Fachtagung Jagd in Schutzgebieten Helmut Damman-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen
Teil 1 Rechtliche Situation zur Jagd in Schutzgebieten (Gem. RdErl. D.ML u. d. MU v. 7.08.2012) 1 Falls Einschränkungen der Jagd notwendig sind so geschieht dies nach 16 Abs.n 1 NAGBNatSchG i.v.m. 23 BNatSchG sowie 9 Abs. 4 NJagdG. jagdliche Einschränken geplant, frühzeitige Beteiligung, einmonatiger Frist ( 39 Abs. 3 NJagdG) Jagd von den allgemeinen Verboten auszunehmen. In Ausnahmefällen Beschränkungen festsetzen Jagdrecht und Jagdausübungsrecht = verfassungsrechtlichen Schutz. Sie sind Eigentumsrechte.
Teil 2 Rechtliche Situation zur Jagd in Schutzgebieten (Gem. RdErl. D.ML u. d. MU v. 7.08.2012) 2 Alleinige Nennung eines Natura 2000 Gebietes = keine Rechtfertigung für Verbot Prädatoren und Schalenwildbejagung notwendig Jagdliche Einrichtungen (Hochsitz, Kirrung, Falle) notwendig Beschränkung der Jagd muss abgewogen, erforderlich und begründet sein ( 14Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 NAGBNatSchG)
Grundsätzlich ist die Jagd in Schutzgebieten demnach erlaubt: In LSG keine Jagdlichen Regelungen In NSG nur jagdliche Regelungen wenn nach Schutzzweck erforderlich Prädatoren- und Neozoenbejagung fast überall notwendig Schalenwildbejagung vor allem auch Schwarzwildbejagung = jagdliche Einrichtungen wie z.b. Hochsitz, Kirrung, Falle usw. sind für eine effektive Jagdausübung erforderlich
Schwarzwildstrecke Niedersachsen 70000 60000 50000 40000 30000 20000 10000 0 57 59 61 63 65 67 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15
Fuchsstrecke Niedersachsen 80000 70000 60000 50000 40000 30000 20000 10000 0 57 59 61 63 65 67 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15
Problemfelder bei der Jagdausübung in Schutzgebieten (1) LSG Keine jagdl. Regelungen LSG`s Emsaue und Haseniederung keine Prädatoren- / Neozoenbejagung LSG flächenmäßig großer Anteil, im Landesdurchschnitt 19,3 % (Stand 31.12.2015) In Niedersachsen stehen knapp 800 Gebiete unter Naturschutz mit einer Fläche von 3,9 % (Landesjagdbericht 2015/16) der Landesfläche mit einer Durchschnittsgröße von 259,4 ha (Stand 31.12.2015, BfN) erhebliche Verschlechterung der Prädatorensituation in NSG s
Problemfelder bei der Jagdausübung in Schutzgebieten (2) NSG räumliches u. zeitliches Jagdverbot erhebliche Beschränkung beim Bau jadl. Einrichtungen erhebliche Beschränkung bzw. Verbot Prädatorenbejagung Verbot des Jagdschutzes Wildschadenminimierung = schwierig
Beispiel 1: Prädatorenbejagung im EU-Vogelschutzgebiet Unterelbe Schützenswerte Arten: Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel, Austernfischer und Kampfläufer Lachseeschwalbenkolonie durch Prädationsdruck verlagert Habitatverbesserung führt zu steigenden Prädatorenbeständen 50 % Nestverluste auf Prädation, 82 % der prädierten Nester wurden nachts geräubert Landkreises Stade beteiligt sich zu 30%, z.b. Ankauf von 20 Betonwipprohrfallen NLWKN hatte auf Teilflächen seit 10 Jahren Schlupferfolgskontrollen durchgeführt, ein vorher - nachher Vergleich Gute Zusammenarbeit von Naturschutzbehörde, Jägerschaft und örtlichen Revierinhabern.
Streckenentwicklung der wichtigsten Prädatoren In Niedersachsen 12000 10000 Tendenz bei allen weiter deutlich steigend 8000 6000 4000 Dachs Waschbär Baummarder Steinmarder Marderhund 2000 0 57 59 61 63 65 67 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15
Betonrohrfalle ordnungsgemäß aufgestellt Foto: U. Andreas
Beispiel 2: Prädation von Wiesenlimikolen in der Dümmer Niederung (Dr. Marcel Holy) Das Osnabrücker Modell das von einer puffernden Wirkung der Mäusepopulation ausgeht (Schröpfer & Düttmann) ist fehlgeschlagen Managementmaßnahmen allein kein Erfolg Lebensraumverbesserungen führt zu höherem Bruterfolg = reicht nicht zum Arterhalt Intensives Prädatorenmanagement höhere Schlupfrate + mehr flügge Jungvögel
Daraus folgt: Lebensraumverbesserung wichtig, aber nicht ausreichend Flächenknappheit für Lebensraumverbesserung Prädatorenbejagung fördern Prädatorenbejagung auf Neozoen verstärken (Fangmethoden) Prädatorenbejagung heute: Auflagen + Fellabsatz
Folge: Jagdliche Verbote negativen Auswirkungen auf Tier u. Pflanzenwelt Unterschätzung des Prädatorenbestandes Unterschätzung der Auswirkungen der Prädatoren auf die Fauna und Flora Naturschutz und Landschaftsschutzgebiete o. Jagd = Rückzugsgebiet für Schalenwild u. Prädatoren Prädatoren ohne Ideologie bejagen! Kabinett beschließt am 22.02.2017 neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten
Ergebnis: Ständig zurückgehende Fangaktivitäten Prädatorenpopulation orientiert sich am Lebensraumlimit Prädation bei Groß- und Kleinvögeln Keine bedeutende Regulation der Prädatoren untereinander fehlender Abwehrstrategie bei Bachmuschel ( Ursus crassus, FFH Art) = fast Totalverlust durch Nutria
Lebensraumgestaltung durch Neozoen aktive Lebensraumumgestaltung verändert den Lebensraum für viele Arten extrem Lebensraumverlust für heimische Arten Lebensraumveränderung = Artenschwund Verbot selbst des Lebendfanges, weil geschützte Arten mitgefangen werden könnten
Fotos: Godehard Hennies
Landesjägerschaft Niedersachsen e.v. Anerkannter Naturschutzverband Foto: Frank Seifert Foto: Frank Seifert
Streckenentwicklung Nutria in Niedersachsen 12000 10000 8000 6000 Streckenanstieg von 2001 (mit 0) 2015 (mit 10387) Tendenz weiter deutlich steigend 4000 2000 0 57 59 61 63 65 67 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15
Lösungsansatz: Keine Ideologisierungen von Seiten des Natur- und Tierschutzes, zielorientiertes Handeln Kooperativer Umgang von Natur-/Tierschützern und Landnutzern (Landwirte u. Jäger, Angler) mit einander Erhaltung aller Arten muss im Vordergrund stehen