Chemikalieninspektion und REACH Koordinierung Aktivitäten Erfahrungen Workshop Non-Lead Registrant in REACH 16. September 2011 Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Amt der Vorarlberger Landesregierung
Übersicht Koordination der Chemikaliensinspektion in EU/EWR: das FORUM der ECHA Erfahrungen EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-1 Aktivitäten - EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-2 2
FORUM für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung / ECHA seit Dezember 2008 Gremium zur Koordination von Überwachungsbehörden der EU/EWR-Staaten Themenbereiche REACH und CLP (zukünftig auch Export/PIC) Festlegung von Strategien für Überwachungsbehörden Mindestkriterien für Inspektionen in REACH/CLP Abwicklung von EU/EWR-weiten Inspektionsprojekten EU Kommission mit FORUM erstellen im Zuge des REACH- Reviews auch eine Studie zum Vollzug 3
FORUM für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung / ECHA Harmonisierung von vollzugsrelevanten Interpretationen in REACH und CLP Workshops mit betroffenen Stakeholdern Strukturierter Informationsaustausch unter den Behörden Zugriff auf Industriedaten in REACH-IT (~2000 Berechtigte) Harmonisierte Berichte der Mitgliedsstaaten (MS) betreffend Vollzug von REACH und CLP Schulung zu REACH/CLP-Inhalten für Vollzugsbehörden 4
FORUM-Tätigkeit Aus den Arbeitsgruppen: Arbeitsgruppe zu Zoll und REACH ist fertig Ergebnisse als Bestandteil des dritten Überwachungsprojektes Arbeitsgruppe Vollzugskommunikation ECHA < > MSCA < > Überwachungsbehörden: Pilotprojekt für die wichtigsten REACH Prozesse gestartet Arbeitsgruppe REACH-IT-Daten (RIPE): Daten-Programm seit Juli 2011 für Vollzugsbehörden verfügbar Arbeitsgruppe zum gemeinsamen MS Bericht zum CLP-Vollzug (Art 46 (2)) 5
FORUM-Tätigkeit Aktuelle Beispiele der letzten Forum Sitzung: Ein MS Trainer-Programm zu CLP wurde erfolgreich abgeschlossen Arbeitsprogramm 2011-2013 auf ECHA-Webseite DE / NL / UK: Schwierigkeit bei Kontrolle der PAH-Beschränkung in Reifen (Untersuchungsnormen für Weichmacheröle sind inadequat) UK Bericht über Vorregistrierungen von ELINCS Stoffen Informationen des FORUM auf der ECHA-Webseite verfügbar (zb Sitzungsprotokolle, Strategiedokumente, Vollzugsbehörden, Inspektionsprojekte) 6
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REACH-EN-FORCE-1 Kontrollumfang detaillierte Kontrolle von Art. 5 in REACH (ohne Daten kein Markt), dh. Vorregistrierung, Registrierung Kontrolle von Art. 31 in REACH (generelle Bestimmungen zum Sicherheitsdatenblatt) Kontrollen in 25 EU/EWR-Staaten 8
REACH-EN-FORCE-1 Gesamtzahlen (rot: Zahlen für Österreich) 1589 Firmenkontrollen (20, 3% der Vorregistranten) 25 EU/EWR-Länder (8 Bundesländer) (Vor-) Registranten für Stoffe/Gemische: 974/493 (13/8) Vorregistranten (nachträgl. Vorregistrierung): 244 (5) 609 Fälle für Ausnahmeregelungen Registrierung (27) kontrollierte Firmen für 105.054 Vorregistrierungen verantwortlich (747, 2% der Vorregistrierungen) 5338 Sicherheitsdatenblätter geprüft (48) 9
REACH-EN-FORCE-1 Auswertung / Statistik für Firmen Fehlerrate 38 Firmen mit fehlender (Vor-) Registrierung (1) 81 Firmen mit Fehlern in Vorregistrierung (0) 1204 Firmen haben SDB verfügbar (19) 84 Firmen haben kein SDB, 93 Firmen haben SDB nur teilweise verfügbar (0) 985 Firmen haben SDB vorschriftskonform (16) 313 Firmen haben fehlerhafte SDB (2, 10%) Auswertung / Statistik für Stoffe/Gemische } 7% } 11% 20% 1446 SDB fehlen (0) 28% 808 SDB fehlerhaft (7, 15% Fehlerrate) 15% 10
REACH-EN-FORCE-1 Übertretungen 378 Firmen mit Übertretungen, 24% (2, 10%) 38 Übertretungsfälle betreffend Registrierung (0) 293 Übertretungsfälle betreffend SDB (2) 108 Übertretungsfälle sonstiges (0) 11
REACH-EN-FORCE-1 Behördliche Maßnahmen (EU/EWR-weit): 169 Verwaltungsanordnungen 96 Revisionsschreiben 12 Verwaltungsstrafen 3 strafrechtliche Verfahren 121 anderes (zb Verbesserungsfrist) Nachbereitung (EU/EWR-weit): 20 nachträgliche Registrierungen eingeleitet 1 nachträgliche Registrierung durchgeführt 215 Andere Maßnahmen 141 keine weiteren Maßnahmen 12
REACH-EN-FORCE-1 Resumee aus der Sicht von Österreich A) Registrierungspflicht erfreuliche Einhaltungsquote für die Vorregistrierungspflicht Informationskampagnen haben gewirkt die zahlreichen Ausnahmebestimmungen von der Registrierungspflicht sind sehr häufig in Anspruch genommen 13
REACH-EN-FORCE-1 Resumee aus der Sicht von Österreich: B) Kommunikation mit Sicherheitsdatenblätter reine Formalprüfung der SDB in der Fachbranche bestätigt den erheblichen Verbesserungsbedarf der Industrie (auch Fachindustrie!) in Belangen der Kommunikationsvorschriften Detailanalyse der SDB-Ergebnisse für Deutschland: Bestätigung der strukturellen Ursachen der Kommunikationsmängel 14
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REACH-EN-FORCE-2 Überblick Themenschwerpunkte: nachgeschaltete Anwender (NA), die Gemische formulieren bzw importieren Information in der Lieferkette (SDB alt und SDB neu 2010 ) Pflicht des NA zum Aufbewahren von Informationen so NA zugleich Hersteller/Importeur von Inhaltsstoffen: - CLP-Meldung zum E&K Verzeichnis - Registrier- / Vorregistrierpflicht 16
REF-2 Überblick Operationelles: Projektphase: Mai 2011 Dezember 2011 Berichterstellung: Januar 2012 Juni 2012 Ein Projekthandbuch in allen Sprache mit einheitlichem Erhebungsdatenblatt Alle EU und EWR Länder nehmen teil In Österreich rund 40 Inspektionen in allen Bundesländern Nutzung von Daten des REACH-IT (zur Planung bzw zur inhaltlichen Kontrolle) 17
REF-2 Inhalt Überwachung mit Fokus auf Formulierer von Gemischen: Pflichten des ausgewählten Formulierers izm einer Stoff- Registrierung durch Formulierer oder Vorlieferant: - Verwendungen im Vergleich zu identifizierten Verwendungen - Information an NA in der nachgeschalteten Lieferkette (Sicherheitsdatenblatt, ggf mit Expositionsszenarien) - Information an den vorgeschalteten Lieferanten in der Lieferkette Vorliegen und Aktualität / Inhalte der SDB des Formulierers 18
REF-2 Inhalt Überwachung mit Fokus auf Formulierer von Gemischen: Operationelle Voraussetzungen für SDB-Erstellung/-Verteilung Anwendung der neuen SDB Vorschriften aus 2010 auf Stoffe Inhalte der SDB des Formulierers betreffend Abschnitte 1, 2, 3, 8 und 15 Konsistenz der Inhalte des SDB mit dem Etikett Art 32 REACH-V (Informationen ohne SDB) Aufbewahrung von Informationen über 10 Jahre Neben Gemischen ggf auch Verantwortlichkeiten bei Stoffen 19
REF-2 Inhalt Überwachung mit Fokus auf Formulierer von Gemischen: Registrierungsstatus der beim Formulierer verwendeten Stoffe Identifizierte Verwendungen der beim Formulierer verwendeten registrierten Stoffe Falls zutreffend: Pflichten als Registrant von Stoffen Falls zutreffend: Pflichten als Melder in das CLP-Verzeichnis Pflichten des Formulierers bei der Verwendung am Produktionsstandort: - Zugang der Arbeitnehmer zu den Informationen (SDB) - Umsetzung der in SDB empfohlenen Maßnahmen im Betrieb 20
Überwachungsdetails REF-2 Charakterisierung des Unternehmens Gesamtstatistik zu geprüften Gemischen (und SDB) Gesamtstatistik zu geprüften Stoffen (und SDB) Herstellung / Import von Stoffen Registrierung /Vorregistrierung nach REACH-V CLP-Meldung in das E&K-Verzeichnis Registrierungsstatus von in Gemischen verwendeten Stoffen Identifizierte Verwendungen von Gemischen und identifizierte Verwendungen der registrierten Stoffe 21
Überwachungsdetails REF-2 Vorliegen der SDB für inverkehrgebrachte Stoffe/Gemische Strukturen im Unternehmen für SDB-Erstellung / -Vertrieb Informationspflicht nach Art 32 REACH-V Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren Zugang der Arbeitnehmer zu den SDB im Betrieb Umsetzung der im SDB / esdb empfohlenen Maßnahmen im Betrieb 22
Überwachungsdetails REF-2 deutsche Sprache des SDB 16 Abschnitte im SDB SDB der Stoffe gemäß Vorgaben VO (EG) Nr. 453/2010 Konformität der SDB Abschnitte 1, 2, 3, 8, 15 Konsistenz des SDB mit dem Etikett Konsistenz der Angaben zur Zusammensetzung des Gemisches im SDB 23
Überwachungsdetails REF-2 Ergebnis der Kontrolle Nichterfüllung von Vorschriften Anordnung von Maßnahmen im Zuge der Kontrollen Maßnahmen bei fehlender Registrierung Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmerländern 24
Vielen Dank für Ihr Interesse und bei Fragen Dr Eugen Anwander email: eugen.anwander@vorarlberg.at Telefon: 05574-511-42311 Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz www.vorarlberg.at/umweltinstitut bzw Ihre örtlich zuständige Überwachungsbehörde 25