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Transkript:

gemeindeverwaltung präsidiales + controlling Martin Keller Gemeindeschreiber direkt 044 835 82 52 martin.keller@dietlikon.org Verhandlungsbericht Nr. 6 / 2016 Stellungnahme zur Sanierung der Eigentalstrasse Bereits im März 2016 hat der Gemeinderat im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Projekt für die Strassensanierung im Eigental Stellung genommen. Schon damals hat der Gemeinderat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Eigentalstrasse in zehn Jahren geschlossen werden soll. Denn diese Strasse ist für zahlreiche Pendler, welche im Industriegebiet Dietlikon arbeiten und im Gebiet Oberembrach / Pfungen wohnen, die kürzeste Verbindung. Zudem entlastet sie die Stausituation zwischen Kloten und Bassersdorf. Nach Ansicht des Gemeinderates wäre eine Totalsperrung während einer kürzeren Zeit im Jahr, welche auf die wirklich notwendige Wanderzeit der Amphibien Rücksicht nimmt, sinnvoller gewesen, als die definitive Schliessung der Strasse. In seiner Stellungnahme hat der Gemeinderat deshalb verlangt, dass für den motorisieren Individualverkehr eine sichere Ersatzlösung für die Eigentalstrasse erarbeitet wird und dass die gute verkehrliche Erreichbarkeit Dietlikons von Oberembrach und Pfungen her weiterhin gewährleistet bleibt. Weiter wurde gefordert, dass die Radwegverbindungen im Eigental erhalten bleiben. Leider wurden die Anregungen der Gemeinde Dietlikon bei der Weiterbearbeitung des Projekts nicht bzw. nur teilweise berücksichtigt. Insbesondere wurde an der vollständigen Schliessung der Eigentalstrasse in zehn Jahren festgehalten. Dieser Umstand veranlasste den Gemeinderat, seine Anliegen im Rahmen der öffentlichen Auflage nochmals zu deponieren. Die Gemeinde Dietlikon hat sich aber in keiner Art und Weise gegen die geplante Sanierung der Eigentalstrasse und/oder die Verbesserung der Radwegverbindungen ausgesprochen. Der Schutz für Lebensräume und Lebensformen der umliegenden, bundesinventarisierten Naturschutzgebiete hat nach Ansicht der Gemeinde Dietlikon zusammen mit dem Betrieb der Eigentalstrasse jahrzehntelang gut funktioniert. Der Gemeinderat hätte es auch begrüsst, wenn weitere bauliche Schutzvorkehrungen bei den Amphibienmassnahmen vorgenommen worden wären, um den Schutz noch auszubauen. Um die Bevölkerung (insbesondere in Oberembrach und in den umliegenden Weilern) vor den Auswirkungen des Verkehrs zu schützen, ist nach Auffassung des Dietliker Gemeinderates die Planung und (partizipative) Erarbeitung eines definitiven Verkehrs- und Schutzregimes nötig. Der Kanton soll dabei durch die relevanten Fachstellen angemessen und verbindlich mitwirken. Bahnhofstr. 60 Telefon 044 835 82 82 www.dietlikon.ch Postfach 182, 8305 Dietlikon Fax 044 835 82 83 gemeinde@dietlikon.org

Sanierung der Transformatorenstation 29 Die 1997 erstellte Transformatorenstation Nr. 29 an der Industriestrasse 29 wird saniert. Insbesondere die Noteinspeisung und die Schutzeinrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zudem sind für die Schutzrelais keine Ersatzteile mehr erhältlich. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, soll die bestehende Anlage durch eine ABB- Mittelspannungsanlage ersetzt werden. Gleichzeitig sollen die Station ins Netzleitsystem eingebunden, eine Messung für die Einspeisung eingebaut und Messgeräte zur Überwachung der Netzqualität installiert werden. Für die erforderlichen Arbeiten wird mit Kosten von total 350'000 Franken gerechnet. Dieser ist im Voranschlag 2017 enthalten. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets durch die Gemeindeversammlung freigegeben. Ersatz des Sekundärschutzes in der Transformatorenstation 23 Am 26. September 2016 wurde in der Transformatorenstation Nr. 23 (Industriestrasse 10) eine Fehlfunktion bei einem Sekundärschutzrelais festgestellt. Dies hat zur Folge, dass einer der beiden Transformatoren nicht mehr eingeschaltet werden kann, was sich wiederum negativ auf die Versorgungssicherheit auswirkt. Das defekte Relais stammt aus dem Jahr 1996. Weil es die Lebenserwartung von 20 Jahren fast erreicht hat, war ein Ersatz ohnehin in Kürze vorgesehen. Sinnvollerweise werden nun alle alten Schutzrelais sowie die 48 V-Einspeisung ersetzt und die Anlage ins Netzleitsystem eingebunden. Für die erforderlichen Arbeiten wird mit Kosten von total 65'000 Franken gerechnet. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung 2016 bewilligt. Weil sich durch die Verzögerungen bei der Umsetzung des RVS-Projektes verschiedene, im Voranschlag 2016 enthaltene Investitionen verschoben haben, führt die zusätzliche Ausgabe zu keiner Budgetüberschreitung. Änderungen in der familienergänzenden Kinderbetreuung Seit vielen Jahren koordinierte und organisierte der Elternverein Dietlikon die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien. Ende August 2016 teilte der Elternverein dem Gemeinderat mit, dass er diese Aufgabe zeitnah abgeben möchte. Begründet wurde der Schritt mit dem Aufwand sowie der geringen Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Mit der Tagesfamilienorganisation Zürcher Unterlagen (TFZU) konnte eine geeignete Organisation gefunden werden, welche diese Aufgaben in der Gemeinde Dietlikon in Zukunft übernehmen wird. Seit über 30 Jahren organisiert die TFZU für verschiedene Gemeinden (u.a. Wallisellen, Kloten, Lufingen, Oberembrach und Regensdorf) die Kinderbetreuung in ausgewählten Tagesfamilien. Der Gemeinderat hat mit der TFZU per 1. Januar 2017 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Durch den Wechsel fallen 2017 einmalige Kosten von rund 6'700 Franken an. Danach wird das Angebot von der TFZU kostendeckend betrieben. Seite 2

Am 27. Juni 2011 bewilligte die Gemeindeversammlung für familienergänzende Tagesstrukturen in der Gemeinde Dietlikon einen jährlich wiederkehrenden Kredit von 465'000 Franken. Die Details der Unterstützung wurden durch den Gemeinderat im "Reglement über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Dietlikon" geregelt. Bislang wurden nur Betreuungsverhältnisse in Krippen und Horten in Dietlikon unterstützt. Seit dem 1. Januar 2017 können nun auch für Betreuungsverhältnisse in Tagesfamilien sowie in anerkannten Krippen und Horten ausserhalb Dietlikons Beiträge beantragt werden. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Anpassungen am Reglement vorgenommen und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Unter Berücksichtigung der jährlichen Mehrkosten von 6'000 bis 10'000 Franken rechnet der Gemeinderat für 2017 im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung mit einem Aufwand von rund 181'000 Franken. Der von der Gemeindeversammlung bewilligte Maximalbetrag von 465'000 Franken wird damit bei Weitem noch nicht erreicht. Klimaanlage im Betriebsgebäude wurde ersetzt Am 21. Juni 2016 bewilligte der Gemeinderat für den Einbau von Klimageräten in den Büroräumlichkeiten des Betriebsgebäudes einen Kredit von 150'000 Franken. Obwohl die komplizierte Leitungsführung an der Decke Mehrkosten von rund 6'600 Franken verursacht hat, konnten die gesamten Arbeiten für 142'800 Franken ausgeführt werden. Die Anlage wurde nach den Sommerferien 2016 in Betrieb genommen und hat sich bestens bewährt. Feuerwehren von Dietlikon und Bassersdorf arbeiten enger zusammen Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) hat als eines der strategischen Ziele für die Jahre 2012-2016 vorgegeben, die hohe Qualität der Feuerwehren mit einem effizienten, angemessenen Mitteleinsatz zu sichern. Im Programm Feuerwehr 2020 wurde dieses Ziel angegangen. Bereits 2013 wurden die Gemeinden des Kantons Zürich über das Programm Feuerwehr 2020 informiert. Nach mehreren Gesprächen zeichnete sich für die Feuerwehren Bassersdorf und Dietlikon als beste Massnahme eine engere Zusammenarbeit - vor allem im Bereich der Ernstfalleinsätze - ab. Die Sicherheitsvorstände haben deshalb in Zusammenarbeit mit den Feuerwehrkommandanten den Feuerwehr Zusammenarbeitsvertrag Dietlikon Bassersdorf ausgearbeitet. Darin werden die Details der grenzüberschreitenden Kooperation geregelt. Der Vertrag wurde der GVZ zur Vernehmlassung vorgelegt und gutgeheissen. Beide Gemeinderäte haben den Zusammenarbeitsvertrag inzwischen genehmigt und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Heizung im "Notabene" wurde ersetzt Weil keine Ersatzteile mehr verfügbar waren, musste die Heizungsanlage an der Bahnhofstrasse 47 kurzfristig ersetzt werden. Der Gemeinderat bewilligte dafür als gebundene Ausgabe einen Kredit von 34'000 Franken. Mit der Lieferung und Montage der neuen Gasheizung wurde die Dieter Tschanz Haustechnik AG, Dietlikon, beauftragt. Damit die Arbeiten unabhängig von den Aussentemperaturen ausgeführt und der Restaurantbetrieb aufrechterhalten werden konnten, war eine provisorische Heizzentrale erforderlich. Diese Kosten sind im Kredit ebenfalls enthalten. Seite 3

Beiträge für Lärmschutzfenster an Gemeindestrassen Aufgrund der Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (USG) und in der Lärmschutzverordnung (LSV) muss die Gemeinde an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg Sanierungsmassnahmen ergreifen, wenn entlang von Gemeindestrassen die Immissionsgrenzwerte (IGW) für Strassenlärm überschritten werden. Eine Pflicht zur Sanierung besteht für Gebäude mit Baubewilligung vor 1985, bei denen die IGW bei Fenstern mit lärmempfindlichen Räumen überschritten werden. Die Gemeinde muss die Lärmbelastungen bei den kritischen Strassenabschnitten detailliert ermitteln, den Sanierungsumfang bestimmen, allfällige Sanierungsmassnahmen treffen und Erleichterungen für verbleibende IGW-Überschreitungen beantragen. Gemäss Lärmschutzverordnung ist die Lärmsanierung bis am 31. März 2018 abzuschliessen. Bereits Ende Februar 2014 hat der Gemeinderat das Lärmsanierungsprojekt an Gemeindestrassen initiiert und mit der Ausarbeitung das Ingenieurbüro Andreas Suter, Thalwil, beauftragt. Am 1. März 2016 beschloss der Gemeinderat, neben den Pflicht-Kosten für Massnahmen bei Alarmwert-Überschreitungen auch freiwillige Beiträge für Massnahmen bei Immissionsgrenzwert-Überschreitungen zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Kostenmodell des Kantons Zürich. Aufgrund der Untersuchungen besteht in Dietlikon für diverse Strassen eine Sanierungspflicht. Weil die nötige Wirkung nicht mit Massnahmen an der Quelle (z.b. einer Geschwindigkeitsreduktion) erzielt werden kann, sind Anpassungen am Gebäude nötig. Da in Dietlikon keine der betroffenen Liegenschaften den Alarmwert (AW) erreicht, besteht grundsätzlich keine Sanierungspflicht. Bei 26 Gebäuden wird der IGW überschritten. Hier können die Eigentümerinnen und Eigentümer auf freiwilliger Basis Schallschutzfenster einbauen und die Gemeinde leistet einen Beitrag an die Kosten. Sofern die Eigentümerschaft innert der vorgegebenen Frist bei der Gemeinde kein Beitragsgesuch einreicht, entfällt der Anspruch auf einen Beitrag und die Sanierung dieser Gebäude gilt als abgeschlossen. Alle betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer wurden ab April 2016 in das Projektierungsverfahren einbezogen und bei Orientierungsgesprächen bzw. mit Informationsschreiben umfassend ins Bild gesetzt. Zudem lag das Projekt Lärmsanierung Gemeindestrassen vom 30. September bis 30. Oktober 2016 öffentlich auf. Während dieser Zeit sind keine Einsprachen eingegangen. Das Projekt wurde deshalb durch den Gemeinderat am 13. Dezember 2016 festgesetzt. Den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wurde der Beschluss formell eröffnet. Für die Umsetzung des Lärmsanierungsprojektes wird mit Kosten von 55'000 Franken gerechnet. Sofern das Projekt bis spätestens am 31. März 2018 rechtsgültig festgesetzt ist, leistet der Bund einen Beitrag von 15'400 Franken. Seite 4

Dies und das Zudem hat der Gemeinderat - die Aufteilung der pauschalen Jahresbesoldung für den Gemeinderat für das Jahr 2017 unverändert übernommen; - zur Teilrevision 2016 des RegioROK (Regionales Raumordnungskonzept) der Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG) Stellung genommen; - den auf drei Jahre befristeten Kontokorrentkredit für die Sportanlagen Faisswiesen um weitere drei Jahre verlängert; - der Aufnahme eines Darlehens von 15 Mio. Franken zugestimmt; - auch für 2017 auf eine Kürzung der Dienstaltersgeschenke beim Gemeindepersonal verzichtet; - die neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein Spitex Glattal ohne Bemerkungen genehmigt. Sie gilt ab dem 1. Januar 2017; - die per 1. Januar 2016 durchgeführte Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens genehmigt. Weil nicht überbaute Liegenschaften in der Zone für öffentliche Bauten neu wie Industrieund Gewerbeland zu bewerten sind, ist ein Buchverlust von rund Fr. 475 000 entstanden. Dieser Betrag wird dem Eigenkapital belastet; - vom Revisionsbericht über die Sachbereichsprüfung "Soziales" Kenntnis genommen; - die Kreditabrechnung für die Fassung und Ableitung des Oberflächenwassers im Gebiet "Rütenen" mit Gesamtkosten von rund Fr. 39'600 (Minderkosten: Fr. 20'400) genehmigt; - zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), Teil III C / Objektblatt Zürich, Stellung genommen; - eine Stellungnahme zum Projekt "Gesamtverkehrliche Integration Richti und Glattzentrum und Zentrumsentlastung" in der Gemeinde Wallisellen abgegeben; - die Abrechnung 2015 für die GIS/LIS-Ersterfassung des Elektrizitätswerkes mit Kosten von Fr. 106'800 (Mehrkosten: Fr. 11'800) genehmigt; - die Pachtzinsen für die gemeindeeigenen Grundstücke überprüft und die Pachtverträge mit den bisherigen Pächtern für weitere sechs Jahre abgeschlossen. 25.01.2017 MK AW Seite 5