Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2013
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Besoldungserhöhung in Minischritten Die Regierungskoalition aus SPD und CDU hat sich darauf verständigt, für die Beamten eine Perspektive zu entwickeln und den Abstand zum Besoldungsniveau der anderen Länder zu reduzieren. In 2012 und 2013 wurden jeweils zum 1. August die Beamtenbesoldung um 2 Prozent erhöht. Auch der zweite Erhöhungsschritt bei der Besoldung ist nun vollzogen. Der Senat hat sein Versprechen zumindest teilweise eingehalten. Doch Perspektiven sehen anders aus: In diesen Minischritten lässt sich der Abstand zum Besoldungsniveau der anderen Länder nicht reduzieren. Im Gegenteil, er wird sogar weiter anwachsen, denn viele Länder darunter auch Brandenburg übertragen das Tarifergebnis für den öffentliche Dienst der Länder vom März 2013 auf ihre Landesbeamtinnen und -beamten wirkungsgleich. Obwohl die Berlinerinnen und Berliner ohnehin schon die mit Abstand niedrigste Besoldung bundesweit bekommen, sollen sie mit der Besoldungserhöhung um 2 Prozent im August abgespeist werden und müssen sich 2013 mit 0,65 Prozent weniger zufrieden geben, als es der Tarifabschluss vorsieht. Statt eine Perspektive für die Beamtinnen und Beamten zu entwickeln, feilscht der Senat bei den Bezügen um jeden Prozentpunkt. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen sich seit Jahren mit miserabler Bezahlung, Personalabbau und Arbeitsverdichtung rumschlagen. Da ist es kaum verwunderlich, dass sich gerade junge Nachwuchskräfte nicht unbedingt um einen Job in Berlin reißen. Doch Berlin braucht dringend eine Offensive zur Nachwuchsgewinnung, denn bis Ende 2017 werden rund 25 Prozent der Beschäftigten altersbedingt ausscheiden. Es droht dann Personalknappheit. Aber nur wer für attraktive Arbeitsbedingungen sorgt, wird bei der Nachwuchsgewinnung künftig die Nase vorn haben. Das Einkommen spielt hier eine entscheidende Rolle. Ganz im Sinne von verhandeln statt verordnen werden der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften auch weiterhin dafür streiten, dass die Berliner Beamtinnen und Beamten endlich fair und angemssen bezahlt werden. Denn Wertschätzung muss sich auch in ausdrücken. Der DGB Stark für Beamtinnen und Beamte! www.beamte.berlin-brandenburg.dgb.de
Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in ) 2 Jahre 3 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A7 (2 Jahre) 4 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A8 (3 Jahre) 1 2 3 4 5 6 7 8 A 4 1.692,73 1.747,87 1.794,69 1.841,51 1.866,48 1.893,53 1.940,35 2.002,77 A 5 1.706,26 1.772,84 1.820,70 1.870,64 1.919,54 1.971,56 2.018,38 2.063,11 A 6 1.746,83 1.803,01 1.909,13 1.963,23 2.012,13 2.068,32 2.118,25 2.171,31 A 7 1.823,82 1.877,92 1.945,55 2.068,32 2.143,22 2.206,69 2.256,63 2.346,10 A 8 1.937,22 2.078,72 2.168,19 2.257,67 2.388,76 2.458,47 2.511,53 2.562,51 A 9 2.064,15 2.140,10 2.257,67 2.390,84 2.486,56 2.605,16 2.673,83 2.739,37 A 10 2.224,38 2.325,29 2.486,56 2.648,86 2.764,34 2.879,83 2.985,95 3.073,34 A 11 2.563,55 2.714,40 2.865,26 3.017,16 3.117,04 3.225,24 3.354,25 3.433,32 A 12 2.757,06 3.040,05 3.117,04 3.323,04 3.417,71 3.601,86 3.672,61 3.800,58 A 13 3.256,45 3.423,96 3.591,46 3.760,01 3.918,15 3.993,06 4.151,20 4.234,43 A 14 3.428,12 3.643,48 3.881,73 4.093,97 4.238,59 4.378,00 4.527,82 4.681,80 A 15 4.205,30 4.422,74 4.549,67 4.699,49 4.849,30 4.998,08 5.119,81 5.297,72 A 16 4.644,35 4.871,15 5.043,86 5.216,57 5.388,23 5.560,94 5.733,64 5.903,23 Besoldungstabelle B ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B B 1 5.293,40 B 3 6.523,90 B 5 7.347,02 B 7 8.166,30 B 9 9.110,16 B 11 11.152,09 B 2 6.157,91 B 4 6.907,24 B 6 7.762,32 B 8 8.587,37 B 10 10.733,66 Besoldungstabelle C ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in ) 1 2 3 C 1 2.899,56 3.001,38 3.103,15 3.204,95 3.306,78 3.408,57 3.510,36 3.612,15 C 2 2.905,91 3.068,14 3.230,39 3.392,64 3.554,86 3.717,09 3.879,33 4.041,56 C 3 3.199,90 3.383,59 3.567,29 3.751,00 3.934,68 4.118,39 4.302,07 4.485,77 C 4 4.064,71 4.249,38 4.434,04 4.618,70 4.803,37 4.988,02 5.172,68 5.357,33 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe 9 10 11 C 1 3.713,95 3.815,75 3.917,55 4.019,35 4.121,16 4.222,96 C 2 4.203,80 4.366,03 4.528,25 4.690,50 4.852,73 5.014,97 5.177,21 C 3 4.669,47 4.853,19 5.036,86 5.220,56 5.404,25 5.587,95 5.771,65 C 4 5.542,00 5.726,65 5.911,33 6.095,97 6.280,62 6.465,29 6.649,95 4 12 5 13 6 14 7 15 8
www.das-rentenplus.de Besoldungstabelle W ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe W W 1 3667,98 W 2 4190,06 W 3 5087,92 Besoldungstabelle R ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in ) 1 2 3 4 5 6 7 8 R 1 3.566,49 3.781,85 4.188,65 4.602,73 4.831,62 5.035,54 5.224,89 5.449,62 R 2 4.269,80 4.476,84 4.684,92 5.109,40 5.327,89 5.540,13 5.732,60 5.945,89 R 3 6.524,35 R 4 6.908,26 R 5 7.347,30 R 6 7.762,42 R 7 8.167,14 R 8 8.587,46 R 9 9.110,78 R 10 11.196,78 Familienzuschlag ab 01.08.2013 (Monatsbeträge) Besoldungsgruppe 1 ( 40 Abs. 1) 2 ( 40 Abs. 2) Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 107,97 204,96 übrige Besoldungsgruppen 113,40 210,40 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,99, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 302,23. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 und A 5 Der Familienzuschlag der 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 4 und A 5 um je 5,11, ab 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: ; in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8: 100,37 ; in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,55 Jährliche Sonderzahlung Auszahlung mit Dezemberbezügen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter (bei Teilzeit anteilig) 640,00 Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst 200,00 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 320,00 Sonderbetrag für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht 25,56
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Anwärtergrundbetrag ab 01.08.2013 (Monatsbeträge) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 4 763,69 A 5 bis A 8* 880,72 A 9 bis A 11 933,05 A 12 1.068,53 A 13 1.099,35 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den 1.133,20 Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 *) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.056,86. Ausgewählte Zulagen (Monatsbeträge) Allgemeine Stellenzulage* ab 1.8.2013 A 5 bis A 8 17,65 mittlerer Dienst A 9 und A 10 69,02 gehobener Dienst A 9 bis A 13 76,71 höherer Dienst A 13 76,71 Ausgewählte Zulagen für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben sowie der Feuerwehr (Nr. 9 und 10**) nach einer Dienstzeit von einem Jahr 63,69 nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 127,38 bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Nr. 12**) 95,53 mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in (Nr. 25**) 38,35 im Außenprüfungsdienst der Steuerverwaltung (Nr. 26**) des mittleren Dienstes 17,05 es gehobenen Dienstes 38,35 *) Nr. 27 der Vorbemerkungen der Anlage I zum BBesG Bln **) Nr. der Vorbemerkungen der Anlage I zum BBesG Bln
www.das-rentenplus.de Ausgewählte Erschwerniszulagen Zulage je Stunde für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gem. 4 EZulV an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24.12. und 31.12. nach 12 Uhr (sofern dies kein Sonntag ist) 2,94 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr und in Justizvollzugsanstalten sonst 0,77 0,64 im Übrigen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr 1,28 Monatliche Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst Wechselschichtzulage gem. 20 Abs. 1 EZulV 102,26 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 a) EZulV 61,36 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 b) EZulV 46,02 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 c) EZulV 35,79 Mehrarbeitsvergütung* ab 01.08.2013 Je Stunde für Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 4 10,73 A 9 bis A 12 17,39 A 5 bis A 8 12,68 A 13 bis A 16 23,98 Je Unterrichtsstunde im Schuldienst der Lehramtsinhaber/innen des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 12 sowie des höheren Dienstes an Grund- und Hauptschulen 19,67 des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 13 sowie des höheren Dienstes an Sonderschulen und Realschulen 23,35 des gehobenen Dienstes in allen anderen Fällen 15,88 des höheren Dienstes an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen 27,27 *) 4 Abs. 1 und 3 MVergV Kontakt DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Matthias Schlenzka, Keithstr. 1 3, 10787 Berlin, Telefon 030 21240-200, Telefax 030 21240-114, matthias.schlenzka@dgb.de Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, 1. Indus trie str. 1 3, 68804 Altlußheim; Verantwortlich für den Inhalt und redaktionelle Bearbeitung: Uwe Tillmann; Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, 1. Industriestr. 1 3, 68804 Altlußheim, Telefon 0211 72134571, Telefax 0211 72134573, infoservice@ beamten-informationen.de, www.beamten-informationen.de; Gestaltung: SCHIRMWERK, Essen; Druck: Pomp, Bottrop Stand: Juli 2013
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