Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer Weil Führungspersönlichkeiten immer den klügsten Argumenten folgen.
Leistungen steigern, Vorteile nutzen Was Sie als GmbH-Geschäftsführer für eine ausreichende Versorgung brauchen Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) stellen für den Gesellschafter- Geschäftsführer (GGF) höchstens eine Grundversorgung dar. Oftmals sind für den GGF aus der GRV keine Leistungen mit nennenswertem Umfang zu erwarten. Als ausreichende Versorgung sollten mindestens 60 75% der letzten Bruttobezüge angestrebt werden. Die Pensionszusage mit Rückdeckung im Rahmen der betrieblichen Versorgungsmaßnahme trägt dazu bei, das angestrebte Versorgungsziel zu erreichen. Wie Sie private Absicherung mit Steuervorteilen für die GmbH verbinden Gesellschafter einer GmbH, die gegen Arbeitsentgelt für diese Gesellschaft tätig sind, werden unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung steuerlich als Arbeitnehmer angesehen. Die Gesellschaft kann zur Sicherstellung einer ausreichenden Gesamtversorgung dem Gesellschafter- Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilen (Voraussetzung: Eintrittsalter frühestens 28 Jahre, 6a EStG). Diese Pensionszusage ist für die GmbH mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Zuständig für die Erteilung und Änderung der Pensionszusage ist die Gesellschafterversammlung. Diese Regelung gilt auch für Geschäftsführer, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind (BGH-Urteil vom 25. 03. 1991). Bei der Neugründung einer GmbH soll für die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage laut Finanzverwaltung zwischen dem Beginn der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer und Erteilung der Versorgungszusage eine ausreichende Probezeit (ca. 2 3 Jahre) zur Beurteilung der Befähigung als geschäftsführender Gesellschafter liegen. Bei einer entsprechenden Vortätigkeit in den letzten 5 Jahren, z. B. Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, ist die Probezeit nicht unbedingt erforderlich.
Außerdem muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der GmbH über einen Zeitraum von 5 Jahren ermittelt werden. Von dieser Regelung kann jedoch abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung aus der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit abgeleitet werden kann (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.09.1999). Leistungsplan Pensionszusagen sehen im Allgemeinen folgende Leistungen vor: Altersrenten Individualrenten Hinterbliebenenrenten Mit Hilfe der Rückdeckungsversicherung sichert sich das Unternehmen gegen alle möglichen Versorgungsausfälle ab, deren Leistungen dann von den Versicherungsgesellschaften getragen werden. Auch der Gesellschafter-Geschäftsführer profitiert von der Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung!
Profile wählen, Umfang bestimmen Wie Sie die Höhe der Zusage regeln können Die GmbH kann dem Gesellschafter-Geschäftsführer Renten in einer festen Höhe (z.b. monatliche Altersrente = 3.000 EUR) oder gehaltsabhängige Renten (z.b. monatliche Altersrente = 30 % des erreichten Gehalts) zusagen. Werden als Versorgungsleistungen Festbeträge zugesagt, sollten diese regelmäßig geprüft und hinsichtlich einer ausreichenden Gesamtversorgung angepasst werden. Die Ansprüche aus der GRV und der betrieblichen Altersvorsorge dürfen nicht mehr als 75 % der aktuellen Bezüge zum Zeitpunkt der Zusage betragen (BGH-Urteil vom 17.05.1995). Die Finanzbehörde prüft, ob die Gesamtbezüge (Vergütung für die Tätigkeit und Altersversorgung) bei beherrschenden Gesellschaftern im Vergleich zu nichtbeteiligten Gesellschaftern mit gleicher Qualifikation und Tätigkeit angemessen sind. Grundlage für die Pensionszusage ist hierbei die fiktive Jahresnettoprämie (versicherungsmathematischer Wert; Heubeck-Richttafeln mit 6 % Zins). Welche Rahmenbedingungen Sie für die Zusage beachten müssen Die Finanzbehörde versagt die steuerliche Anerkennung einer unverfallbaren Pensionszusage, die mit dem Beginn des Angestelltenverhältnisses startet. Tendenziell wird die vertragliche Unverfallbarkeit nach 5 Jahren anerkannt. Die Höhe der Pensionszusage erfolgt nur anteilig, d.h. nach Höhe der verdienten Anwartschaft. Zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem Pensionsalter müssen grundsätzlich 10 Jahre liegen. Die Zusage darf max. bis zum 60. Lebensjahr erteilt werden. Der Eintritt eines vorzeitigen Leistungsfalls darf nicht zu einer bilanziellen Überschuldung führen. Ein eventuelles Bilanzrisiko kann durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung bei der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft ausgeschlossen werden!
Konditionen kennen, Maßstäbe erfassen Was Sie über die Passivierungspflicht wissen sollten Für Pensionszusagen ab dem 01. 01.1987 besteht eine handelsrechtliche Passivierungspflicht. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gilt demnach auch die steuerliche Passivierungspflicht. Die jährliche gewinnmindernde Zuführung zur Pensionsrückstellung ergibt sich aus der Differenz der Teilwerte am Schluss des laufenden Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Bei Teilwertverfahren ergibt sich unter Umständen eine hohe Zuführung zu den Pensionsrückstellungen. Der Gesetzgeber lässt deshalb eine gleichmäßige Verteilung auf das laufende Wirtschaftsjahr und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre zu. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Pensionszusage in einem Wirtschaftsjahr um mehr als 25 % erhöht wird. Wie Ihre Ansprüche im Leistungsfall bewertet werden Bei Eintritt eines Leistungsfalls durch Tod bzw. Invalidität ist die Rückstellung auf den für die Finanzierung erforderlichen Betrag aufzufüllen. Ab Beginn der Rentenzahlung ist die gebildete Pensionsrückstellung in Teilbeiträgen gewinnerhöhend aufzulösen. Bei Wegfall der Verpflichtung ist die Pensionsrückstellung insgesamt aufzulösen. Für die Berechnung von Pensionsrückstellungen ist bei beherrschenden Gesellschaftern ein Pensionsalter von mindestens 65 Jahren zugrunde zu legen. Ein vertraglich vereinbartes niedrigeres Pensionsalter muss ausreichend begründet werden (z.b. bei anerkannten Schwerbehinderten).
Ansprüche wahren, Belastung vermindern Warum Sie sich auf die Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft verlassen können Im Leistungsfall stellt Ihnen die Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft liquide Mittel bereit. Die Pensionsrückstellung wird nur buchmäßig ausgewiesen. Bare Mittel werden dabei nicht angesammelt. Beim Eintritt von Leistungsfällen stehen somit i.d.r. keine liquiden Mittel für die Zahlung der Versorgungsleistungen zur Verfügung. Nicht einmal buchmäßig ausreichende Mittel sind bei frühzeitigen Leistungsausfällen vorhanden. Der dann notwendige Auffüllungsbedarf, der zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt auftreten kann, wirkt dann sowohl auf das Geschäftsergebnis als auch auf die Bilanz. Durch den Abschluss der Rückdeckungsversicherung bei der Basler Lebens-Versicherungs- Gesellschaft werden die erforderlichen liquiden Mittel bereitgestellt und die möglichen Belastungen gemindert. Die Rückdeckungsversicherung wird auf das Leben des Gesellschafters abgeschlossen (versicherte Person). Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist die Gesellschaft. Rechte aus der Rückdeckungsversicherung stehen allein der GmbH zu. In der Praxis findet eine Abtretung (Verpfändung) zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers statt.
Werte aktivieren, Zuwachs verzeichnen Wie Sie ertragssteuerlich Gewinn machen Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben. Der Wert der Versicherung ist in der Handels- und Steuerbilanz zu aktivieren. Dabei ist in den ersten 5 Versicherungsjahren das am Ende des fünften Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital gleichmäßig zu verteilen. Im Versicherungsfall ist der nicht-aktivierte Teil der Versicherungsleistung als Betriebseinnahme zu verbuchen. Dieser Teil wird aber weitgehend von der gewinnmindernden Aufstockung der Rückstellung auf den Barwert der Verpflichtungen ausgeglichen. Die jährlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung mindern den ertragssteuerlichen Gewinn. Dagegen ist der Versicherungswert der Rückdeckungsversicherung gewinnerhöhend zu aktivieren. Die aus der Verbindung mit der Pensionszusage und der Rückdeckungsversicherung entstehende Steuerersparnis (Gewinnminderung) errechnet sich aus: Zuführung aus Pensionsrückstellung + Jahresbeitrag für die Rückdeckungsversicherung Zuwachs des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung = Steuerersparnis (jährlich) Bei Eintritt des Versorgungsfalls ist die Versicherungsleistung als Betriebseinnahme (gewinnerhöhend), gezahlte Vorsorgeleistungen als Betriebsausgaben (gewinnmindernd) zu buchen.
Perspektiven erkennen, Chancen nutzen Wie Sie über die Rückdeckungsversicherung Leistungen absichern Für die Rückdeckung der Zusage kommen verschiedene Varianten in Betracht. Eine Rückdeckung aus Versicherungssicht muss sich nach Art und Umfang der zugesagten Versorgungsleistungen und der Situation der GmbH orientieren. Durch die Rückdeckung werden die zugesagten Leistungen voll oder teilweise abgesichert und finanziert. Voraussetzung sind dafür folgende Daten: Art und Höhe der zugesagten Leistungen Gründungsjahr der GmbH Eintritt des Gesellschafter-Geschäftsführers in die GmbH Geburtsdatum des Gesellschafter-Geschäftsführers Ihr Betreuer der Basler Securitas erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot! Steuerliche Aspekte für den Gesellschafter-Geschäftsführer Für den Gesellschafter-Geschäftsführer stellen weder die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen noch die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung Zuflüsse von Arbeitslohn dar. Erst die später von der Gesellschaft zu zahlenden Renten sind als nachträgliches Arbeitsentgelt lohnsteuerpflichtig.
Möglichkeiten ergreifen, Mittel kombinieren Warum der Insolvenzschutz von der Höhe der Beteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers am Unternehmen abhängig ist Nach den Richtlinien des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) sind Insolvenzpflicht bzw. -schutz für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gegeben, wenn deren Anteil am Kapital- oder Stimmrecht ihnen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Versorgungsregelung ermöglicht. Dies betrifft besonders den Fall, in denen die Gesellschaftsanteile des/der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH insgesamt weniger als die Hälfte der Anteile gegenüber den nichtgeschäftsführenden Gesellschaftern betragen. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblichem Einfluss ist durch den PSV nicht gegen Insolvenz geschützt! Eine mögliche Absicherung der Versorgung bei Insolvenz bietet die Verpfändung des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten. Wie Sie mehr durch eine Direktversicherung erreichen Die ideale Gesamtversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer besteht aus der Kombination einer Direktversicherung mit einer Pensionszusage. Das Unternehmen darf bereits für junge Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen (Besteuerung nach 3 Nr. 63 EStG). Hierbei ist von Vorteil, dass die versicherte Person von Beginn an abgesichert ist. Nach Ablauf der Probezeit kann dem Geschäftsführer zusätzlich eine Pensionszusage erteilt werden, wie in dieser Broschüre ausführlich beschrieben.
Kompetenzen nutzen, Ziele erreichen Was für eine umfassende Beratung und Betreuung nötig ist Bei der Gestaltung und Zusammensetzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen und privaten Versorgungsmaßnahmen sind steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und vertragliche Bestimmungen bzw. Auswirkungen zu berücksichtigen. Die optimale Gesamtversorgung kann nur nach eingehender Beratung in Zusammenarbeit zwischen Vorsorge- und Steuerberater festgelegt werden. Der Vorsorgeberater der Basler Securitas kann durch eine individuelle Rentenberechnung den Versorgungsbedarf ermitteln. Bei Zustandekommen einer Rückdeckungsversicherung werden die jährlichen Bilanznachweise dem Versicherungsnehmer kostenlos von der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Betreuer der Basler Securitas. Wir beraten Sie gerne! Fitch-Ratings 2004: Kundenperformance: Gesamtwertung gut Kundenorientierte Versicherer finden sich im Bereich von drei bis fünf Sternen Gewinnbeteiligung Ausschüttungsquote Kosten Storno Beschwerden gesamt (60 %) (15 %) (10%) (5%) (10%) Finanzstärke: Gesamtwertung stark Quelle: FOCUS-MONEY (Nr. 40/2004)
Fragen Sie unseren Spezialisten Notizen:
Vielseitig Partnerschaftlich Kompetent Basler Securitas Privat Finanziell vorsorgen und das Leben gestalten Individuelle Absicherung für den Ruhestand, die Familie und den privaten Besitz. Von der Altersvorsorge über den Hausrat-Schutz bis zur Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeit, die Basler Securitas bietet umfassende Lösungen. Basler Securitas Firmen Existenz sichern und Risiken verringern Umfangreicher Schutz aus einer Hand, für selbstständige Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende. Ob All Risks-Deckung oder klassische Risikoabsicherung, die Basler Securitas bietet umfassende Konzepte. Wir sind gerne für Sie da Ihr Betreuer der Basler Securitas vor Ort Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft Direktion für Deutschland Basler Str. 4, Postfach 1145, 61281 Bad Homburg v.d.h. Telefon 0 61 72/13-0, Fax 0 61 72 /13-200 41 03.33/ 01.05BEST Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Basel, Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht Deutsche Zweigniederlassung: Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, Direktion für Deutschland, HRB 1229 Amtsgericht Bad Homburg v.d.h., Basler Str. 4, Postfach 1145, 61281 Bad Homburg v.d.h., Internet: www.basler-securitas.de, Hauptbevollmächtigter für Deutschland: Dr. Frank Grund Besuchen Sie uns im Internet oder rufen Sie uns an: www.basler-securitas.de oder Hotline: 0 18 03 / 21 23 73 (9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz) Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr