Habona Kita Fonds 01

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Transkript:

Habona Kita Fonds 01 Verkaufsprospekt gem. 268 Abs. 1 KAGB zum geschlossenen inländischen Publikums-AIF Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Habona Kita Fonds 01 Verkaufsprospekt gem. 268 Abs. 1 KAGB zum geschlossenen inländischen Publikums-AIF Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. geschlossene Investment KG einschließlich Anlage I: Anlagebedingungen»»» Anlage II: Gesellschaftsvertrag» Anlage III: Treuhand- und Verwaltungsvertrag Stand: 13. April 2015

4 Inhaltsverzeichnis 1 Das Angebot im Überblick 6 2 Angaben zum AIF (Fondsgesellschaft)/Objektgesellschaft 8 3 Kapitalverwaltungsgesellschaft 11 4 Die Habona-Gruppe 14 5 Verwahrstelle 15 6 Treuhandkommanditistin 16 7 Anleger 17 8 Anlagegegenstand 18 9 Wirtschaftliche Angaben 24 10 Verwaltung des Anlagegenstandes 30 11 Risiken 34 12 Anteile 50 13 Kosten 53 14 Ermittlung und Verwendung der Erträge 56 15 Kurzangaben zu für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften 56 16 Identität und Pflichten von Auslagerungsunternehmen und sonstigen Dienstleistern 70 17 Berichte, Geschäftsjahr, Abschlussprüfer 72 18 Regelungen zur Auflösung und Übertragung des AIF 72 19 Angaben über die wesentlichen Beteiligten und Fondsstruktur 73 20 Glossar 77 21 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge 78 Anlage I: Anlagebedingungen 81 Anlage II: Gesellschaftsvertrag 88 Anlage III: Treuhand- und Verwaltungsvertrag 101

5 Hinweise zur Implementierung des Kapitalanlagegesetzbuches Der geschlossene Immobilienfonds Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. KG war von der Habona Invest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und der Geschäftsanschrift Kennedyallee 78, 60596 Frankfurt am Main, vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Roland Reimuth und Johannes Palla als Anbieterin am 17. Mai 2013 (Datum der Prospektaufstellung) aufgelegt worden. Die seinerzeitige Anbieterin hatte einen Verkaufsprospekt nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Vermögensanlagengesetz veröffentlicht. Die nationale Umsetzung der AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/ EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010) ( AIFM-Richtlinie ) erfolgte mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches ( KAGB ) zum 22. Juli 2013. Danach bedürfen Fondsgesellschaften, wie die Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. KG, bei der es sich nun um einen geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem KAGB handelt, zukünftig zu ihrer Verwaltung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, die eine Erlaubnis zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt. Zudem sind gemäß dem KAGB in Deutschland bei einem öffentlichen Angebot von geschlossenen alternativen Investmentfonds interessierten Privatanlegern der Verkaufsprospekt einschließlich der Anlagebedingungen, des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (wal) zugänglich zu machen. Der Verkaufsprospekt hat diejenigen Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, damit sich der interessierte Anleger über die ihm angebotene Anlage und insbesondere über die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden kann. Insoweit wurde die Fondsgesellschaft und die Struktur des geschlossenen Immobilienfonds Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. KG an die neuen gesetzlichen Vorgaben des KAGB angepasst. Es handelt sich nunmehr um den geschlossenen alternativen Investmentfonds Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend auch AlF, Fondsgesellschaft oder Gesellschaft genannt). Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg (nachfolgend auch Kapitalverwaltungsgesellschaft oder KVG genannt), wurde zur Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF bestellt. Der Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in ihrer jeweils aktuellen Fassung können von dem an der Zeichnung von Anteilen an dem AlF interessierten Anleger kostenlos in deutscher Sprache telefonisch, per Post oder per E-Mail bei der KVG und bei der Habona Invest GmbH über die nachstehenden Kontaktdaten angefordert werden und sind darüber hinaus während der Platzierungsphase des Zeichnungskapitals des AlF auch auf den Internetseiten der KVG und der Habona Invest GmbH kostenlos in deutscher Sprache erhältlich: HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Kapstadtring 8 22297 Hamburg Tel.:+49 (0) 40 / 300 57 62 96 E-Mail: service@hansainvest.de Internet: www.hansainvest.de Habona Invest GmbH Kennedyallee 78 60596 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) 69 / 4500 158 0 E-Mail: info@habona.de Internet: www.habona.de Die Zeichnung von Anteilen an dem AlF erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag sowie der wesentlichen Anlegerinformationen in der jeweils gültigen Fassung. Interessenten wird empfohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung alle genannten Unterlagen aufmerksam zu lesen und sich ggf. von einem fachkundigen Dritten beraten zu lassen. Abweichende Auskünfte oder Erklärungen über den Inhalt dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag und über den Inhalt der wesentlichen Anlegerinformationen hinaus dürfen nicht abgegeben werden. Jede Zeichnung von Anteilen an dem AlF auf Basis von Auskünften oder Erklärungen, die nicht in den vorgenannten Unterlagen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Anlegers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht des AlF. Der Jahresbericht eines Geschäftsjahres wird jeweils zum 30. Juni des folgenden Geschäftsjahres veröffentlicht. Sie können telefonisch, per Post oder per E-Mail bei der KVG und bei der Habona Invest GmbH unter den vorgenannten Kontaktdaten angefordert werden. Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes 13. April 2015

6 Das Angebot im Überblick 1 Das Angebot im Überblick Die Anleger des AIF Habona Kita Fonds 01 beteiligen sich direkt als Kommanditisten oder indirekt als Treugeber über die Treuhandkommanditistin, die ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh an der Fondsgesellschaft, die mittelbar über die Objektgesellschaft in Immobilien im Bereich Kindertagesstätten investiert. Die wesentlichen Merkmale des Fonds Wenig konjunkturanfällige Sachwertinvestition in Kindertagesstätten Risikomischung hinsichtlich der Standorte und Betreiber Bereits fünf erworbene Immobilien Inflationsschutz durch indexierte Mietverträge Angestrebte jährliche Auszahlungen: 5,0 % (vor Steuern) bezogen auf den Anlagebetrag des Anlegers ohne Agio; prognostizierter Gesamtmittelrückfluss: 163,2 % (vor Steuern) bezogen auf den Anlagebetrag des Anlegers ohne Agio Reines Euro Investment / keine Fremdwährungsrisiken Die wesentlichen Risiken des Fonds Ungünstigere Konditionen beim Erwerb weiterer Immobilienobjekte (Blind-Pool-Risiko) Fertigstellungsrisiken, da Kindertagesstätten bei Abschluss von Grundstückskaufverträgen zumindest teilweise noch nicht fertig gestellt Geringere Mietsteigerungen aufgrund niedrigerer Inflationsrate Betreiber kommen ihren Pflichten aus dem jeweiligen Mietvertrag nicht oder nicht vollständig nach Geringere Verkaufserlöse der Immobilien (Wertentwicklungsrisiko) Eingeschränkte Fungibilität der Anteile Risiken durch Veränderungen der wirtschaftlichen, steuerlichen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen Totalverlustrisiko Eine vollständige Darstellung der wesentlichen Risiken findet sich im Abschnitt Risiken, Seite 34 ff. Die Fondsimmobilien Zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes hat der AIF mittelbar über die Objektgesellschaft Habona Objekt Kita 01 GmbH & Co. KG bereits fünf Immobilienobjekte erworben. Nähere Angaben hierzu enthält der Abschnitt Immobilienobjekte, Seite 19 ff. Darüber hinaus stehen zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes die konkreten Immobilienobjekte, in die investiert werden soll, noch nicht fest. Bei Investitionsentscheidungen, auch bei Investitionen über Objektgesellschaften, werden die ebenfalls im Abschnitt Immobilienobjekte, Seite 19 ff., dargestellten Grundsätze berücksichtigt. Deren Beurteilung und Gewichtung liegt dabei im unternehmerischen Ermessen der KVG. Objekt Köln- Ehrenfeld Köln- Zündorf Köln- Worringen Bochum Witten Standort 50825 Köln, Subbelrather Straße 462 51143 Köln, Unterm Berg 3 50769 Köln, Üdesheimer Weg 21 44803 Bochum, Am Dornbusch 2a 58453 Witten, Kreisstraße 30 Mieter Mietfläche Miete p.a. Bundesland Grundstück Mietvertragslaufzeit Gesamtgestehungskosten inkl. Grundstück * NRW 2.063 m² Fröbel 31. Jul 34 1.063 m² EUR 185.855 EUR 2.794.673 NRW 1.188 m² NRW 1.250 m² NRW 1.850 m² NRW 2.818 m² Kinderzentren Kunterbunt Kinderzentren Kunterbunt AWO Ruhr Mitte AWO Ennepe Ruhr 31. Jul 40 709 m² EUR 125.918 ** EUR 1.886.651 31. Jul 40 711 m² EUR 126.274 ** EUR 1.874.520 31. Jul 32 534 m² EUR 63.982 EUR 955.295 31. Jul 33 716 m² EUR 66.447 EUR 984.200 * Teilweise Planzahlen inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer ** Mietzahlungsbeginn 1. August 2015 3.734 m² EUR 568.476 EUR 8.495.339

Das Angebot im Überblick 7 Investition und Finanzierung Die nachfolgende Tabelle zeigt eine aggregierte Fassung der Investitions- und Finanzierungspläne der Objektgesellschaft sowie der Fondsgesellschaft. Eine detaillierte Darstellung nebst Erläuterungen ist im Abschnitt Investitions- und Finanzierungsplan, Seite 24 ff., enthalten. PROGNOSE EUR in % vom Gesamtinvestitionsvolumen Anschaffungs-/Herstellungskosten und objektbezogene Kosten 26.047.690 86,83 % Initialkosten (inkl. Agio) 2.452.960 8,18 % Liquiditätsreserven 1.499.350 5,00 % Gesamtinvestition 30.000.000 100,00 % Kommanditkapital 15.025.000 50,08 % Agio 750.000 2,50 % Fremdkapital 14.225.000 47,42 % Gesamtfinanzierung (inkl. Agio) 30.000.000 100,00 % Gesamtinvestitionsvolumen bedeutet EUR 30.000.000. Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Fondskennzahlen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main Treuhandkommanditistin ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh, Frechen-Königsdorf Laufzeit Elf Jahre nach Fondsschließung, längstens bis zum 30. Juni 2026 Kündigung durch Gesellschafter Verkauf der Immobilien Mindestbeteiligung Agio Einzahlungen Eine ordentliche Kündigung des Anlegers in Bezug auf seine Beteiligung ist ausgeschlossen. Der Veräußerungserlös der Immobilien wurde in Höhe des 13,75-fachen der jeweils angenommenen Jahresmiete prognostiziert. EUR 10.000 (ohne Agio); höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein 5 % auf die Kapitaleinlage Zahlung des Anlagebetrages zzgl. eines Agios von 5 % hierauf bis spätestens 14 Tage nach Eingang der schriftlichen Mitteilung der Treuhandkommanditistin über die Annahme des Beitrittsangebots auf das Fondskonto

8 Angaben zum AIF (Fondsgesellschaft)/ Objektgesellschaft 2 Angaben zum AIF (Fondsgesellschaft)/ Objektgesellschaft 2.1 Allgemeine Angaben Der AIF Habona Kita Fonds 01 ist eine geschlossene Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG und unterliegt deutschem Recht. Sie wurde am 6. Juni 2012 gegründet und am 3. September 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Handelsregisternummer lautet HRA 47056. Ihr Sitz befindet sich in Eschborn. Ihre Geschäftsanschrift lautet Ventura-Haus, Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn. Das Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft ist das Kalenderjahr, Ende des Geschäftsjahres ist der 31. Dezember. zu diesem Zwecke auch als Komplementärin an anderen Gesellschaften beteiligen, soweit sie an deren Vermögen zu mehr als 50 % beteiligt ist. 2.3 Das Konzept der Beteiligung Dieses Beteiligungsangebot bietet dem Anleger die Möglichkeit, mittelbar an der Vermietung und Vermarktung von Immobilieninvestitionen im Bereich Kindertagesstätten zu partizipieren. Hierfür kann sich der Anleger an der Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. geschlossene Investment KG mittelbar über eine Treuhandkommanditistin ( Treugeber ) oder im Wege einer direkten Beteiligung ( Direktkommanditist ) beteiligen. Die Fondsgesellschaft ist für eine bestimmte Zeit gegründet und hat eine Laufzeit von elf Jahren nach Fondsschließung, längstens bis zum 30. Juni 2026. Dieser Verkaufsprospekt wurde am 13. April 2015 aufgestellt ( Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes ). Zeitpunkt der Neuauflegung des Investmentvermögens ist der 13. April 2015. Ursprünglich wurde es am 17. Mai 2013 aufgelegt. 2.4 Angestrebte Auszahlungen Die von der Fondsgesellschaft angestrebten jährlichen Auszahlungen (vor Steuern) belaufen sich auf 5,0 % bezogen auf den Anlagebetrag des Anlegers ohne Agio. Zusammen mit dem Liquidationserlös beträgt der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss 163,2 % (vor Steuern) bezogen auf den Anlagebetrag des Anlegers ohne Agio. 2.2 Gegenstand des Unternehmens Der Gegenstand des Unternehmens des AIF ist im Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 9. Oktober 2014 wie folgt bestimmt: Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und Verwaltung des eigenen Vermögens nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Das Unternehmen betreibt den Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und das Veräußern von Grundstücken bzw. Immobilien insbesondere von Kindertagesstätten zum Zweck der Vermögensverwaltung direkt oder über Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als Komplementärin beteiligt ist ( Objektgesellschaft ). Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und Beteiligungen an Unternehmen erwerben oder Unternehmen erwerben, die in den oben aufgeführten Geschäftsfeldern tätig sind. Sie darf sich 2.5 Mitglieder der Geschäftsführung Vertretungsberechtigt sind die geschäftsführenden Kommanditisten Roland Reimuth und Guido Küther, beide geschäftsansässig Kennedyallee 78, 60596 Frankfurt am Main (gemeinsam die Geschäftsführenden Kommanditisten ). Die Vertreter der Fondsgesellschaft sind bei der Ausübung der Geschäftsführung an die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Grenzen gebunden. 2.6 Kapital des AIF Persönlich haftende Gesellschafterin ( Komplementärin ) der Fondsgesellschaft ist die Habona Kita Management 01 GmbH, geschäftsansässig Kennedyallee 78, 60596 Frankfurt am Main und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 94155. Sie erbringt keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Die Komplementärin verfügt über 50 Stimmen.

Angaben zum AIF (Fondsgesellschaft)/Objektgesellschaft 9 Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Prospektaufstellung (nach dem seinerzeit geltenden Vermögensanlagengesetz) am 17. Mai 2013 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt gehaltene Kommanditkapital der Fondsgesellschaft wie folgt gehalten: Roland Reimuth, Geschäftsanschrift: Kennedyallee 78, 60596 Frankfurt am Main, als Gründungskommanditist mit einer eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von EUR 12.000 (Pflichteinlage). Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage beträgt EUR 600. Guido Küther, Geschäftsanschrift: Kennedyallee 78, 60596 Frankfurt am Main, als Gründungskommanditist mit einer eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von EUR 12.000 (Pflichteinlage). Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage beträgt EUR 600. ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh ( Treuhandkommanditistin ), Geschäftsanschrift: Augustinusstraße 9d, 50226 Frechen-Königsdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45300 mit einer eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von EUR 1.000 (Pflichteinlage) als Treuhandkommanditistin. Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage beträgt EUR 50. Die Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals betrug zum ursprünglichen Zeitpunkt der Prospektaufstellung EUR 25.000. Es handelte sich hierbei ausschließlich um Kommanditkapital. Es standen keine Einlagen auf das Kapital aus. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre Kommanditeinlage für Rechnung von Treugebern in einem oder mehreren Schritten um EUR 15.000.000 auf bis zu EUR 15.025.000 zu erhöhen. Zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes wird das bisher gehaltene Kommanditkapital der Fondsgesellschaft wie folgt gehalten: Roland Reimuth, Geschäftsanschrift: Kennedyallee 78, 60596 Frankfurt am Main, als Gründungskommanditist mit einer eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von EUR 12.000 (Pflichteinlage). Guido Küther, Geschäftsanschrift: Kennedyallee 78, 60596 Frankfurt am Main, als Gründungskommanditist mit einer eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von EUR 12.000 (Pflichteinlage). ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh, Geschäftsanschrift: Augustinusstraße 9d, 50226 Frechen-Königsdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45300 mit einer eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von EUR 6.281.000 (Pflichteinlage) als Treuhandkommanditistin. Die Höhe des gezeichneten Kapitals beträgt damit zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes EUR 6.305.000. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Kommanditkapital. Von den Gründungsgesellschaftern Roland Reimuth und Guido Küther stehen keine Einlagen auf das Kapital aus das Kapital ist voll eingezahlt. Auch die ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh hat ihre Einlage auf das Kapital, welches sie für eigene Rechnung hält, erbracht. Zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes hat die ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh darüber hinaus Einlagen auf das Kapital für von Anlegern gehaltene Anteile in Höhe von EUR 6.280.000 erbracht. Es stehen zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes keine Einlagen der ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh für Rechnung von Anlegern gehaltene Anteile aus. 2.7 Jahresabschluss / Lagebericht Die Geschäftsführenden Kommanditisten haben innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht für das abgelaufene Geschäftsjahr gemäß den für die Gesellschaft geltenden gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Sie werden von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht werden durch einen Abschlussprüfer nach Maßgabe des 159 KAGB geprüft. 2.8 Vermögens- und Ergebnisbeteiligung Sämtliche Gesellschafter der Fondsgesellschaft und damit auch die Anleger sind am Ergebnis und am Vermögen der Fondsgesellschaft vorbehaltlich folgender Regelungen grundsätzlich im Verhältnis ihrer gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen (Kapitalkonto I gem. 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages) beteiligt. Tritt ein Kommanditist der Gesellschaft während eines laufenden Geschäftsjahres bei oder scheidet er (unterjährig) aus, so nimmt er nur insofern am Ergebnis teil, als dieses auf Einnahmen und Ausgaben zurückzuführen ist, die in der Zeit vereinnahmt bzw. verausgabt wurden, während welcher der Kommanditist der Gesellschaft angehört hat. Dies gilt entsprechend bei einer unterjährigen Reduzierung oder Erhöhung der auf den Kapitalkonten I gebuchten Beträge. Unabhängig davon sind stets folgende Regelungen zu beachten:»» Anleger, die den Anlagebetrag bis zum Erreichen eines Platzierungsvolumens in Höhe von EUR 5.000.000 spätestens zum 30. Juni 2013 gezeichnet haben

10 Angaben zum AIF (Fondsgesellschaft)/Objektgesellschaft (maßgeblich war der Zeitpunkt des Zahlungseingangs der vollständigen Einlage), erhalten zusätzlich auf ihre geleistete Pflichteinlage ab Eingang dieser Pflichteinlage mindestens in der vertraglich vereinbarten Höhe für einen Zeitraum von drei Monaten eine Gutschrift in Höhe von 5 % p.a. bezogen auf ihre gezeichnete Einlage ( Frühzeichnerbonus ). Die Abrechnung dieser Gutschrift erfolgte zum 31. Dezember 2013 und wurde, unter Beachtung der Liquiditätslage der Gesellschaft den Anlegern, mit Ablauf des 31. Dezember 2013 erstattet. Für die Ergebnisse des Zeitraums bis zur Fondsschließung gilt folgende Regelung: Die Kommanditisten erhalten, soweit möglich, von den auf den Zeitraum nach ihrer Beitragsleistung entfallenden Ergebnissen Vorabanteile zugewiesen, bis alle Gesellschafter unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Beitragsleistung rechnerisch gemäß dem Verhältnis des Kapitalkontos I an den kumulierten Jahresergebnissen beteiligt sind. Hierbei bleibt der Frühzeichnerbonus außer Ansatz. Die Kommanditisten erhalten sodann nach Fondsschließung zunächst Anteile an den Gewinnen der Gesellschaft bis die Summe der getätigten Auszahlungen der Höhe ihrer geleisteten Einlagen ohne Agio entspricht ( Vollrückzahlung ). Danach erhalten die Kommanditisten weitere Anteile an den Gewinnen bis gem. 13 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages auf ihr eingezahltes Eigenkapital (ohne Agio) die Zielrendite erreicht ist ( Vorzugsgewinn ). Nach Befriedigung der Vorzugsgewinnansprüche werden weitere Gewinne zwischen der KVG und den Kommanditisten im Verhältnis 40:60 verteilt. 2.9 Gesellschafterversammlung In jedem Geschäftsjahr findet spätestens acht Monate nach dem Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahres eine ordentliche Gesellschafterversammlung am Sitz der Gesellschaft statt, deren Tagesordnung mindestens die Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres, die Entlastung der Komplementärin und der Geschäftsführenden Kommanditisten und die Wahl des Abschlussprüfers umfasst. Statt in Präsenzversammlungen können Gesellschafterbeschlüsse auch im schriftlichen Verfahren ( Umlaufverfahren ) gefasst werden. Jeder Treugeber ist genauso wie jeder Direktkommanditist berechtigt, selbst an den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin in Höhe der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage auszuüben. Soweit ein Treugeber von seiner Bevollmächtigung keinen Gebrauch macht und seine mitgliedschaftlichen Rechte nicht ausübt, wird die Treuhandkommanditistin diese Rechte nach seinen Weisungen, im Übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des Treugebers ausüben. 2.10 Außerordentliche Gesellschafterversammlung Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung verpflichtet, wenn dies von Kommanditisten, die allein oder zusammen mindestens ein Zehntel des Gesellschaftskapitals halten bzw. repräsentieren, schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird oder es ihnen im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Dieses Recht steht auch der KVG zu. 2.11 Gesellschafterbeschlüsse Die Gesellschafter beschließen in allen Angelegenheiten der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag oder zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben. Der Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit unterliegen insbesondere: Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres; Entlastung der Komplementärin und der Geschäftsführenden Kommanditisten; außergewöhnliche Rechtsgeschäfte gem. 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages; Wahl des Abschlussprüfers. Folgende Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen: Änderung des Gesellschaftervertrages; Auflösung der Gesellschaft;»» Fortführung der Gesellschaft nach Zeitablauf. Je EUR 1.000 des Gesellschaftskapitals gewährt den Kommanditisten eine Stimme. Die Komplementärin verfügt über 50 Stimmen. Eine Änderung der Anlagebedingungen, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen der Gesellschaft nicht vereinbar ist oder zu einer Änderung der Kosten oder der wesentlichen Anlegerrechte führt, ist nur mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit von Anlegern, die mindestens zwei Drittel des Zeichnungskapitals auf sich vereinigen, möglich. Für Anleger, die mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt sind, darf die Treuhandkommanditistin ihr Stimmrecht nur nach vorheriger Weisung durch den Anleger ausüben. Im Übrigen wird auf 267 Abs. 3 KAGB verwiesen.

Kapitalverwaltungsgesellschaft 11 Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen kann nur binnen vier Wochen nach Versenden des Protokolls an die Gesellschafter geltend gemacht werden, indem binnen dieser Frist Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt. 2.12 Objektgesellschaft Die Habona Objekt Kita 01 GmbH & Co. KG ( Objektgesellschaft ) ist als GmbH & Co. KG, die deutschem Recht und insbesondere den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches unterliegt, organisiert. Sie wurde am 30. August 2012 gegründet und am 12. September 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Handelsregisternummer lautet HRA 47076. Ihr Sitz befindet sich in Eschborn. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Grundstücken bzw. Immobilien, insbesondere Kindertagestätten. Die Objektgesellschaft ist eine Zweckgesellschaft. Neben den Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot führt sie keine weiteren Geschäftstätigkeiten aus. Dieses ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Persönlich haftende Gesellschafterin der Objektgesellschaft ist die Fondsgesellschaft. Es handelt sich somit um eine so genannte doppelstöckige GmbH & Co. KG. Grundsätzlich haftet die persönlich haftende Gesellschafterin einer KG unbeschränkt. Da es sich hier bei der persönlich haftenden Gesellschafterin jedoch um eine GmbH & Co. KG handelt, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin wiederum eine GmbH ist, haftet die persönlich haftende Gesellschafterin nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Die Komplementärin hat einen Komplementär-Anteil mit einer festen Kapitaleinlage in Höhe von EUR 9.490 übernommen. Dieses entspricht einer Beteiligung in Höhe von 94,9 %. Einzige Kommanditistin der Objektgesellschaft ist die Habona Kita Beteiligungs 01 GmbH mit einer festen Kapitaleinlage in Höhe von EUR 510. Dieses entspricht einer Beteiligung in Höhe von 5,1 %. Komplementärin und Kommanditistin sind entsprechend ihrer Beteiligung am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust beteiligt. 3 Kapitalverwaltungsgesellschaft 3.1 Firma, Rechtsform und Sitz Der AIF hat mit der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ( Kapitalverwaltungsgesellschaft oder KVG ) am 18. Juli 2014 2014 einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Bestellung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) i.s.d. KAGB abgeschlossen. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH wurde am 2. April 1969 mit Sitz in Hamburg gegründet und am 4. September 1969 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 12891 eingetragen. Ihre Geschäftsanschrift lautet: Kapstadtring 8, 22297 Hamburg. Der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH wurde erstmals die Erlaubnis zur Auflegung von Sondervermögen am 24. Juni 1969 erteilt. Seit dem 10. März 2014 verfügt die KVG über eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. 20, 22 KAGB. Sollte der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH die erforderliche Erlaubnis entzogen werden, wird die Verwaltung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen, die die erforderliche Erlaubnis besitzt. 3.2 Inhalt des KVG-Bestellungsvertrages / von der KVG übernommene Funktionen Die KVG ist mit der kollektiven Vermögensverwaltung des AIF i.s.d. 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB beauftragt und somit insbesondere verantwortlich für das Risikomanagement und die Portfolioverwaltung des AIF. Sie handelt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig von der Verwahrstelle und im Interesse der Anleger. Darüber hinaus erbringt die KVG für den AIF weitere Aufgaben i.s.d. Anhang 1 Ziff. 2 der AIFM-Richtlinie, d.h. Überwachung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften, Meldewesen, Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung sowie etwaige weitere erforderliche Dienstleistungen. Im Rahmen der Portfolioverwaltung tätigt die KVG aufgrund einer Vollmacht und für Rechnung des AIF die Anlagen entsprechend der Anlagestrategie, den Zielen und dem Risikoprofil des AIF. Dabei beachtet die KVG insbesondere die Vorgaben der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrages des AIF. Die Portfolioverwaltung umfasst insbesondere auch das Liquiditätsmanagement gem. 30 KAGB, die Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens und das laufende

12 Kapitalverwaltungsgesellschaft Fonds- und Assetmanagement. Die KVG wendet ein geeignetes Risikomanagementsystem gem. 29 KAGB an, das die Identifizierung und Erfassung, die Analyse und Bewertung, die Steuerung und das Controlling sämtlicher mit dem Management der KVG und deren Vermögensgegenständen verbundenen Risiken sicherstellt. Die KVG kann ihre Aufgaben ganz oder teilweise auf externe Dienstleister im Rahmen der hierfür einschlägigen Regelungen (vgl. insbesondere 36 KAGB) auslagern bzw. Aufgaben auf Dritte übertragen. Die Haftung der KVG ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet die KVG nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis. Für die Erfüllung der genannten Verwaltungsfunktionen erhält die KVG von dem AIF erstmals ab dem 18. Juli 2014 eine jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,6 % des Nettoinventarwertes der Gesellschaft (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer), mindestens jedoch EUR 50.000 (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) und maximal bis zu 0,72 % der Bemessungsgrundlage (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) gemäß 8 Ziffer 2 der Anlagebedingungen. Ab Liquidationseröffnung durch Laufzeitende, Gesellschafterbeschluss oder sonstige Gründe nach 131 HGB beträgt die jährliche Vergütung bis zu 0,8 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des Nettoinventarwertes der Gesellschaft. Die KVG ist berechtigt, auf die jährliche Vergütung monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung des tatsächlichen Nettoinventarwertes auszugleichen. Der KVG wurden im Rahmen des KVG-Bestellungsvertrages weitere, folgende Aufgaben übertragen: a) Entscheidung über An- und Verkauf von Immobilienobjekten. Dieses umfasst insbesondere eine vorherige Grundstücksauswahl, inkl. insbesondere die Identifizierung von geeigneten Grundstücken, Objektprüfung, Due Diligence (Prüfung und Analyse) und Standortanalyse. Die KVG wird im Rahmen dieses Prozesses die Habona Invest Asset Management GmbH einbinden und mit der Identifizierung von geeigneten Grundstücken, Objektprüfung, Due Diligence (Prüfung und Analyse) und Standortanalyse beauftragen. Die Habona Invest Asset Management GmbH wird der KVG jeweils einen Vorschlag zum An- oder Verkauf eines Grundstücks unterbreiten. Im Rahmen der Grundstücksauswahl und des Vorschlags durch die Habona Invest Asset Management GmbH und die Entscheidung über An- und Verkauf von Grundstücken werden sowohl die Habona Invest Asset Management GmbH als auch die KVG die in den Anlagebedingungen festgelegten Investitionskriterien beachten. Diese Tätigkeit der KVG ist mit der jährlichen Verwaltungsvergütung abgegolten. b) Weitere Set-Up Tätigkeiten Des Weiteren hat sich die KVG zu dem rechtlichen und operationellen Set-Up der AIF-Verwaltung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere (aber nicht abschließend) folgende Tätigkeiten: Beauftragung einer Verwahrstelle und eines externen Bewerters in Abstimmung mit der Fondsgeschäftsführung. Genehmigung der Anlagebedingungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Anschließend werden die Anlagebedingungen sodann veröffentlicht und den Anlegern zu Verfügung gestellt. Vorlage eines Verkaufsprospektes und der wesentlichen Anlegerinformationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für die Erfüllung der genannten einmaligen Aufgaben erhält die KVG eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR 20.000 (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). c) Darüber hinaus erhält die KVG für die Unterstützung der Vertriebsaktivitäten und des Anlegermanagements des Fonds eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,65 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des gezeichneten Kommanditkapitals ab In-Krafttreten des KVG-Bestellungsvertrages. d) Erfolgsabhängige Vergütung Die KVG hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Anleger haben Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlagen erhalten, wobei die Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt wird. Die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 5,5 % bezogen auf ihre geleisteten Einlagen für den Zeitraum von der Auflage des Investmentvermögens bis zum Berechnungszeitraum erhalten. Danach besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die KVG in Höhe von 40 % aller weiteren Auszahlungen aus Gewinnen der Gesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögensgegenstände der Gesellschaft, zur Zahlung fällig.

Kapitalverwaltungsgesellschaft 13 Der KVG-Bestellungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der AIF kann mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Unabhängig davon können sowohl die KVG als auch der AIF den KVG-Bestellungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. 3.3 Geschäftsführung / Aufsichtsrat Mitglieder der Geschäftsführung der KVG sind Herr Nicholas Brinckmann, Herr Dr. Jörg W. Stotz und ab dem 1. Juni 2015 Herr Marc Drießen, alle geschäftsansässig Kapstadtring 8, 22297 Hamburg. Herr Dr. Jörg W. Stotz ist zugleich Präsident des Verwaltungsrats der HANSAINVEST LUX S.A. sowie Mitglied der Geschäftsführung der SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH. Darüber hinaus werden außerhalb der KVG von den Mitgliedern der Geschäftsführung keine weiteren, für die KVG bedeutsamen Hauptfunktionen ausgeübt. Mitglieder des Aufsichtsrats der KVG sind Herr Martin Berger (Vorsitzender), Vorstandsmitglied der SIGNAL IDUNA Gruppe, Hamburg (zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH), Herr Michael Petmecky (stellvertretender Vorsitzender), Vorstandsmitglied der SIGNAL IDUNA Gruppe, Hamburg (zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH), Herr Thomas Gollub, Vorstandsvorsitzender der Aramea Asset Management AG, Hamburg (zugleich stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der HANSAINVEST LUX S.A.), Herr Thomas Janta, Direktor NRW.BANK, Leiter Parlaments- und Europaangelegenheiten, Düsseldorf, Herr Dr. Thomas A. Lange, Vorstandsvorsitzender der National-Bank AG, Essen und Herr Prof. Dr. Harald Stützer, Geschäftsführender Gesellschafter der STUETZER Real Estate Consulting GmbH, Neufahrn. Neben den genannten Tätigkeiten werden außerhalb der KVG von den Mitgliedern des Aufsichtsrates keine weiteren, für die KVG bedeutsamen Hauptfunktionen ausgeübt. 3.4 Kapitalanforderungen / Versicherung der Kapitalverwaltungsgesellschaft Das gezeichnete und eingezahlte Kapital der KVG beträgt EUR 10.500.000. Die KVG hat Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen (so genannte alternative Investmentvermögen AIF) und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch zusätzliche Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF. Dieser Betrag wird jährlich überprüft und angepasst. 3.5 Weitere Investmentvermögen Die KVG darf neben Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gem. 1 Abs. 1 i.v.m. 192 ff. KAGB folgende inländische Investmentvermögen verwalten: Gemischte Investmentvermögen gemäß 218 f. KAGB, Sonstige Investmentvermögen gemäß 220 ff. KAGB, Dach-Hedgefonds gemäß 225 ff. KAGB, Immobilien-Sondervermögen gemäß 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß 285 ff. KAGB einschließlich AlF, die gemäß 287 ff. KAGB die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, b) Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, c) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, d) Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, e) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, f) die Vermögensgegenstände gemäß 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, g) Wertpapiere gemäß 193 KAGB,h) h) Geldmarktinstrumente gemäß 194 KAGB, i) Bankguthaben gemäß 195 KAGB Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß 282 KAGB einschließlich Hedgefonds gemäß 283 KAGB welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Die in 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, b) Hedgefonds gemäß 283 KAGB, c) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß 261 ff. KAGB sowie inländische Spezial-AlF gemäß 285 ff. KAGB einschließlich AlF, die gemäß 287 ff. KAGB die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren:

14 Die Habona-Gruppe aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, bb) Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, cc) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, dd) Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ee) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ff) die Vermögensgegenstände gemäß 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, gg) Wertpapiere gemäß 193 KAGB, hh) Geldmarktinstrumente gemäß 194 KAGB, ii) Bankguthaben gemäß 195 KAGB Die KVG darf daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische PJF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen, verwalten. Die KVG verwaltet derzeit insgesamt 135 Publikumsfonds. Diese Anzahl umfasst 89 OGAW-Fonds, 31 gemischte Sondervermögen, einen Dach-Hedge-Fonds mit zusätzlichen Risiken, elf sonstige Sondervermögen und eine Investmentaktiengesellschaft. Die von der KVG verwalteten Publikumsinvestmentvermögen sind auf der Internetseite www.hansainvest.de in der Rubrik Fonds & Depots abrufbar. Die KVG verwaltet zudem 46 Wertpapier-Spezial-Sondervermögen sowie 13 Immobilien-Spezial-Sondervermögen. Zudem verwaltet sie drei geschlossene Publikums-AIF. 4 Die Habona-Gruppe Die Habona Invest GmbH ist seit ihrer Gründung im Jahr 2009 als Emissionshaus und Anbieterin geschlossener Fonds im Bereich Einzelhandelsimmobilien tätig. Im Jahr 2013 hat die Habona Invest GmbH darüber hinaus einen ersten geschlossenen Fonds zur Finanzierung von Kindertagesstätten initiiert. Unter dem Dach der Habona Invest GmbH befinden sich die Tochtergesellschaften Habona Invest Service GmbH, Habona Invest Asset Management GmbH und Habona Invest Development GmbH. Der Schwerpunkt der Habona-Gruppe liegt auf der Werterhaltung und Wertsteigerung der verwalteten Immobilien. Langjährige enge Kontakte zu Betreibern, Banken, Immobilienvermittlern und Projektentwicklern stellen einen optimalen Zugang der Unternehmensgruppe zum Markt für Kindertagesstätten sicher. Der vorliegende Publikums-AIF Habona Kita Fonds 01 ist von der Habona Invest GmbH initiiert worden. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH hat als Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft die aufsichtsrechtliche Verantwortung und Verwaltung des Fonds übernommen. Die Habona-Gruppe ist von der HANSAIN- VEST Hanseatische Investment-GmbH mit umfangreichen Beratungsdienstleistungen in der Investitions-, Betriebs- und Veräußerungsphase beauftragt worden. Management Geschäftsführende Gesellschafter der Habona Invest GmbH sind Herr Roland Reimuth und Herr Johannes Palla. Roland Reimuth (MRICS) Immobilienökonom (ebs) 30 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft Professional Member der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS) Karrierestationen Head of Commercial Acquisitions bei der Corestate Capital AG Mitglied des Vorstandes bei der FAY Holding AG, verantwortlich unter anderem für Finanzen, Development und Asset Management Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Frankfurter Niederlassung der Aengevelt Immobilien KG Geschäftsführender Gesellschafter der Kläring-Reimuth Bauträger GmbH Johannes Palla Diplom-Betriebswirt Studien an den European Business Schools in München (MBS), London und Mailand Spezialisierung auf Finanzierung und Ankauf von Gewerbeimmobilien Karrierestationen Vice President der German Real Estate Advisory Team GmbH mit Bereichsverantwortung für Ankaufs-Due-Diligence sowie Finanzierung des Commercial Funds der Corestate Capital AG Associate bei Lehman Brothers im Global Real Estate Team Investmentbanking bei der EuroHypo AG Leistungsnachweis über durchgeführte Vermögensanlagen Bislang hat die Habona Invest GmbH vier Immobilienfonds im Segment Einzelhandelsimmobilien aufgelegt. Der Habona Kita Fonds 01, der bereits am 17. Mai 2013 nach der damals geltenden gesetzlichen Regelung aufgelegt wurde, ist das erste Angebot im Segment Kindertagesstätten. Bereits am 30. Juni 2011 wurde die Beteiligungsmöglichkeit Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds

Verwahrstelle 15 01 GmbH & Co. KG mit einem platzierten Eigenkapitalvolumen von EUR 10.737.000 zzgl. Agio geschlossen. Der Fonds hat ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von EUR 25.365.369 und erwarb insgesamt 11 Einzelhandelsimmobilien mit einer gesamten Jahresnettokaltmiete in Höhe von EUR 1.732.920. Die Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 02 GmbH & Co. KG wurde mit einem platzierten Eigenkapital in Höhe von EUR 18.132.000 zzgl. Agio am 19. April 2012 geschlossen. Die 15 Einzelhandelsimmobilien des Fonds erwirtschaften zusammen eine Jahresnettokaltmiete in Höhe von EUR 2.941.553. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieses Fonds beläuft sich auf EUR 43.838.999. Die Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 03 GmbH & Co. KG wurde mit einem platzierten Eigenkapitalvolumen in Höhe von EUR 25.263.000 zzgl. Agio am 18. April 2013 geschlossen. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieses Fonds beläuft sich auf EUR 63.900.087 und verteilt sich auf 19 Einzelhandelsimmobilien mit einer Jahresnettokaltmiete von insgesamt EUR 4.184.500. Zudem ist das Beteiligungsangebot Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04 GmbH & Co. geschlossene Investment KG mit einem Eigenkapitalplatzierungsvolumen in Höhe von EUR 40.000.000 zzgl. Agio noch in der Platzierungsphase. Weitergehende Angaben zur Entwicklung des Fonds sind daher zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes noch nicht möglich. Die bislang geschlossenen Immobilienfonds der Habona Invest GmbH haben bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die prognostizierten Auszahlungen in voller Höhe geleistet. Für alle bereits geschlossenen Fonds liegen zudem Jahresabschlüsse vor, die mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehen sind. 5 Verwahrstelle 5.1 Firma, Rechtsform und Sitz Mit Datum vom 29. August 2014 / 10. September 2014 wurde zwischen der KVG, dem AIF und der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ( Verwahrstelle ) ein Verwahrstellenvertrag geschlossen. Die Verwahrstelle hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Geschäftsanschrift lautet: Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main. Mit Schreiben vom 7. November hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Auswahl der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA als Verwahrstelle für den AIF genehmigt. 5.2 Haupttätigkeit / Aufgaben der Verwahrstelle Die Haupttätigkeit der Verwahrstelle besteht in der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des KAGB. Daneben übt die Verwahrstelle bestimmte Kontrollfunktionen aus. Die Pflichten der Verwahrstelle nach dem KAGB umfassen insbesondere: Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände, Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nichtverwahrfähigen Vermögensgegenständen, Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des AIF und die Ermittlung des Wertes des AIF den Vorschriften des KAGB, den einschlägigen Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag entsprechen, Sicherstellung, dass die Erträge des AIF nach den Vorschriften des KAGB, den einschlägigen Anlagebindungen und des Gesellschaftsvertrages verwendet werden, Ausführung der Weisungen der KVG, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die Anlagebedingungen verstoßen, Sicherstellung der Überwachung der Zahlungsströme des AIF, Erteilung der Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften, Überwachung der Eintragung bzw. Sicherstellung der Verfügungsbeschränkungen gem. 83 Abs. 4 KAGB, Sicherstellung der Einrichtung und Anwendung angemessener Prozesse bei der KVG zur Bewertung der Vermögensgegenstände des AIF und regelmäßige Überprüfung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren. 5.3 Von der Verwahrstelle übertragene Funktionen Zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes hat die Verwahrstelle für den AIF keine Verwahrungsfunktion gem. 82 Abs. 1, 81 KAGB übertragen. Zudem hat die Verwahrstelle keine Vereinbarung mit einem Unterverwahrer getroffen, um sich vertraglich von der Haftung gem. 88 Abs. 4 KAGB freizustellen. Die Haftung der Verwahrstelle ergibt sich aus dem KAGB.

16 Treuhandkommanditistin 6 Treuhandkommanditistin 6.1 Firma, Rechtsform und Sitz Die Treuhandkommanditistin ist die ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh mit Sitz in Köln, Augustinusstraße 9d, 50226 Frechen-Königsdorf und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45300. Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin ist Hans-Günter Michels. 6.2 Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhandkommanditistin Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhandkommanditistin ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 17. September 2012, in der Fassung vom 18. Juli 2014, der diesem Verkaufsprospekt als Anlage III beigefügt ist. Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin besteht darin, Kapitalanteile in Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages der Treugeber an der Fondsgesellschaft treuhänderisch für die Anleger zu halten und/oder zu verwalten. Aufgrund des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hält die Treuhandkommanditistin die Beteiligung im eigenen Namen treuhänderisch für Rechnung des Treugebers und wird als Kommanditistin der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Treugeber können sich nach eigener Wahl auch persönlich und unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen. In diesem Fall wird ihre Beteiligung durch die Treuhandkommanditistin verwaltet (Verwaltungsmandat). 6.3 Wesentliche Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin Das wesentliche Recht der Treuhandkommanditistin aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag besteht in dem Anspruch auf Vergütung gegen die Fondsgesellschaft. Die Treuhandkommanditistin erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,3 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des auf die Treugeber und Direktkommanditisten mit Verwaltungsmandat entfallenden eingezahlten Emissionskapitals (Initialvergütung). Für die laufende Anlegerverwaltung zahlt die Gesellschaft der Treuhandkommanditistin eine jährliche Vergütung von 0,1 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des auf die Treugeber und Direktkommanditisten mit Verwaltungsmandat entfallenden eingezahlten Emissionskapitals. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin bestehen darüber hinaus darin, Kapitalanteile in Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages der Treugeber an der Gesellschaft nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages treuhänderisch für die Anleger zu halten und zu verwalten. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, eine fremdnützige Erhöhung der jeweiligen Kommanditeinlage zugunsten von Anlegern, die sich mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen wollen, vorzunehmen. In ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der Fondsgesellschaft stünden der Treuhandkommanditistin grundsätzlich auch Auszahlungsansprüche, Stimm-, Informations- und Kontrollrechte zu; diese hat sie jedoch an die Treugeber abgetreten bzw. ihnen zur Ausübung überlassen. Soweit der Treugeber von seiner Bevollmächtigung, seine mitgliedschaftlichen Rechte auszuüben, keinen Gebrauch macht, wird die Treuhandkommanditistin diese Rechte nach seinen Weisungen, im Übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des Treugebers ausüben ( 4 Absatz 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). 6.4 Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung Die Treuhandkommanditistin erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,3 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des auf die Treugeber und Direktkommanditisten mit Verwaltungsmandat entfallenden eingezahlten Emissionskapitals (Initialvergütung). Diese Initialvergütung wird jeweils unmittelbar nach Einzahlung der Einlage durch einen Anleger und Ablauf der Widerrufsfrist fällig. Für die laufende Anlegerverwaltung zahlt die Gesellschaft der Treuhandkommanditistin eine jährliche Vergütung von 0,1 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des auf die Treugeber und Direktkommanditisten mit Verwaltungsmandat entfallenden eingezahlten Emissionskapitals. Die laufende Vergütung für die Treuhandkommanditistin wird erst nach der Fondsschließung erhoben. Bei einem angestrebten Emissionskapital in Höhe von EUR 15.000.000 beträgt damit der Jahresbetrag der Vergütung, die der ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbh als Treuhandkommanditistin zustehen, EUR 15.000 (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Damit beträgt der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütungen der Treuhandkommanditistin bei einem prognosegemäßen Verlauf über die geplante Fondslaufzeit EUR 217.500 (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).