrecht Die im oberen Teil überbaute Parz. 1609 liegt in der Wohnzone W2, die südlich angrenzende Parz. 3229 in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE). Situation: Orthofoto (Geoportal) Zonenplan (Geoportal) Gemäss Zonenplan Schutz befinden sich zwei Schutzobjekte im Plangebiet. Es handelt sich dabei um das Gebäude Kasernenstrasse 103 (Assek. Nr. 156), welches im Inventar als Klassizistisches Landhaus mit Walmdach beschrieben wird, und um einen Einzelbaum, der gefällt worden ist, ohne dass ein ordentliches Verfahren durchgeführt wurde.

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 4 Die Schutzentlassung der beiden Objekte ist Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens. Während der Planauflage gingen gegen die Schutzentlassungen mehrere Einsprachen ein. An den Einspracheverhandlungen zeigte es sich, dass die Einsprachen insbesondere auch einen Zusammenhang mit dem Überbauungsprojekt "Waldegg" haben. Daher wurde dieses Verfahren bis zum Vorliegen des Quartierplans sistiert. Ansicht von Südosten 2 Zielsetzungen Zur Ermöglichung einer zeitgemässen und dem Orte entsprechenden Wohnüberbauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Überbauung mit einem neuen Erschliessungskonzept und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umgebung und das Ortsbild erfordern die Ausarbeitung eines Sondernutzungsplans mit Sonderbauvorschriften. Einerseits ist eine konzeptionelle Homogenität innerhalb des Planungsgebiets sicherzustellen. Andererseits hat der Sondernutzungsplan im Sinne einer langfristigen Planung genügend Spielraum für die weitere Projektentwicklung der Überbauung zu gewährleisten. Neben baurechtlichen und ortsbaulichen, gestalterischen Vorgaben sowie Bestimmungen zur internen Erschliessung sind auch weitere Aspekte wie Lärmschutz und Energie zu berücksichtigen. 3 Überbauungsstudie Der Quartierplan Waldegg basiert auf einer Überbauungsstudie der Parzelle Nr. 1609. 3.1 Überbauung Die Überbauungsstudie umfasst acht Mehrfamilienhäuser mit jeweils drei Wohneinheiten, die sich in drei hangparallelen Zeilen zwischen der Kasernenstrasse im Süden und dem Waldstück

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 5 im Norden aufreihen. Die einzelnen Bauten richten sich nach einem architektonischen Gesamtkonzept, welches eine klar geformte Gebäudestruktur anstrebt, den Terrainverhältnissen Rechnung trägt und den Reiz der Landschaft betont. 3.2 Erschliessung Die bestehende Zufahrt von Parz. 1609 ab der Kasernenstrasse aus Südwesten soll arealintern aufgehoben werden. Es ist beabsichtigt, das Planungsgebiet (exkl. Parz. 3229, Abwasserpumpwerk Gemeinde Herisau) von Westen her über die Waldeggstrasse zu erschliessen. Die Parkierung soll weitgehend unterirdisch in einer Sammelgarage erfolgen. Mit der vorgesehenen Bushaltestelle östlich des Pumpwerkes wird das Planungsgebiet optimal mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen (vgl. Abb. S. 6). Mit der vorgesehenen Fusswegverbindung von der Haltestelle durch das Planungsgebiet zur Waldeggstrasse kann die Erschliessung des Quartiers Heinrichsbad mit dem öffentlichen Verkehr erheblich verbessert werden. 3.3 Aussenraumgestaltung Die Überbauungsstudie sieht vor, dass sämtliche Gebäude über Gehwege miteinander verbunden sind. Die Wohnungen verfügen alle jeweils über einen privat genutzten Aussenraum / Garten. Im Zentrum der Überbauung befindet sich eine Gemeinschaftsfläche. Die grosszügig bemessenen Zugangs- und Zufahrtsflächen bieten zusätzlichen Raum für Aktivitäten. Kinderspielflächen sind gemäss Überbauungsstudie im Bereich des bisherigen Reitstalls unterhalb des Waldes und über der Abwasserpumpstation auf der Gemeindeparzelle vorgesehen. Die bestehenden Bauten auf Parzelle Nr. 1609 werden mit der Realisierung der Neuüberbauung abgebrochen. Nur die am Waldrand gelegene Garagenbaute (Assek. Nr. 5758) bleibt bestehen und geniesst Bestandesgarantie. 4 Quartierplan 4.1 Allgemeines Zur Erreichung der in Kapitel 2 genannten Zielsetzungen erweist sich ein Quartierplan als geeignetes Planungsinstrument. Im Vergleich zu einem Gestaltungsplan besteht damit genügend Flexibilität hinsichtlich Art der Bebauung, des architektonischen Ausdrucks inklusive Materialisierung sowie der weiteren Projektentwicklung. Der Quartierplan Waldegg umfasst eine Fläche von 6'472 m 2, davon 5'891 m 2 in der zweigeschossigen Wohnzone W2 und 581 m 2 in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE). Die Abwasserpumpstation (Zone OE) wird in den Quartierplan einbezogen, weil die Nutzung der Dachfläche als Kinderspielplatz geregelt werden soll. Das nach Süden geneigte Gebiet weist eine maximale Höhendifferenz von ca. 20 m auf.

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 6 (Geoportal) 4.2 Erschliessung Die Erschliessung des Plangebiets erfolgt mit einer Stichstrasse ab der Waldeggstrasse. Die genaue Lage und Dimensionierung der neuen Erschliessungsstrasse werden im Rahmen der ersten Überbauungsetappe im Strassenprojekt festgelegt. An bzw. am Ende der Stichstrasse ist eine Wendemöglichkeit für Personenwagen vorzusehen. Die Parkierung erfolgt in Tiefgaragen. Die Baubereiche A1 und A2 sind durch eine gemeinsame Tiefgarage zu erschliessen. Zur Gewährleistung eines planerisch-organisatorischen Spielraums wird nicht festgelegt, ob die Parkierung des Baubereichs B an diejenige der Baubereiche A1 /A2 anzuschliessen ist oder autonom erfolgen kann. Lediglich Besucherparkplätze sowie zwei Carsharing-Parkplätze sind oberirdisch zulässig. Diese sind im Bereich der bestehenden Garage am Waldrand, entlang der Waldeggstrasse und entlang der neuen Stichstrasse anzuordnen. Pro Wohnung in den Baubereichen A1, A2 und B werden mindestens 2 gedeckte Fahrradabstellplätze nahe den Hauszugängen gefordert.

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 7 Situation / Gestaltung neue Bushaltestelle, Wälli AG Ingenieure, Stand Mai 2014 Zur Verbesserung der Erschliessung der Quartiere Walke und Heinrichsbad mit dem öffentlichen Verkehr, besteht die Absicht, an der Kasernenstrasse östlich des Pumpwerkes eine neue Bushaltestelle einzurichten. Zur Sicherung des erforderlichen Raums wird im Quartierplan eine Baulinie zur Kasernenstrasse im Abstand von 5.5 m festgelegt. Die Bushaltestelle verbessert die Erschliessung der Quartiere Walke und Heinrichsbad mit dem öffentlichen Verkehr. Über eine neue Fusswegverbindung durch das Planungsgebiet zur Waldeggstrasse kann ein direkter Zugang zum Quartier Heinrichsbad sichergestellt werden. Die zwei vorgesehenen Carsharing-Abstellplätze tragen dem individuellen Mobilitätsbedürfnis der Quartierbewohner nachhaltig Rechnung. 4.3 Überbauung 4.3.1 Bauliche Gestaltung Die gestalterischen Bestimmungen des Quartierplans in Bezug auf die Bauten sind allgemein gehalten, um einen angemessenen Spielraum bei der Ausarbeitung des künftigen Bauprojekts zu ermöglichen. 4.3.2 Baubereiche Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Bebauung unter Berücksichtigung übergeordneter, raumplanerischer Zielsetzungen wird für die Baubereiche A1 und A2 ein Gesamtkonzept in verdichteter Bauweise gefordert. Für den durch die Erschliessungsstrasse und die Abwasser-

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 8 pumpstation isolierten Baubereich B ist eine eigenständige Bebauung denkbar, sofern sie sich im Gesamtkontext des Gebiets entlang der Waldeggstrasse gut einordnet (parallel oder senkrecht zum Hang bzw. Kasernenstrasse etc.). Während im Baubereich A2 mit einer Breite von 14 m die Anordnung der Bauten weitgehend vorgegeben ist, soll im hangseitig liegenden Baubereich A1 für das Bauprojekt die Wahl zwischen parallel oder senkrecht zum Hang bzw. zur Kasernenstrasse bestehen. Im Falle einer senkrechten Anordnung ist durch eine Staffelung der Einzelbauten sicherzustellen, dass eine optimale Einfügung in das bestehende Terrain erfolgt, also in Abstimmung auf die Hangtopographie. Allgemein gelten in den für Neubauten vorgesehenen Baubereichen A1, A2 und B mit Ausnahme weniger Abweichungen (vgl. Kap. 5.2) die Regelbauvorschriften. 4.3.3 Ausnützung Gemäss Art. 41 Abs. 1 lit. b BauG kann eine Mehrausnützung von 10% gewährt werden, wenn mit dem Projekt in Bezug auf die architektonische Gestaltung, die Wohnhygiene sowie die Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung gegenüber der zonengemässen Überbauung eine wesentliche Qualitätssteigerung verbunden ist. Die Qualitätsanforderungen des Quartierplans für die Erteilung des Ausnützungsbonus setzen sich zum einen aus den Grundanforderungen des Quartierplans (Sonderbauvorschriften und Planfestlegungen) sowie den projektspezifischen Anforderungen zusammen. Ein Mehrausnützungsbonus von max. 10% kann gewährt werden, wenn zusätzlich zu den im Quartierplan festgelegten Grundanforderungen erhöhte Anforderungen an die Bebauung, Erschliessung und Gestaltung erfüllt werden. Die Grundanforderungen des Quartierplans umfassen folgende Punkte: - Verdichtete Bauweise im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Baubereiche A1 und A2 (Art. 7 Abs. 2 SBV) - Gute Einfügung der Bebauung in das Gelände durch Festlegung einer eng umgrenzten Fläche (Baubereich A2) bzw. durch Anordnung der Einzelbauten parallel oder senkrecht zum Hang (Baubereiche A1 und B) (Art. 7 SBV) - Optimale Erschliessung mit ÖV (neue Bushaltestelle im Quartierplangebiet, Planhinweis) - Gute Erschliessung für Fussgänger (neue Wegverbindung zur Bushaltestelle, Planfestlegung) - Siedlungsgerechte Erschliessung mit möglichst wenig Verkehrsfläche - Parkierung in der Tiefgarage (Art. 4 SBV) - Erhöhte Anforderungen an die Energie (Art. 9 SBV) Die Qualitätsanforderungen des Projektes umfassen folgende Punkte: - Überdurchschnittliche architektonische und grundrissliche Gestaltung der Gebäude sowie Einfügung in die ortsbauliche Situation - Optimale Besonnung der Wohnräume - Gut gestaltete Freiflächen und grosszügige Kinderspielplätze - Gut gestaltete Lärmschutzmassnahmen

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 9 - Nachhaltige Bauweise wie: Flexible Nutzungsmöglichkeiten der Bausubstanz über die ganze Lebensdauer d. Gebäude Freianlagen mit siedlungsgerechten Aussenräumen mit extensiven Wiesen- und Rasenflächen, Retentionsflächen, Bäumen und Hecken Nachhaltiges Energiekonzept (z.b. Nahwärmeverbund, Einsatz Solaranlagen usw.) Gute Gestaltung des Übergangsbereichs zwischen der Bebauung und der landwirtschaftlich genutzten Fläche 4.3.4 Energie Mit dem Quartierplan werden Vorgaben zur Energie gemacht. Diese basieren auf dem Merkblatt "Energetische Anforderungen in Quartierplänen" für Gemeinden und Planer des Amts für Umwelt (Juli 2014). 4.3.5 Lärmschutz Gemäss Art. 30 der Lärmschutzverordnung müssen innerhalb einer bereits erschlossenen Zone grundsätzlich die Immissionsgrenzwerte (IGW) eingehalten werden. In der Wohnzone (W2) gelten dementsprechend die IGW der Empfindlichkeitsstufe ES II, das heisst Tag: 60 db(a); Nacht: 50 db(a). Gemäss dem auf Basis der Überbauungsstudie (vgl. Kap. 3) erstellten Lärmgutachten vom 7. Juni 2012 (vgl. Anhang) beträgt der Beurteilungspegel an den Fassaden der untersten Häuserzeile - unter Berücksichtigung einer Lärmschutzwand entlang der Kasernenstrasse - am Tag maximal 65 db(a), in der Nacht maximal 53.5 db(a). Somit wird der massgebende Wert von 60dB(A) tagsüber um 5 db(a) und in der Nacht um 3.5 db(a) überschritten. Lärmempfindliche Räume gemäss Art. 2 Abs. 6 der Lärmschutzverordnung dürfen nicht ausschliesslich auf die Kasernenstrasse orientiert werden. Dies gilt nicht, wenn durch bauliche oder gestalterische Massnahmen die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden können. Eine Lärmschutzwand innerhalb des Strassenabstands ist zulässig. Ihre Gestaltung hat in Absprache mit den zuständigen Stellen zu erfolgen. Insbesondere ist dabei die geplante Bushaltestelle zu berücksichtigen. Das auf der Überbauungsstudie basierende Lärmgutachten zeigt, dass mit einem umlaufenden Balkon im betroffenen 2. Obergeschoss mit einer Schallschutzverglasung sowie einer Lärmschutzmassnahme im Bereich des Strassenabstandes ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet werden kann. Sicherzustellen ist jedoch, dass die einzelnen Wohnungen genügend Tageslicht und eine hohe Wohnqualität aufweisen. Im Anschluss an die öffentliche Mitwirkung wurde im Frühjahr 2014 im Auftrag der Gemeinde eine Ergänzung des Lärmgutachtens vorgenommen (vgl. Anhang). Dabei konnte der Nachweis erbracht werden, dass bei einer allfälligen Rückversetzung der geplanten Bauten im Baubereich A2 um 1 m trotz punktuell geringfügig negativer Auswirkungen auf die Immissionspegel die IGW überall eingehalten werden können. Mit dem Baugesuch ist ein Lärmgutachten einzureichen, welches die erforderlichen planerischen und baulichen Massnahmen zur Einhaltung der IGW der ES II nachweist.

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 10 4.4 Umgebung Die Gestaltung der Umgebung hat sich am architektonischen Konzept (Baubereiche A1 und A2) zu orientieren und muss gesamtheitlich ausgelegt sein. Zusammen mit dem Baugesuch muss auch ein Umgebungsgestaltungskonzept eingereicht werden. Dabei ist insbesondere auch der guten Gestaltung des Übergangsbereichs zur Landwirtschaftszone Beachtung zu schenken. Weitere Bestimmungen zur Gestaltung und Nutzung der Umgebung werden auf das notwendige Minimum beschränkt. 5 Interessenabwägung 5.1 Übergeordnete Planungen und Gesetze Die vorliegende Planung berücksichtigt die übergeordneten Planungen und Gesetze. Den Anliegen der Raumplanung (RPG, kant. Baugesetz) wie auch den Nachhaltigkeitsaspekten (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) wird Rechnung getragen. Dasselbe gilt für den Lärmschutz (vgl. Vorschriften zur Einhaltung der massgebenden Grenzwerte). 5.2 Abweichungen von der Regelbauweise Die Bestimmungen des Quartierplans entsprechen dem Zweck der Zone W2. Die Abweichungen gegenüber der Regelbauweise ermöglichen die Erstellung einer Wohnüberbauung von hoher ortsbaulicher und architektonischer Qualität unter Berücksichtigung der Topographie. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen gemäss Art. 41 BauG erfüllt. Die Abweichungen sind nachfolgend zusammengefasst (grau hinterlegt): Zone W2 Baubereich A1 Baubereich A2 Baubereich B Vollgeschosse 2 3 1) Gebäudehöhe 7.5 m 7.5 m (OK Attikaterrasse) Firsthöhe 11.5 m 11.5 m Gebäudelänge 24.0 m 24.0 m 2) Gebäudeabstand 10.0 m 8.0 m 10.0 m Grenzabstand 5.0 m / 8.0 m 1.0 m gegenüber LW 3) 1.0 m gegenüber LW 4) 2.5 m gegenüber Baubereich C 5) 1) Das "Attikageschoss" kann auf einer Längsseite fassadenbündig sein und zählt somit als Vollgeschoss. 2) Längere Sockelgeschosse zwischen den Hauptbauten sind zulässig. 3) gilt für Hauptbauten (Vorbauten: 0.7 m auf max. 1/3 der Fassadenlänge) 4) gilt für Hauptbauten (zusätzlich: Vorbauten gegenüber Baubereich C: 2.5 m) 5) gilt für Hauptbauten (Vorbauten: 1.5 m)

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 11 Trotz des zusätzlichen Vollgeschosses ("Attika") halten die Gebäude- und Firsthöhen von Neubauten das zulässige Mass gemäss Baureglement ein. Die Tiefgarage und die Kellerräumlichkeiten gemäss Überbauungsstudie liegen grösstenteils unter dem gewachsenen Terrain, treten teilweise aber auch als Sockelgeschosse zwischen den Hauptbauten talseitig in Erscheinung. Der Baubereich bestimmt dort die maximale Gebäudelänge. Für die einzelnen Hauptbauten gilt hingegen die Länge gemäss Regelbauweise. Damit in den Baubereichen A1und A2 die Gebäudetypen in Anlehnung an die Überbauungsstudie angeordnet werden können, wird der ordentliche Gebäudeabstand reduziert. Dies hat lediglich arealinterne Auswirkungen und wird mit den obersten Geschossen ("Attika"), die gemäss Überbauungsstudie auch seitlich zurückspringen, wettgemacht. Den Anforderungen an die Wohnhygiene, insbesondere bezüglich der ausreichenden Belichtung, ist Rechnung zu tragen. Gemäss Art. 25 Abs. 2 Baureglements dürfen Balkone und Erker die Abstandslinie pro Stockwerk nur um einen Drittel der dazugehörigen Fassadenlänge überschreiten. Beim Baubereich A2 wäre diese Bestimmung, unter Berücksichtigung der durch die geplante Bushaltestelle notwendigen zurückversetzten Baulinie (5.5 m Strassenabstand), nicht verhältnismässig. Aus diesem Grund legt der Quartierplan fest, dass Balkone im Baubereich A2 auf der ganzen Fassadenlänge maximal 0.5 m über die Baulinie hinausragen dürfen. Dabei ist aus öffentlicher Sicht sicherzustellen, dass diese Balkone die Fläche des öffentlichen Trottoirs mit der geplanten Bushaltestelle nicht überragen. Interessen der Nachbarn: Die Interessen der Nachbarn werden durch die genannten Abweichungen von der Regelbauweise nicht berührt. Durch die seitlich zurückspringenden Attikageschosse ergeben sich für die Nachbarn entlang der Waldeggstrasse Vorteile im Vergleich zur Regelbauweise. 6 Vorprüfung Das kant. Planungsamt hat den Quartierplan Waldegg geprüft und mit dem Bericht vom 31. August 2012 dazu Stellung genommen. Dabei wurde insbesondere die Zweckmässigkeit der Lärmschutzmassnahmen entlang der Kasernenstrasse in Frage gestellt. Mit einer vertieften Studie konnte aufgezeigt werden, wie sich die geplanten Lärmschutzmassnahmen die Umgebungsgestaltung integrieren. Die Forderungen bzw. Anregungen wurden bei der Überarbeitung des Quartierplans berücksichtigt und sind nochmals zur Vorprüfung eingereicht worden. Die im zweiten Vorprüfungsbericht vom 20. Dezember 2013 des kantonalen Planungsamts enthaltenen Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und im Quartierplan aufgenommen. Das kantonale Planungsamt stellt für den Quartierplan die Genehmigung in Aussicht.

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 12 7 Mitwirkung An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 13. Februar 2014 wurde das Projekt der Bevölkerung vorgestellt. Es fand eine breite Diskussion statt, die neben der Gewährung des Mehrausnützungsbonus insbesondere verkehrliche Aspekte zum Gegenstand hatte: Angeregt wurde, das Planungsgebiet direkt ab der Kasernenstrasse zu erschliessen. Eine Abklärung beim kantonalen Tiefbauamt zeigte jedoch, dass eine direkte Erschliessung ab der Kasernenstrasse nicht bewilligt werden könnte. Zudem ist die Waldeggstrasse zur Erschliessung des gesamten Quartiers genügend ausgebaut und verfügt über ausreichend Kapazität. Des weitern wurde die Lage der Bushaltestelle westlich des Pumpwerks als unerwünscht erachtet. Die technische Überprüfung der Bushaltestelle in Abstimmung mit dem kantonalen Tiefbauamt zeigte, dass die Bushaltestelle östlich des Pumpwerks ebenfalls möglich ist. Daher wurde diese entsprechend verlegt. Das diesbezüglich erweiterte Lärmgutachten belegt, dass auch mit der geplanten Bushaltestelle die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Ebenfalls wurde bemängelt, dass die geplante Überbauung zu wenige Parkplätze aufweise. Dem ist entgegen zu halten, dass die Bemessung der erforderlichen Abstellplätze sich nach der Regelbauweise des Baureglements richtet. Es ist keine abweichende Regelung vorgesehen. Neben den Bedenken zu den Verkehrsaspekten wurde auch die Gewährung des Mehrausnützungsbonus kritisiert. Die bis zu acht Meter hohen Gebäude stellten eine gestalterische Beeinträchtigung der angrenzenden Liegenschaften dar. Zudem erfülle das Projekt die Anforderungen zur Gewährung des Mehrausnützungsbonus nicht. Dem ist entgegenzuhalten, dass es sich vorliegend um den Quartierplan handelt, der grundsätzlich die Gewährung des Mehrausnützungsbonus ermöglicht. Die Gewährung des Bonus ist jedoch von der Erfüllung der im Quartierplan gestellten Anforderungen abhängig. So hat unter anderem die Gebäudegestaltung erhöhten Anforderungen zu genügen. Die Erfüllung dieser Anforderung wird im Rahmen des Baugesuchs zu prüfen sein. Aufgrund der grossen Abstände zu den Nachbarliegenschaften wegen der dazwischen liegenden Waldeggstrasse sowie der Tatsache, dass sich die Überbauung am östlichen Rand des Heinrichbad Quartiers befindet, ist eine Beeinträchtigung der Anstösserliegenschaften jedoch auszuschliessen. 8 Verfahren Es wird das ordentliche Verfahren gemäss Art. 45 ff BauG durchgeführt. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2015 die Auflage des Quartierplans beschlossen. Die öffentliche Auflage findet vom 20. April bis 19. Mai 2015 statt.

Gemeinde Herisau; Quartierplan Waldegg - Planungsbericht Seite 13 Anhang - Lärmgutachten vom 7. Juni 2012, Wälli AG Ingenieure (inkl. Ergänzung vom 31.03.2014)

Immobilien Flurhof AG Architekturbüro / Generalunternehmung Steigrüebli 7 9404 Rorschacherberg Überbauung Kasernenstrasse 103, 9100 Herisau Lärmbelastung Strassenlärm Projekt Nr. 3108-0225 Erstellt Sr Datum 7. Juni 2012 www.waelli.ch

3108-0225 Lärmgutachten Kasernenstrasse 103, Herisau Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 3 1.1 Allgemeine Grundlagen 3 1.2 Belastungsgrenzwerte für Strassenverkehrslärm 3 1.3 Lärmbelastung 3 2 Berechnung und Resultate 4 2.1 Methode und Annahmen 4 2.2 Geplante Schallschutzmassnahmen (Anhang 2) 4 2.3 Resultate und Beurteilung 4 3 Ausbreitungsgrafik 5 Wälli AG Ingenieure Seite 2 tb003a120607 LGA Kasernenstrasse 103, Herisau.doc

3108-0225 Lärmgutachten Kasernenstrasse 103, Herisau 1 Grundlagen 1.1 Allgemeine Grundlagen Lärmschutzverordnung (LSV vom 15.12.1986, Stand 1.Juli 2008) Strassenverkehrszahlen 2010 Kant. Tiefbauamt AR, Kasernenstrasse Herisau Höhenkurven DHM 2009 AR 0.25 m Gebiet Appenzell AR, dat. 11.11.2011 GEOINFO AG Grundrisse, Fassaden- und Situationsplan Überbauung Kasernenstrasse 103, Herisau, dat. 4.10.2011, Immobilien Flurhof AG Cadna A; Software zur Lärmberechnung, Version 3.7 Sitzung mit der Gemeinde dat. 12.12.2011 Mail 16.05.2012, Marcel Nef 1.2 Belastungsgrenzwerte für Strassenverkehrslärm Gemäss LSV Art. 31 muss innerhalb einer bereits erschlossenen Zone grundsätzlich der Immissionsgrenzwert (IGW) eingehalten werden. Die Parzelle 1609 liegt in der Wohnzone W2. Damit sind die Grenzwerte für die Empfindlichkeitsstufe II massgebend. Tag Nacht Immissionsgrenzwert ES II Lr in db(a) für Wohnräume 60 50 Die Grenzwerte gelten für lärmempfindliche Räume, dies sind gemäss LSV Art. 2, 6a Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume. 1.3 Lärmbelastung Nach dem Lärmbelastungskataster ist von den folgenden Lärmemissionen auszugehen. Lr in db(a) Parzelle 4711 in Richtung St. Gallen Tag Nacht Lärmemission 77 db 65 db Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV 6970 Schwerverkehrsanteil 10% 5% Massgebliche Geschwindigkeit 60 km/h 60 km/h Lr in db(a) Parzelle 1609 in Richtung Herisau Tag Nacht Lärmemission 76 db 64 db Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV 6970 Schwerverkehrsanteil 10% 5% Massgebliche Geschwindigkeit 50 km/h 50 km/h Wälli AG Ingenieure Seite 3 tb003a120607 LGA Kasernenstrasse 103, Herisau.doc

3108-0225 Lärmgutachten Kasernenstrasse 103, Herisau Die Verkehrszahlen DTV 6700 stammen aus dem Jahr 2010. Darum wurde zu dieser Verkehrsmenge eine Verkehrszunahme von jährlich 2 % für das Jahr 2012 hinzugerechnet. 2 Berechnung und Resultate 2.1 Methode und Annahmen Die Lärmausbreitung wurde mit der Lärmberechnungssoftware Cadna Version 3.7 berechnet. Da mit einer hohen Lärmbelastung zu rechnen ist, wurde eine Lärmschutzwand (Anhang 2) in die Berechnung miteinbezogen. Damit die Wirkung der Lärmschutzwand optimal ist, muss sie möglichst nahe an der Lärmquelle positioniert sein. Entlang der Kasernenstrasse ist ein 2m Freihaltebereich ausgewiesen. Somit wurde in 2 m Abstand parallel zur Kasernenstrasse die Wand modelliert. Als Empfangspunkte wurden die exponiertesten Punkte an den südlichen, westlichen und östlichen Fassaden der geplanten Gebäuden gewählt (siehe Ausbreitungsgrafik Kapitel 3). Die Empfangspunkte befinden sich in der Mitte des offenen Fensters der lärmempfindlichen Räume. 2.2 Geplante Schallschutzmassnahmen (Anhang 2) Lärmschutzwand Geplant sind zwei Lärmschutzwände entlang der Kasernenstrasse. Sie schützen in erster Linie das Erdgeschoss der Häuser 1 und 2. Balkone Um die beiden Obergeschosse der Häuser 1,2 und 8 vom Lärm zu schützen sind Balkone mit Brüstungen geplant. Für die Konstruktion der Brüstungen sind Schallundurchlässige Materialien zu verwenden. Lärmschutzglas Im 1. OG des Haus 2 sind an der westlichen Seite entlang der Balkonbrüstung durchgehend über die gesamte Stockwerkhöhe Lärmschutzglas eingeplant. 2.3 Resultate und Beurteilung Die Resultate sind im Anhang 1 sichtbar. Mit den in Kapitel 2.2 beschriebenen Lärmschutzmassnahmen liegen alle Berechnungspunkte unter dem Immissionsgrenzwert. Wälli AG Ingenieure Seite 4 tb003a120607 LGA Kasernenstrasse 103, Herisau.doc

3108-0225 Lärmgutachten Kasernenstrasse 103, Herisau 3 Ausbreitungsgrafik Herisau, 7. Juni 2012 Wälli AG Ingenieure Mathias Sprecher dipl. Umwelting. FH Andreas Tenger dipl. Bauing. FH Wälli AG Ingenieure Seite 5 tb003a120607 LGA Kasernenstrasse 103, Herisau.doc

Anhang 1 Resultate Berechnungspunkte

Anhang 1 Empfangspunkte Lärmgutachten Kasernenstrasse 103 / 3108-0225 Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Dist. Zu Strassenachse Lr ohne Lärmschutz Bezeichnung ID tags nachts Abstand Höhendiff. tags nachts db(a) db(a) m m db(a) db(a) Haus 1 EG 1 60 50 10.75 4.88 58.2 46.6 Haus 1 EG 2 60 50 10.87 4.32 58.8 47.2 Haus 1 1.OG 1 60 50 10.75 7.58 59.4 47.9 Haus 1 1.OG 2 60 50 10.87 7.02 59 47.4 Haus 1 2. OG Ost 60 50 14.6 10.4 51.4 39.9 Haus 1 2.OG 1 60 50 10.75 10.27 55.7 44.1 Haus 1 2.OG 2 60 50 10.87 9.71 55.6 44.1 Haus 1 2.OG West 60 50 13.2 9.57 47.6 36 Haus 1 Attika 1 60 50 13.49 12.87 56.1 44.5 Haus 1 Attika 2 60 50 13.58 12.52 55.7 44.1 Haus 2 EG 1 60 50 10.85 3.65 59.8 48.3 Haus 2 EG 2 60 50 10.8 3.14 59.4 47.8 Haus 2 1.OG 1 60 50 10.85 6.35 59.1 47.5 Haus 2 1.OG 2 60 50 10.8 5.84 58.8 47.2 Haus 2 2.OG 1 60 50 10.85 9.04 55.8 44.2 Haus 2 2.OG 2 60 50 10.8 8.53 56.7 45.1 Haus 2 2.OG Ost 60 50 13.31 9.16 48.1 36.5 Haus 2 2.OG West 60 50 12.99 8.4 54.3 42.7 Haus 2 Attika 1 60 50 13.53 11.65 56.6 45 Haus 2 Attika 2 60 50 13.48 11.32 57.1 45.5 Haus 3 EG 1 60 50 33.07 11.47 51.6 40.1 Haus 3 EG 2 60 50 33.12 10.91 49.5 37.9 Haus 3 1.OG 1 60 50 33.07 14.47 53.9 42.4 Haus 3 1.OG 2 60 50 33.12 13.91 51.6 40.1 Haus 3 2.OG 1 60 50 33.07 17.47 56.2 44.7 Haus 3 2.OG 2 60 50 33.12 16.91 53.4 41.9 Haus 3 Attika 2 60 50 35.8 19.97 53.6 42.1 Haus 3 Attika 1 60 50 35.78 20.36 54.9 43.4 Haus 4 EG 1 60 50 33.13 10.22 49.2 37.6 Haus 4 EG 2 60 50 33.09 9.67 50.1 38.5 Haus 4 1.OG 1 60 50 33.13 13.22 51.1 39.6 Haus 4 1.OG 2 60 50 33.09 12.67 51.9 40.4 Haus 4 2.OG 1 60 50 33.13 16.22 52.8 41.2 Haus 4 2.OG 2 60 50 33.09 15.67 53.6 42 Haus 4 Attika 1 60 50 35.83 19.12 53.5 42 Haus 4 Attika 2 60 50 35.8 18.74 53.9 42.4 Haus 5 EG 1 60 50 33.01 9.02 52.5 40.9 Haus 5 EG 2 60 50 32.95 8.51 53 41.4 Haus 5 1.OG 1 60 50 33.01 12.02 54.9 43.3 Haus 5 1.OG 2 60 50 32.95 11.51 55.5 43.9 Haus 5 2.OG 1 60 50 33.01 15.02 56.3 44.7 Haus 5 2.OG 2 60 50 32.95 14.51 57.4 45.8 Haus 5 Attika 2 60 50 35.69 17.56 56.9 45.3 Haus 5 Attika 1 60 50 35.7 17.93 56.2 44.7 Haus 8 EG 1 60 50 24.1 7.55 57.1 45.5 Haus 8 EG 2 60 50 24.07 7.19 56.5 45 Haus 8 1.OG 1 60 50 24.1 10.55 57 45.5 Haus 8 1.OG 2 60 50 24.07 10.19 57.2 45.7 Haus 8 2.OG 1 60 50 24.1 13.55 55.8 44.2 Haus 8 2.OG 2 60 50 24.07 13.19 55.7 44.2 Haus 8 Attika 2 60 50 26.88 16.23 58.2 46.6 Haus 8 Attika 1 60 50 26.9 16.44 58.1 46.6 Wälli AG Ingenieure Sr / 07.06.2012

3108-0225 Lärmgutachten Kasernenstrasse 103, Herisau Anhang 2 Lärmschutzmassnahmen Wälli AG Ingenieure Seite 7 tb003a120607 LGA Kasernenstrasse 103, Herisau.doc

Ergänzung Lärmgutachten Kasernenstrasse, Herisau 3100-0225 Ausgangslage Im Juli 2012 führte die Firma Wälli AG Ingenieure Lärmberechnungen für die Überbauung Kasernenstrasse 103 durch. Das Ergebnis der Berechnungen waren Lärmschutzmassnahmen wie schallundurchlässigen Balkonbrüstungen, schallabsorbierende Balkondecken und eine Lärmschutzwand in 4m Abstand entlang der Kasernenstrasse. Auftrag Die Ortsplanung der Gemeinde Herisau beauftragte unsere Firme auf Grundlage dieses Gutachtens eine ergänzende Berechnung durchzuführen. Dabei ist zu Berechnen wie sich ein Abrücken der geplanten Bauten um 1m auf die Immissionspegel auswirken. Ergebnisse Berechnungspunkt IGW Strasse Pegel alt Pegel neu Bezeichnung ID tags nachts Abstand Höhendiff. tags nachts tags nachts db(a) db(a) m m db(a) db(a) db(a) db(a) Haus 1 EG 1 60 50 10.73 4.88 58.2 46.6 56.7 45.1-1.5-1.5 Haus 1 EG 2 60 50 10.7 4.32 58.8 47.2 57.4 45.8-1.4-1.4 Haus 1 1.OG 1 60 50 10.73 7.58 59.4 47.9 59 47.5-0.4-0.4 Haus 1 1.OG 2 60 50 10.7 7.02 59 47.4 58.8 47.2-0.2-0.2 Haus 1 2. OG Ost 60 50 14.58 10.4 51.4 39.9 51.2 39.7-0.2-0.2 Haus 1 2.OG 1 60 50 10.73 10.27 55.7 44.1 56.2 44.6 0.5 0.5 Haus 1 2.OG 2 60 50 10.7 9.71 55.6 44.1 56.2 44.7 0.6 0.6 Haus 1 2.OG West 60 50 13.03 9.57 47.6 36 48.2 36.6 0.6 0.6 Haus 1 Attika 1 60 50 13.44 12.86 56.1 44.5 56.6 45.1 0.5 0.6 Haus 1 Attika 2 60 50 13.42 12.51 55.7 44.1 56.4 44.9 0.7 0.8 Haus 2 EG 1 60 50 10.69 3.65 59.8 48.3 58.4 46.9-1.4-1.4 Haus 2 1.OG 1 60 50 10.69 6.35 59.1 47.6 58.7 47.2-0.4-0.4 Haus 2 1.OG 2 60 50 10.66 5.84 59.5 47.9 58.8 47.3-0.7-0.6 Haus 2 2.OG West 60 50 12.85 8.4 54.3 42.7 54.3 42.7 0 0 Haus 2 2.OG 1 60 50 10.69 9.04 55.8 44.2 56.6 45 0.8 0.8 Haus 2 2.OG 2 60 50 10.66 8.53 56.7 45.1 57.3 45.7 0.6 0.6 Haus 2 2.OG Ost 60 50 13.15 9.16 48.1 36.5 48.2 36.6 0.1 0.1 Haus 2 Attika 1 60 50 13.38 11.65 56.6 45 57 45.5 0.4 0.5 Haus 2 Attika 2 60 50 13.34 11.32 57.1 45.5 57.4 45.8 0.3 0.3 Mittelwert -0.17-0.15 Im EG und 1. OG wirkt sich die Rückversetzung der Gebäude positiv um -1.5 bis -0.2 db(a) aus. Grund dafür ist die erhöhte Hinderniswirkung. Im 2. OG und dem Attikageschoss wirkt sich die Rückversetzung negativ um 0.1 bis 0.8 db(a) aus. Grund dafür ist der flachere Winkel des Ausbreitungsweges von der Strasse bis zu den Empfangspunkten. Wälli AG Ingenieure Mathias Sprecher dipl. Umwelting. FH Wälli AG Ingenieure Sr / 31.03.2014