Arbeitsgruppe Arbeitsleben 2012/2013. Steuerungsmöglichkeiten bei Zu- und Abgängen der WfbM. Bericht der AG



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Transkript:

Arbeitsgruppe Arbeitsleben 2012/2013 Steuerungsmöglichkeiten bei Zu- und Abgängen der WfbM!" #$% * &'( ) ( ) ) +,-. / ' 0 -. / ' 1 (# 2# *! * * * 3#''4# 5 3, * 1 36 * 7 * 3$11% *! 3#' 1

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'B 1 % %%B+ 1$#*<4*%$"$98#$#0"%$#*%$"$#98$"(6%0498/"#02"$"%$8#4$"<4*"'- KeZa 2.2.4.g: Anteil der primären Behinderungsart an allen LB im Arbeitsbereich der WfbM mit Angaben zur Behinderungsart am 31.12.2011 -für diejenigen überörtlichen Träger, die komplette Angaben machen konnten - körperlich behindert geistig behindert seelisch behindert 18,3% 6,5% 2012 BAGüS/con_sens 75,2% -4#K/9- < JK8KI) ('# /9$#A &'% B " 4# #8 " " /" ( 4# ( % < #" 54#( < % #' $ A?'4 /9 " K ' (#%./H/98K5' #8," ( 80I8 *JF) / /,!" )!" 4# ' 5 <' #4< ; # 8

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(# ' 8 = ) @ > =& # ' 3> ' "8 " # " 8 4 #5#<< (9 # " ABB. 6 AUFNAHME IN DAS EINGANGSVERFAHREN HERKUNFT/VORGESCHICHTE 5 Aufnahme in das EV - Herkunft/Vorgeschichte 01.01.2012-31.12.2012 andere Reha-Tr. 3,5% Fö-schule andere 4,0% Fö-schule L 3,1% BBW, BFW 1,8% UB 1,6% Regelschule 1,1% Aufnahmen EV mit diff. Angaben: 3.569 (ohne Hessen) Fö-schule G 32,6% Sonstige 5,2% andere Maßn BA 6,4% Krankheit 8,5% Arb.-los 15,8% Rente Erw.-mind. 16,3% 2013 BAGüS/con_sens A *I ( 8! 4 # "8 # 3-.9 80I.9 ) 8I.9 *8I A 8I 5 8 0I 3#5'9- A"!" 08I 5 5 "'"!'4#( 8 <'/( 93#/ (/ (,.9 4#!5' ( <',<<A4#! 10

# +8KI B$)' %! K8+I '= +% (&6 7 ABB. 7: BERATUNGEN DER WFBM-FACHAUSSCHÜSSE NACH THEMEN Beratungen der WfbM-FA nach Themen insgesamt 01.01.2012-31.12.2012 Beratungen insgesamt: 27.926 Ablehnung; 4,4% Sonst.Beratung; 27,9% Aufnahme EV; 15,9% Entlassung; 3,6% Wdh.-Beratung AM; 1,6% Beratung BBB; 28,5% Erstberatung AM; 1,7% Aufnahme AB; 16,5% 2013 BAGüS/con_sens 5 2 '8 3. / <,# ' ( $08FI% 8 ' 1! 8I $3# J8FI% 5! # ' 1 I /./ 4# $ J* 4#JF0 %'2 8 "# # <#H8.9G #" <#H # 0 0, 8 1. "8 8"' <'<. 5 H# L'" 11

3. Methodisches Vorgehen %,E '#&- 5, $ 85% 1 3 5 #=7 > 3<'2(.9.#34#, 5.' #"#6 %$ ( + ($.# /% % " " * ' '"' 1 8 G # (! ' ".#/. /3 8 /!" (#'. 4##"8 <'#8'# " 3#' ' ". " /98/ ( 8" $% 12

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( 6 % H 5.# 3:" =#>! "## #- 2 3:0 A I $ /9% /9 $' #G H8 # (#<#H%G(% ' '?# &# # ' ':$/9%!/983) <<', 0 &/ I! 9/3:8 # #&#H /3#'(9 '- <#=4 #> 4/9.=C$ (K% =1.9 6> 4/9 J )'4# K+! A 4#/9 % $?% 5! 9 4# "? H# '5 3#' " A 8 " 4#.9 " 3/ (G =!" 4 #> $4C% # 5 " & #/" # $.5%! #4#8 3:' <4# (G8#"#3/ 3 3: / (G " " $' 7 # 4#!" % 5 3: 8 ( 3'8 34C(4 "! 4#6" 3 %! "=!" 4 #> $4C%8 =5# > $5 (% # =E /' >$E%O.8"! #(G?'". " "8 ( 4#8 2# ' / 18

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%+ 6E"$"4$65:"$4 In gleicher Weise werden diejenigen Faktoren dargestellt, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt negativ beeinflussen, d.h. hemmend wirken. 23

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%%N+6E"$"4$65:"$4D%$($"<4#8"$"%$$<<4 AG Arbeitsleben 2012/2013 Faktoren, die den Übergang auf den AAM fördern Bewertung ihrer Bedeutung 2013 BAGüS/con_sens MaßnahmenWfbM in/out (5) 49 VernetzungAngebote (14) ArbGeber Aufklärung (8) DauerLohnZuschuss (10) SHT Fallmanagement (15) IFD auf Dauer (12) Lehrer (2) Integrationsprojekte (13) AAM DauerBezugspers (11) Rückkehrrecht generell (7) ArbGeber Finanzanreize (9) Rückkehrrecht schriftl (6) 46 46 45 44 44 44 43 43 43 42 41 WfbM SpeziellesPers (4) 39 Berufswegekonferenz (1) WfbM FinAnreize (3) 32 33 0 10 20 30 40 50 60 Bewertungspunkte (max. 52) 5(9.#! ' << 4$+.#&''" **F4 ' % :4#' <' (G G 8" 0! %06 /A(4#/94 9 &' 5, 4# A (0 # " / 9' <# 5 "!' 8/99 &'48''9<# 4!4.''/("4#A ( "8" " /'"8" #(M*$%B3N 26

%%-+6E"$"4$65:"$4D$#461<**$**:3#18#16$"2$"* AG Arbeitsleben 2012/2013 Faktoren, die den Übergang auf den AAM fördern Faktischer Einfluss des Sozialhilfeträgers 2013 BAGüS/con_sens Rückkehrrecht generell (7) 36 SHT Fallmanagement (15) MaßnahmenWfbM in/out (5) WfbM FinAnreize (3) 35 35 35 WfbM SpeziellesPers (4) 34 Rückkehrrecht schriftl (6) 28 Integrationsprojekte (13) 24 VernetzungAngebote (14) 23 IFD auf Dauer (12) 21 DauerLohnZuschuss (10) ArbGeber Finanzanreize (9) ArbGeber Aufklärung (8) 20 20 20 Berufswegekonferenz (1) 17 Lehrer (2) 12 AAM DauerBezugspers (11) 11 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Bewertungspunkte (max. 52) # "8"" R53#'.#! R ' 5 "#9 4# =/<> =4#'>"&'" =>=*>4? C / C &0 $* 6./ "E " % $ 4# 8 " 8.#' <#"8'! 48 3#'.#! # " 8! 83#' (! $.#8 C ( ""8' -. $< 9,4%8 / 4# L'& # A/4# 3 $ # % (GG 8"" 2# (G (.# 4# & <' 27

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B,'' 86 D %$* " / # =9>.# ".# =>.# %%+8$00$4$65:"$4D%$($"<4#8"$"%$$<<4 AG Arbeitsleben 2012/2013 Faktoren, die den Übergang auf den AAM hemmen Bewertung ihrer Bedeutung 2013 BAGüS/con_sens LB /Familie Ängste (1) Verlust ErwMindRente (10) Alternativen fehlen (9) AAM Wegfall einfarbeit (12) WfbM ökonom. Interesse (5) fehlende Mobilität (17) AAM schwerekündigung (14) AAM Überforderung (3) keine Rückkehrgarantie (11) Mangel MinderleistAusgl (7) BA Mangel EG-Zuschuss (8) I-AMT SeelBeh fördern (15) WfbM MangelFinAnreize (6) schlechte Info+Koop SHT (4) SHT wenige Sanktionen (18) AAM besserearbeit fehlt (13) Wenige Vertrauensärzte (16) AAM Behinderung (2) 22 23 26 26 32 34 34 35 37 38 39 44 43 42 41 41 46 47 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Bewertungspunkte (max.52) #=9>.# =>.#'/ /! ' <<4 3 6 C / 1%) C.! ##8'# '# <- S / ( 3 ) # 98" ' #' < 9 84# "8 ( "?# 3 )8 A # 8!" A 2 ( " 3 A <" 29

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%%'+8$00$4$65:"$4D$#461<**$**:3#18#16$"2$"* AG Arbeitsleben 2012/2013 Faktoren, die den Übergang auf den AAM hemmen Faktischer Einfluss des Sozialhilfeträgers 2013 BAGüS/con_sens WfbM MangelFinAnreize (6) keine Rückkehrgarantie (11) LB /Familie Ängste (1) SHT wenige Sanktionen (18) Alternativen fehlen (9) Mangel MinderleistAusgl (7) WfbM ökonom. Interesse (5) fehlende Mobilität (17) schlechte Info+Koop SHT (4) BA Mangel EG-Zuschuss (8) AAM schwerekündigung (14) AAM Wegfall einfarbeit (12) AAM Überforderung (3) Wenige Vertrauensärzte (16) I-AMT SeelBeh fördern (15) Verlust ErwMindRente (10) AAM besserearbeit fehlt (13) AAM Behinderung (2) 3 6 8 9 9 12 11 10 10 10 14 17 17 19 23 24 34 35 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Bewertungspunkte (max. 52) #/9.# 8 /.# ' 8H.#' 8! 3#' 5 # '"! $.#8 ( ""8' (- A/ ( 3 F F '?#4 /@3#' //=#/ 4#( " > #?'.A. 4#!" '"!" 4A/#<# ( 5 #, =Die Sozialdienste in den WfbM wie auch die IFD, die geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen beim Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt beraten, stehen immer wieder vor dem Klärungsbedarf, ob infolge der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses die bestehende volle Erwerbsminderung des Klienten zur Diskussion stehen kann. Die Motivation bzw. Entscheidung für oder gegen den ersten Schritt zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist häufig von dieser Klärung abhängig.,a 5 A4 B*0 3#- =!"#$!%#! %#! &# "# '!( ) )! %# *! &!%#" %# (%# &!)!!+ 54#A 4 8.5/( " 48 "54#.5L <'"4 31

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S 3 ) 9 8" #' < 9 5 /8!" 4#! 4# ' 8 " ' <' # # =>8 9< " 5 " "!# ' 8 =<#4> (8 4 98 ' 5 (# 4#( " ' Q&B2 B' '" 2 1, 3#' #H.# # ""8 3 /! 4! 3#'H# '":4#' - 2' 4# # ' $#< < #% /4#.9G ) )## ' $.5% 3 )8 ## / 4 (9 $' & %!4## <#H 2 ' < #/(.' ' / $< '" ' ' / (! ' % 36

AG Arbeitsleben Befragung im Rahmen des Kennzahlenvergleichs der überörtlichen Sozialhilfeträger Die Fragen beziehen sich auf folgende Bereiche: a) Datenlage (beschreibend, keine Daten) hinsichtlich Zu- und Abgängen bei den WfbM b) Übergangsbereich Schule und Ausbildung/Beruf c) Die sog. Quereinsteiger d) Vereinbarungen mit den WfbM (Zielvereinbarung, Anreizsysteme, spez. Stellenanteile) e) Was fördert und was hemmt die Steuerung von Zu- und Abgängen (im eigenen Zuständigkeitsbereich? Bitte die Fragebereiche A bis E in Form von Textbeiträgen beantworten. Sie können die Abfassung der Antworttexte unmittelbar unter den Fragen vornehmen. Es gibt keine Platzbeschränkung. A. Die Datenlage bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern hinsichtlich Zu- und Abgängen bei WfbM Eine gute Datenlage ist eine wichtige Voraussetzung für jede Steuerungsaktivität 1. Gibt es eine Dokumentationspflicht der WfbM für Zu- und Abgänge? 2. Welche Merkmale werden bzw. wurden bislang erhoben? 3. Werden die Daten vom üötr zentral gesammelt und ausgewertet? 4. Inwieweit existiert ein Austausch mit Rehaträgern des Berufsbildungsbereichs (Arbeitsagentur/Rentenversicherungsträger) im Hinblick auf deren Aufnahme- bzw.- Planzahlen? B. Übergangsbereich Schule- Ausbildung/Beruf Die Teilnehmer sind sich einig, dass der im Folgenden thematisierte Übergangsbereich Schule - Ausbildung/Beruf vom Sozialhilfeträger aufgrund seiner Zuständigkeiten kaum beeinflusst werden kann. In diesem Bereich sind vor allem die BA und Integrationsämter aktiv. Trotzdem sollte geprüft werden, an welchen Stellen und auf welche Weise sich der Sozialhilfeträger einbringt bzw. einbringen kann (z.b. beratend, prüfend, informierend, als Teil eines/mehrere Netzwerke) 5. Ist der Sozialhilfeträger in diesem Feld beteiligt? Arbeitsgruppe Arbeitsleben 2012/2013

6. Welche Rolle nimmt er ein? 7. Wo und auf welche Weise nimmt er Einfluss? (z.b. über bestimmte Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen, Verwaltungsvereinbarungen, Berufswegekonferenzen ) 8. Auf Dauer angelegtes oder befristetes Projekt? 9. Wie werden die Ergebnisse von berufsorientierenden Maßnahmen (z.b. erweiterte vertiefte Berufsorientierung - evbo- der Bundesagentur) in Berufswegekonferenzen bzw. im Fachausschuss bewertet? C. Quereinsteiger Unter Quereinsteigern werden hier Personen verstanden, die nicht direkt von der (Förder-) Schule, sondern über Umwege in die WfbM kommen. Möglicherweise kann es sinnvoll sein, bei den Antworten nach Quereinsteigern aus z.b. Bildungsmaßnahmen, Arbeitslosigkeit, Beschäftigung auf dem allg. Arbeitsmarkt und nach Behinderungsarten zu differenzieren. 10. Wie und wo steuert der Sozialhilfeträger (SHT) den Zugang von Quereinsteigern? 11. Gibt es eine Zusammenarbeit mit anderen Reha-Trägern (über den Fachausschuss hinaus)? 12. Gibt es nach Ihrer Erfahrung Personengruppen (z.b. bezüglich Art der Behinderung, Alter, Geschlecht), deren Zugang in die WfbM durch den SHT unterschiedlich stark beeinflusst werden kann? D. Einflussnahme des Sozialhilfeträgers (SHT) auf Übergänge auf den AAM/Abgänge 13. Gibt es Zielvereinbarungen des SHT zur Förderung von Übergängen mit den WfbM? a) -seit wann werden Zielvereinbarungen abgeschlossen? b) -mit wie vielen WfbM bisher(absolut/%) c) Wie wird die Ergebnisqualität überwacht bzw. welche Konsequenzen erfolgen, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. 14. Gibt es in diesem Zusammenhang ein finanzielles Anreizsystem? a) Seit wann? b) Welches Ziel wird damit verfolgt? c) Wie sieht diese Regelung aus? Arbeitsgruppe Arbeitsleben 2012/2013

15. Enthält die reine WfbM-Vergütung Stellenanteile, die ausdrücklich und ausschließlich dafür vorgesehen sind, Übergänge auf den AAM zu realisieren? a) Wenn Ja, seit wann und in welcher Höhe? b) Welche Erfahrungen werden damit gemacht? Wie ist die Zusammenarbeit mit den Beteiligten? E. Was fördert, was hemmt die Steuerung von Zu- und Abgängen in Ihrem Bereich? Hinweise zur Beantwortung: Entwicklung von Aussagen zu positiven/negativen Faktoren bei der Steuerung des Zugangs sowie fördernden und hemmenden Bedingungen für einen Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Welche Faktoren/Bedingungen kann der SHT beeinflussen, welche nicht? Falls möglich auch Aussagen zu den Gründen für die evtl. notwendige Wiederaufnahme in der WfbM das Scheitern auf dem AAM (z.b. wirtschaftliche/ arbeitsmarktpolitische Hintergründe) den Abbruch einzelner Maßnahmen von Förderprojekten zum Übergang auf den AAM Arbeitsgruppe Arbeitsleben 2012/2013

Alternative Angebote der Sozialhilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Die anderen Angebote umfassen Maßnahmen, Projekte etc., die ausschließlich oder anteilig aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werden. üö Tr B W H B Bezeichnung des Angebotes Ergänzende Lohnkostenzuschü sse (elkz/eh) aus Mitteln der Eingliederungshilfe (freiwillige Leistungen) in Kombination mit dem Förderprogramm Arbeit Inklusiv des KVJS- Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Zielgruppe PK mit Modellprojekt Ambulante tagesstrukturierend e Beschäftigung für psychisch kranke (pk) Menschen Leistungsträger Träger der Eingliederungshilfe (in Baden-Württemberg: die Stadt- und Landkreise) nach 54 SGB XII für wesentlich behinderte Menschen nach 53 SGB XII bzw. Integrationsamt beim KVJS auf Basis des 102 SGB IX Zu a): Sozialhilfeträger; rechtliche 53 SGB XII in Anlehnung an 136 (2) SGB IX mit Vertrag nach 75 (3) SGB XII; Maßnahme Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT Im Volumen gibt es keine Begrenzung. Das Integrationsamt hat dafür Mittel von bis zu 15 Mio. Euro bis zum 31.12.2017 eingeplant. Mit 36 (von 44) Trägern der Eingliederungshilfe wurden Verwaltungsverein barungen zur gemeinsamen Förderung von wesentlich behinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt bisher abgeschlossen. Leistungsentgelt in Höhe von 330 mtl./ 15,18 tgl. mit 20 kontingentierten Plätzen und 262 Öffnungstagen Das Förderprogr amm Arbeit Inklusiv ist zunächst bis zum 31.12.2017 begrenzt. Bis dahin können Neufälle mit einer fünfjährigen Förderzusa ge bedient werden. Die elkz/eh werden durch Verwaltungs vereinbarun gen zw. LK und KVJS ermöglicht. Diese VV sind teilweise bis zum 31.12.2017 befristet - teilweise auch schon unbefristet Vereinbaru ng gilt vom 01.07.12 bis 30.06.2014 Zielgruppe Ausschließlich wesentlich behinderte Menschen nach 53 SGB XII die unmittelbar nach der Schulen, nach BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung = ein Baustein der Aktion 1000plus) oder KoBV (Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Variante einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme) oder nach Übergang aus der WfbM ein sozialversicherungspflic htiges Arbeitsverhältnis erreichen konnten. Psychisch kranke Menschen, die voll erwerbsgemindert bzw. nicht erwerbsfähig sind und bei denen die Teilnahme am Feststellung der wesentlichen Behinderung durch den Träger der Eingliederungshilfe - Teilnehmer an der Aktion 1000plus zum gezielten Übergang aus Schulen und WfbM oder zur nachhaltigen Sicherung der Beschäftigung wesentlich behinderter Arbeitnehmer/innen 53 i. V. m. 54 SGB XII und 55 (2) Nr. 3 SGB IX; das Angebot richtet sich an wesentlich psychisch kranke bzw. suchtkranke Gefördert werden in der Regel bis zu 70 % der Aufwendungen der Arbeitgeber für den Bruttolohn - Dabei übernimmt das Integrationsamt vorrangig 40 % und die Eingliederungshilfe ergänzt bis 30 % Betreuungsschlüssel 1 zu 15 Im Prinzip dauerhaft! Zu Beginn eines Beschäftigung sverhältnisses erhalten die Arbeitgeber eine fünfjährige Förderzusage, wobei in den ersten 36 Beschäftigung smonaten das InA die vorrangigen Leistungen der AA (EGZ) auf bis zu 70 % ergänzen kann. Die Träger der Eingliederung shilfe müssen erst ab dem 37. Beschäftigung smonat ergänzen. Der Bewilligungsz eitraum wird im Einzelfall festgelegt in der Kostenzusag Nach Ende der Maßnahme Die Wirkungen der Aktion 1000plus werden seit dem Jahr 2005 fortlaufend evaluiert. Die Nachhaltigkeitsquot e wird seit dem Jahr 2009 jährlich in halbjährlichen Abständen überprüft. Sie lieg seit Jahren bei 83 bis 85 %. Es geht niemand davon aus, dass man diese Förderung wieder einstellen könnte ohne massiv den Fortbestand dieser Arbeitsverhältnisse zu gefährden. Die Träger der Eingliederungshilfe, der KVJS und das Land BW erwarten im Kontext der Reform der EH eine klare gesetzliche Regelung. Da erfolgreich, Verlängerung und wohl Verstetigung der Maßnahme im Leistungserbringu ngsrecht. Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Seit dem 01.01.2005 bis zum 31.12.2012 konnten bisher bereits mehr als 2000 wesentlich behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig eingegliedert werden. Die SHT haben in dieser zeit ca. 123 Mio. an WfbM-Kosten eingespart. Das Integrationsamt hat für die IFD und das Förderprogram m sowie andere Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben bisher 54 Mio. aufgewendet. Für den elkz/eh haben die SHT bisher ca. 5 Mio. aufgewendet. In der Summe stehen somit Einsparungen für die SHT von 118 Mio. zu Buche. Ja, das Projekt wird fortlaufend evaluiert und kostenmäßig verglichen. Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen Alle staatlichen Leistungen werden als vorrangige Leistungen im Teilhabeplan gebündelt und gemeinsam zur Ausführung gebracht: EGZ (Eingliederungsz uschuss) der Arbeitsagenture n, Leistungen des Integrationsamts sowie nachrangig die elkz/eh Es gehört zur Zielsetzung der Maßnahme, die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu erhalten,

üö Tr H B H B Bezeichnung des Angebotes Zielgruppe PK mit Modellprojekt Ambulante Tagesstruktur für pk Menschen Zielgruppe Sucht mit folgenden Modellprojekten: a) Modellprojekt Ambulante tagesstrukturierend e Beschäftigung für pk Menschen Leistungsträger somit im vollem Umfang im Leistungserbringungsr echt mit Entgelt Zu a): Sozialhilfeträger; rechtliche 53 SGB XII in Anlehnung an 136 (2) SGB IX mit Vertrag nach 75 (3) SGB XII; Maßnahme somit im vollem Umfang im Leistungserbringungsr echt mit Entgelt Zu a): Sozialhilfeträger; rechtliche 53 SGB XII in Anlehnung an 136 (2) SGB IX mit Vertrag nach 75 (3) SGB XII; Maßnahme somit im vollem Umfang im Leistungserbringungsr echt mit Entgelt Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT (Berechnung) ergibt sich ein Finanzvolumen in Höhe von 80.000 per anno. Leistungsentgelt in Höhe von 426,26 mtl./ 19,52 tgl. mit 18 kontingentierten Plätzen und 262 Öffnungstagen (Berechnung) ergibt sich ein Finanzvolumen in Höhe von rd. 92.000 per anno. Leistungsentgelt in Höhe von 330 mtl./ 15,18 tgl. mit 7 kontingentierten Plätzen und 262 Öffnungstagen (Berechnung) ergibt sich ein Finanzvolumen in Höhe von rd. 28.000 per anno. Vereinbaru ng galt vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 ; Option der Verlängeru ng; wird zur Zeit verhandelt Vereinbaru ng gilt vom 01.01.13 bis 31.12.2014 Zielgruppe Modellprojekt als Alternative zur einer WfbM-Beschäftigung erfolgt, haben Priorität im Zugang. pk Menschen, die voll erwerbsgemindert bzw. nicht erwerbsfähig sind und bei denen die Teilnahme am Modellprojekt als Alternative zu anderen Eingliederungshilfema ßnahmen (offen formuliert). Suchtkranke Menschen, die voll erwerbsgemindert bzw. nicht erwerbsfähig sind und bei denen die Teilnahme am Modellprojekt als Alternative zur einer WfbM-Beschäftigung erfolgt, haben Priorität im Zugang. Menschen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allg. Arbeitsmarkt beschäftigt werden können und die eine amb. niederschw. Beschäftigung als Alternative zur WfbM in Anspruch nehmen können und wollen und in der Lage sind, mind. 15 Std. an der Maßnahme teilzunehmen. e; in der Regel jährliche Bewilligung und halbjährlich Überprüfung der Betreuungsziele und Maßnahmen Nach Ende der Maßnahme Evaluation läuft noch und damit ist noch nicht ganz klar, wie die Maßnahme weiter ausgestaltet wird. Da erfolgreich, Verlängerung und wohl Verstetigung der Maßnahme im Leistungserbringu ngsrecht. Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Kann erst beantwortet werden, wenn die Evaluation abgeschlossen ist. Ja, das Projekt wird fortlaufend evaluiert und kostenmäßig verglichen. Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen bzw. weiterzuentwick eln und zu fördern, um eine Beschäftigung auf dem allg. AM zu begünstigen. H H H H H H H H H ( Fachdienst ) Hamburger Arbeitsassistenz ggmbh Fördern und Wohnen Projekt Individuelle Arbeitsbegleitung (PIA) Stiftung Rauhes Haus Individuelle Arbeitsbegleitung IAB Bergedorfer Impuls Fachdienst Arinet: Arbeits- Vereinbarung nach 75 Abs.3 SGB XII Vereinbarung nach 75 Abs.3 SGB XII 4.987 T für 300 Plätze veranschlagt für 2013 4.987 T für 300 Plätze veranschlagt für 2013 Begleitete Praktika auf dem ersten Arbeitsmar kt lfd. Maßnahme Beschäftig ung in Eigenbetrieben und AAM Begleitete Praktika 54 Abs.1 Satz 1 Nr 4 i.v. mit 56 SGB XII 54 Abs.1 Satz 1 Nr 4 i.v.mit 56 SGB XII Menschen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Mindestbeschäftigungszeit von 17,5 Stunden in einer WfbM im Berufsbildungsoder Arbeitsbereich noch nicht erfüllen können, wohl aber eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen und nach einer adäquaten Zeit an eine wöchentliche Beschäftigungszeit von 17,5 Stunden herangeführt Tagessätze etwas unterhalb der WfbM - Sätze Beratung, Betreuung Vermittlung von Arbeitsgelegenhei ten, Begleitung am Arbeitsplatz. Dauer der Praktika ca. 6 Mon - 2 Jahren Modularisiert e Angebote bis zu 4 Jahre Wiederholungen im Einzelfall möglich Wiederholungen im Einzelfall möglich nein nein nein nein nein Träger kooperiert mit Integrationsamt und Bundesagentur nein nein nein nein

üö Tr Bezeichnung des Angebotes H Integrations- Netzwerk GmbH Zeitarbeit H H H H alsterarbeit Arbeitsprojekt Haus 5 Träger kooperiert mit Integrationsamt und Bundesagentur nein Rautenberg- Gesellschaft Leistungsträger Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT auf dem ersten AA lfd. Maßnahme Praktika, Arbeit bei alsterarbeit (WfbM- Träger) Beschäftig ung in einem Laden Praktika auf AAM Zielgruppe werden können, bzw. in einer WfbM nicht gefördert werden können. Nach Ende der Maßnahme Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? nein nein Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen M F R M F R Zuverdienst Integrationsunterne hmen Bezirk Mittelfranken, Förderung erfolgt auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Bezirk Mittelfranken, Förderung erfolgt auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 986.300 /Jahr Förderung unbegrenzt 397.300 /Jahr Förderung unbegrenzt Menschen mit seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung Menschen mit seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung Spätestens neun Monate nach dem Start sind mindestens vier förderfähige Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Vertragsähnliche Vereinbarung mit Mindeststundenlohn. Die Erlöse aus den Arbeitsplätzen werden als Verdienst an die im Zuverdienst Beschäftigten weitergegeben. Anmeldung als geringfügiges Beschäftigungsverh ältnis. Dem Zuverdiensprojekt muss ein betriebswirtschaftlic hes Konzept zugrunde liegen. Es werden nur Integrationsunterne hmen berücksichtigt, die vom Integrationsamt des Ab Bereitsstellung pauschale Anschubfinanzier ung für 3 Jahre. Die pauschale Anschubfinanzier ung pro Organisation beträgt 43.460 /jährlich. Im Rahmen der Anschlussfinanzie rung erfolgt eine arbeitsplatzbezog ene Förderung der Arbeitsprojekte. Die Arbeitszeit für einen Platz beträgt 60 Monatsstunden. Auf einen Platz können mehrere Klienten eingesetzt werden. Die pauschale Förderung beträgt pro Monat und Platz 540. Neu gegründeten Integrationsunter nehmen wird für drei Jahre eine Anschubfinanzier ung in Höhe von unbefristet unbefristet nein nein

üö Tr M F R Bezeichnung des Angebotes Betriebliches Arbeitstraining der Integrationsbegelitu ng ACCESS ggmbh: Die Integrationsbelgeitu ng ACCESS hat ein Konzept zur Förderung des Übergangs aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe besonderer Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnah men entwickelt. Leistungsträger Bezirk Mittelfranken, Förderung erfolgt auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT 20.000 /Jahr Förderung unbegrenzt Zielgruppe Menschen mit seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung aus dem Arbeitsbereich einer WfbM Zentrums Bayern Familie und Soziales und der Agentur für Arbeit genehmigt sind und für die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegt. Spätestens 9 Monate nach der Inbetriebnahme müssen mindestens 4 förderfähige Vollzeitarbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die WfbM zahlen pro betreuten Klienten (aus dem Arbeitsbereich der WfbM) 75 % des Entgelts an ACCESS. Die Klienten werden über einen Job- Coach betreut. Durch den Job- Coach werden die Menschen mit Behinderung in betriebliche Praktika gebracht und am Arbeitsplatz intensiv und den Anforderungen 43.460 jährlich gewährt. Nach erfolgreicher absgeschlossene r Anlaufphase wird die Förderung von Integrationsunter nehmen umgestellt. Es werden die Betriebsgröße und die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung berücksichtigt. Hierbei ist folgende Staffelung maßgeblich: 1-10 besetzte Vollzeit- Arbeitsplätze: 307 pro Arbeitsplatz und Monat 11-20 besetzte Vollzeit- Arbeitsplätze: 153 pro Arbeitsplatz und Monat 21 und mehr besetzte Vollzeit- Arbeitsplätze: 77 pro Arbeitsplatz und Monat Die nicht gedeckten Restkosten für den Job-Coach sowie anteilige Sachkosten werden über die Förderung des Bezirk Mittelfranken finanziert. Die Restförderung für die Betreuung von bis zu 6 Klienten beläuft sich auf max. 20.000 jährlich. Die Förderung erfolgt weiterhin unbefristet Nach Ende der Maßnahme Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? nein Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen

üö Tr Bezeichnung des Angebotes Leistungsträger Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT Zielgruppe entsprechend begleitet. unter folgenden Maßgaben: - max. 1 Jahr Betreuung für jeden Klienten - 2 von 6 betreuten Klienten müssen auf den allg. Arbeitsmarkt vermittelft werden (Erfolgsgarantie mit Rückforderungsrecht des Bezirks Mittelfranken bei Misserfolg) - es werden nur Klienten berücksichtigt, die aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt kommen Nach Ende der Maßnahme Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen O B B Projekt Qualifizierung von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung in Werkstätten zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (QVA) Teilnehmerzahl : 15. Bezirk Oberbayern 200.000 Euro/40 Monaten bei 15 TN 40 Monate Zielgruppe der Maßnahme sind Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung im Arbeitsbereich der WfbM, die Interesse an der Maßnahme haben und das Potential erkennen lassen, dass sie bei entsprechender Qualifizierung und Begleitung sowie bei entsprechender Gestaltung des Arbeitsplatzes von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können. siehe Zielgruppe keine finanzielle Leistung für Leistungsberechti gten, jedoch Sachleistung in Form von zusätzlicher Qualifizierung durch die WfbM und dem Integrationsfachdi enst. Sachleistung nimmt mit zunehmender Dauer der Maßnahme ab. 40 Monate, sofern der Leistungsem pfänger die Maßnahme nicht vorab abricht bzw. nach spätestens 18 Monaten nicht vermittelt werden kann. Bei positivem Verlauf befindet sich der Teilnehmer in einem sozialversicherun gspflichtigen Beschäftigungsve rhältnis, ansonsten erfolgt der Verbleib bzw. die Rückführung in die WfbM. Die Weiterführung der Maßnahme nach dem Modellprojekt hängt von der Ergebnisqualität und politischer Entscheidung ab. Projekt wird begleitet durch einen Projektbeirat. Bei einem regulären Verlauf der Maßnahme hat sich diese nach 23 Monaten amortisiert. Die max. Aufwendungen betragen ca. 200.000 Euro, die eingesparten Vergütungen für die WfbM betragen bei 15 TN max. 377.000 Euro bei einer Laufzeit von 40 Monaten. Weitere eingesparte Vergütungen für die WfbM ergeben sich bei einer dauerhaften Vermittlung. An der Maßnahme sind keine weiteren Leistungsträger beteiligt, nach einer Vermittlung gibt es aber Schnittstellen zu Fördermöglichkeiten durch die BA (Eingliederungs zuschuss) und Integrationsamt (z.b. Arbeitsassistenz)

üö Tr O B B O B B Bezeichnung des Angebotes Arbeitsförderprogra mm Leistungsträger Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT Bezirk Oberbayern 2.600.000,00 /Jahr Zuverdienst Bezirk Oberbayern 8.500.000,00 /Jahr unbefristet als "Kann- Leistung" unbefristet als "Kann- Leistung" Zielgruppe Menschen mit seelischer Behinderung, die a) aufgrund ihrer Behinderung dem Personenkreis 1 od. 2 SchwbG angehören, b) die mindestens 3x od. insgesamt länger als 2 Jahre stationär in einem psychiatrischen KH od. einer Suchthilfeeinrichtung behandelt wurden, c) die sich seit mind. 3 Jahren in psychiatrischer Behandlung oder Suchtbehandlung befinden Menschen mit Behinderung gem. 53 SGB XII, die ein niederschwelliges tagesstrukturierendes Angebot benötigen und mit der Beschäftigung in einer WfbM überfordert sind. Leistungen werden nur in förderfähigen Integrationsfirmen erbracht mit mind. 4 geeigneten sozialversicherungs pflichtigen Arbeitsplätzen (mit mind. 50% der regulären tariflich vereinbarten Arbeitszeit) für Menschen mit seelischer Behinderung. Der Leistungserbringer hat mind. 6 Zuverdienstplätze vorzuhalten. keine finanzielle Leistung für Leistungsberechti gten. Leistungserbringe r erhält für Organisationskost en 4.000 / Arbeitsplatz & Jahr (max. für 8 Arbeitsplätze) ein arbeits-platzbezogener Zu-schuss von bis zu 300 /Monat (Höhe der Gesamtförderung darf festgesetzten Haushaltsan-satz nicht übersteigen) Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung (Förderpauschale) im Wege einer Projektförderung gewährt. Personalkosten 50.000 /Jahr & 6 Zuverdienstplätze. Arbeitsplatzbezogener Zuschuss in Höhe von 11.000 /Jahr und Zuverdienstplatz. Nach Ende der Maßnahme Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen unbefristet Nein Förderung der Integrationsproj ekte durch das Integrationsamt ggf. Eingliederungs zuschuss durch die BA unbefristet nein nein O F R Konzeption zur Eingliederung von Beschäftigten einer Werkstatt für behind. Menschen in ein versicherungspfllich tiges Arbeitsverhältnis auf dem freien Arbeitsmarkt selbst nach Einzelfällen nicht begrenzt für den Einzelnen betroffenen maximal 42 Monate Beschäftigte einer WfbM, die auf den AAM ausgegliedert werden sollen 5 Abs.4 Werkstattverordnung realistische Vermittlungschance aus Sicht der WfbM oder des SHT Leistungsempfän ger erhält selbst nur den Werkstattlohn weiter, nach Vermittlung den Lohn maximal 42 Monate nicht befristet grob überschlägig ja

üö Tr O P F Bezeichnung des Angebotes Förderprogramm des Bezirks Oberpfalz zur Eingliederung behinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Leistungsträger Bezirk Oberpfalz als überörtlicher Sozialhilfeträger Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT Wird aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt. Siehe hierzu auch 7. Leistungshöhe. 01.01.2013 bis 31.12.2016 Zielgruppe Beschäftigte, die auf Kosten des Bezirks Oberpfalz im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind und entsprechendes Potenzial erkennen lassen. Mitarbeiter, die nach Einschätzung der WfbM das Potenziel erkennen lassen, dass sie bei entsprechender Qualifizierung und Begleitung sowie bei sachgerechter Gestaltung des Arbeitsplatzes von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können. Fallpauschale von 8.000,- und Erfolgprämie von 2.000,-. Dabei wird Leistungsent-gelt ohne Investpauschale weitergewährt bei einer Dauer der Maßnahme von ca. 12 Monaten. Die Leistung erhält die WfbM. ca. 12 Monate Nach Ende der Maßnahme Nach Vorlage einer Erfolgsdokumenta -tion wird vom Sozialhilfeausschuss über eine Verlängerung entschieden. Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? nein Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen nein S C H W S C H W Förderung von Außenarbeitsplätzen von Werkstätten für behinderte Menschen Modellprojekt "Eingliederung von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" (EVA). selbst, Vereinbarung mit WfbM selbst, freiwillige Leistung Das Projekt ist mit 247.830 umgelegt auf 3 Jahre angelegt vorerst 01.04.2012 bis 31.03.2014 nicht festgelegt Werkstätten für behinderte Menschen Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsfachdienste Der Zuschlag wird nur auf Antrag und dem Nachweis, dass Personal für die Akquise eingestellt wurde, gewährt. Vermittlung auf den allg. Arbeitsmarkt Für den zur Akquise von dauerhaften Außenarbeitsplätzen erforderlichen zusätzlichen Aufwand wird ein vorübergehen-der Zuschlag zum Entgelt in Höhe von 0,07 pro Werkstattbeschäftigtem vereinbart. Eine Reduzierung des Werkstattentgeltes auf 80 % der Maßnahmepauschale und 30 % der Investitionskosten findet erst nach einer Übergangszeit von 2 Jahren statt. Während der Qualifizierungsph ase (6 Monate) erhält die Werkstatt für behinderte Menschen 200 mtl., der IFD 180 mtl. Anschließend erhält der IFD 2 Jahre Evaluation und evtl. Verlängerung 6 Monate + 9 Monate, einmalige Prämien Evaluation und evtl. Verlängerung nein ja. Es bedarf einer Vermittlungsqu ote von 1,8 Personen innerhalb einer dreijährigen Phase damit sich das Modell amortisiert. EVA-Projekt Außenarbeitspl ätze

üö Tr Bezeichnung des Angebotes Leistungsträger Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT Zielgruppe währen der Vermittlungsphase (9 Monate) 605 mtl., die Werkstatt eine Vergütung wie für einen Außenarbeitsplatz. Bei erfolgreicher Vermittlung wird an die Werkstatt für behinderte Menschen eine einmalige Prämie von 1.000 bezahlt, an den IFD 1.750. Wenn zwei Jahre nach Aufnahme des Beschäftigungsve rhältnisses immer noch eine sozialversicherun gspflichtige Arbeit auf dem AAM ausgeübt wird, bekommt die Werkstatt eine einmalige Prämie i. H. v. 1.200, der IFD 1.750. Nach Ende der Maßnahme Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen S C H W Richtlinien zur Förderung von Zuverdienstarbeitsplätzen für Menschen mit einer seelischen Behinderung und Zuverdienstförderung an den Tagesstätten nach den Tagesstättenrichtlinien selbst, Richtlinie. Die Gewährung eines Zuschusses zur Förderung von Zuverdienstarbeitsplätzen erfolgt seitens des Bezirks Schwaben als frei disponible Leistung auf welche grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. 250.000 für die Zuverdienstarbeitsplätze pro Jahr u. 220.000 pro Jahr für den Zuverdienst an den Tagesstätten Förderung unbegrenzt. Förderberechtigt sind alle Anbieter von Arbeitsprojekten, welche die in diesen Richtlinien näher beschriebenen Grundsätze erfüllen. Der Projektant gewährleistet die Anleitung und Betreuung, Organisation der Arbeitseinsätze einschließlich Arbeitsbeschaffung und Abwicklung sowie die Akquisition von Aufträgen. Gefördert wird pro geleisteter Zuverdienststunde einschließlich laufender Sachund Betriebskosten mit einer Pauschale von 6 pro Zuverdienststunde. Neben der Gewährung eines Zuschusses kann bei Neugründung bzw. nachweislicher Ausweitung eines solange Zuverdienstarbeitsplatz besteht. Evaluation und evtl. Verlängerung Doppelförderung ist lt. Richtlinie ausgeschlossen.

üö Tr S C H W S C H W Bezeichnung des Angebotes Richtlinie zur Förderung von Integrationsfirmen Modellprojekt für die Entwicklung von optimaler Betreuung und ggf. Eingliederung in den AAM Leistungsträger selbst, Richtlinie. Förderung erfolgt auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT 110.000 pro Jahr keine zeitl. Begrenzung Zielgruppe Integrationsfirmen Das Projekt muss die Voraussetzungen nach 132 Abs.1, 3 SGB IX für Integrationsunternehmen erfüllen und vom Integrationsamt als förderfähig nach 134 SGB IX anerkannt sein. freiwillige Leistung 60.000 Euro noch zu klären Der Einsatz dieser Mittel soll vorwiegend zur Förderung von optimaler Betreuung seelisch kranker Menschen mit dem Ziel der (Wieder-) Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Solange Projekt im Sinne der Richtlinie läuft. Nach Ende der Maßnahme Evaluation und evtl. Verlängerung Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen bestehenden Zuverdienstprojekts ein Zuschuss in Höhe von 7 pro zusätzlicher bzw. neu entstandener Zuverdienststunde als Anschubfinanzierung für ein Jahr gewährt werden. Jedes vom Integrationsamt anerkannte Integrationsprojekt in Schwaben kann für zusätzliche Ausgaben und Projekte, die vom Integrationsamt derzeit nicht berücksichtigt werden können, pro Jahr eine Projektförder-ung erhalten, die sich wie folgt berechnet: Grundförderpauschale in Höhe v. 6000 und einen Aufstockungsbetrag in gleicher Höhe pro Vollzeitstelle. Doppelförderung ist lt. Richtlinie ausgeschlossen.

üö Tr U F R Bezeichnung des Angebotes Förderprojekt "Eingliederung b.m. aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" Leistungsträger Bezirk Unterfranken - 136 Abs. 1 S. 3, 42 Abs. 2 SGB IX i.v.m. 53 f SGB XII als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT Kostenübernahme i.r.d. Verfügbarkeit der Hh-Mittel; keine Budgetierung; Finanzierung erfolgt ausschließlich durch SH-Träger seit 01.01.2009 b.a.w. Zielgruppe Im Arb.-bereich der jeweiligen WfbM tätige b.m. (Personenkreis des 53 SGB XII i.v.m. 2 Abs. 1 SGB IX). Die LB bleiben auch für die Dauer der Förderprojektes Besucher der WfbM. b. M., die das Potenzial erkennen lassen bei entsprechender Vorqualifizierung/Be gleitung u. Gestaltung der Arbeitsumgebung erfolgreich von der WfBM auf den AAM wechseln zu können. Die Finanzierung bzw. Auszahlung der Mittel erfolgt nicht an den LB, sondern in Form eines Prämiensystems an die WfbM u. den IFD. Qualifizierung sphase: 6 Monate Vermittlungsphase: 9 Monate Beschäftigungsphase: 2 Jahre Im Idealfall insgesamt 3 1/4 Jahre pro Teilnehmer Nach Ende der Maßnahme Das Projekt begann am 01.01.2009. Zum 31.03.2012 u. jeweils nach Ablauf weiterer 3 1/4 Jahre erfolgt Evaluierung, deren Ergebnis Grundlage für die Entscheidung über die Fortsetzung des Projekts ist. Über die Fortsetzung entscheiden die beteiligten Kooperationspart ner (SHTr, WfbM, IFD). Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Ja, eine Kalkulation wurde erstellt u. kann bei Bedarf ergänzend zur Verfügung gestellt werden. Nach Auswertung einer Kostengegenüberstellung mit/ohne Durchführung des Projekts bei insgesamt 21 LB ergab sich eine Kostenersparnis v. rd. 6.200,00 Euro Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen Grds. keine Berührungspunkte zu den anderen Reha- Trägern, da der Personenkreis ausschließlich aus dem Arbeitsbereich der WfbM kommt. Bund- Länder- Programm "Initiative Inklusion" nach den Richtlinien des BM f. Arbeit u. Soziales vom 09.09.2011. L W L "Betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte" - Modellprojekt des Ministeriums für AIS ESF LWL anteilig ESF LWL mit 20 % 2,5 Jahre WfbM-Beschäftigte Beschäftigte der WfbM Der Arbeitgeber erhält für die Dauer von 12 Monaten einen Zuschuss in Höhe von 50 % zu dem in der Dienstleistungsve reinbarung zwischen dem AG und der WfbM vereinbarten Entgelt, max. i.h.v. 350 / Monat. Zahlung an AG erfolgt nach Ablauf von 12 Monaten durch den LWL. Der AG legt dem LWL einen Nachweis über die geleisteten Zahlungen vor. 12 Monate für den Einzelfall keine Verlängerung vorgesehen Evaluation ja Kölner Pilotprojekt "Hausmeister" L W L Prämienmodell = Anschlussfinanzierung zur RZV Arbeit LWL LWL 100 % unbefristet, zunächst aber für 2 Jahre Die LWL-Prämie wird für Personen gezahlt, die - mindestens ein Jahr in der WfbM (BBB und/oder Bei der Variante "eine Prämienzahlung" sind die verantwortlichen Personen für die Reine Prämienzahlung: 15.000 Euro für jeden erfolgreichen Übergang Basismodell: einmalig Evaluation (durch den LWL) ja LVR Modell

üö Tr L W L Bezeichnung des Angebotes LWL-Zuverdienst in WfbM Leistungsträger Finanz-mittel insg. /ggf. auch Anteil des SHT Zielgruppe Arbeitsbereich) beschäftigt waren und - für die der LWL Kostenträger war oder geworden wäre und - die direkt aus der WfbM in ein reguläres Beschäftigungsverhält nis gewechselt sind und - die im regulären Beschäftigungsverhält nis länger als 12 Monate beschäftigt werden. LWL LWL 100 % 2 Jahre WfbM-Beschäftigte, WfbM-Vermeider Übergangsförderung zu benennen. Bei der "Basisvariante" hat die Werkstatt die Aufwendungen, die ihr durch die Übergangsförderung über die bereits mit dem Tagessatz abgegoltenen Kosten entstehen, gesondert nachzuweisen. Die Fachkraft zur Übergangsförderung ist namentlich einschließlich Qualifikations- und Stellenanteil zu benennen. Als Ziel werden mindestens drei Übergänge vereinbart. Der LWL- Zuverdienst bietet Erwerbsarbeit im Rahmen geringfügiger Beschäftigung mit folgenden Merkmalen: die Tätigkeit dient wirtschaftlich verwertbaren Produkten oder Dienstleistungen, es werden relevante Anteile der Arbeitskosten erwirtschaftet, es werden angemessene Löhne gezahlt, es wird eine arbeitsbegleitende Betreuung sichergestellt, der Umfang der Arbeitszeit wird in der Regel 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten, in Einzelfällen WfbM erhält eine Grundförderung in Höhe von 21.000 Euro und eine Prämie von 8.000 Euro je Übergang. Bei IFD-Begleitung wird nach den BAR - Empfehlungen bei Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertra-ges ein Betrag von 600 Euro und nach Ablauf der Probezeit ein weiterer Betrag von 800 Euro gezahlt. Minderleistungsausgleich Der AG erhält einen Nachteilsausgleich in Höhe von 50 % des monatl. Arbeitnehmer- Bruttos. Besonderer Aufwand Der AG erhält eine pauschalierte monatliche Zuwendung in Höhe von 210 bei 15 Arbeitsstunden pro Woche. Bei geringeren Arbeitszeiten sinkt die Pauschale. Härtefallregelung In Einzelfällen können weitere Leistungen, etwa Zuschüsse zu in der Regel für 12 Monate Nach Ende der Maßnahme Laufzeit der Maßnahme Leistungsvoraussetzungen Leistungsumfang Leistungsdauer Amortisierung der Kosten? Berührungspunkte zu anderen Maßnahmen Evaluation ja generelle Zielvorgaben des Deutschen Vereins